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Politik und Recht

Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) hat Hemmnisse und bürokratische Hürden für die klinische Forschung in Deutschland kritisiert. "Wissenschaft gilt als entscheidende Perspektive für die Zukunft. Die Vielfalt an sinnvollen, qualitativ hochwertigen Programmen ist groß", erklärte die Fachgesellschaft am Donnerstag. Trotzdem sei die klinische Forschung häufig zum Scheitern verurteilt, da die Forschenden selbst immer stärker belastet und schlechter bezahlt seien.

Laut DGIM behindert vor allem das neue Hochschulrahmengesetz die klinische Forschung an Universitäten in Deutschland. Die neueste Verordnung vom 1. Januar 2007 habe unter anderem die Rahmenbedingungen für Führungskräfte neu festgelegt: Die W-Besoldung löst die C-Besoldung ab. Nimmt ein habilitierter, klinisch erfahrener Oberarzt eine W2-Professur an, verringert sich sei Grundgehalt um 600,- Euro. Zudem fallen Vergütungen für Dienstbereitschaft und Überstunden ersatzlos weg. „Was also sollte diese Kollegen dazu motivieren, eine wissenschaftliche Karriere fortzusetzen und eine Professorenstelle anzutreten?“, sagte der Präsident der DEGIM, Prof. Dr. Wolfgang Hiddemann.

Schon jetzt sei ein deutlicher Rückgang des medizinischen Nachwuchses an Universitätskliniken zu verzeichnen. Dies verdeutliche ein zentrales Dilemma: "Alle noch so sinnvollen Programme zur Stärkung der klinischen Forschung an den Universitäten werden daran scheitern, dass diejenigen, die diese Forschung machen sollen und machen wollen, substantiell demotiviert und desillusioniert werden", so Hiddemann.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt vom 02.02.2007

Wie der Staat mit dem Wissenschaftler-Nachwuchs umgeht und die Intelligenz ins Ausland vertreibt

Deutsche Medizin-Professoren reiben sich verwundert die Augen. Qualifizierte Ärzte mit einem Impetus für Forschung wollen an deutschen Universitäten nicht mehr Professor werden. Lohnt sich Forschung in der Medizin noch? Nachwuchswissenschaftler werden nach neuem Recht ausgesprochen karg honoriert.

"Die Leute aus dem wissenschaftlichen Mittelbau gehen ins Ausland, allein das Münchner Klinikum Großhadern hat in jüngster Zeit acht Forscher verloren", klagt Professor Wolfgang Hiddemann, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin und selbst Direktor an der Münchner Ludwig-Maximilian-Universität.

Ursächlich dafür, so berichtete Hiddemann jüngst vor Journalisten in Berlin, sei das "neue Hochschulrahmengesetz". Mit diesem Gesetz wurde - allerdings bereits vor Jahren - die Junior-Professur geschaffen. Und was Hiddemann jetzt tatsächlich erlebt, sind die Auswirkungen des geänderten Besoldungsrechts für Professoren. Aber auch das ist nicht neu. Der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung datiert vom 3. Mai 2001.

Jetzt stellt Alt-Professor Hiddemann (für ihn gilt der gesetzliche Bestandsschutz) fest, dass der Gesetzgeber die finanzielle Ausstattung für den wissenschaftlichen Nachwuchs nach dem Kargheitsprinzip vorgenommen hat. Die neuen Junior-Professoren kommen gerade einmal auf 3000 Euro pro Monat. Ein W-2-Professor (bislang Besoldungsgruppe C 2 und C 3 mit Gehältern zwischen 3200 und knapp 5000 Euro) müssen mindestens mit 3500 Euro entlohnt werden. Die Orientierung hin zu den Untergrenzen der alten Besoldung ist unverkennbares Staatsdumping.

Auch den Ordinarien (C-4-Professoren) geht es eher schlechter: Je nach Altersstufe lag ihr Gehalt zwischen 4300 und 5500 Euro, maximal bei individueller Bezahlung konnte sogar eine Dotierung von bis zu 9500 Euro ausgehandelt werden. Jetzt liegt das Mindestgehalt der obersten Besoldungsgruppe bei 4300 Euro.

Vor einem wirklichen Dilemma steht heute ein an der Uni qualifizierter noch junger Oberarzt mit wissenschaftlichen Ambitionen: Soll er sich um eine W-2-Professur bewerben, den Ruf an eine Universität annehmen? In den Geldbeutel würde das ein beachtliches Loch reißen. Denn nach den Tarifverträgen, die der Marburger Bund für angestellte Ärzte ausgehandelt hat, steht sich der Oberarzt als Professor um rund 600 Euro schlechter. Die Bezahlung von Rufbereitschaften und entfällt völlig. Zwar ist gesetzlich vorgesehen, dass Professoren eine leistungsabhängige Sondervergütung gezahlt werden kann - aber deren Finanzierung ist in knappen Uni-Budgets unsicher, und sie ist auch nur zu 40 Prozent ruhegehaltsfähig.

Dass der wissenschaftliche Nachwuchs in Deutschland im Vergleich zu angestellten Ärzten, die nur in der Patientenversorgung am Krankenhaus arbeiten, finanziell im Nachteil ist, bestätigt auch der Marburger Bund. Allerdings: Was die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin glauben machen will, dass dies ein neues, durch gesetzgeberische Nacht-und-Nebel-Aktion entstandenes Phänomen ist, ist ein Märchen. Die politischen Weichen dafür wurden 2001 gestellt.

Und da hat die Wissenschaftler-Lobby wohl geschlafen: "Es kann sein, dass unsere Informations-Infrastruktur bei Gesetzgebungsverfahren nicht stimmt", gesteht Hiddemann.

Quelle: Ärzte Zeitung vom 08.02.2007
In der Vergangenheit haben häufig Arbeitnehmer, die eine Kündigung erwarteten, noch schnell beantragt, Schwerbehinderten gleichgestellt zu werden. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) können sich diese Mitarbeiter aber nur noch auf den gesetzlichen Sonderkündigungsschutz berufen, wenn sie den Antrag auf Gleichstellung mindestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung gestellt haben. 

Damit hat das Gericht missbräuchlichen Gleichstellungsanträgen einen Riegel vorgeschoben. Denn wenn das Integrationsamt rückwirkend dem Antrag entsprach, war eine zwischenzeitlich ausgesprochene Kündigung unwirksam, weil die Behörde nicht - wie gesetzlich vorgesehen - zuvor der Kündigung zugestimmt hatte. Diese Rechtsunsicherheit im Kündigungsschutzverfahren bezahlten Arbeitgeber häufig mit höheren Abfindungen. Im jetzt entschiedenen Fall hatte die Arbeitnehmerin den Gleichstellungsantrag erst drei Tage, bevor sie die Kündigung erhalten hatte, gestellt. Obwohl das Integrationsamt diesem Antrag rückwirkend auf den Tag der Antragstellung entsprochen hatte, stand ihr der Sonderkündigungsschutz nicht zu. Das BAG argumentiert zu Recht, dass die Gleichgestellten nicht besser als die Schwerbehinderten selbst behandelt werden dürften. Und für diese ist die Drei-Wochen-Frist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen.

ASTRID WELLHÖNER ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei RP Richter & Partner in München.

Urteil: BAG vom 1. März 2007 Az.: 2 AZR 217/06

Quelle: Financial Times Deutschland vom 27.03.2007
Krankenkassen dürfen die Kostenübernahme für Behandlungen in einer Privatklinik im EU-Ausland nicht grundsätzlich ablehnen, so ein am 19.04.2007 veröffentlichtes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Ein so grundsätzliches Erstattungsverbot behindere den freien Dienstleistungsverkehr in der EU und schrecke Patienten davon ab, Gesundheitsdienstleistungen in anderen EU-Staaten zu nutzen. Zulässig sei es aber, wenn die Krankenkassen solche Behandlungen nur nach einer Einzelfallprüfung genehmigten oder die Kosten nur teilweise erstatteten, erklärten die Richter.

Geklagt hatte die Witwe eines griechischen Staatsbürgers, der sich 1998 zwei Mal in einer britischen Privatklinik stationär behandeln ließ. Seine Krankenkasse lehnte eine Übernahme der Kosten von 13.600 britischen Pfund ab, weil nach griechischem Recht die Kosten für die stationäre Behandlung in ausländischen Privatkliniken nicht erstattungsfähig seien. Ausgenommen sind davon nur Kinder unter 14 Jahren.

Der Gerichtshof erklärte, ein so grundsätzliches Erstattungsverbot behindere den freien Dienstleistungsverkehr in der EU. Es schrecke Patienten davon ab, Gesundheitsdienstleistungen in anderen EU-Staaten zu nutzen. Das Totalverbot sei auch nicht damit zu rechtfertigen, dass es zur Wahrung des finanziellen Gleichgewichts der nationalen Sicherheitssysteme und somit zur Qualität der heimischen Gesundheitsversorgung beitrage.

Quelle: Yahoo-Meldung vom 19.04.2007
Bislang sei unklar, ob und welche Patienten mit einer erworbenen schweren aplastischen Anämie von einer Stammzelltransplantation eines nichtverwandten Spenders profitieren können, so ein Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWig). Erneut ist ein Streit um eine Stellungnahme des IQWiGs zur Therapie durch Stammzelltransplantation entbrannt. Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) befürchtet, dass durch den Bericht die Stammzelltransplantation als Standard bei schwerer aplastischer Anämie "für Kassenpatienten vor dem Aus stehen könnte", wenn keine Stammzellspender aus dem Familienkreis vorhanden sind. 

IQWiG zur schweren aplastischen Anämie: Eine verlässliche Bewertung der Transplantation von Stammzellen nichtverwandter Spender sei derzeit nicht möglich


(Originaltext der Pressemitteilung des IQWiGs)

Bislang ist unklar, ob und welche Patienten mit einer erworbenen schweren aplastischen Anämie von einer Stammzelltransplantation eines nichtverwandten Spenders profitieren können. Es gibt keine hinreichend gesicherten Daten aus Studien, die die Transplantation mit der Therapiealternative Immunsuppression vergleichen. Aus Gründen der Patientensicherheit und um die Wissenslücken so schnell wie möglich zu schließen, sollte diese Art der Stammzelltransplantation derzeit nur im Rahmen von adäquaten klinischen Studien eingesetzt werden. Um solche Studien zu realisieren, wäre der Aufbau eines Erkrankungsregisters hilfreich. Zu diesem Ergebnis kommt der Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), den die Kölner Wissenschaftler am 23. April 2007 veröffentlicht haben.

Krankheitsursache häufig unklar


Die aplastische Anämie ist sehr selten: In Europa und in den USA erkranken jährlich etwa zwei von einer Million Menschen. Bei diesen Patienten ist die Zellproduktion im Knochenmark so gestört, dass keine oder nicht ausreichend viele Blutzellen gebildet werden. Unbehandelt verläuft die schwere aplastische Anämie in der Regel tödlich. Zwar ist eine ganze Reihe potenziell auslösender Faktoren bekannt (u.a. Arzneimittel, Infektionserreger, Bestrahlung), in der Mehrzahl der Fälle bleibt die Ursache aber ungeklärt. Es wird vermutet, dass ein Autoimmunmechanismus sich gegen veränderte blutbildende Stammzellen richtet. Stammzellen sind der Ursprung für eine Reihe von Zellen, die unter anderem lebenswichtige Funktionen wie den Sauerstofftransport, die Infektionsabwehr und die Blutgerinnung gewährleisten. Neben der erworbenen gibt es auch eine "erbliche" Variante der Erkrankung.

Therapiealternativen haben unterschiedliche Risiken


Transfusionen können nur vorübergehend die fehlenden Blutzellen ersetzen (supportive Therapie). Zur langfristigen Behandlung stehen derzeit zwei Maßnahmen zur Verfügung: Bei der immunsuppressiven Therapie sollen Medikamente die gegen die blutbildenden Stammzellen gerichteten Angriffe des eigenen Immunsystems unterdrücken. Mit dieser Methode können die meisten Patienten aber nicht dauerhaft geheilt werden. Manche sprechen nicht darauf an, bei anderen kommt es zu Rückfällen. Die zumeist langjährige, häufig lebenslange Behandlung mit diesen Medikamenten (Immunsuppressiva) kann zu erheblichen unerwünschten Nebenwirkungen führen.

Die Alternative ist eine Stammzelltransplantation. Dabei wird zunächst das kranke Knochenmark des Patienten zerstört (Konditionierung) und durch gesunde Stammzellen eines Spenders, die sich im Knochenmark ansiedeln, ersetzt. Werden Stammzellen eines verwandten Spenders übertragen, sind die Heilungsaussichten gut. Allerdings findet nur etwa 30 Prozent der Patienten einen Spender aus der eigenen Familie. Die Stammzelltransplantation ist grundsätzlich ein riskanter Eingriff, weil es u.a. in Abhängigkeit vom Spendertyp, ein nicht unerhebliches Risiko gibt, an den Folgen der Konditionierung zu sterben. Es gibt Hinweise, dass die Erfolgsaussichten von der Übereinstimmung der immunologischen Eigenschaften der Spenderzellen mit denen des Empfängers abhängen. Zudem kommt es vor, dass die Spenderzellen die Organe des Empfängers "angreifen" (Transplantat-gegen-Wirt-Krankheit).

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das IQWiG beauftragt, den Nutzen der Transplantation von Stammzellen nichtverwandter Spender mit der immunsuppressiven Therapie bei Patienten mit einer erworbenen schweren oder sehr schweren aplastischen Anämie zu vergleichen. Die "Familienspende" war dagegen nicht Gegenstand des Auftrags.

Ergebnisse von vergleichenden Studien fehlen


Wie die IQWiG-Mitarbeiter nach einer sorgfältigen Literaturrecherche feststellen mussten, gibt es keine die beiden Therapievarianten direkt vergleichenden Studien, die vollständig publiziert und mit hinreichender Sicherheit interpretierbar sind. Dabei wollte das IQWiG viele Studientypen einschließen, zum Beispiel auch nicht randomisierte klinische Vergleiche und Daten aus Registern. Einzige Bedingung war das Vorhandensein einer Kontrollgruppe. Zwar gibt es eine Studie, die den Vergleich mit knapp 60 Patienten anstellt, bei denen die immunsuppressive Therapie im ersten Anlauf versagt hatte: 25 von ihnen erhielten anschließend eine Stammzelltransplantation eines Fremdspenders, 29 eine zweite Immunsuppression. Allerdings sind die Ergebnisse erst teilweise veröffentlicht. Sobald die Daten vollständig vorliegen, könnten sie in die Nutzenbewertung einbezogen werden.

"Refraktäre" Situation wird unterschiedlich definiert


Als Reaktion auf die zum Vorbericht eingegangen Stellungnahmen recherchierte und analysierte das IQWiG zusätzlich Studien, in denen Patienten nach erfolgloser immunsuppressiver Therapie als letzte Option eine Transplantation von Stammzellen nichtverwandter Spender erhalten haben, auch wenn es in diesen Studien keine Kontrollgruppe gab. Die ergänzende Betrachtung dieser Studien ergab zum einen höchst uneinheitliche Ergebnisse - die Studien berichteten Überlebensraten, die innerhalb eines weiten Bereichs schwankten.

Zum anderen gab es in den Studien keine einheitliche Definition, wie lange weitere Versuche mit einer Immunsuppression sinnvoll sind und ab wann von einer "refraktären" Situation auszugehen ist, in der es zur Transplantation keine Alternative mehr gibt. Deshalb sind die Daten der Studien nicht verallgemeinerbar.

Das IQWiG hält es aber für gerechtfertigt, Patienten, für die keine immunsuppressive Therapie mehr infrage kommt und für die auch kein geeigneter Spender aus der Familie zur Verfügung steht, eine Transplantation von Stammzellen nichtverwandter Spender als letzte Alternative anzubieten. Voraussetzung für den Einsatz in derartigen verzweifelten Fällen ist eine angemessene Aufklärung der Patienten über die derzeit noch unsichere Datenlage.

IQWiG plädiert für internationales Erkrankungsregister


Angesichts fehlender gesicherter Erkenntnisse weltweit und der erheblichen Risiken der Therapien fordert das IQWiG die Fachleute auf, den Stand des Wissens möglichst schnell durch vergleichende Studien zu verbessern. Aufgrund der geringen Zahl der Fälle müssen diese Studien multinational angelegt sein. Die dazu notwendigen Strukturen ließen sich aber relativ einfach schaffen: Nötig ist dafür ein Erkrankungsregister, in dem im Idealfall alle Patientenverläufe mit dieser Erkrankung erfasst und dokumentiert werden, unabhängig davon, welche Therapie eingesetzt wird.

Dass vergleichende Studien durchaus möglich sind, zeigen auch die Vergleiche zwischen Immunsuppression und Transplantation von Familienspendern bei der schweren (bzw. sehr schweren) aplastischen Anämie: Allein in den in den letzten 5 Jahren wurden dazu 7 Arbeiten publiziert, in denen zusammen über mehrere Tausend Patienten berichtet wird.

Zum Ablauf der Berichtserstellung


Den Vorbericht hatte das IQWiG am 24.7.2006 im Internet publiziert und zur Diskussion gestellt. Zu den vorläufigen Ergebnissen waren insgesamt 33 substanzielle Stellungnahmen eingegangen, darunter auch 62 Hinweise auf Publikationen zu Studien. Der größte Teil dieser Publikationen (42) war bereits vom IQWiG selbst recherchiert worden. Die übrigen 20 erfüllten nicht die Einschlusskriterien. Eine mündliche Erörterung fand nicht statt, da die eingegangenen Stellungnahmen keine wesentlichen Fragen offen ließen. Die schriftlichen Stellungnahmen selbst sind im Anhang des Abschlussberichts dokumentiert, mit den darin vorgetragenen Argumenten setzen sich die IQWiG-Autoren im Kapitel "Diskussion" (S. 41-50) ausführlich auseinander. Mit der Überarbeitung des Vorberichts folgt das IQWiG seinen methodischen Vorgaben. Es hat den Vorbericht nicht zurückgezogen.

Quelle: idw-Mitteilung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vom 23.04.2007




Onkologen kritisieren IQWiG-Bericht zu Anämie-Therapie


Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) befürchtet, dass die Stammzelltransplantation als Standard bei schwerer aplastischer Anämie "für Kassenpatienten vor dem Aus stehen könnte", wenn keine Stammzellspender aus dem Familienkreis vorhanden sind. Anlass der Befürchtung ist der Abschlussbericht des IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) zur Stammzelltransplantation bei der Anämie.

Ganz abgelehnt hat das IQWiG die Stammzelltransplantation nicht, denn "es erscheint dennoch gerechtfertigt, Patienten, für die keine immunsuppressive Therapie mehr infrage kommt, also keine adäquate Therapie-Alternative besteht, die Fremdspender-Stammzelltransplantation anzubieten", zitierte Professor Gerhard Ehninger aus Dresden aus dem Abschlussbericht bei einer Veranstaltung in Wiesbaden. Die Formulierung lasse aber vermuten, so der Onkologe, dass die Patienten so viel immunsuppressive Therapie bekommen sollten wie möglich. Doch das sei nicht zu empfehlen: Denn mehrere immunsuppressive Therapien verschlechterten die Ausgangslage für die Transplantation.

Der Dresdner Onkologe zitierte weiter aus dem Bericht, der am Mittwoch vergangener Woche kurzzeitig im Internet einzusehen war: "Die Daten aus ergänzend betrachteten Studien, in denen die Fremdspender-Stammzelltransplantation bei Patienten nach Versagen der immunsuppressiven Therapie oder nach Wiederauftreten der Erkrankung in einem einarmigen Design untersucht wurde, lassen allerdings keinen eindeutigen Schluss dahingehend zu, ab wann von einer solchen refraktären Situation auszugehen ist."

Ehninger, der Vorsitzender der DGHO ist, betonte bei der Veranstaltung der DGHO und der Deutschen Knochenmarkspenderdatei: "Unsere Stellungnahme dazu lautet ganz klar: Bei Versagen der immunsuppressiven Therapie oder bei einem Rückfall ist die Fremdspender-Transplantation ein etabliertes Therapieverfahren. In der Erstlinien-Therapie gibt es dagegen keine ausreichenden Daten." Es werde im Abschlussbericht etwas thematisiert, das Onkologen sowieso nicht praktizierten, nämlich die Transplantation fremder Zellen als Erstlinien-Therapie. Er kritisierte zudem, dass der Bericht ohne mündliche Anhörung von Experten der Fachgesellschaften vorgelegt wurde. Ehninger: "Mit uns reden die Mitarbeiter des IQWiG nicht mehr."

In einem wichtigen Punkt folgen die Fachgesellschaften der Auffassung des IQWiG uneingeschränkt: den Ausbau von Erkrankungsregistern zu unterstützen.

Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA) begrüßt es, "dass das IQWiG jetzt einen realistischen Ansatz wählt und damit für die betroffenen Patienten eine Tür offen hält die schon zugestoßen schien", so Dr. Steffen Wahler, Geschäftsführer Gesundheitsökonomie beim VFA. Im Vergleich zum Vorbericht habe das IQWiG zwar eine Kehrtwendung gemacht, "inhaltlich führt sie aber in die richtige Richtung". Wohl in Reaktion auf die Einwände der Fachgesellschaften auf den Vorbericht ziehe das IQWiG in seinem Abschlussbericht auch Studien heran, die die Wirkung der Stammzelltransplantation bei schwerer aplastischer Anämie eindrucksvoll dokumentierten.

STICHWORT Aplastische Anämie
Pro Jahr erkranken in Deutschland etwa 160 Menschen an aplastischer Anämie, darunter 20 bis 30 Kinder. Den Patienten fehlen ausreichend Granulozyten, Thrombozyten und Erythrozyten. Mehr als 80 Prozent der Erkrankungen sind idiopathisch. Viren und Chemikalien können Auslöser sein. Für ein Fünftel der Patienten kommt die Transplantation der Knochenmarkstammzellen eines Geschwisters in Frage. Versagt bei den anderen die immunsuppressive Therapie, ist eine Transplantation von Stammzellen eines Fremdspenders angezeigt. Solche Transplantationen werden in Deutschland bis zu zehn Mal pro Jahr vorgenommen. Transplantationen von Stammzellen verwandter Spender erfolgten 2005 insgesamt 56 Mal. 

Quelle: Ärzte Zeitung vom 23.04.2007

Weitere Informationen:
Wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilt, haben die Gesetzlichen Krankenkassen im ersten Halbjahr des Jahres 2007 einen Überschuss in Höhe von 307 Millionen Euro erwirtschaftet. Dieses Ergebnis fällt somit noch günstiger aus als im entsprechenden Vergleichszeitraum des letzten Jahres. Währenddessen kämpfen Patienten immer wieder um die Kostenübernahme für lebensnotwendige Therapien, so die Deutsche Leukämie- & Lymphom-Hilfe (DLH).

Wie das Ministerium mitteilte, ist für das gesamte Jahr 2007 mit einem ähnlich hohen Überschuss wie im letzten Jahr zu rechnen, als die rund 250 Krankenkassen mit einem Plus von 1,64 Mrd. Euro abgeschlossen haben. "Während die Kassen zum wiederholten Male schwarze Zahlen schreiben, wenden sich immer wieder Patienten an uns, die um die Kostenübernahme für notwendige Therapien kämpfen", so Anita Waldmann, Vorsitzende der Deutschen Leukämie- & Lymphom-Hilfe. "Viele unserer Patienten haben allerdings ihre Krankheit nicht überwunden, sondern leben mit ihrer Krankheit. Oftmals sind diese Patienten gar nicht in der Lage, den Kampf um eine notwendige Therapie zu führen."

Als Ergebnis einer Petition der Deutschen Leukämie- & Lymphom-Hilfe an den Deutschen Bundestag haben die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen zwischenzeitlich zugesagt, dass die Krankenkassen in notstandsähnlichen Situationen eine Einzelfallprüfung vornehmen werden.

"Vor dem Hintergrund des positiven Finanzergebnisses fordern wir die Krankenkassen auf, in notstandsähnlichen Fällen von ihrer Möglichkeit Gebrauch zu machen, Einzelfallentscheidungen zu treffen und beispielsweise die Kosten für in Deutschland noch nicht zugelassene Arzneimittel zu übernehmen", sagte Anita Waldmann weiter.

Dass ein großzügigerer Umgang mit Einzelfallentscheidungen möglich ist, wird auch unterstützt durch die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherung (PKV). Die PKV zieht aus dieser Studie den Schluss, dass teure Einzelfälle für das Gesundheitswesen weniger relevant sind, als bislang angenommen wurde. 

Quelle: Pressemitteilung der DLH vom 06.09.2007
Die Gesundheitspolitik gibt manchmal den Stoff für einen veritablen Krimi her. Als optimale Vorlage dafür bietet sich aktuell das Kölner "Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen" (IQWiG) an. Ein aktueller Bericht in "DFG Online" deckt die Hintergründe auf. 

Quelle: DFG Online:

Im Januar 2003 kam Europas dienstälteste und erfahrenste Gesundheitsministerin, Ulla Schmidt MdB (58), auf die Idee, ein "staatsnahes Zentrum für Qualität in der Medizin" zu gründen. Zum Träger wurden die wichtigsten Leistungserbringer und die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auserkoren, die im Gemeinsamen Bundesausschuß (G-BA) vertreten sind. Am 18. Juni 2004 legte man das Schmidt-Kind auf Kiel, zum 1. September 2004 trat der Institutsleiter, Prof. Dr. med. Peter T. Sawicki (50), seinen Dienst in der Domstadt an. Er ließ sich in drei Jahren von den Medien einen "Glorienschein" als Retter der Transparenz im Gesundheitswesen umhängen. STERN-Reporter Markus Grill (39) bezeichnete jüngst den in Warschau geborenen Wissenschaftler als "smart im Umgang, aber klar und kompromißlos in seinen Urteilen". Angesichts der Sturmläufe der forschenden Arzneimittelhersteller und der mit ihnen verbandelten Organisationen gegen das IQWiG schien diese Bewertung, dieser Heiligenstatus auch berechtigt zu sein. 

Doch wo viel Licht ist, muß wohl auch Schatten sein. Erst jetzt wurde so richtig bekannt, welche "gesunden Geschäfte" in Köln im Zusammenhang mit dem IQWiG und den Zwangsabführungen aus den Geldern der ambulanten und stationären Versorgung noch gemacht wurden. Peter T. Sawicki scheint keine so reine Weste anzuhaben, wie der "charming boy" vorgibt.

Gem. § 139 SGB V ist das IQWiG ein "fachlich unabhängiges, rechtsfähiges Institut privaten Rechts". Es wird von einem Stiftungsvorstand beaufsichtigt, in den die Leistungserbringer und die GKV je zwei Vertreter entsenden, der Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist gesetzt. Das Institut wird vom G-BA oder dem BMG zu "Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der GKV erbrachten Leistungen tätig". Man liest im Gesetz die Vorgabe: "Das Institut hat zu gewährleisten, daß die Bewertung des medizinischen Nutzens nach den international anerkannten Standards der evidenzbasierten Medizin und die ökonomische Bewertung nach den hierfür maßgeblichen international anerkannten Standards, insbesondere der Gesundheitsökonomie erfolgt." Um seine Gutachten und Stellungnahmen zu fertigen, "hat" das IQWiG in "allen wichtigen Abschnitten des Bewertungsverfahrens" Sachverständigen und im Gesetz benannten Organisationen "Gelegenheit zur Stellungnahme" zu geben. Und weiter: "Zur Sicherstellung der fachlichen Unabhängigkeit haben die Beschäftigten vor ihrer Einstellung alle Beziehungen zu Interessenverbänden, Auftragsinstituten, insbesondere der pharmazeutischen Industrie und der Medizinprodukteindustrie, einschließlich Art und Höhe von Zuwendungen offen zu legen."

Angesichts dieser gesetzlichen Vorgaben, war es schon für den Errichtungsbeauftragten der Gemeinsamen Selbstverwaltung, den Dresdner Rechtsanwalt Werner Nicolay (71), recht schwierig, den Entscheidungsträgern einen geeigneten Kandidaten zu präsentieren. Schließlich ist bekannt, daß sich die Industrie nur allzu gerne der Dienste von Wissenschaftlern versichert. Aus unabhängigen Experten werden dann – angesichts üppiger Honorare und anderer "Dienstleistungen" – nur zu leicht "Mietmäuler". Die geforderte Unabhängigkeit ist damit perdu. Aber wenn Pharmaknete z.T. in fünf- oder mehrstelliger Höhe fließt, wird so mancher gerne schwach. Nicolay gelang es jedoch, aus den 37 eingegangenen Bewerbungen der fünfköpfigen Findungskommission zehn Damen und Herren Ordinarii heraus zu fischen, die er für würdig befunden hatte, künftig das IQWiG mit der geforderten Unabhängigkeit und evidenzbasierten Fachkunde zu leiten. Unter denen, mit denen man am 7. April 2004 in Berlin Bewerbungs-gespräche führte, befanden sich insgesamt vier ehemalige oder aktuelle Mitglieder des Sachverständigenrates für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen.

Den IQWiG-Stuhl - wie wir heute wissen - erklomm der damalige Chefarzt der Abteilung für Innere Medizin des St. Franziskus Hospitals in Köln, Prof. Dr. med. Peter T. Sawicki. Seine Publikationsliste zu Themen der evidenzbasierten Medizin (EbM) war schon damals lang. Denn er stammte aus der Schule eines der Gründungsväter des deutschen EbM, Prof. Dr. med. Michael Berger (+). Der Düsseldorfer Diabetologe kämpfte laut STERN-Grill "zeitlebens dafür, die Öffentlichkeit über die Möglichkeiten und Grenzen zu unterrichten, jede Diagnose und Behandlung auf ihren Nutzen zu untersuchen, die Patienten mündig zu machen und ‚vor der Gefährdung ihrer Gesundheit durch fortwährende Irrationalität und medizinisch-industriellen Interessen’ zu bewahren. Berger gründete eine richtiggehende "EbM-Schule", zu deren Mitgliedern u.a. seine Ehefrau Prof. Dr. med. Ingrid Mühlhauser (heute Universität Hamburg), Prof. Dr. med. Peter Sawicki, Dr. med. Tim-Christian Heise (41) und Privatdozent Dr. phil. Ralf Bender gehören. Diese Namen muß man sich für das System der "gesunden Geschäfte der S." merken. 

Einige der Namen aus der Berger-Schule fand und findet man auch im Impressum des überaus pharmakritischen Berliner Hintergrunddienstes "arznei-telegramm". Schon Berger vermochte es, sich gegenüber der kritischen Öffentlichkeit einen wissenschaftlichen Heiligenschein umzuhängen. Kritiker aus der Industrie bemerkten jedoch gegenüber der dfg-Redaktion zu seinem Geschäftsgebaren, er sei ein "Protagonist" für den Stil gewesen: "Wettere gegen die Industrie und halte gleichzeitig an anderer Stelle die Hand auf". Nur, der Düsseldorfer Übervater soll sich nach diesen Informationen nie die Hände schmutzig gemacht haben. Dafür gaben sich andere her, die dann von der Industrie gesponserte Tagungen, Gutachten und, und, und .... leiteten, anfertigten. Aus dieser Schule stammt nun Peter T. Sawicki. 16 Jahre – von 1984 bis 2000 – konnte er von seinem Mentor alle Feinheiten studieren Und er scheint, bevor er im Jahr 2000 den Ruf an das Kölner Krankenhaus annahm, in Düsseldorf viel gelernt zu haben. Am 5. Juli 2002 gründete er mit einem Anteil von 50 Prozent das "DIeM – Deutsches Institut für Evidenz-basierte Medizin GmbH".

Den Rest der Stammeinlagen teilten sich der alte Düsseldorfer Kumpel Dr. Tim-Christian Heise und die diplomierte Psychologin Ulrike Didjurgeit (56). Wie schon beim Ehepaar Berger ist es immer gut, wenn der Lebens- und/oder Ehepartner seinen Ursprungsnamen (in diesem Fall den des ersten Ehemannes) beibehält. So fällt es nicht auf, daß hier Sawicki/Sawicki 75 Prozent des Kapitales aufbrachten. Kumpel Heise hatte im Mai 2000 in Neuss bei der "Profil Institut für Stoffwechselforschung GmbH" angeheuert und war seinem Kumpel Sawicki auch als "Part-Time-Kraft" im Kölner Institut zur Hand gegangen. Man verstand sich eben, vertraute sich.

Das Neusser Institut Profil bezeichnet sich als ein "international anerkanntes Forschungsinstitut für klinische Studien auf dem Gebiet Diabetes mellitus". In Zusammenarbeit mit der pharmazeutischen Industrie führt es klinische Studien zur Entwicklung und Erprobung von neuen Substanzen, Medikamenten und Produkten im Bereich Diabetes und Stoffwechselkrankheiten durch. Dabei werden insbesondere neue Medikamente oder auch neue Verabreichungsarten (z.B. Insulin zum Einatmen) für die Diabetestherapie auf Wirksamkeit und Verträglichkeit untersucht, sowie neue Technologien im Diabetesbereich getestet. Man liest: "Unser Ziel ist es, das qualitativ führende wissenschaftliche Kompetenz-Zentrum für klinische Studien im Bereich Diabetes und Stoffwechsel zu werden und zukünftig an der klinischen Entwicklung aller relevanten Diabetes-Medikamente beteiligt zu sein." Und bei diesem Ziel ist es immer gut, wenn man gleich die EbM-Studien durch das verbundene DIeM-Institut mit organisieren kann. Der Erfolg sollte allen damaligen Eigentümern recht geben.

Sawicki war im Jahr 2004 immerhin so klug, seine Beteiligung am DIeM schon in seiner Bewerbung anzuführen. Immerhin handelte er mit den IQWiG-Repräsentanten für seine "wissenschaftliche Unabhängigkeit" ein Jahressalär von 200.000 € aus, das später auf 240.000 € angehoben worden sein soll. Er gab auch seine DIeM-Anteile ab. Die Anteile seiner Gefährtin und des Profil-Geschäftsführers Heise wuchsen auf jeweils 40 Prozent an. Und mit 20 Prozent tauchte am 20. Juli 2004 – wenige Wochen vor seiner Installierung als IQWiG-Chef – eine neue Gesellschafterin auf. Auch Josefine, genannt Josie, Kaiser (34) wohnt in Köln. 

Was macht nun eine Kommunikationsdesignerin als Gesellschafterin bei einem Institut, dessen Gegenstand "die Planung, Durchführung und Auswertung von wissenschaftlichen Untersuchungen, Konzeption und Durchführung von wissenschaftlichen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie die Betreuung von Patienten im Rahmen strukturierter medizinischer Projekte" ist? Haben Sie es geahnt? 

Nun, Josie ist gemäß den Vorgaben des Systems Berger ebenfalls Ehefrau. Und zwar verheiratet mit dem jetzigen IQWiG-Ressortleiter "Arzneimittelbewertung", Dr. med. Thomas Kaiser. Dieser ist ein Schüler Sawickis. Man kennt sich, man vertraut sich, man beteiligt eben alte Vertraute am Erfolg. Und wenn wir die Liste der IQWiG-Mitarbeiter durchforschen, so taucht auch noch der Name des Privatdozenten Ralf Bender als Ressortleiter Medizinische Biometrie auf, auch dieser ein alter Fahrensmann aus der Schule Berger. Nun mag die Beteiligung der Eheleute Kaiser – Josie scheint für das Geschäftliche verantwortlich zu sein, denn sie vermietet auch schon mal Übernachtungen in Frankreich und läßt das Geld auf das gemeinsame Konto mit ihrem Thomas fließen – ein gewisses "Geschmäckle" haben. So richtig verwerflich ist es nicht, wenn alles sauber zugeht.

Doch das System S. scheint so ausgelegt zu sein, daß auch unsere Ulrike Didjurgeit und ihr DIeM zu ihrem Recht kommen sollen. Die Verbindung zum industriefinanzierten Profil-Institut im nahen Neuss scheint nicht ausgereicht zu haben. Um die zahlreichen Mitarbeiter in Köln samt bilderreich auf der Website dokumentierten Institutsfeste zu finanzieren, mußten wohl weitere Aufträge her. 

Wie gut, daß es da das IQWiG gab. Zwar hatten der Stiftungsvorstand die Weisung ausgegeben, daß alle Aufträge des staatsnahen IQWiG an das ehelich verbandelte DIeM einer besonderen Genehmigung bedürften. Diese Vorgabe kann man jedoch auch umgehen. Wozu sind die alten Fahrensleute aus dem System Berger da? Nehmen wir ein internationales Beispiel. Dafür muß man wissen, daß die Berger- Witwe Ingrid Mühlhauser 1977 an der Wiener Universität promoviert wurde. Also waren Kontakte ins Nachbarland vorhanden – und IQWiG-Aufträge ins Ausland machen sich immer gut. Das IQWiG vergab z.B. einen Unterauftrag an ein Forschungsteam der Universität Graz unter der Leitung der Diabetologen Dr. med. Sibenhofer-Kroitzsch und Dr. med. Karl Horvath. Weil das Team dort recht klein ist, versicherten die Grazer sich der Hilfe der DIeM-Experten. Schließlich erhielt man auch vom Kölner Institut weitere Aufträge. 

Hinsichtlich der Drittmittel scheinen die Grazer größtenteils von "Drittmitteln" aus Deutschland zu leben. Denn sieht man sich die Auftragsliste der Österreicher durch, so tauchen neben den beiden Kölner Instituten nur noch die deutsche Tochter des Pharmamultis Roche Diagnostics aus Mannheim auf. Und dieser, die ehemalige Boehringer Mannheim GmbH, hat nun einmal den Ruf, auch ein Marktführer von Produkten zur Behandlung der Diabetes zu sein. Die innige Verknüpfung Graz-Köln ging so weit, daß angeblich in Besprechungen, die im IQWiG mit den Grazern zu verschiedenen Projekten stattgefunden haben, auch Angestellte des DIeM anwesend waren. So etwas nennen Kritiker gerne "Seilschaften", wenn im Rahmen einer "Drittvergabe" plötzlich DIeM-Mitarbeiter doch indirekt in die Arbeit des staatsnahen Institutes einbezogen werden. Ob der Grazer Fall ein Einzelfall war, ist nicht zu belegen. Aber es würde so manchen staunenden Thebaner nicht verwundern, wenn auch andere Auftragnehmer oder Gesprächspartner der Kölner freundschaftlich auf die Möglichkeit verwiesen worden wären, sich doch bitte schön der Mithilfe des DIeM zu versichern.

Wenn man weiter stochert, dann tauchen immer mehr bekannte System-Namen auf. Durchforstet man z.B. die Listen der DIeM-Publikationen, findet man natürlich, und das gehäuft, den IQWiG-Ressortleiter Dr. Thomas Kaiser. Aber auch der stellvertretende Vorsitzende des G-BA, der Bremer Prof. Dr. med. Norbert Schmacke (59), gehört zu den DIeM-Autoren. Wen verwundert es, dass der erst in diesem Jahr zum Vorsitzenden des Kuratoriums des IQWiG berufene Direktor des Caritas-Diözesanverbandes Köln, Dr. med. Frank Johannes Hensel, zeitweise in Düsseldorf gearbeitet hat. Es würde diese dfg-Ausgabe sprengen, würde man alle Querverbindungen aufzeigen, das Dickicht des Systems S. noch weiter durchleuchten. Ach ja, das Kuratorium des IQWiG wird u.a. natürlich auch durch die Berger-Witwe Ingrid Mühlhauser geadelt. Wie dem auch sei, dem Treiben in Köln scheint niemand Einhalt geboten zu haben. Dank der ständigen öffentlichen Angriffe von Seiten der Industrie und der mit ihr verbundenen "Mietmäuler" bzw. Organisationen schien Sawicki regelrecht sakrosant. Als im Herbst 2005 sein erster Verwaltungsleiter Dr. med. Guido Noelle die Brocken hinschmiß und kündigte (vgl. dfg 44 – 05, S. 7ff.), nahm von diesem Vorgang noch niemand so richtig Kenntnis. Zwar wurden einige der Repräsentanten der Gemeinsamen Selbstverwaltung mißtrauisch – aber es fehlten echte Belege. Noelle soll freiwillig zur Industrie gewechselt sein, weil er bestimmte Vorgänge wohl nicht mehr decken wollte. Fast zwei Jahre später folgte nun sein Nachfolger Dr. rer. publ. Michael Weber. Mit den gleichen Argumenten kündigte auch der ehemalige Verwaltungschef der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), nachdem er sich erfolgreich eine neue Position gesucht hatte. Weber wie Noelle scheinen nicht bereit gewesen zu sein, das Tun von Sawicki weiter zu decken und unter Umständen für diesen "in den Knast zu wandern".

Zuvor hatten sich die Fehler von Sawicki aber anscheinend gehäuft. Der öffentlich viel bewunderte, als "Womanizer" betitelte Institutschef muß sich wohl seiner Sache zu sicher gewesen sein. Man kennt das aus der Kriminologie. Die Gerüchte nahmen zu. Patientenorganisationen beschwerten sich, daß man mit ihnen zu rüde in den Anhörungen umgegangen sei. Plötzlich war die Rede von Protokollen und Band-Mitschriften, die nicht das wiedergaben, was zuvor vereinbart oder gesagt worden war. Kritiker nahmen vermehrt juristische Ausdrücke in den Mund, die Juristen unter die Tatbestände diverser Delikte, sogar unter die Vermögensdelikte, subsummieren. Sawicki bemühte zuerst Juristen, dann auch mehr und mehr Gerichte. Wortreich verstand er es immer wieder, die Mitglieder seiner Gremien zu beruhigen, zu kalmieren. Aber Zug um Zug tauchte in den Gremien wie in der Öffentlichkeit belegbares Material auf, das die Grundzüge des System S. aufdeckte.

Anfang Oktober 2007 muß es dem amtierenden Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes, dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. med. Andreas Köhler (47), zu bunt geworden sein. Er forderte am 8. Oktober 2007 Sawicki schriftlich zur Stellungnahme auf.

Weitere Details scheinen dann auf den Tischen der Entscheidungsträger gelandet zu sein. Was genau an Material, darüber schweigen die Beteiligten wie ein Grab. Die Kommunikations-leitungen müssen aber heiß gelaufen sein. Denn am 30. Oktober 2007 stand für die vier Vorstandsmitglieder der Stiftung fest, daß sie sich am 9. November 2007 zu einer "Nicht-Sitzung" in Siegburg treffen würden. Nacheinander hörten sie den Institutsdirektor und seinen Verwaltungschef, die internen Kombattanten Sawicki und Weber, an. Das fünfte Vorstands-Mitglied, BMG-Staatssekretär Dr. rer. pol. Klaus Theo Schröder (59), muß in die wesentlichen Details eingeweiht gewesen sein, denn die versandten Schreiben ließen an Deutlichkeit wohl nichts zu wünschen übrig. Wie man im Ministerium auf die Hiobsbotschaften der Marke IQWiG inoffiziell reagierte, war nicht herauszufinden. Die Ministerin ließ sich zumindest dazu herab, am 8. November 2007 in den Räumen ihres Hauses eine Jubel-Pressekonferenz zur Feier des dreijährigen Bestehens des IQWiG abzuhalten. Bei der Sawicki schon einmal vorbeugte und seinen Rückzug von der Institutsleitung in den Raum stellte. Als ein Journalist nachfragte, platzte es aus Ulla Schmidt heraus: "Ich habe mir gedacht, daß diese Frage kommen würde." Den wahren Grund für diese Meinungsäußerung kann man sich denken.

Das was die IQWiG-Vorstände am 9. November 2007 vernahmen, muß niederschmetternd gewesen sein. Vor allem weil sie feststellen mussten, "daß die Behauptungen und Vermutungen größtenteils leider zutreffend sind", wie aus einem internen Vorstandsschreiben vom 13. November 2007, das der dfg-Redaktion vorliegt, hervorgeht. Ob Sawicki zu allen Vorwürfen Ja und Amen gesagt, also gestanden hat, war nicht zu erfahren. Die IQWiG-Vorstände handelten zumindest. Und das in einer Art und Weise, die an Klarheit nicht zu wünschen übrig läßt. Die Beschlüsse sehen vor:
  1. Ein externes Institut prüft alle Vergabevorgänge des IQWiG seit Inkrafttreten der für das Institut geltenden Vergaberichtlinie.
  2. Künftige Vergabeverfahren werden notariell begleitet. Der Notar berichtet in regelmäßigen Abständen unmittelbar dem Vorstand.
  3. Wenn das IQWiG künftig externe Gutachter und Auftragnehmer beschäftigt, dürfen diese nur mit IQWiG-Genehmigung eine "Unterauftragsvergabe" erteilen. Unteraufträge, die externe Gutachter und Auftragnehmer an das DIeM-Institut vergeben möchten, bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
Was die externen Prüfer in den nächsten Wochen in Köln noch alles zu Tage fördern oder ob bis dahin die Aktenlage etwas bereinigt wurde, das muß abgewartet werden. Sicher ist: Der "Glorienschein" von Prof. Dr. med. Sawicki hat erheblich an Glanz verloren. So "unabhängig", wie er immer tat, so ehrlich wie er sich anscheinend gab, wird sein Handeln und Tun wohl nicht gewesen sein.

Den Schaden, den er dem IQWiG und dem EbM-Ansatz zugefügt hat, ist immens. Die Glaubwürdigkeit des staatsnahen Institutes ist nicht nur angekratzt, sie ist extrem beschädigt. Eigentlich müßte ein Bruttoeinkommen in Höhe von €240.000 jährlich ausreichen, um auch den ehelichen Lebensunterhalt in etwa, so gerade eben, bestreiten zu können. Aber manchen Protagonisten des deutschen Gesundheitswesens scheint das, was sie erreicht haben, nicht zu genügen. Hoffentlich rafft sich der Stiftungsvorstand auf und macht in Köln "reinen Tisch". Ein Neuanfang, ein personelles wie strukturelles Säubern müßte eigentlich auf der Tagesordnung stehen. Kein Mensch liest nämlich gerne mehr über "Augiasställe". 

Quelle: dfg-online.de, 47 - 07 / 22. November 2007

Weitere Informationen:
Krebspatienten brachten am 7. und 8. April ihren Kampf gegen Krebs nach Brüssel, als die Europäische Krebspatienten-Koalition (European Cancer Patient Coalition, ECPC), eine Dachorganisation für alle Krebspatientenorganisationen in Europa, ihr Gipfeltreffen im Gebäude des EU-Ausschusses der Regionen veranstaltete.

Unter Schirmherrschaft der slowenischen EU-Präsidentschaft trafen Mitglieder von ECPC mit ihren Mitstreitern zusammen: Mitglieder des Europäischen Parlaments gegen Krebs (MEPs against Cencer, MAC), Gestalter des Gesundheitswesens, und Vertreter aus Kreisen um Gesundheit und Onkologie wollen eine Partnerschaft für den Wandel schließen. Der Fokus lag auf der slowenischen EU-Präsidentschaft, die den Kampf gegen Krebs als Prioritätsthema gesetzt hatte. Die Ergebnisse der Präsidentschaftskonferenz wurden intensiv diskutiert: Die Reduzierung der Belastungen durch Krebs, das bessere Anpacken existierender Ungleichheiten in der EU, und die Verbesserung der Krebsüberlebensraten in den Regionen.

Die neu berufene EU-Kommissarin für Gesundheit, Ms. Androula Vassilou, eröffnete das Gipfeltreffen mit der ersten öffentlichen Rede ihrer Amtszeit. Sie befasste sich unvorzüglich mit e dem brennenden Bedarf, die "Lasten durch Krebs… eine der größten Gesundheitsbelastungen in der Gemeinschaft" anzugreifen. Dies bedürfe "gebündelter Kräfte" und "partnerschaftlicher Zusammenarbeit". Sie ließ die Hoffnung bei Krebspatienten wieder aufleben, dass die EU-Kommission nächstes Jahr "eine Mitteilung zu einem Krebs-Aktionsplans für die europäische Gemeinschaft veröffentlichen werde, die sich auf wichtige Aspekte zur Bekämpfung von Krebs, beispielsweise Prävention, Früherkennung, Diagnose, Therapie, Rehabilitation und palliative Betreuung, konzentrieren wird."

Der EU-Kommissar für Forschung, Dr. Janez Potočnik, der an der ebenfalls von ECPC organisierten "United Against Cancer" Konferenz in Slovenien im November 2006 teilgenommen hatte, informierte die Teilnehmer, dass ein kohärenter Ansatzes für Krebsforschung in Europa eine Hauptfacette des Kampfes gegen Krebs sei. Er beschrieb Krebs als Problem, das "die beste Antwort, die man geben kann, verdient". Er gab zu erkennen, dass die EU-Kommission erwartet, für die Krebsforschung Mittel in Höhe von 450 Millionen Euro im Zeitraum von 2007 bis 2013 innerhalb des des 7. Forschungsrahmenprogramms bereitzustellen. Mittel für Krebsforschung seien auch in dem neuen Europäischen Forschungsrat und der Initiative für Innovative Medizin verfügbar. Er kam zum Schluss, dass der Schlüssel zur Umsetzung des Kampfs gegen Krebs "stärkerer Zusammenhalt und Koordination zwischen den EU-Mitgliedsstaaten" sei.

Dr. Marija Seljak, Generaldirektor des Gesundheitswesens, als Vertreterin des slowenischen Gesundheitsministers, gab Einblick in die Motivation hinter der Entscheidung, Krebs zu einer Priorität während der slowenischen EU-Präsidentschaft zu machen. "Es gibt so große Ungleichheiten bei der Krebsbehandlung, dass wir die Gelegenheit nutzen wollten, etwas daran zu ändern. Unser Ziel während dieser EU-Präsidentschaft ist, die Lücken in der Krebsversorgung herauszustellen und jedermann dazu ermutigen , die notwendigen Schritte zur Verbesserung zu unternehmen. Patienten haben eine wichtige Stimme, uns zu verstehen zu geben, wie man das am besten tun könnte. Im Gebiet der Prävention brauchen wir jedoch auch das Engagement unserer Bürger, damit sie sich auf einen gesünderen Lebenswandel umstellen und regelmässig zum Screening kommen".

Da einer von drei Europäern irgendwann die Krebsdiagnose erhält und mehr als eine Million EU-Bürger pro Jahr daran versterben, ist die Krankheit eine der Haupttodesursachen. Den Krebs mit allen Waffen anzugreifen, von der Prävention über Verbesserungen der Behandlung bis zur Unterstützung weiterführender Forschung ist es wert, die europäischen Kräfte anzustrengen. Unter dem Motto "nichts über uns, ohne uns" ("Nothing About Us, Without Us") wurde ECPC vor vier Jahren ins Leben gerufen, um diese Herausforderung anzunehmen. Die Organisation wurde aus dem Bedarf geboren, ein politisches Vakuum nach dem Abschluss des Programms "Europa gegen Krebs" (Europe Against Cancer) aufzufüllen, und zielt darauf ab, den politischen Willen zusammenzubringen, Krebs in der gesamten EU zu bekämpfen.

"Krebs betrifft uns alle auf die eine oder andere Art, und viele Europäer schauen auf Führung der Europäischen Union in ihrem Kampf gegen Krebs. Sie können nun auf das Europäische Parlament zählen, deren Mitglieder, in enger Verbindung mit ihren Bürgern, einen Beschluss zum Kampf gegen Krebs in der erweiterten EU mit einer überwältigenden Mehrheit verabschiedet hat. ECPC bedankt sich für die Verabschiedung der Resolution bei den Mitgliedern des Europäischen Parlaments. Es macht einfach viel Sinn, wenn wir alle über Grenzen hinweg zusammenarbeiten und unsere Erfahrung, unser Wissen und unsere Kreativität teilen, da wir dann besser ausgerüstet sind, diese Krankheit zu bekämpfen, die auf so vielen verschiedenen Lebensebenen unsere Mitbürger erschüttert", so Hildrun Sundseth, Leiterin für EU-Politik von ECPC.

Eine Kernnachricht der Konferenz war, dass zum Einleiten von Veränderungen Gesetzgeber, Politiker, Ärzte und Patienten ihre Kräfte partnerschaftlich vereinen müssen.

Der Präsident des Ausschusses der Regionen, Luc van den Brande, sagte, dass er stolz sei, dass seine Institution ausgewählt wurde, als Gastgeber für die Konferenz zu agieren. "Es sind die verschiedenen Regionen, in denen unsere Bürger leben, ihre Therapie und Betreuung erhalten, und der unterschiedlichen Ausprägungen von Gesundheitsdiensten, Krankenhäusern und qualifizierten Ärzten ausgesetzt sind. Der Ausschuss der Regionen unterstützt alle Anstrengungen, die dazu dienen, die Lücke der Krebsbehandlung in verschiedenen Regionen der EU zu schließen, voll und ganz."

Mitglieder von MEPs Against Cancer (MAC) waren anwesend, um der Konferenz parlamentarische Unterstützung zu geben. „ECPC war Partner von MAC von Anfang an“, so MAC-Vorsitzender Alojz Peterle (MEP). "Krebspatienten sind natürlich ganz vorne in unseren Diskussionen im Parlament, da wir Mitglieder des Europäischen Parlaments immer danach streben, das Beste für unsere Bürger zu tun. Das ist der Grund, warum wir die Herausforderung frontal mit einer Krebsentschließung angehen. MAC ist erfreut, an dieser Konferenz als Partner im Wandel teilzunehmen. Lasst uns hoffen, dass wir zusammen EU-Maßnahmen voranbringen können, inklusive einer Strategie zur Krebsbekämpfung und eine Krebs-Projektgruppe."

Lynn Faulds Wood, Präsident von ECPC, brachte ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass die starke Unterstützung von so vielen verschiedenen politischen Ebenen am Ende zu tatsächlichen Verbesserungen für Krebspatienten führen würde. "Mit der Unterstützung von ‚MEPs Against Cancer’ und der slowenischen EU-Präsidentschaft treiben Krebspatienten die Bewegung für den Wandel voran. Es gibt noch so viel mehr auf EU-Ebene zu tun, was Leben rettet. Wir schulden es den Krebspatienten, die erforderlichen Mechanismen einzuführen. Ganz sicher - mit einer harmonischen Zusammenarbeit der EU-Ratspräsidentschaft, dem EU-Parlament, der EU-Kommission und dem Ausschuss der Regionen kann und muss Europa diesen Schritt machen."

Über ECPC – European Cancer Patient Coalition


Die Europäische Krebspatientenkoalition (European Cancer Patient Coalition, ECPC) wurde im Jahr 2003 mit dem Motto "Was uns betrifft – wir mischen mit" ("Nothing about Us, Without Us") gegründet. Sie hat sich dem Ziel verschrieben, die Krebsprävention, Screening, Früherkennung und Therapie zu verbessern und damit Unterschiede und Ungleichheiten der Überlebensschancen in der EU zu verringern. ECPC möchte sicherstellen, dass Gesetzgeber, Politiker, Ärzte und Pflegepersonal, Medien und die Öffentlichkeit die ernste Bedeutung von Krebserkrankungen und den Bedarf für konzertierte Aktivitäten erkennen, um vermeidbare Todesfälle und Leiden zu verringern. Mehr Informationen über ECPC finden Sie unter www.ecpc-online.org. Leukämie-Online e.V. ist einer der Mitgründer von ECPC, und Jan ist aktuell Vizepräsident der Organisation.

Kontakt


Lynn Faulds Wood (ECPC Präsident)
Tel.: + 44 (0)208 8915937
Mobile: + 44 (0)783 1310000
EMail: 

Hildrun Sundseth (ECPC Head of EU Policy)
Tel.: +32 2 772 6165
Mobile: +32 473 983164 
Email: 

Weiterführende Informationen


Volltext der Ansprachen sind verfügbar auf der Webseite der EU-Kommissarin Androula Vassiliou:
http://ec.europa.eu/commission_barroso/vassiliou/speeches_interviews_en.htm

Webseite des EU-Kommissars Janez Potočnik:
http://ec.europa.eu/commission_barroso/potocnik/news/speeches_en.htm

Die Krebsentschliessung des EU-Parlaments: 
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P6-TA-2008-0121+0+DOC+XML+V0//EN&language=EN

EP Pressemitteilung
http://www.europarl.europa.eu/news/expert/infopress_page/066-26194-100-04-15-911-20080408IPR26045-09-04-2008-2008-true/default_en.htm

Krebs in Europa: Zahlen und Fakten


  • jährlich werden mehr als 2,2 Millionen neue Krebserkrankungen in 25 EU-Staaten diagostiziert, und 1.1 Millionen Menschen sterben jährlich an Krebs
  • Täglich werden mehr als 6.000 Europäer mit Krebs diagnostiziert, und 3.000 sterben täglich an Krebs.
  • Bei Frauen ist Brustkrebs die häufigste Krebserkrankung, mit beinahe 31% aller Krebsfälle
  • Bei Männern ist Prostatakrebs die häufigste Krebserkrankung, mit 24% aller Krebsfälle
  • Darmkrebs ist die zweithäufigste Krebsart bei Frauen und dritthäufigste Krebsart bei Männern
  • Lungenkrebs, Prostatakrebs, Darmkrebs und Brustkrebs stellen mehr als die Hälfte aller Krebsfälle in der Europäischen Bevölkerung
  • Die meisten anderen Krebserkrankungen werden als seltene Krebserkrankungen nach EU-Kriterium (nicht mehr als 5 Fälle pro 10.000 Einwohner) bezeichnet.
  • Die Zahl der krebskranken Europäer wird bis 2015 aufgrund der alternden Bevölkerung dramatisch ansteigen.

Die Zahlen basieren auf Schätzungen der Krebsinzidenz und Krebssterblichkeit in Europa im Jahr 2006, veröffentlicht in den "Annals of Oncology by the International Agency for Research on Cancer". http://www.iarc.fr/

Quelle:

ECPC-Pressemitteilung vom 14.04.2008
Die aktuelle Gesundheitspolitik stand im Mittelpunkt der Politischen Auftaktveranstaltung, die am Donnerstag, den 17. April 2008, im Rahmen der diesjährigen Frühjahrstagung der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V. im Estrel Hotel Berlin stattgefunden hat. Unter dem Thema "Parteien zwischen den Wahlen – Gesundheitswesen vor neuen Herausforderungen" diskutierten Vertreter des Bereichs Hämatologie und Onkologie mit prominenten Gesundheitspolitikern verschiedener Parteien die Zukunft der Versorgungsstruktur und -qualität für Tumorpatienten. Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU), Dr. Marlies Volkmer (SPD) und Heinz Lanfermann (FDP) stellten sich der Diskussion mit dem Sekretär der DGHO Prof. Mathias Freund aus Rostock und dem DGHO-Vorsitzenden Dr. Friedrich Overkamp aus Recklinghausen, die die Positionen der Fachgesellschaft vertraten. Durch die Veranstaltung führte Prof. Ernst Ehninger, geschäftsführender Vorsitzender der DGHO.

Vor einer schleichenden Rationierung im Gesundheitswesen durch die Entscheidungen des Instituts zur Beurteilung von Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) warnte Freund. Man habe mit der Kosten-Nutzen- Bewertung des IQWiG "leidvolle Erfahrungen" gemacht, so Freund. Er begrüßte, dass das Institut nun seine Methoden überarbeitet. Die DGHO fordert zudem, dass Fachgesellschaften in die Bewertung stärker eingebunden werden. Volkmer plädierte für eine Kosten-Nutzen-Bewertung mit Bedacht. "Es muss stets gewährleistet sein, dass Arzneimittelinnovationen allen in der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung stehen", sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete.

"Ebenso müssen Patienten eine adäquate onkologische Versorgung in erreichbarer Nähe erhalten", betonte Faust. Mit Öffnung der Kliniken für die ambulante Versorgung, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder Zweigpraxen als Möglichkeiten der Kooperation zwischen Kliniken und onkologischen Schwerpunktpraxen wurden bereits erste Umwälzungen in der onkologischen Strukturversorgung begonnen. "Optimal ist keines dieser Modelle", so die Einschätzung von Overkamp. Aus Sicht der DGHO bieten dagegen Onkologische Zentren die Vorteile, dass Patienten interdisziplinär und sektorenübergreifend behandelt werden können. Für neue Versorgungsstrukturen sprach sich auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Faust aus. Er plädierte für eine engere Kooperation von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten. "Das System muss sich dem Prozesscharakter von Erkrankungen anpassen", forderte der Anästhesiologe. Der Abbau von Sektorengrenzen sei wichtig, so Faust.

Pressemitteilung Politischer Auftakt zur DGHO-Frühjahrstagung, 17.-19.4.2008, Berlin Ehninger wies auf die finanziell angespannte Situation im Gesundheitswesen hin, insbesondere bedingt durch die gedeckelten Budgets und die daraus entstehende Nachwuchsproblematik. "Die Zitrone ist ausgepresst. Wir müssen Anreize schaffen, dass junge Kollegen sich nicht beruflich ins Ausland orientieren, weil sie dort bessere Arbeits- und Lebensbedingungen vorfinden", warnet Ehninger. Faust zeigte hierfür Verständnis. "Gerade im niedergelassenen Bereich ist das Ende der Fahnenstange erreicht: Endlich sprechen wir offen darüber, dass die finanziellen Ressourcen begrenzt sind. Nun gilt es, mit der Bevölkerung offen über notwendige Einschränkungen im Leistungsangebot zu sprechen", so Faust.

Für eine verstärkte Qualitätssicherung in der Onkologie machte sich Overkamp stark. Dazu fehle aber ein nationales Krebsregister mit Meldepflicht. "Die Daten, die uns zur Verfügung stehen, sind extrem lückenhaft", kritisierte der DGHOVorsitzende. Volkmer unterstützte die Forderungen der DGHO. "Ich halte die Meldepflicht für notwendig, um verlässliche Daten zu bekommen", sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete. Ein nationales Krebsregister bezeichnete sie prinzipiell als wünschenswert. Es scheitere aber an der Ablehnung der Bundesländer. "Jetzt kommt es darauf an, die Ärzte in den Ländern ohne Meldepflicht zur Meldung zu motivieren", sagte Volkmer.

Die Innovationskraft der Forschung in Deutschland ist durch die Neuregelung der Vorgaben für Arzneimittelstudien in der 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes aus Sicht der DGHO stark eingeschränkt. Bislang wird die Studienlandschaft stark dominiert durch Zulassungsstudien von Pharmaunternehmen. Ein Vergleich: In Deutschland stehen 179 nicht-kommerzielle klinische Studien 778 kommerziellen klinischen Studien gegenüber. In Italien dagegen ist das Verhältnis mit 489 nichtkommerziellen zu 700 kommerziellen klinischen Studien wesentlich ausgeglichener.

Gerade bei seltenen Erkrankungen oder wenn der direkte Vergleich der Wirksamkeit bestimmter zugelassener Arzneimittel nicht im unmittelbaren Interesse der Hersteller ist, sind nicht-kommerzielle klinische Studien aber unverzichtbar. "Kosten und Aufwand für nicht-kommerzielle klinische Studien sind massiv gestiegen. Ohne professionelle Unterstützung ist das kaum mehr zu handhaben", kritisierte Freund. Rückenwind bekam er von dem FDP-Abgeordneten Lanfermann, der für mehr Forschungsfreiheit plädierte. "Es geht nicht nur um mehr Geld, sondern um das politische und gesellschaftliche Umfeld", so Lanfermann.

Quelle: DGHO-Pressemitteilung im Rahmen der DGHO-Frühjahrstagung 17. bis 19. April 2008
Auf ihrer ersten Frühjahrstagung stellt die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V. das Potenzial neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in Diagnostik und Therapie von Krebserkrankungen vor und diskutiert Lösungen, wie die Versorgungsqualität für Tumorpatienten in Deutschland erhalten werden kann. Neben der Einrichtung und Zertifizierung Onkologischer Zentren geht es auch um die Finanzierung neuer Therapieoptionen und nicht-kommerzieller klinischer Studien. Über 300 Hämatologen und Onkologen werden auf der Tagung erwartet, die seit Donnerstag, den 17. April im Estrel-Hotel Berlin stattfindet und noch bis Samstag, den 19. April 2008 andauert.

Die Zahl der Krebsneuerkrankungen wächst stetig, gleichzeitig werden die finanziellen Ressourcen knapper: Das ist die derzeitige Realität für Hämatologen und Onkologen in Deutschland. Laut einer aktuellen Erhebung des Robert-Koch- Instituts erkranken rund 436.000 Menschen in Deutschland jährlich neu an Krebs; allein in Berlin sind in den letzten drei Jahren mehr als 50.000 Männer und Frauen betroffen. Gleichzeitig ist in kaum einem anderen Gebiet der Medizin in den nächsten Jahren mit so vielen Fortschritten in Diagnostik und Therapie zu rechnen wie in der Onkologie. "Um diesen Herausforderungen zum Wohle der Patienten gewachsen zu sein, ist ein wissenschaftlicher Austausch und intensiver Dialog zwischen Medizin und Gesundheitspolitik zwingend notwendig", erklärt Prof. Gerhard Ehninger, geschäftsführender Vorsitzender der DGHO. "Dazu gehören die rasche Umsetzung innovativer Therapien und deren Finanzierung sowie Änderungen in der Versorgungsstruktur, so zum Beispiel die enge Verzahnung zwischen ambulantem und stationärem Sektor. Mit der künftig jährlich stattfindenden Frühjahrstagung wollen wir dieser Diskussion eine Plattform bieten", so Ehninger im Rahmen der Kongress-Pressekonferenz in Berlin.

Onkologische Zentren: Erfolgreich ganzheitlich für den Patienten


"Um auch in Zukunft Krebspatienten eine optimale Versorgung zu gewährleisten, müssen Fachgrenzen gesprengt und die Trennung der Versorgungssektoren aufgehoben werden", betont Prof. Mathias Freund, Sekretär der DGHO, anlässlich der Pressekonferenz. Die DGHO ist hier einen Schritt voraus. Als erste Fachgesellschaft zertifiziert sie seit dem vergangenen Jahr mit Erfolg multidisziplinäre Onkologische Zentren, in denen Patienten unter der Federführung eines Spezialisten therapiert werden: Neben einer komplexen kurativen Behandlung werden hier auch die psychosoziale Betreuung und Rehabilitation der Patienten sowie die Palliativmedizin immer miteinbezogen. "Nur so können wir der Krebserkrankung als Erkrankung des ganzen Menschen an Körper und Seele, und nicht nur eines einzelnen Organs, gerecht werden und entsprechend ganzheitlich behandeln", so Freund weiter. Bislang hat das Zertifizierungsteam 14 Zentren begangen. Darüber hinaus liegen 11 weitere Anträge und zahlreiche Interessenbekundungen vor.

Auch angesichts immer knapper werdender finanzieller Mittel stellen Onkologische Zentren eine sinnvolle Lösung dar, um dem stark steigenden Bedarf nach einer flächendeckenden, ganzheitlichen und multidisziplinären onkologischen Versorgung der Bevölkerung gerecht zu werden: Im Idealfall, so Freunds visionäre Vorstellung, müssten Onkologische Zentren langfristig mit eigenen Budgets versehen werden. "Nur wenn man budgetär eigenständige multidisziplinäre Arbeitsgruppen aus den Klinikverbünden löst, kann eine wirkliche Interdisziplinarität geschaffen werden."

Erfolgsmodell Onkologisches Zentrum am Vivantes-Krankenhaus in Berlin-Spandau


Eines der bereits erfolgreich durch die DGHO zertifizierten Onkologischen Zentren ist das Onkologische Zentrum Nord am Vivantes Klinikum Spandau. Damit übernimmt es innerhalb Vivantes eine Vorreiterrolle: "Mit der Zertifizierung des Onkologischen Zentrums Nord wurde ein wichtiger Meilenstein zur Verbesserung der umfassenden medizinischen Versorgung der Berliner Bevölkerung geschaffen. Als erstes der drei Onkologischen Zentren bei Vivantes konnten wir die hohen Anforderungen der DGHO-Zertifizierung erfüllen", bewertet Prof. Ernst Späth-Schwalbe, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie am Vivantes Klinikum Spandau, die Zertifizierung. Beispielsweise werden hier die dauerhafte Kooperation und Integration von allen direkt oder indirekt an der Therapie beteiligten Ärzten transparent aufgezeigt, um eine patientenorientierte, sektorübergreifende Versorgung zu gewährleisten. "Wir sind stolz darauf, dass unsere Arbeit in lokalen Netzwerken und multidisziplinären Teams gut funktioniert, so dass unsere Patienten von dem hohen medizinischen Niveau und der Kontinuität der Ansprechpartner profitieren können", so Späth- Schwalbe weiter.

Patienten-Bedürfnisse erfüllen – Versorgungsqualität sichern und finanzieren


Mit der Einführung der Kosten-Nutzen-Bewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wird für die Zukunft der onkologischen Versorgung nach Ansicht der DGHO eine große Hürde geschaffen.

In der von Experten häufig kritisierten Bewertungsmethodik des IQWiG bleiben bereits jetzt viele evidenzbasierte medizinische Erkenntnisse über wirksame Therapien unberücksichtigt und Empfehlungen der Fachgesellschaften oft ohne Gehör, wie zum Beispiel bei der Diskussion um die Stammzelltransplantation für Leukämiepatienten. In der Hämatologie und Onkologie wurden zudem in den vergangenen Jahren zahlreiche hochwirksame Medikamente zugelassen, die zum Teil zu einer deutlichen Verbesserung der Ansprechraten und Lebensqualität sowie zu höheren Überlebensraten bei den behandelten Patienten geführt haben. "Um zukünftige Innovationen bezahlbar zu machen, müssen vielleicht neue Wege in der Preisentwicklung für Arzneimittel gegangen werden. Auf keinen Fall ist es akzeptabel, horrende Preise für Scheininnova tionen zu verlangen", rät der DGHO-Vorsitzende Ehninger. Der Vorstand der DGHO regte auf der Pressekonferenz an, neue Produkte nur befristet zuzulassen. Innerhalb einer bestimmten Zeitspanne müssten dann Daten geliefert werden, die auch im Vergleich mit der besten bisher vorhandenen Therapie einen eindeutigen Vorteil belegen.

Gleichzeitig spricht sich die Fachgesellschaft vehement für die Durchführung von nicht-kommerziellen klinischen Studien aus. Diese sind laut DGHO unverzichtbar für den medizinischen Fortschritt, gerade bei seltenen Erkrankungen oder wenn der direkte Vergleich der Wirksamkeit bestimmter zugelassener Arzneimittel nicht im unmittelbaren Interesse der Hersteller ist. "Jeder krebskranke Mensch hat das Recht auf die bestmögliche Versorgung. Aktuell sehen wir, dass viele notwendige Therapieoptimierungsstudien gar nicht begonnen werden, da Universitätsklinika und städtische Krankenhäuser den hohen Aufwand und die Kosten scheuen", gibt Ehninger zu bedenken.

Grund hierfür sind die rechtlichen Hürden, die der Gesetzgeber mit der vor drei Jahren verabschiedeten 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) für nichtkommerzielle klinische Studien geschaffen hat. Der Verwaltungs- und Kostenaufwand dieser Studien entspricht nun dem von Zulassungsstudien neuer Medikamente der pharmazeutischen Industrie. Die DGHO sieht hier dringenden Handlungsbedarf und fordert, schnellstmöglich verbesserte Rahmenbedingungen in der nicht-kommerziellen klinischen Forschung zu schaffen. Vor allem muss die industrieunabhängige Finanzierung nicht-kommerzieller klinischer Studien sichergestellt werden.

DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V.


Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V. besteht seit 70 Jahren und hat heute über 2.300 Mitglieder, die in der Erforschung und Behandlung hämatologischer und onkologischer Erkrankungen tätig sind. Mit der Ausarbeitung von Aus-, Fort- und Weiterbildungscurricula, der Erstellung von Behandlungsleitlinien und Behandlungsempfehlungen sowie mit der Durchführung von Fachtagungen und Fortbildungsseminaren fördert die Fachgesellschaft die hochwertige Versorgung von Patienten mit hämatologischen und onkologischen Erkrankungen. 

Quelle: Pressemitteilung der DGHO vom 18.04.2008
Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse, welche Therapiemöglichkeiten habe ich, wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen, wie hoch ist mein Eigenanteil bei Zahnbehandlungen, was muss ich bei einem Kassenwechsel beachten? Für diese und andere Fragen ist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) der richtige Ansprechpartner. Deren bundesweites Beratungstelefon ist ab sofort kostenfrei unter 0800 0 11 77 22 zu erreichen. Patienten können sich montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr gebührenfrei zu allen Gesundheitsfragen beraten lassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist einer von drei Gesellschaftern der UPD gGmbH.

Bislang fielen für die Telefonberatung 9 Cent pro Minute an. Mit dem neuen Angebot kommt die UPD einem immer wieder geäußerten Wunsch von Ratsuchenden nach einem kostenfreien Beratungstelefon nach. "Damit wird es Patienten leichter gemacht, die für sie notwendigen Informationen zu erhalten", erklärt Dr. Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD unterstützt Hilfesuchende seit Anfang 2007 in 22 Beratungsstellen sowie über das bundesweite Beratungstelefon. Etwa ein Drittel dieser Beratungsstellen werden von Verbraucherzentralen getragen. Monatlich suchen etwa 4000 Patienten den Rat der UPD. Besonderer Beratungs- und Informationsbedarf besteht zu Leistungen der Kassen und zu gesetzlichen Neuregelungen, zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, zu Therapien und Krankheitsbildern sowie rund um das Thema "Zahnbehandlung". Vor allem auch mit Blick auf den Gesundheitsfonds sind viele Menschen noch unsicher und wenden sich an die Beratungsstellen der UPD.

Beim bundesweiten Beratungstelefon der UPD handelt es sich nicht um eine "Hotline" im Sinne eines Callcenters. Vielmehr stehen dieselben qualifizierten Beraterinnen und Berater für Fragen zur Verfügung, die auch in den regionalen Beratungsstellen tätig sind.

Quelle: VZBV vom 07.01.2009
Menschen, die eine Krebserkrankung überlebt haben, sind besonders häufig mit Arbeitslosigkeit konfrontiert. Das besagt eine niederländisch-finnische Studie, die im Journal of the American Medical Association veröffentlicht wurde. "Aufgrund besserer Behandlungsmöglichkeiten steigt die Zahl derer, die Krebs überleben. Fast die Hälfte dieser Menschen ist jünger als 65 Jahre", sagt Studienleiterin Angela de Boer vom Klinikum der Universiteit van Amsterdam. Dem Wunsch vieler Krebspatienten, wieder ins Arbeitsleben einzusteigen, stehen häufig zeitaufwändige Nachbehandlungen und vor allem körperliche oder geistige Behinderungen im Wege. Um die ökonomischen Probleme für Krebsüberlebende zu lindern und ihre Lebensqualität zu steigern, fordern die Forscher mehr Unterstützung und flexiblere Lösungen für Therapie und Arbeit.

De Boer analysierte 36 internationale Studien, die Arbeitslosigkeit nach Krebs behandeln und dabei Angaben zu 20.366 Krebsüberlebenden und 157.603 Kontrollpersonen liefern. Jeder dritte ehemalige Krebspatient ist demnach arbeitslos, bei den Kontrollpersonen war es hingegen nur jeder siebte. Die Gefahr der Arbeitslosigkeit variierte jedoch nach Art der Erkrankung. Am deutlichsten war sie ausgeprägt nach überstandenem Krebs des Magen-Darm-Traktes sowie nach Krebs in Brust, Eierstöcken oder Gebärmutterhals. Bei Leukämien und Lymphdrüsenkrebs sowie Prostata- und Hodenkrebs war eine ähnliche Gefahr hingegen nicht nachweisbar. Wie sich Krebs und dessen Therapie auf das Arbeitsleben auswirkt, muss erst erforscht werden, bemerken die Forscher.

Dass eine erfolgreiche Rückkehr ins Arbeitsleben auch von der Erkrankungsform abhängt, könnte mit dem jeweiligen Alter zusammenhängen, in dem verschiedene Krebsarten typischerweise auftreten. "Krebs im Magen-Darm-Trakt tritt zumeist bei älteren Menschen auf, die bereits in Rente oder kurz davor stehen. Hodenkrebs betrifft eher jüngere Männer, für die es ganz andere Möglichkeiten der Rückkehr in die Arbeit gibt", erklärt Eva Kalbheim, Ärztin und Pressesprecherin der Deutschen Krebshilfe http://www.krebshilfe.de gegenüber pressetext. Viele Patienten würden die Arbeit auch während der Chemotherapie weiterführen. "Es kommt immer auf den Schweregrad der Erkrankung, das Stadium der Behandlung, auf die psychische Belastung und die Art der beruflichen Tätigkeit an", betont Kalbheim.

Erfordert die Krankheit eine berufliche Pause, stehen den Betroffenen verschiedene Ansprechpartner für den Wiedereinstieg zur Verfügung. "Nach einem Beratungsgespräch zum Beispiel bei der Deutschen Krebshilfe helfen die Integrationsämter in den Ländern, Möglichkeiten dafür zu suchen", so Kalbheim. Dabei werde begutachtet, ob der Arbeitsplatz aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen einer Umrüstung bedarf oder ob ein Arbeitswechsel notwendig ist. "Nach einvernehmlichem Gespräch mit dem Arbeitgeber wird oft auch eine stundenweise Rückkehr gewählt, die mit der Zeit gesteigert wird. Wenn eine Rückkehr an den Arbeitsplatz gar nicht mehr möglich ist, erhalten die Betroffenen eine Rente, was für viele große finanzielle Enge bedeutet", so die Pressesprecherin. Unterstützungen könnten für diese Fälle neben Einmalzahlungen aus dem Härtefonds der Deutschen Krebshilfe unter anderem das Sozialamt leisten. 

Quelle: Pressetext Deutschland vom 18.02.2009

Weiterführende Informationen: EU Parliament Report "Cancer and in general long-term illnesses at workplaces", Oktober 2008 (Englisch, PDF)
Verheiratete haben weiterhin keinen Anspruch auf eine volle Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung durch die Krankenkasse. Die seit Anfang 2004 geltende Begrenzung des Kassenzuschusses auf 50 Prozent ist mit dem Grundgesetz vereinbar, hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden.


Das Karlsruher Gericht nahm die Verfassungsbeschwerde eines Ehepaars nicht zur Entscheidung an. Die Kläger, die wegen einer medizinisch nicht geklärten Sterilität eine künstliche Befruchtung geplant hatten, forderten von ihrer gesetzlichen Kasse die gesamten Kosten der Behandlung.

Aktenzeichen: 1 BvR 2982/07 – Beschluss vom 27. Februar 2009.

Quelle: Ärzte Zeitung vom 19.03.2009

Von der Leyen will künstliche Befruchtung fördern

Hoffnung für ungewollt kinderlose Paare ohne dicken Geldbeutel: Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat sich für finanzielle Förderung künstlicher Befruchtung ausgesprochen. Steuerfinanzierte Zuschüsse sollten zwischen Bund und Ländern geteilt werden, sagte von der Leyen in der SWR-Sendung Report Mainz laut Mitteilung vom Montag. In Haushaltsverhandlungen werde sie sich dafür einsetzen, dass diese Mittel auch freigesetzt werden.

Erstmals hatte sich von der Leyen im Februar für verstärkte Anstrengungen bei der künstlichen Befruchtung stark gemacht und das Vorbild Sachsen gelobt. Der Vorreiter Sachsen zahlt ungewollt kinderlosen Ehepaaren seit März für die zweite und dritte Behandlung eine Pauschale von jeweils bis zu 900 Euro, für die vierte bis zu 1800 Euro. Bund und Länder sollten sich nach dem Vorschlag der Ministerin diese Summen künftig teilen, so der SWR.

Seit die Behandlung für die gesetzlich Krankenversicherten um mehrere tausend Euro teurer wurde, ist die Zahl der Behandlungen bundesweit um bis zu 50 Prozent eingebrochen. Grund ist die 2004 erfolgte Kürzung der Krankenkassen-Zuschüsse auf die Hälfte der Kosten. Das Geld fließt auch nur für drei Behandlungen. Seither wurden pro Jahr tausende Kinder weniger geboren. Die Kosten betragen laut SWR im Schnitt 3200 Euro pro Behandlungszyklus – mit einem Eigenanteil von etwa 1600 Euro für die Paare pro Behandlung. Bei der vierten Behandlung muss der volle Preis allein bezahlt werden.

Entsprechend dem sächsischen Vorbild sollten die Paare mehr Versuche frei haben, sagte von der Leyen. Auch ein vierter Versuch sollte mit einer deutlichen Reduzierung der Selbstbeteiligung möglich sein.

Die Erfolgsaussichten des Vorschlags, der auch die Länderhaushalte belasten würde, sind offen. Der Bundesrat hatte auf Antrag des Saarlands, Sachsens und Thüringens im Sommer die Rückkehr zur vollen Kostenübernahme durch die Kassen gefordert. Nach dem Vorstoß Sachsens hatten lediglich Nordrhein-Westfalen und Hessen die Prüfung einer finanzielle Unterstützung angekündigt.

Die Kaufmännische Krankenkasse begrüßte den Vorschlag. Unerfüllter Kinderwunsch ist kein Luxusproblem , sagte Vorstandschef Ingo Kailuweit. Derzeit würden die Kosten nur unzureichend erstattet. Die Finanzierung dürfe jedoch nicht allein zulasten der Kassen gehen.

Quelle: Focus.de vom 16.03.2009
Auch nach sieben Jahren Leukämie-Online macht man Dinge das erste Mal. Wir haben bisher noch nie einen Hilferuf für Spenden und Ideen zu Schicksalen eines einzelnen Patienten gestartet. Jetzt ist es doch soweit: Wir rufen um Hilfe für Fuad Abbasov, einem Leukämie-Patienten in Leipzig in Not.

fuad-lala-abbasovWir Ihr wisst, gibt es ein jährliches weltweites Treffen der CML-Patientengruppen, das im vergangenen Jahr in Lissabon stattfand. Dort lernte ich im Juni 2009 Fuad und Lala Abbasov kennen. Fuad ist ein 21jähriger CML-Patient aus Azerbaijan und Lala seine 25jährige Schwester. Um allen CML-Patienten in ihrem Heimatland zu helfen, hatte Lala dort eine CML-Selbsthilfegruppe aufgebaut, die rund 125 CML-Patienten betreut. Ich stand seitdem mit Lala in regelmäßigem Kontakt. Ihr Bruder Fuad erhielt über ein Novartis-Spendenprogramm GIPAP den kostenlosen Zugang zu Glivec, da es in Azerbaijan keinerlei Erstattung für CML-Therapien gibt.

Im September 2009 erfuhr ich, dass es ihrem Bruder Fuad plötzlich schlechter ging. Er begab sich in der Türkei in Behandlung. Dort wurde festgestellt, dass Fuads CML sich in eine akute (lymphatische) Blastenkrise fortentwickelt hatte. In Absprache mit Lala konnte ich BMS dafür gewinnen, Dasatinib für eine begrenzte Zeit kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Leider schlug es nicht an. Eine Transplantation schien die einzige Überlebensmöglichkeit zu sein. 

Ich vermittelte Fuad an das Uniklinikum Leipzig. Dort wurde für Behandlungskosten von 135.000 EUR eine allogene Knochenmarktransplantation in Aussicht gestellt. Fuad kam nach Leipzig. Die Familie Abbasov mobilisierte Verwandte und Freunde, sprach mit Stiftungen, verkaufte ihr eigenes Haus und konnte bisher rund 115.000 EUR für die Transplantation aufbringen. Leider zu wenig – noch dazu sind die Kosten aufgrund von Komplikationen mittlerweile auf 198.000 EUR gestiegen. Fuad wurde am 14. Januar 2010 transplantiert.

Die Familie ist dringend auf der Suche nach Spenden, und nach Unterstützung für eine öffentliche Spendenkampagne in den Medien. Sämtliche finanziellen Möglichkeiten der Familie sind verbraucht, sie sind verzweifelt. Jede Hilfe ist willkommen. Ich selbst kenne Fuads Schwester Lala, stehe in ständigem Kontakt.

Bitte helft Fuad.

Spenden können über Leukämie-Online überwiesen werden. Die Spenden kommen Fuads Therapie ohne jeglichen Abzug zugute und werden von uns direkt an das Uniklinikum weitergeleitet.
  • Kontoinhaber: Leukämie-Online e.V.
  • Kontonummer: 10788941
  • BLZ: 702 501 50
  • Kreissparkasse München Starnberg
  • Verwendungszweck: Spende für Fuad Abbasov
Wir werden über eingehende Spenden natürlich gerne berichten – und beantworten gerne auch individuelle Rückfragen – und freuen uns über Kontakte mit der Presse ()

Viele Grüße
Jan 
(Betreiber / 1. Vorsitzender von Leukämie-Online e.V.)



Hilferuf für Fuad Abbasov von seiner Mutter


Mein Sohn, Fuad, war schon immer ein lebhaftes Kind mit vielerlei Interessen. Am liebsten trieb er Sport und lernte Fremdsprachen. Nach seinem Schulabschluss in Azerbaijan ging er zur Uni. Es war ein anstrengender, jedoch ereignisreicher Lebensabschnitt: Prüfungen, schlaflose Nächte, Pläne für die Zukunft, erste Liebe... 

Doch dann kam unerwartet kam die Tragödie. Als Fuad im letzten Jahrgang an der Uni war, fühlte er sich plötzlich immer schlechter - er wurde zunehmend von den Schwindelanfällen heimgesucht, hatte gar keinen Appetit, nahm rapide ab. Unsere Ärzte stellten eine gnadenlose Diagnose - chronische myeloische Leukämie (CML) - und das mit nur 20 Jahren! Ein halbes Jahr lang nahm Fuad Glivec (400 mg) ein. In dieser Zeit verbesserte sich sein Zustand, seine Blutwerte wurden besser. 

Doch die Remission war nicht von langer Dauer. Im August 2009 verschlechterte sich Fuads Zustand wieder, Glivec half nicht mehr. Wegen schlimmen Knochenschmerzen und dem hohem Fieber konnte er nicht mehr laufen. In unserer Heimat Azerbaijan konnten die Ärzte keine Diagnose stellen. Daher reisten wir in die Türkei. Die Diagnose war schockierend: die chronische Leukämie hatte sich in eine aggressive akute lymphatische Leukämie fortentwickelt.

Ab dann befand sich Fuad in einem sehr gefährdeten Zustand. Er erhielt einen Zyklus Chemotherapie. Doch die einzigste Chance für ihn zu überleben würde nur eine Knochenmarktransplantation mit Knochenmark von einem passenden Knochenmarkspender bieten. Mit Unterstützung von Patientengruppen kam Fuad nach Deutschland. In Deutschland, laut dem behandelnden Professor des Leipziger Universitätsklinikums, würden die Kosten der Transplantation ca. 180.000 Euro betragen (siehe Kostenvoranschlag Seite 1Seite 2).

Am 14. Januar wurde Fuad im Universitätsklinikum Leipzig transplantiert. Er hat die Chance, die Leukämie zu überstehen. Allerdings stehen die Vorzeichen nicht gut – auch aus finanzieller Sicht. Die Kosten werden sich aufgrund von Komplikationen auf rund 200.000 Euro erhöhen. Unsere Familie konnte, mit Verkauf des Hauses der Familie, mittlerweile rund 140.000 Euro aufbringen, wovon allerdings bereits 25.000 Euro für die Chemotherapie in der Türkei verbraucht wurden. Alle unsere Versuche, Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen um finanzielle Unterstützung zu bitten, waren nicht erfolgreich. Uns fehlen 83.292 EUR, Stand 13. Februar 2010.

Wir bitten Sie dringend um Ihre Hilfe! Unsere Familie ist nicht in der Lage, die ganze Geldsumme aufzubringen. 

Bitte, helfen Sie uns! Das Leben dieses jungen Manns hängt nur von dieser Geldsumme ab. Ihn trifft doch Schuld wegen dieser Krankheit, oder weil in seinem Heimatland solche Transplantationen überhaupt nicht durchgeführt werden. Er ist lieb, nett, ehrlich, und so, wie die anderen, möchtet so sehr weiterleben! 

Unsere Familie schafft es nicht aus eigener Kraft, so viel Geld aufzutreiben. Und wenn wir die Behandlung nicht fortsetzen können, werden wir unseren Sohn noch vor seinem 22. Geburtstag verlieren. Bitte, helfen Sie uns, das zu verhindern!

Jede kleine Spende ist eine grosse Hoffnung für uns! Die Familie Abbasov ist unglaublich dankbar für ihre Hilfe. Bitte helfen Sie uns! 

Sevindzh Abbasova, Mutter von Fuad
(momentan in Leipzig)
Handynummer: 0151-18965935 (gut Russisch, etwas Deutsch)



Weitere Informationen


Die Kosten für neue Arzneimittel in der Onkologie steigen rascher als die wissenschaftlich nachgewiesene Wirksamkeit. Rationierung, Rationalisierung und Priorisierung sind bereits im ärztlichen Alltag angekommen. Im Mittelpunkt der diesjährigen Frühjahrstagung der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V. in Berlin stand deshalb die Frage nach Ethik und Ökonomie in der Onkologie.

Angesichts der Kostenspirale bei innovativen Krebsmedikamenten fordert der Vorsitzende der DGHO, Prof. Gerhard Ehninger, dass sich gerade die Onkologen aktiv an der Diskussion um Rationierung und Priorisierung beteiligen sollten. Dabei spricht er sich nochmals gegen den Vorschlag von Bundesärztekammerpräsident Prof. Jörg-Dietrich Hoppe aus, Leistungen im Gesundheitswesen zu priorisieren. Ehningers Vorschlag: Da nicht für jede Innovation zum Zeitpunkt der Zulassung ein tatsächlicher Zusatznutzen nachgewiesen sei, sollten Ärzte die Einführung neuer Präparate kritisch begleiten. Anschließend müssten die Medikamente mithilfe weiterführender klinischer Studien im Versorgungsalltag kontrolliert und nach drei Jahren neu bewertet werden. "Wir müssen den Mut haben, im Expertenkonsens Therapieempfehlungen zu neuen Substanzen zu formulieren und auch Scheininnovationen als solche zu enttarnen", so Ehninger. Er verweist dabei auf das Internetportal Onkopedia der DGHO, welches aktuelle Leitlinien für die Diagnostik und Therapie hämatologischer und onkologischer Erkrankungen zur Verfügung stellt.

Verbesserung der Evidenz neuer Wirkstoffe


"Bislang gibt es zum Zeitpunkt der Zulassung neuer Krebsmedikamente noch erhebliche Evidenzlücken", kritisiert Prof. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Dabei sei häufig nicht klar, ob sich der neue Wirkstoff durch eine bessere Wirksamkeit, verminderte Toxizität oder vereinfachte Verabreichung auszeichnet. Als problematisch erweisen sich laut Ludwig auch die für Zulassungsstudien ausgewählten Endpunkte. Nur selten basiere die Zulassung auf dem primären Endpunkt Gesamtüberleben, und eine sichere Aussage zur Verbesserung der Prognose oder Lebensqualität sei meistens nicht möglich.

Ziel müsse sein, rasch die Evidenz für neu zugelassene Arzneimittel zu verbessern. Ludwig schlägt vor, dass sich Experten schon vor der Zulassung beraten, patientenrelevante Endpunkte zu identifizieren und diese nach der Zulassung Pressemitteilung der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V. schneller zu erforschen. Seiner Ansicht nach könnte ein Gremium, angesiedelt beim Gemeinsamen Bundesausschuss, die Steuerung übernehmen. Auch müsse die bisherige Vorgehensweise in Deutschland auf den Prüfstand gestellt werden, dass die von der Europäischen Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Medikamente sofort ohne weitere Preisverhandlungen und intensives Monitoring hinsichtlich ihres therapeutischen Wertes im Medizinischen Versordnungsalltag verordnet werden können.

Entwicklung der stationären Vergütung


Der DRG-Beauftragte der Universitätsklinik Heidelberg und Mitglied des AK DRG der Fachgesellschaft, Dr. Markus Thalheimer, erklärt, dass hämatologische und onkologische Leistungen im Krankenhaus seit Einführung der Diagnosis Related Groups (DRGs) meist kostendeckend vergütet werden. Einzig die Vergütung der stationären Versorgung solider Tumore widerspreche diesem Trend und verstärke eine Verschiebung in den ambulanten Sektor.

Thalheimer befürchtet, dass die Krankenkassen in wenigen Jahren angesichts der gedeckelten Budgets nicht mehr in der Lage seien, sämtliche Kosten für Innovationen zu übernehmen. In seiner Klinik duldet Thalheimer keine ökonomische Diskussion, wenn ein Patient eine Therapie dringend braucht: "Ökonomische Belange sollten immer der medizinischen Notwendigkeit folgen. Wenn der Einsatz teurer Medikamente notwendig ist, kämpfe ich auch um deren Erstattung." Rationierung dürfe in den Köpfen der Ärzte nicht schon als vorauseilender Gehorsam einsetzen.

Strategien im Umgang mit Mittelbegrenzung


Empirische Studien von Prof. Dr. Dr. Daniel Strech vom Institut für Geschichte, Ethik & Philosophie der Medizin der Medizinischen Hochschule Hannover belegen, dass Rationalisierung nach wie vor als maßgebliche ärztliche Strategie im Umgang mit Mittelknappheit signalisiert wird. 96 Prozent der Ärzte geben an, aus Kostengründen auf kostengünstigere, aber ebenso effektive Maßnahmen auszuweichen.

Dennoch wird laut Strech auch Rationierung im klinischen Alltag bereits teilweise praktiziert. So bestätigen 78 Prozent der befragten Klinikärzte, dass sie in den letzten sechs Monaten bestimmte medizinische Maßnahmen aufgrund von Kostenerwägungen nicht ergriffen haben. 53 Prozent der Befragten gaben beispielsweise an, mindestens einmal pro Monat eine teure Maßnahme zunächst nicht anzuwenden und zu prüfen, ob der Patient auch ohne diese auskommt. "Einzelne Patientengruppen dürfen nicht strukturell benachteiligt werden", betont Strech.

Über die DGHO - Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V.


Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V. besteht seit 70 Jahren und hat heute über 2.400 Mitglieder, die in der Erforschung und Behandlung hämatologischer und onkologischer Erkrankungen tätig sind. Im "Arbeitskreis Medizin und Ethik" befasst sie sich seit Herbst 2009 u.a. mit dem Thema Ressourcenallokation im Gesundheitswesen.

Quelle: DGHO-Pressemitteilung, 22. März 2010
Neue teure Arzneimittel stehen im Fokus der anstehenden Reform des Arzneimittelmarkts. Auch die Medien haben diese Medikamente im Visier: Immer wieder wird berichtet, dass explosionsartig wachsende Arzneimittelkosten – etwa für die Krebstherapie – das Gesundheitswesen bedrohen. Das Berliner IGES-Institut will diese Behauptungen mit einer neuen Studie entkräften, so ein Artikel in der DAZ.

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Unser Buch

Unser Buch "Manchmal ein Kunststück: 16 Drahtseilakte des Lebens mit Leukämie" porträtiert auf 128 Seiten sechzehn Menschen mit CML in Wort und Bild. Nun erhältlich!

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"Wissenshorizonte – aktuelle Perspektiven auf ein Leben mit CML“ – eine kostenlose Online-Seminarreihe für CML-Patient*innen und Angehörige. Die Aufzeichnungen der bisherigen Seminare findet Ihr hier.

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