Na - wir haben hier ja schon öfters und auch bei 'normalen' Leukämiekranken festgestellt, daß die Ämter im Lande offensichtlich kunterbunt verschieden entscheiden, obwohl sie angeblich alle auf der gleichen Taxierungsliste fußen .......... Man muß dann nur dafür sorgen, daß die Preise nicht zu Lasten der Kranken gesenkt werden!
Also nicht streiten - nur verwundert feststellen, daß anscheinend schon ein und dieselbe Behörde keine klare Linie hat ....
Pascal.
Gleichstellung nach KMT beim Versorgungsamt?
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Hallo lieber Thomas,
ich glaube wir sprechen einbisschen aneinander vorbei.
Als Betreiberin eines Forums habe ich Kenntnis von mehreren KMT/SZT Patienten, die für 3 Jahre ihre 100% erhalten haben , RF und G ( in Hamburg trotz fehlender körperlicher Einschränkung )zugestanden bekommen haben und danach eine Überprüfung durch das Versorgungsamt erleben.
Ich habe für 1 1/2 Jahre 100%( NRW 2003 ) erhalten , Widerspruch eingelegt und prozessiert und werde zur Zeit medizinisch begutachtet. ( Dauer: bereits 8 Monate )
Thomas, ich möchte mit Dir nicht in Streit geraten, über das was stimmt und was nicht. Ich führe hier lediglich Beispiele auf, wie die Regelungen der Versorgungsämter ausgelegt werden.
Liebe Grüsse
Heide
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ich glaube wir sprechen einbisschen aneinander vorbei.
Als Betreiberin eines Forums habe ich Kenntnis von mehreren KMT/SZT Patienten, die für 3 Jahre ihre 100% erhalten haben , RF und G ( in Hamburg trotz fehlender körperlicher Einschränkung )zugestanden bekommen haben und danach eine Überprüfung durch das Versorgungsamt erleben.
Ich habe für 1 1/2 Jahre 100%( NRW 2003 ) erhalten , Widerspruch eingelegt und prozessiert und werde zur Zeit medizinisch begutachtet. ( Dauer: bereits 8 Monate )
Thomas, ich möchte mit Dir nicht in Streit geraten, über das was stimmt und was nicht. Ich führe hier lediglich Beispiele auf, wie die Regelungen der Versorgungsämter ausgelegt werden.
Liebe Grüsse
Heide
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<!-- BBCode Quote Start --><TABLE BORDER=0 CELLPADDING=3 CELLSPACING=1 ALIGN=CENTER WIDTH=85%><TR><TD><font class="pn-sub">Zitat:</font><HR noshade height=1></TD></TR><TR><TD><FONT class="pn-sub"><BLOCKQUOTE>Lieber Thomas ,
Du irrst !
</BLOCKQUOTE></FONT></TD></TR><TR><TD><HR noshade height=1></TD></TR></TABLE><!-- BBCode Quote End -->
Liebe Heide,
das glaube ich nicht. <IMG SRC="modules/phpBB_14/images/smiles/icon_biggrin.gif">
Soll ich Dir meinen Ausweis zeigen? Ausgestellt Aug. 2003 vom Versorgungsamt der Freien und Hansestadt Hamburg. Die zweite Überprüfung meines Status läuft gerade...
Viele Grüße
Thomas
Du irrst !
</BLOCKQUOTE></FONT></TD></TR><TR><TD><HR noshade height=1></TD></TR></TABLE><!-- BBCode Quote End -->
Liebe Heide,
das glaube ich nicht. <IMG SRC="modules/phpBB_14/images/smiles/icon_biggrin.gif">
Soll ich Dir meinen Ausweis zeigen? Ausgestellt Aug. 2003 vom Versorgungsamt der Freien und Hansestadt Hamburg. Die zweite Überprüfung meines Status läuft gerade...
Viele Grüße
Thomas
<!-- BBCode Quote Start --><TABLE BORDER=0 CELLPADDING=3 CELLSPACING=1 ALIGN=CENTER WIDTH=85%><TR><TD><font class="pn-sub">Zitat:</font><HR noshade height=1></TD></TR><TR><TD><FONT class="pn-sub"><BLOCKQUOTE>In Hamburg erhält ein SZT-Patient unmittelbar nach SZT 100% auf 3 Jahre mit den Zusätzen RF und G. Obwohl er keine besonderen körperlichen Beschwerden hat, die über das "normale" Mass hinausgehen. Eine Gehbehinderung liegt auch nicht vor.
</BLOCKQUOTE></FONT></TD></TR><TR><TD><HR noshade height=1></TD></TR></TABLE><!-- BBCode Quote End -->
Stimmt so nicht. 100%, auf 3 Jahre befristet mit jährlichen Überprüfungen. Keine Zusätze.
Viele Grüße
Thomas
</BLOCKQUOTE></FONT></TD></TR><TR><TD><HR noshade height=1></TD></TR></TABLE><!-- BBCode Quote End -->
Stimmt so nicht. 100%, auf 3 Jahre befristet mit jährlichen Überprüfungen. Keine Zusätze.
Viele Grüße
Thomas
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Hallo Mike,
Du brauchst lediglich in bestem trockenem Amtsdeutsch...ich lege Widerspruch ein gegen die Herabstufung.....zu schreiben. Alles versehen mit allen Aktenzeichen etc.
Die Empfehlung für meine jetzigen 80% kommt von den begutachtenden Ärzten , die das Sozialgericht beauftragt hat und wird den Prüfärzten des Sozialgerichtes zur endgültigen Entscheidung vorgelegt. ( Braucht alles ungeheuer viel Zeit, ich warte schon das ganze Jahr !!!! )
Die Entscheidung über des GdB dürfte ( eigentlich ) nicht nach Gutdüncken und nach Belieben des einzelnen Versorgungsamtes geschehen. Dies scheint jedoch in unserem Land der Fall zu sein. In Hamburg erhält ein SZT-Patient unmittelbar nach SZT 100% auf 3 Jahre mit den Zusätzen RF und G. Obwohl er keine besonderen körperlichen Beschwerden hat, die über das "normale" Mass hinausgehen. Eine Gehbehinderung liegt auch nicht vor.
In NRW habe ich, wie gesagt, 100% für 1 1/2 Jahre erhalten trotz GVHD und keinen Zusatz.
Ich habe den Eindruck, wenn sich die Prüfärzte der Versorgungsämter einmal in eine Richtung entschieden haben, korrigieren sie ihre Fehlentscheidungen nicht mehr ( da sitzen noch wirkliche Götter in Weiss ).
Ärgerlich an der ganzen Geschichte ist, dass die Fehler dieser Bürokraten den Staat sehr viel Geld kosten, ausser ich würde aufgeben !
Ich wünsche Dir viel Glück !
Liebe Grüsse
Heide
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Du brauchst lediglich in bestem trockenem Amtsdeutsch...ich lege Widerspruch ein gegen die Herabstufung.....zu schreiben. Alles versehen mit allen Aktenzeichen etc.
Die Empfehlung für meine jetzigen 80% kommt von den begutachtenden Ärzten , die das Sozialgericht beauftragt hat und wird den Prüfärzten des Sozialgerichtes zur endgültigen Entscheidung vorgelegt. ( Braucht alles ungeheuer viel Zeit, ich warte schon das ganze Jahr !!!! )
Die Entscheidung über des GdB dürfte ( eigentlich ) nicht nach Gutdüncken und nach Belieben des einzelnen Versorgungsamtes geschehen. Dies scheint jedoch in unserem Land der Fall zu sein. In Hamburg erhält ein SZT-Patient unmittelbar nach SZT 100% auf 3 Jahre mit den Zusätzen RF und G. Obwohl er keine besonderen körperlichen Beschwerden hat, die über das "normale" Mass hinausgehen. Eine Gehbehinderung liegt auch nicht vor.
In NRW habe ich, wie gesagt, 100% für 1 1/2 Jahre erhalten trotz GVHD und keinen Zusatz.
Ich habe den Eindruck, wenn sich die Prüfärzte der Versorgungsämter einmal in eine Richtung entschieden haben, korrigieren sie ihre Fehlentscheidungen nicht mehr ( da sitzen noch wirkliche Götter in Weiss ).
Ärgerlich an der ganzen Geschichte ist, dass die Fehler dieser Bürokraten den Staat sehr viel Geld kosten, ausser ich würde aufgeben !
Ich wünsche Dir viel Glück !
Liebe Grüsse
Heide
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Hallo Heide,
danke für deine Antwort.
Welcher Arzt hat bei dir den GdB auf 80 % festgelegt?
Dein Arzt bei dem du in Behandlung bist oder der vom Versorgungsamt?
Bei mir wurden die jährlichen Untersuchungsergebnisse aus der Poliklinik sowie von
meinem Internisten widerum von einem Arzt des Versorgungsamtes ausgewertet.
Aber trotz allem können ja innerhalb von 5 Jahren noch Organschäden auftreten.
Ich wünsche dir alles Gute und viel Erfolg !
Viele Grüße
Mike
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danke für deine Antwort.
Welcher Arzt hat bei dir den GdB auf 80 % festgelegt?
Dein Arzt bei dem du in Behandlung bist oder der vom Versorgungsamt?
Bei mir wurden die jährlichen Untersuchungsergebnisse aus der Poliklinik sowie von
meinem Internisten widerum von einem Arzt des Versorgungsamtes ausgewertet.
Aber trotz allem können ja innerhalb von 5 Jahren noch Organschäden auftreten.
Ich wünsche dir alles Gute und viel Erfolg !
Viele Grüße
Mike
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Hallo Mike,
Du glücklicher, dass man Dir 100 % auf knapp 3 Jahre zugestanden hat. Mir wurde ohne Begutachtung und trotz schwerwiegender körperlicher Probleme nach 1 1/2 Jahren die 100%GdB auf 60% gekürzt.
Die Versorgungsämter scheinen mit richtig qualifizierten Kräften besetzt zu sein. Mein Widerspruch wurde abgelehnt, dafür läuft jetzt seit 8 Monaten ein Prozess beim Sozialgericht.
Der begutachtende Arzt hat auf mindestens 80% den GdB festgelegt.
Da sich mein Allgemeinbefinden mit einer GVHD des Darmes noch mehr verschlechert hat, bin ich gespannt wie der Entscheid ausfällt.
Falls Dein Widerspruch abgelehnt wird, klage beim Sozialgericht.
Gruss
Heide
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Du glücklicher, dass man Dir 100 % auf knapp 3 Jahre zugestanden hat. Mir wurde ohne Begutachtung und trotz schwerwiegender körperlicher Probleme nach 1 1/2 Jahren die 100%GdB auf 60% gekürzt.
Die Versorgungsämter scheinen mit richtig qualifizierten Kräften besetzt zu sein. Mein Widerspruch wurde abgelehnt, dafür läuft jetzt seit 8 Monaten ein Prozess beim Sozialgericht.
Der begutachtende Arzt hat auf mindestens 80% den GdB festgelegt.
Da sich mein Allgemeinbefinden mit einer GVHD des Darmes noch mehr verschlechert hat, bin ich gespannt wie der Entscheid ausfällt.
Falls Dein Widerspruch abgelehnt wird, klage beim Sozialgericht.
Gruss
Heide
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Hallo Mike,
Nach autologer Knochenmark- oder Blutstammzelltransplantation ist der GdB/MdE-Grad entsprechend der Grundkrankheit zu beurteilen.
Nach allogener Knochenmarktransplantation für die Dauer von drei Jahren !!!(Heilungsbewährung) 100 %
Danach ist der GdB/MdE-Grad nach den verbliebenen Auswirkungen und dem eventuellen Organschaden, jedoch nicht niedriger als 30, zu bewerten.
Du müsstest also mindestens einen GdB von 30% bekommen. Allerdings sind Deine 3 Jahre Heilungsbewährung auch noch nicht um. Also sofort Widerspruch einlegen und auf die 100 % für die Dauer der Heilungsbewährung bestehen.
Holger
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Nach autologer Knochenmark- oder Blutstammzelltransplantation ist der GdB/MdE-Grad entsprechend der Grundkrankheit zu beurteilen.
Nach allogener Knochenmarktransplantation für die Dauer von drei Jahren !!!(Heilungsbewährung) 100 %
Danach ist der GdB/MdE-Grad nach den verbliebenen Auswirkungen und dem eventuellen Organschaden, jedoch nicht niedriger als 30, zu bewerten.
Du müsstest also mindestens einen GdB von 30% bekommen. Allerdings sind Deine 3 Jahre Heilungsbewährung auch noch nicht um. Also sofort Widerspruch einlegen und auf die 100 % für die Dauer der Heilungsbewährung bestehen.
Holger
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Hallo,
ich bin im Jahr 12.2003 erfolgreich transplantiert worden.
Seitdem läuft gesundheitl. alles gut.
2x im Jahr muss ich noch zur Untersuchung.
Ich habe vom Versorgngsgungsamt bis 08.2006 einen Ausweis mit Grad der Behinderung v. 100 % erhalten.
Jetzt soll ich nur noch 15 % erhalten.
Gehört habe ich aber, das ein Zeitraum von 5 Jahren nach AML angesetzt ist.
Wer kann Tipps geben oder hat Erfahrung in diesen Bereich?
Mit freundlich Gruß
Mike
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ich bin im Jahr 12.2003 erfolgreich transplantiert worden.
Seitdem läuft gesundheitl. alles gut.
2x im Jahr muss ich noch zur Untersuchung.
Ich habe vom Versorgngsgungsamt bis 08.2006 einen Ausweis mit Grad der Behinderung v. 100 % erhalten.
Jetzt soll ich nur noch 15 % erhalten.
Gehört habe ich aber, das ein Zeitraum von 5 Jahren nach AML angesetzt ist.
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Mit freundlich Gruß
Mike


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