Hallo Mike,
Du brauchst lediglich in bestem trockenem Amtsdeutsch...ich lege Widerspruch ein gegen die Herabstufung.....zu schreiben. Alles versehen mit allen Aktenzeichen etc.
Die Empfehlung für meine jetzigen 80% kommt von den begutachtenden Ärzten , die das Sozialgericht beauftragt hat und wird den Prüfärzten des Sozialgerichtes zur endgültigen Entscheidung vorgelegt. ( Braucht alles ungeheuer viel Zeit, ich warte schon das ganze Jahr !!!! )
Die Entscheidung über des GdB dürfte ( eigentlich ) nicht nach Gutdüncken und nach Belieben des einzelnen Versorgungsamtes geschehen. Dies scheint jedoch in unserem Land der Fall zu sein. In Hamburg erhält ein SZT-Patient unmittelbar nach SZT 100% auf 3 Jahre mit den Zusätzen RF und G. Obwohl er keine besonderen körperlichen Beschwerden hat, die über das "normale" Mass hinausgehen. Eine Gehbehinderung liegt auch nicht vor.
In NRW habe ich, wie gesagt, 100% für 1 1/2 Jahre erhalten trotz GVHD und keinen Zusatz.
Ich habe den Eindruck, wenn sich die Prüfärzte der Versorgungsämter einmal in eine Richtung entschieden haben, korrigieren sie ihre Fehlentscheidungen nicht mehr ( da sitzen noch wirkliche Götter in Weiss ).
Ärgerlich an der ganzen Geschichte ist, dass die Fehler dieser Bürokraten den Staat sehr viel Geld kosten, ausser ich würde aufgeben !
Ich wünsche Dir viel Glück !
Liebe Grüsse
Heide
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