Hallo Marcel,
ein Widerspruch dürfte gute Aussicht auf Erfolg haben, denn eine Throbozytopenie bzw. auch eine Splenomegalie müsste meines Erachtens nach höher bewertet werden. Schau doch mal: <!-- BBCode Start --><A HREF="http://www.leukaemie-kmt.de/Soziales/Be ... index.html " TARGET="_blank">Hier</A><!-- BBCode End --> unter Non Hodgkin Lymphome bei CLL nach. Dort gibt es für so etwas mindestens 80%GdB.
Gruß
Waldi
Antrag auf Schwerbehinderung
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Hi,
kurz zurück:
ich hatte ja gar keine Einschränkungen, insbesondere keine Splenomegalie und auch sonst keine Probleme (aktuell ist nur der Hb-Wert nicht bei 12, sondern mehr bei 11).
Damit hast Du sicher einen Ansatz für einen Widerspruch.
Herzlichen Glückwunsch zu Deinem Comeback - berichte mal über die blauen Flecken
- mit Glivec kommen sie ja manchmal früher und bleiben länger.
Beste Grüße
Lise.
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kurz zurück:
ich hatte ja gar keine Einschränkungen, insbesondere keine Splenomegalie und auch sonst keine Probleme (aktuell ist nur der Hb-Wert nicht bei 12, sondern mehr bei 11).
Damit hast Du sicher einen Ansatz für einen Widerspruch.
Herzlichen Glückwunsch zu Deinem Comeback - berichte mal über die blauen Flecken

Beste Grüße
Lise.
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Hi
Ich reiche nun trotzdem Widerspruch ein, weil bei mir die Splenomegalie und Trombozytopenie nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Grundsätzlich hat Lise mit der Behauptung Recht, dass die Körperlichen Einschränkungen mit Glivec sehr gering sind. Nur wurden die o.g. Beschwerden leider bei mir nicht Berücksichtigt. Mal schauen was dabei herauskommt, aber sollte es so bleiben habe ich damit auch kein Problem.
Eine Kuriose Sache nebenbei, ich habe gestern mein Comeback beim Fußball gegeben…und das als offiziell Schwerbehindert
Gruß
Marcel
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Ich reiche nun trotzdem Widerspruch ein, weil bei mir die Splenomegalie und Trombozytopenie nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Grundsätzlich hat Lise mit der Behauptung Recht, dass die Körperlichen Einschränkungen mit Glivec sehr gering sind. Nur wurden die o.g. Beschwerden leider bei mir nicht Berücksichtigt. Mal schauen was dabei herauskommt, aber sollte es so bleiben habe ich damit auch kein Problem.
Eine Kuriose Sache nebenbei, ich habe gestern mein Comeback beim Fußball gegeben…und das als offiziell Schwerbehindert

Gruß
Marcel
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Hallo,
ich habe nicht alle Unterlagen hier, was die "Vorteile" einzelner Grade der Behinderung bedeuten, aber folgendes kann man sagen:
ab 50% ist man "richtig" schwerbehindert nach dem entsprechenden SGB, das bedeutet vor allem verstärkter Kündigungsschutz, mehr Urlaubstage etc.
Die 70% kommen zB bei der BahnCard zum Tragen (oder waren es erst 80%?).
Und bei der Steuer gibt es auch "je mehr Prozent, desto mehr Freibetrag".
Meine persönliche Einschätzung ist diejenige:
50% sind für einen Patienten wie mich schon sehr viel. Natürlich habe ich etwas Belastung (mit dem Ausweis wird nicht nur die körperliche Einschränkung abgedeckt, sondern auch die psychische Belastung einer schweren lebensbedrohlichen Erkrankung). Aber mal im Ernst - wenn Glivec gut wirkt, sind die Einschränkungen doch schon sehr gering.
Wenn man sich mal in anderen Foren zu anderen chronischen Krankheiten umsieht (ich bin mal bei Menschen mit Morbus XY gelandet, eine Krankheit mit phasenweise künstlichem Ausgang), denen geht es oft (allein schon) körperlich viel schlechter, und dennoch erhalten sie keinen Ausweis oder nur einen mit 10 - 20%. Ab 30% gibt es etwas Vergünstigungen, aber nicht besonders viele.
Für mich persönlich brachte der Schwerbehinderten-Ausweis die einzige Möglichkeit, verbeamtet zu werden, was als Sensation gelten kann (nach nur einem Jahr nach der Diagnose), dafür bin ich sehr dankbar und finde das auch ok, aber ansonsten braucht man den Ausweis doch kaum.
<!-- BBCode Start --><A HREF="http://leukaemie-online.de/modules.php? ... &topic=561" TARGET="_blank">Hier</A><!-- BBCode End --> ist übrigens noch eine etwas ältere Diskussion zu dem Thema mit weiteren Links.
So long, Lise (übrigens GdB 60% sofort nach der Diagnose innerhalb weniger Woche)
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ich habe nicht alle Unterlagen hier, was die "Vorteile" einzelner Grade der Behinderung bedeuten, aber folgendes kann man sagen:
ab 50% ist man "richtig" schwerbehindert nach dem entsprechenden SGB, das bedeutet vor allem verstärkter Kündigungsschutz, mehr Urlaubstage etc.
Die 70% kommen zB bei der BahnCard zum Tragen (oder waren es erst 80%?).
Und bei der Steuer gibt es auch "je mehr Prozent, desto mehr Freibetrag".
Meine persönliche Einschätzung ist diejenige:
50% sind für einen Patienten wie mich schon sehr viel. Natürlich habe ich etwas Belastung (mit dem Ausweis wird nicht nur die körperliche Einschränkung abgedeckt, sondern auch die psychische Belastung einer schweren lebensbedrohlichen Erkrankung). Aber mal im Ernst - wenn Glivec gut wirkt, sind die Einschränkungen doch schon sehr gering.
Wenn man sich mal in anderen Foren zu anderen chronischen Krankheiten umsieht (ich bin mal bei Menschen mit Morbus XY gelandet, eine Krankheit mit phasenweise künstlichem Ausgang), denen geht es oft (allein schon) körperlich viel schlechter, und dennoch erhalten sie keinen Ausweis oder nur einen mit 10 - 20%. Ab 30% gibt es etwas Vergünstigungen, aber nicht besonders viele.
Für mich persönlich brachte der Schwerbehinderten-Ausweis die einzige Möglichkeit, verbeamtet zu werden, was als Sensation gelten kann (nach nur einem Jahr nach der Diagnose), dafür bin ich sehr dankbar und finde das auch ok, aber ansonsten braucht man den Ausweis doch kaum.
<!-- BBCode Start --><A HREF="http://leukaemie-online.de/modules.php? ... &topic=561" TARGET="_blank">Hier</A><!-- BBCode End --> ist übrigens noch eine etwas ältere Diskussion zu dem Thema mit weiteren Links.
So long, Lise (übrigens GdB 60% sofort nach der Diagnose innerhalb weniger Woche)
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Hallo,
* einen neuen Arbeitsvertrag brauchst Du nicht.
* Urlaubstage stehen Dir automatisch mind. 5 Tage zu, aber schaue auch in den Tarifvertrag für
Dein Gewerbe, denn z. B. im Bankentarifvertrag sind 6 zusätzl. Urlaubstage festgeschrieben.
* für die CML sind 50-80% GdB die Empfehlung (bei chr. Phase). Gibt es noch andere Beschwerden bei Dir?? z.Bspr. Splenomegalie (vergrößerte Milz), dann gibt es noch ein paar Prozent extra. Einspruch erheben kostet ja nichts.
Übrigens die Nachteilsausgleich sind auf folgender Seite gut zusammengefasst:
<!-- BBCode Start --><A HREF="http://www.schwerbehindertenvertretung- ... gleich.pdf" TARGET="_blank">Nachteilsausgleich</A><!-- BBCode End -->
Gruss
Marc
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* einen neuen Arbeitsvertrag brauchst Du nicht.
* Urlaubstage stehen Dir automatisch mind. 5 Tage zu, aber schaue auch in den Tarifvertrag für
Dein Gewerbe, denn z. B. im Bankentarifvertrag sind 6 zusätzl. Urlaubstage festgeschrieben.
* für die CML sind 50-80% GdB die Empfehlung (bei chr. Phase). Gibt es noch andere Beschwerden bei Dir?? z.Bspr. Splenomegalie (vergrößerte Milz), dann gibt es noch ein paar Prozent extra. Einspruch erheben kostet ja nichts.
Übrigens die Nachteilsausgleich sind auf folgender Seite gut zusammengefasst:
<!-- BBCode Start --><A HREF="http://www.schwerbehindertenvertretung- ... gleich.pdf" TARGET="_blank">Nachteilsausgleich</A><!-- BBCode End -->
Gruss
Marc
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Hallo Marcel,
schau mal hier :http://www.leukaemie-kmt.de/Soziales/Be ... index.html
Einen neuen Arbeitsvertrag brauchst Du meines Wissens nach nicht. Ich habe damals meinen Arbeitgeber informiert und dann gabs automatisch die zusätzlichen Urlaubstage. Meiner war sogar froh, mußte er durch mich doch weniger Strafe bezahlen, weil er seine Behindertenquote nicht erfüllt hatte.
Gruß
Thomas
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schau mal hier :http://www.leukaemie-kmt.de/Soziales/Be ... index.html
Einen neuen Arbeitsvertrag brauchst Du meines Wissens nach nicht. Ich habe damals meinen Arbeitgeber informiert und dann gabs automatisch die zusätzlichen Urlaubstage. Meiner war sogar froh, mußte er durch mich doch weniger Strafe bezahlen, weil er seine Behindertenquote nicht erfüllt hatte.
Gruß
Thomas
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Hallo,
danke für die Antworten. Ich habe Gestern nun meinen Schwerbehindertenausweis bekommen. Mein GdB wird mit 50% Festgelegt. Hierzu nun die Frage ob 50% der Krankheit CML gerecht wird oder sollte ich Widerspruch einlegen? Wie sind da eure Erfahrungen?
Aber eine Sache mit dem Arbeitsvertrag verstehe ich noch nicht genau.
Wenn ich ja nun „offiziell“ Schwerbehindert bin, habe ich dann nun bei meinem Arbeitgeber den besonderen Kündigungsschutz, mehr Urlaubstage etc. mit dem alten Arbeitsvertrag? Oder müsste ich dann mit meinem Arbeitgeber einen neuen Vertrag machen?
Gruß
Marcel
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danke für die Antworten. Ich habe Gestern nun meinen Schwerbehindertenausweis bekommen. Mein GdB wird mit 50% Festgelegt. Hierzu nun die Frage ob 50% der Krankheit CML gerecht wird oder sollte ich Widerspruch einlegen? Wie sind da eure Erfahrungen?
Aber eine Sache mit dem Arbeitsvertrag verstehe ich noch nicht genau.
Wenn ich ja nun „offiziell“ Schwerbehindert bin, habe ich dann nun bei meinem Arbeitgeber den besonderen Kündigungsschutz, mehr Urlaubstage etc. mit dem alten Arbeitsvertrag? Oder müsste ich dann mit meinem Arbeitgeber einen neuen Vertrag machen?
Gruß
Marcel
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Zitat: ... wenn man vermerkt hat, dass man berufstätig ist, dann gehts schneller, meist ca. 6 Wochen.
Berufstätige werden vorgezogen, weil bei denen der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht.
Eigentlich steht kein Arbeitsplatz auf dem Spiel, denn ab Antragstellung hast Du Kündigungsschutz zumindest bis zur Bescheidung. Und wenn dann 5o + rauskommt auch noch einen zusätzlichen Kündigungsschutz. Also keine grauen Haare wachsen lassen wenn es etwas länger dauert, der einzige Nachteil dabei besteht überall dort wo Du mit 50 + zum halben Eitrittspreis in eine Veranstaltung kommst . Alles andere .....Steurvorteil, höhere Anzahl an Urlaubstagen etc. gilt rückwirkend.
Gruß
Peter
Berufstätige werden vorgezogen, weil bei denen der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht.
Eigentlich steht kein Arbeitsplatz auf dem Spiel, denn ab Antragstellung hast Du Kündigungsschutz zumindest bis zur Bescheidung. Und wenn dann 5o + rauskommt auch noch einen zusätzlichen Kündigungsschutz. Also keine grauen Haare wachsen lassen wenn es etwas länger dauert, der einzige Nachteil dabei besteht überall dort wo Du mit 50 + zum halben Eitrittspreis in eine Veranstaltung kommst . Alles andere .....Steurvorteil, höhere Anzahl an Urlaubstagen etc. gilt rückwirkend.
Gruß
Peter
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Hallo,
wenn man vermerkt hat, dass man berufstätig ist, dann gehts schneller, meist ca. 6 Wochen.
Berufstätige werden vorgezogen, weil bei denen der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht.
Das Verfahren kann man massiv beschleunigen, wenn man sich die Arztbriefe, Diagnosen, etc, also alles, was im Patientenakt ist, geben lässt und es dann unmittelbar ans Versorgungsamt schickt; man erspart sich dann das Prozedere mit den Stellungnahmen durch die Ärzte.
Viele Grüße,
Hindemitter
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wenn man vermerkt hat, dass man berufstätig ist, dann gehts schneller, meist ca. 6 Wochen.
Berufstätige werden vorgezogen, weil bei denen der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht.
Das Verfahren kann man massiv beschleunigen, wenn man sich die Arztbriefe, Diagnosen, etc, also alles, was im Patientenakt ist, geben lässt und es dann unmittelbar ans Versorgungsamt schickt; man erspart sich dann das Prozedere mit den Stellungnahmen durch die Ärzte.
Viele Grüße,
Hindemitter
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Ich habe beim Versorgungsamt Ende Mai den Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Diagnose 04/2006 ist CML. Nun ist diese Antragstellung schon fast zwei Monate her und ich frage mich wie lange dieses Prozedere denn dauern kann. Sollte ich ev. mal beim Versorgungsamt nachfragen oder dauert das immer so lange?
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