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Leukämie-Online ist eine unabhängige, deutschsprachige Wissens- und Kommunikationsplattform zum Thema Leukämie. Diese wird von Leukämiepatienten betrieben und ist gemeinnützig. Das Angebot fördert aktive, informierte und selbstbestimmte Patienten durch umfangreiche Informationen über Neuigkeiten und Hintergründe zur Forschung und Behandlung von Leukämien. Interaktive Foren ermöglichen zudem den direkten Erfahrungsaustausch. 

Politik und Recht

Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. hat eine umfassende Analyse der bisher durchgeführten Verfahren im Rahmen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) vorgelegt. Sie unterstreicht die Stringenz der frühen Nutzenbewertung und die zusätzliche Transparenz bei der Beurteilung neuer Arzneimittel. Gleichzeitig plädiert die DGHO für eine Weiterentwicklung des Prozesses. Themen sind insbesondere die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie, die Bewertung patientenrelevanter Endpunkte und fehlende Studiendaten.

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2015 03 16 08 39 24 DKGDie EU-Richtlinie über klinische Prüfungen (2001/20/EG) wurde in den 90er Jahren maßgeblich zum Schutze des Patienten, aber leider ohne Beteiligung der Patienten am Gesetzgebungsverfahren, entworfen. Die damalige EU-Richtlinie hat bedeutende Verbesserungen im Sinne der Sicherheitsvorschriften für Probanden, der zentralen Registrierung von klinischen Prüfungen sowie der Datenqualität gebracht. Zum Patientenschutz wurden jedoch auch bürokratische Hürden eingeführt, die sich in der Praxis als problematisch erwiesen und insbesondere die akademische, nicht-kommerzielle klinische Forschung, z.B. in der Leukämieforschung so wichtigen frühphasigen Prüfungen, Therapieoptimierungsstudien und Versorgungsstudien, behindert.

Die im Frühjahr 2014 vom EU-Parlament und EU-Rat verabschiedene neue EU-Verordnung 536/2014 strebt an, eine neue Balance von Patientensicherheit und Forschungsinteresse zu finden - dies wurde von Patientenorganisationen beeinflusst und begrüßt. Im Magazin "FORUM" der Deutschen Krebsgesellschaft ist hierzu im Februar 2015 eine Stellungnahme von Jan Geißler von LeukaNET e.V. erschienen. Der Artikel ist hier abrufbar.

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Am 12. April 2014 wurde im Europäischen Parlament eine novellierte Verordnung zu klinischen Studien verabschiedet. Auf einer Pressekonferenz machten die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. und die Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie e.V. (GPOH) jetzt deutlich, dass die Durchführung von klinischen Studien für die Weiterentwicklung von Therapiemöglichkeiten bei Blut- und Krebserkrankungen und für den Forschungsstandort Deutschland von immenser Bedeutung ist. Die Verfahren für die Bewertung und die Genehmigung von klinischen Studien müssen in Deutschland an die EU-Verordnung angepasst werden. Hierzu und zu weiteren unmittelbar damit zusammenhängenden Fragen stellten die DGHO und die GPOH ihre Forderungen vor.

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Foto: (c) DGHODie DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. forderte auf ihrer Pressekonferenz am 21.08.2013 in Berlin eine weitreichende und frühzeitige Einbindung der medizinischen Fachgesellschaften und Patienten in den Prozess der Nutzenbewertung von Arzneimitteln (AMNOG-Verfahren). In ihrem aktuellen Positionspapier macht die DGHO jetzt vier konkrete Verbesserungsvorschläge. Sie legte außerdem ein Manual vor, das Fachgesellschaften und andere Akteure bei der Bewertung der von den Herstellern zu erstellenden Nutzendossiers unterstützt. Neben Vertretern der DGHO nahmen auch als Vertreter der Patienten Ralf Rambach von der DLH und Jan Geissler von Leukämie-Online teil.

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Die Situation für nicht-kommerzielle, unabhängige klinische Studien in Europa hat sich in den letzten Jahren als Folge überbordender Bürokratie dramatisch verschlechtert, so die deutsche Gesellschaft für Hämatologie in einer heutigen Pressemitteilung. Und der Trend halte an: "Eine aktuelle Umfrage unter hämatologisch-onkologischen Studienzentren zeigt, dass jede dritte Einrichtung in Deutschland ihre Studienaktivitäten weiter zurückfahren möchte. Mit der geplanten EU-Verordnung über Klinische Arzneimittelprüfungen sollen Fehler vergangener Regulierungsrunden korrigiert werden. Die Fachgesellschaften für Hämatologie und Onkologie in Deutschland begrüßen das ausdrücklich. Mit medialer Stimmungsmache ist niemandem geholfen – am allerwenigsten den Patienten."

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Das Ende der alljährlich stattfindenden Gala des Startenors José Carreras scheint besiegelt: Carreras, der seit Jahren im Dezember um Spenden für seine Projekte wirbt und per annum rund 6 Millionen für die Leukämieforschung und -Therapie einwarb, soll durch die ARD-Spenden-Aktion „Tribute to Bambi“ ersetzt werden. Für Leukämie-Patienten, die von zahlreichen Carreras-geförderten Lehrstühlen und Projekten wie Krebsregistern, Transplantationseinheiten, Therapieoptimierungsstudien, Projekten zu Kinderwunsch nach Krebs usw profitierten, ist dies ein herber Schlag. Die Einstellung der Sendung wird für deutsche  Patienten schwerwiegende Folgen haben, da diese zu schmerzhaften Kürzungen in der Leukämieforschung und -Therapie führen wird. Immerhin hat die Gala über die Jahre eine Gesamtspendensumme von knapp 100 Millionen Euro eingespielt, mit der rund 900 Forschungs- und Strukturprojekte für Leukämie-Patienten unterstützt wurden. Die José Carreras-Stiftung zeigt sich laut Pressemeldungen irritiert über die Aussage eines MDR-Sprechers, dass Carreras selbst die Zusammenarbeit mit dem MDR nicht fortsetzen wolle - diese Aussagen werden von Carreras bestritten.

Leukämie-Online richtete daher ein offenes Schreiben an die MDR-Gremien und die ARD-Intendantin in der Hoffnung, dass diese Entscheidung nochmals überdacht wird.

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Am 5. November 2011 ist die 4. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung in Kraft getreten. Die Neufassung bringt für Patienten mit Chronischer Myeloischer Leukämie, Ph-negativer CML, chronischer myelomonozytäre Leukämie, HypereosinophiIie-Syndrom, Polycythaemia vera, Chronische Eosinophilen-Leukämie und Essentieller Thomrozythämie deutliche Veränderungen bei der Einschätzung des "Grads der Schwerbehinderung" (GdS). Als Begründung wird angegeben, dass "mit der Einführung neuer Medikamente - insbesondere den so genannten Tyrosinkinaseinhibitoren - in die Therapie der myeloproliferativen Neoplasien ... für einen Großteil der erkrankten Menschen die Krankheitsauswirkungen reduziert werden [konnten]."

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Ob Arbeitgeber in Bewerbungsgesprächen nach einer Behinderung fragen dürfen, bleibt weiterhin offen. Die falsche Beantwortung einer dem Arbeitnehmer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Das setzt jedoch  voraus, dass die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war. Wirkt sich die Täuschung im Arbeitsverhältnis weiterhin aus, kann zudem eine Kündigung gerechtfertigt sein. Die Frage löst in der Regel auch keinen Anspruch auf eine Diskriminierungsentschädigung aus, heißt es in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Umgekehrt führt danach zumindest im konkreten Fall eine Lüge auf diese Frage auch nicht zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

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Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V. hat kürzlich unter ihren Mitgliedern eine repräsentative Umfrage durchgeführt, inwieweit Kostenaspekte konkrete Therapieentscheidungen im ärztlichen Alltag beeinflussen. Auf einer Pressekonferenz in Berlin wurden am 15.06.2011 erste Zwischenergebnisse vorgestellt.

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Ärzte müssen Patienten unter allen Umständen Einsicht in die Behandlungsunterlagen gewähren. Das ist auch dann der Fall, wenn Privatpatienten dem Arzt Behandlungshonorar schulden. Lediglich die Kopierkosten müssen sofort beglichen werden.

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Pharmahersteller dürfen die Packungsbeilage auch verschreibungspflichtiger Arzneimittel nun endlich unverändert ins Internet einstellen. Dies ist keine unzulässige Werbung, so urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

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Streit um Verbeamtung einer ehemals Krebskranken in Sachsen In Sachsen eskaliert der Streit um die Verweigerung der Verbeamtung von Renate Lieckfeldt. Ihre Krebserkrankung hat die gewählte neue Rektorin der HTWK, der größten Fachhochschule Sachsens, besiegt, nun aber könnte sie am sächsischen Beamtengesetz scheitern. Das sächsische Wissenschaftsministerium verweigert ihre Ernennung als Beamtin, weil sie wieder krank werden könnte.

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Ärzte und Patienten können sich künftig über ihre Rechte und Pflichten in einer Broschüre informieren, die das Bundesgesundheitsministerium zusammen mit dem Bundesjustizministerium kürzlich herausgegeben hat.

"Es geht dabei nicht um neues Recht, sondern darum, über geltendes Recht verständlich zu informieren", erklärte Justizministerin Brigitte Zypries bei der Vorstellung der Broschüre am 19.03.2003 in Berlin.

In der vergangenen Legislaturperiode hatten die beiden Bundesministerien die Arbeit an der Charta eigentlich schon abgeschlossen. Streit entbrannte dann allerdings um die Frage, ob es ausreicht, Patientenrechte lediglich unverbindlich zusammenzufassen oder ob ein neues Patientenrechtegesetz formuliert werden muß. Erst kürzlich hatten Verbraucherschützer, Selbsthilfegruppen und Sozialverbände diese Forderung erneut erhoben.

"Wir können vorhandenes Recht durch Aufklärung wirksam machen", meint dagegen der ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofes Dr. Karlmann Geiß, der die Arbeit von elf Verbänden aus dem Gesundheitswesen an der Patientencharta koordiniert hatte. Patientenrechte seien weiten Teilen der Bevölkerung, aber auch besonders jungen Ärzten häufig unbekannt, so Geiß. Diese Informationslücke könnten mit Hilfe der Patientencharta abgestellt werden.

Die 20seitige Broschüre erscheint in einer ersten Auflage von 500.000 Stück und soll nach dem Willen der Initiatoren in möglichst vielen Wartezimmern, Kliniken und Beratungsstellen ausliegen.

Download der Broschüre im Internet: http://www.bmgs.bund.de oder telefonische Bestellung unter 0800-1515159
Ausführliche Arzt-Patienten-Gespräche, die angemessen abgerechnet werden können, sowie interdisziplinäre onkologische Kompetenzzentren, in denen die psychosoziale Onkologie und die Selbsthilfe fest verankert sind - das sind die zentralen Forderungen des ersten 'Tages der Krebs-Selbsthilfe'. Die Deutsche Krebshilfe hat diesen Tag gemeinsam mit allen von ihr geförderten Krebs- Selbsthilfeorganisationen ausgerufen. Unter dem Motto "Patienten als Partner" diskutierten 180 Vertreter der Selbsthilfe und der Krankenkassen sowie Ärzte und Multiplikatoren am 16. November 2005 in Bonn-Bad Godesberg über die Bedeutung der Krebs-Selbsthilfe und verabschiedeten eine Resolution. Das 'Haus der Krebs-Selbsthilfe', das im Frühjahr 2006 in Bonn eröffnet wird, soll zur Weiterentwicklung und Stärkung der Selbsthilfe beitragen.

"Krebs-Selbsthilfeorganisationen informieren, beraten und leisten psychosoziale Unterstützung", sagte Professor Dr. Dagmar Schipanski, Präsidentin der Deutschen Krebshilfe, beim 'Tag der Krebs- Selbsthilfe'. Die Selbsthilfe zeigt die Mängel, aber auch die Möglichkeiten unseres Gesundheitssystems auf und vertritt die Anliegen krebsbetroffener Menschen - unabhängig und frei von parteipolitischen Interessen. Auch die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, betonte den Nutzen der Selbsthilfe: "Selbsthilfegruppen sind Seismographen im Gesundheitssystem", so Kühn-Mengel.

Patientenvertreter helfen dabei, Defizite in der Versorgung zu erkennen und abzubauen. Handlungsbedarf gibt es insbesondere beim Umgang der Ärzte mit ihren Patienten. "Wir fordern ausführliche Arzt-Patienten-Gespräche und die Bereitstellung von Informationen, die den individuellen Bedürfnissen der Patienten entsprechen", so Barbara Braun, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Hirntumorhilfe. Diese Gespräche müssten ein im Behandlungsverlauf immer wiederkehrendes Angebot sein und von den Ärzten angemessen mit den Krankenkassen abgerechnet werden können.

Aber auch interdisziplinäre onkologische Kompetenzzentren können die Qualität der Versorgung von Krebs-Patienten maßgeblich verbessern: "In diesen Zentren müssen die psychosoziale Onkologie und die Selbsthilfe fest verankert sein", sagte Professor Dr. Gerhard Englert, Vorsitzender der Deutschen ILCO, eine Selbsthilfeorganisation für Stomaträger (Menschen mit künstlichem Darmausgang) und Menschen mit Darmkrebs.

Die Krebs-Selbsthilfevertreter forderten die Krankenkassen auf, in ihren Gremien verstärkt mit Patienten zusammenzuarbeiten und deren Praxiserfahrung in ihre Entscheidungsprozesse einzubeziehen. "Die AOK hat angeboten, im 'Haus der Krebs-Selbsthilfe' in Bonn eine zentrale Anlaufstelle für die Krebs-Selbsthilfeorganisationen einzurichten", sagte Gerd Nettekoven, Geschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. Er hofft, dass sich nun auch andere gesetzliche Krankenversicherungen in dieses Projekt einbringen.

Auf Initiative aller von der Deutschen Krebshilfe geförderten Krebs- Selbsthilfeorganisationen wird im Frühjahr 2006 das 'Haus der Krebs-Selbsthilfe' in Bonn eröffnet. Alle Bundesverbände werden in dieses Haus umsiedeln: Die Frauenselbsthilfe nach Krebs, die Deutsche ILCO, dieDeutsche Leukämie- und Lymphom-Hilfe und der Arbeitskreis der Pankreatektomierten mit ihren kompletten Geschäftsstellen, der Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe, die Deutsche Hirntumorhilfe und der Bundesverband der Kehlkopflosen zunächst mit einem Teil ihrer Büros.

"Unter dem Dach des 'Hauses der Krebs-Selbsthilfe' können gemeinsame Strukturen und Synergien genutzt werden", sagte Professor Schipanski. Die Arbeit der Krebs-Selbsthilfeorganisationen werde dadurch erheblich effektiver. Das ermögliche außerdem ihre Professionalisierung und werde maßgeblich dazu beitragen, der Krebs-Selbsthilfe noch mehr Akzeptanz und gebündelte Durchsetzungskraft zu verschaffen. "Wir wünschen uns, dass dieses Haus eine weitere wichtige Anlaufstelle wird für Krebs-Patienten, aber auch für Ärzte und alle anderen Menschen, die professionell oder ehrenamtlich krebskranke Menschen begleiten", so Schipanski. Sie habe die Vision, dass das Haus fester Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens werde.

Der nächste Tag der Krebs-Selbsthilfe wird im November 2006 stattfinden.

Quelle: idw-Mitteilung der Deutschen Krebshilfe e. V. vom 17.11.2005
Auf der DLH-Mitglieder-Jahreshauptversammlung vom 7.-9. April 2006 in Königswinter wurde folgende Resolution zum Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) verabschiedet, auf der die DLH die überstürzte Verabschiedung des Gesetzes verurteilt.

Die DLH verurteilt die überstürzte Verabschiedung des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG):

  • Die DLH ist der Meinung, dass das AVWG nicht zur Kostendämpfung beiträgt, weil weitere Regulierungen zu mehr Bürokratie und damit zu zusätzlichen Kosten führen.

  • Die DLH befürchtet außerdem, dass die von ihr vertretenen Patienten in besonderer Weise durch das AVWG betroffen sind. Die ohnehin wenigen Medikamente, die zur Verfügung stehen, sind für sie überlebensnotwendig.

  • Die DLH sieht die Gefahr, dass die Festbeträge in Zukunft so niedrig liegen werden, dass die Hersteller ihre Preise nicht im gleichen Ausmaß senken können. Patienten müssen dann die Differenz zwischen Preis und Festbetrag zusätzlich zur normalen Selbstbeteiligung zahlen, wenn sie nicht wollen, dass auf eine schlechter verträgliche oder weniger wirksame Therapie umgestellt wird.

  • Die DLH ist der Überzeugung, dass die neue Festbetragsregelung eine Bremse für notwendige Forschung und Entwicklung von Therapien ist.

  • Die DLH teilt die Befürchtung der Ärzteschaft, durch die "Bonus-Malus-Regelung" in eine Ethikfalle zu geraten, da das Einkommen der Ärzte unmittelbar an die verordneten Arzneimittel gekoppelt ist.

Hintergrund zum AVWG

Das AVWG soll zu Einsparungen in Milliardenhöhe führen und ist zum 1. Mai 2006 unverändert in Kraft getreten, nachdem Bemühungen des Bundesrates, das AVWG zu entschärfen, gescheitert sind. Festbeträge sind Obergrenzen für die Erstattung von Arzneimitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung in einer bestimmten Arzneimittelgruppe. Um den Arzneimittelpreis nicht auf den Festbetrag absenken zu müssen, können einzelne Hersteller mit einzelnen Krankenkassen zu bestimmten Medikamenten Rabattverträge aushandeln. Mit der Bonus-Malus-Regelung werden Ärzte zu einem Preisvergleich von Arzneimitteln in noch zu definierenden (großen) Anwendungsgebieten verpflichtet. Für besonders preisgünstiges Verordnen werden Ärzte belohnt (Bonus), während zu teures Verschreiben mit einem Honorarabzug bestraft wird (Malus). Lokale Vereinbarungen können die Bonus-Malus-Regelung ersetzen. 

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Leukämie- & Lymphom-Hilfe e.V. (DLH) vom 03.05.2006
Pflegestufe 0 kann das Ergebnis von Unkenntnis und Bequemlichkeit sein. Dies kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) aus ihren Erfahrungen vom Umgang der Pflegekassen mit Patienten und empfiehlt den Patienten, ablehnende Bescheide nicht einfach hinzunehmen, sondern Widerspruch einzulegen, das MDK-Gutachten anfordern und ggf. auch zu klagen. Versicherte haben das Recht gemäß § 25 SGB X Akteneinsicht zu nehmen. Auch wenn der Antrag auf Pflegeversicherung positiv beschieden wird, sollte das MDK-Gutachten angefordert werden.

Als drastisches Beispiel nennt die Patientenvertretung den Fall eines sechsjährigen Kindes, das an Leukämie litt. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) der zur Begutachtung kam und über den Pflegebedarf entscheiden sollte, zeigte sich dazu unfähig. Die Gutachterin hatte keine speziellen Kenntnisse von Leukämie und noch nie ein leukämiekrankes Kind begutachtet. Ergebnis dieses Gutachtens: Pflegestufe 0. Der Widerspruch der Eltern gegen diesen Bescheid wurde nach Aktenlage abgewiesen. Unterstützt von einer Pflegeexpertin der DGVP, die von der Mutter des Kindes um Hilfe gebeten wurde, reichten die Eltern Klage beim Sozialgericht ein. Und bekamen Recht: dem Kind wurde nach einem Fachgutachten die Pflegestufe III zugesprochen. 

"Unkenntnis und Bequemlichkeit als Grundlage für ein MDK-Gutachten - das ist eine Ungeheuerlichkeit", stellte DGVP Präsident Wolfram-Arnim Candidus fest. "Das Beispiel ist drastisch, macht aber deutlich, dass die Patienten sich keinesfalls blind darauf verlassen müssen, dass ihr Pflegebedarf sachgerecht beurteilt wird. Leider müssen wir den Patienten empfehlen, ablehnende Bescheide der Pflegekassen nicht einfach hinzunehmen, sondern sich dagegen zu wehren."

Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) bietet Unterstützung in Fragen der Pflegeversicherung an. Experten bieten den Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung sowie gezielte Unterstützung in Konfliktfällen an.

Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP)
Pressestelle
Lehrstr. 6, 64646 Heppenheim 
Telefon: (06252) 94298-0, Telefax: (06252) 94298-29

eMail: 
Internet: http://www.dgvp.de

Quelle: Verbandspresse, 26.06.2006

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