@A.
Normalerweise ist die Frist ein Monat. Steht immer hinten unter "Rechtsbehelfsbelehrung". Angabe für DE...
Deine Textbausteine klingen gut und dürften in einigen Fällen schon ausreichen.
Hinbringen ist nicht besser als normale Post.
Einschreiben ist gut, Brief sollte aber ausreichen.
Gehe davon aus, dass das Amt nichts Böses will, sondern der Sachbearbeiter seine Arbeit macht.
Und letztlich kann ja ja auch immer wieder einen neuen Antrag stellen...
@Gast:
Ich würde einen Antrag empfehlen. Vielleicht bekommst du nur 20% und kannst gar nichts damit anfangen.
Es könnte dir ja aber mal schlechter gehen und die Krankheit fortschreiten, was ich uns allen nicht wünsche.
Dann ist die Grunderkrankung schon bekannt und der Grad kann aufgrund der neuen Befunde schnell erhöht werden!
Regele alles, was du kannst, wenn es dir gut geht!
Alles Gute
GdB
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Re: GdB
Binnnen welcher Frist muss denn so ein Einspruch weggeschickt werden?
Mir hat schon öfter gegen Schreibhemmungen geholfen, dass ich wenigstens irgendwas geschrieben habe, zB "Ich erhebe Einspruch, weil mein Behinderungsgrad durch die verschiedenen zusammentreffenden Krankheiten und Behinderungen viel höher sein müßte als die bescheidmäßig festgestellten 40 %. Richtigerweise müßte der Bescheid so lauten, dass mein Behinderungsgrad viel höher festgesetzt wird. Der Erstbehörde ist bei der Bemessung ein Fehler unterlaufen, indem sie meine vorbestehende Behinderung nicht berücksichtigt hat, sowie auch nicht, dass mir für eine CML-Erkankung mindestens 50 % an Behinderung zugestanden hätten werden müssen. Ich stelle daher den Antrag, dass die Oberbehörde die Entscheidung dahingehend abändert,dass mir ein Behinderungsgrad von....... zuerkannt wird.
Datum Unterschrift. Einschreiben oder hinbringen. (Besser als nichts?)
A.
Mir hat schon öfter gegen Schreibhemmungen geholfen, dass ich wenigstens irgendwas geschrieben habe, zB "Ich erhebe Einspruch, weil mein Behinderungsgrad durch die verschiedenen zusammentreffenden Krankheiten und Behinderungen viel höher sein müßte als die bescheidmäßig festgestellten 40 %. Richtigerweise müßte der Bescheid so lauten, dass mein Behinderungsgrad viel höher festgesetzt wird. Der Erstbehörde ist bei der Bemessung ein Fehler unterlaufen, indem sie meine vorbestehende Behinderung nicht berücksichtigt hat, sowie auch nicht, dass mir für eine CML-Erkankung mindestens 50 % an Behinderung zugestanden hätten werden müssen. Ich stelle daher den Antrag, dass die Oberbehörde die Entscheidung dahingehend abändert,dass mir ein Behinderungsgrad von....... zuerkannt wird.
Datum Unterschrift. Einschreiben oder hinbringen. (Besser als nichts?)
A.
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Re: GdB
Hallo Anomar,
ich hoffe, du hast deinen Einspruch schon geschrieben?
Falls nein, hier nochmal eine Aufmunterung von mir!
Alles Gute
ich hoffe, du hast deinen Einspruch schon geschrieben?
Falls nein, hier nochmal eine Aufmunterung von mir!
Alles Gute
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Re: GdB
Hallo Anomar1972,
Einspruch ist kein Aufbegehren gegen den Staat - es ist das einzig wirksame Rechtsmittel gegen eine Rechtsauslegung, die in Deinem Fall offenbar aus der Feder eines ehrgeizigen Sachbearbeiters in dem für Dich zuständigen Versorgungsamt entspringt.
Natürlich solltest Du Einspruch einlegen, denn wie Du richtig erwähnst: 40% GdB bringt Dir keinen Nutzen!
Die Einzel GdB (zumindest im ersten Jahr) für CML beträgt auch heute noch 50%. Du hattest bereits vorher 30% unbeschränkt wg. einer Erkrankung des Bewegungsapparates, von der auszugehen ist, dass sie sich nicht mehr verbessert. Bei der Gesamt GdB kommt es zwar nicht zu einer Summierung mehrerer GdBs, vielmehr zur Berücksichtigung folgenden Grundsatzes: "Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Gesundheitsstörungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander." Wie bei mir sind auch bei Dir die Gesundheitsstörungen wenig wechselseitig, mit anderen Worten so zu interpretieren, dass die eine Beeinträchtigung die andere nochmal problematischer darstellen lässt. Dennoch wurde bei mir (es wurde ebenfalls letztes Jahr, 9/2013, CML festgestellt) der Gesamt GdB von 50 auf 80% angehoben (zunächst befristet bis Juni 2014, das ist exakt ein Jahr vom Datum meiner Antragstellung hin gerechnet). Insofern kann mein Beispiel sehr wohl als Referenz für Deinen Einspruch dienen - immerhin 20% unterschiedliche Interpretation derselben Krankheit im ersten Jahr. Gerne lass ich Dir per Email meinen Bescheid zukommen.
Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, nutze Sie und nehme Dir einen Rechtsbeistand. Wenn nicht, hol Dir Unterstützung bei Wohlfahrtsverbändern, z. B. der VdK.
Es ist schon sonderbar, welchen falschen Ehrgeiz manche Beamte an den Tag legen, betroffenen Menschen die Anerkennung als SB oder was auch immer zu verweigern, obwohl sie keinen persönlichen Nutzen davon haben. Ich habe selbst vor vielen Jahren mal in einer Behörde eine Ausbildung absolviert und habe solche fehlgeleiteten Amtsmitarbeiter(innen) zur genüge persönlich kennengelernt. Ich kenne auch Menschen, die mit Ihrer Behinderung "hausieren" gehen und auf Mitleid und unangemessene Bevorteilungen aus sind - sie widern mich an!
Nun ja - Wo Menschen sind, da "menschelts" - aber das heißt nicht, dass man sich alles gefallen lassen muß. Also - nur Mut und auf keinen Fall die Widerspruchsfrist von einem Monat verstreichen lassen.
Allerbeste Grüße
Der Franke
Einspruch ist kein Aufbegehren gegen den Staat - es ist das einzig wirksame Rechtsmittel gegen eine Rechtsauslegung, die in Deinem Fall offenbar aus der Feder eines ehrgeizigen Sachbearbeiters in dem für Dich zuständigen Versorgungsamt entspringt.
Natürlich solltest Du Einspruch einlegen, denn wie Du richtig erwähnst: 40% GdB bringt Dir keinen Nutzen!
Die Einzel GdB (zumindest im ersten Jahr) für CML beträgt auch heute noch 50%. Du hattest bereits vorher 30% unbeschränkt wg. einer Erkrankung des Bewegungsapparates, von der auszugehen ist, dass sie sich nicht mehr verbessert. Bei der Gesamt GdB kommt es zwar nicht zu einer Summierung mehrerer GdBs, vielmehr zur Berücksichtigung folgenden Grundsatzes: "Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Gesundheitsstörungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander." Wie bei mir sind auch bei Dir die Gesundheitsstörungen wenig wechselseitig, mit anderen Worten so zu interpretieren, dass die eine Beeinträchtigung die andere nochmal problematischer darstellen lässt. Dennoch wurde bei mir (es wurde ebenfalls letztes Jahr, 9/2013, CML festgestellt) der Gesamt GdB von 50 auf 80% angehoben (zunächst befristet bis Juni 2014, das ist exakt ein Jahr vom Datum meiner Antragstellung hin gerechnet). Insofern kann mein Beispiel sehr wohl als Referenz für Deinen Einspruch dienen - immerhin 20% unterschiedliche Interpretation derselben Krankheit im ersten Jahr. Gerne lass ich Dir per Email meinen Bescheid zukommen.
Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, nutze Sie und nehme Dir einen Rechtsbeistand. Wenn nicht, hol Dir Unterstützung bei Wohlfahrtsverbändern, z. B. der VdK.
Es ist schon sonderbar, welchen falschen Ehrgeiz manche Beamte an den Tag legen, betroffenen Menschen die Anerkennung als SB oder was auch immer zu verweigern, obwohl sie keinen persönlichen Nutzen davon haben. Ich habe selbst vor vielen Jahren mal in einer Behörde eine Ausbildung absolviert und habe solche fehlgeleiteten Amtsmitarbeiter(innen) zur genüge persönlich kennengelernt. Ich kenne auch Menschen, die mit Ihrer Behinderung "hausieren" gehen und auf Mitleid und unangemessene Bevorteilungen aus sind - sie widern mich an!
Nun ja - Wo Menschen sind, da "menschelts" - aber das heißt nicht, dass man sich alles gefallen lassen muß. Also - nur Mut und auf keinen Fall die Widerspruchsfrist von einem Monat verstreichen lassen.
Allerbeste Grüße
Der Franke
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Re: GdB
Hallo, Anomar,
vielleicht helfen die zwei Links für den Anfang:
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de ... tentid=403
http://www.gesetze-im-internet.de/versm ... age_8.html
Alles Gute!
vielleicht helfen die zwei Links für den Anfang:
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de ... tentid=403
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GdB
Hallo,
ich hab eine Frage. Ich habe meinen Bescheid zwecks Schwerbehinderung bekommen. Nochmal kurz etwas zu meiner Person: seit 07/2012 CML, seit 2000 Morbus Bechterew ( da hatte ich 30 GdB unbefristet bekommen).
Jetzt habe ich einen GdB von 40 bekommen. Sollte ich Widerspruch einlegen oder sind 40 berechtigt ? Ich nehme Sprycel. Momentan bin ich seit 2 Monaten Krank geschrieben und befinde mich in Psychologischer Betreuung, weil ich mit der Diagnose doch nicht so gut zurecht komme wie ich anfangs dachte. Nun muss ich auch meine Vollzeitstelle in eine Teilzeitstelle (30h) umwandeln, weil ich es einfach nicht schaffe. Ein GdB von 40 nützt einem ja nicht soo viel. Ich hatte auf 50 gehofft um besseren Kündigungsschutz zu haben und eventuell auch 5 Tage mehr Urlaub.
Danke schon mal im voraus für Eure Antworten
ich hab eine Frage. Ich habe meinen Bescheid zwecks Schwerbehinderung bekommen. Nochmal kurz etwas zu meiner Person: seit 07/2012 CML, seit 2000 Morbus Bechterew ( da hatte ich 30 GdB unbefristet bekommen).
Jetzt habe ich einen GdB von 40 bekommen. Sollte ich Widerspruch einlegen oder sind 40 berechtigt ? Ich nehme Sprycel. Momentan bin ich seit 2 Monaten Krank geschrieben und befinde mich in Psychologischer Betreuung, weil ich mit der Diagnose doch nicht so gut zurecht komme wie ich anfangs dachte. Nun muss ich auch meine Vollzeitstelle in eine Teilzeitstelle (30h) umwandeln, weil ich es einfach nicht schaffe. Ein GdB von 40 nützt einem ja nicht soo viel. Ich hatte auf 50 gehofft um besseren Kündigungsschutz zu haben und eventuell auch 5 Tage mehr Urlaub.
Danke schon mal im voraus für Eure Antworten
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