von Franke » 10.08.2013, 14:43
Hallo Anomar1972,
Einspruch ist kein Aufbegehren gegen den Staat - es ist das einzig wirksame Rechtsmittel gegen eine Rechtsauslegung, die in Deinem Fall offenbar aus der Feder eines ehrgeizigen Sachbearbeiters in dem für Dich zuständigen Versorgungsamt entspringt.
Natürlich solltest Du Einspruch einlegen, denn wie Du richtig erwähnst: 40% GdB bringt Dir keinen Nutzen!
Die Einzel GdB (zumindest im ersten Jahr) für CML beträgt auch heute noch 50%. Du hattest bereits vorher 30% unbeschränkt wg. einer Erkrankung des Bewegungsapparates, von der auszugehen ist, dass sie sich nicht mehr verbessert. Bei der Gesamt GdB kommt es zwar nicht zu einer Summierung mehrerer GdBs, vielmehr zur Berücksichtigung folgenden Grundsatzes: "Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Gesundheitsstörungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander." Wie bei mir sind auch bei Dir die Gesundheitsstörungen wenig wechselseitig, mit anderen Worten so zu interpretieren, dass die eine Beeinträchtigung die andere nochmal problematischer darstellen lässt. Dennoch wurde bei mir (es wurde ebenfalls letztes Jahr, 9/2013, CML festgestellt) der Gesamt GdB von 50 auf 80% angehoben (zunächst befristet bis Juni 2014, das ist exakt ein Jahr vom Datum meiner Antragstellung hin gerechnet). Insofern kann mein Beispiel sehr wohl als Referenz für Deinen Einspruch dienen - immerhin 20% unterschiedliche Interpretation derselben Krankheit im ersten Jahr. Gerne lass ich Dir per Email meinen Bescheid zukommen.
Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, nutze Sie und nehme Dir einen Rechtsbeistand. Wenn nicht, hol Dir Unterstützung bei Wohlfahrtsverbändern, z. B. der VdK.
Es ist schon sonderbar, welchen falschen Ehrgeiz manche Beamte an den Tag legen, betroffenen Menschen die Anerkennung als SB oder was auch immer zu verweigern, obwohl sie keinen persönlichen Nutzen davon haben. Ich habe selbst vor vielen Jahren mal in einer Behörde eine Ausbildung absolviert und habe solche fehlgeleiteten Amtsmitarbeiter(innen) zur genüge persönlich kennengelernt. Ich kenne auch Menschen, die mit Ihrer Behinderung "hausieren" gehen und auf Mitleid und unangemessene Bevorteilungen aus sind - sie widern mich an!
Nun ja - Wo Menschen sind, da "menschelts" - aber das heißt nicht, dass man sich alles gefallen lassen muß. Also - nur Mut und auf keinen Fall die Widerspruchsfrist von einem Monat verstreichen lassen.
Allerbeste Grüße
Der Franke
Hallo Anomar1972,
Einspruch ist kein Aufbegehren gegen den Staat - es ist das einzig wirksame Rechtsmittel gegen eine Rechtsauslegung, die in Deinem Fall offenbar aus der Feder eines ehrgeizigen Sachbearbeiters in dem für Dich zuständigen Versorgungsamt entspringt.
Natürlich solltest Du Einspruch einlegen, denn wie Du richtig erwähnst: 40% GdB bringt Dir keinen Nutzen!
Die Einzel GdB (zumindest im ersten Jahr) für CML beträgt auch heute noch 50%. Du hattest bereits vorher 30% unbeschränkt wg. einer Erkrankung des Bewegungsapparates, von der auszugehen ist, dass sie sich nicht mehr verbessert. Bei der Gesamt GdB kommt es zwar nicht zu einer Summierung mehrerer GdBs, vielmehr zur Berücksichtigung folgenden Grundsatzes: "Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Gesundheitsstörungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander." Wie bei mir sind auch bei Dir die Gesundheitsstörungen wenig wechselseitig, mit anderen Worten so zu interpretieren, dass die eine Beeinträchtigung die andere nochmal problematischer darstellen lässt. Dennoch wurde bei mir (es wurde ebenfalls letztes Jahr, 9/2013, CML festgestellt) der Gesamt GdB von 50 auf 80% angehoben (zunächst befristet bis Juni 2014, das ist exakt ein Jahr vom Datum meiner Antragstellung hin gerechnet). Insofern kann mein Beispiel sehr wohl als Referenz für Deinen Einspruch dienen - immerhin 20% unterschiedliche Interpretation derselben Krankheit im ersten Jahr. Gerne lass ich Dir per Email meinen Bescheid zukommen.
Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, nutze Sie und nehme Dir einen Rechtsbeistand. Wenn nicht, hol Dir Unterstützung bei Wohlfahrtsverbändern, z. B. der VdK.
Es ist schon sonderbar, welchen falschen Ehrgeiz manche Beamte an den Tag legen, betroffenen Menschen die Anerkennung als SB oder was auch immer zu verweigern, obwohl sie keinen persönlichen Nutzen davon haben. Ich habe selbst vor vielen Jahren mal in einer Behörde eine Ausbildung absolviert und habe solche fehlgeleiteten Amtsmitarbeiter(innen) zur genüge persönlich kennengelernt. Ich kenne auch Menschen, die mit Ihrer Behinderung "hausieren" gehen und auf Mitleid und unangemessene Bevorteilungen aus sind - sie widern mich an!
Nun ja - Wo Menschen sind, da "menschelts" - aber das heißt nicht, dass man sich alles gefallen lassen muß. Also - nur Mut und auf keinen Fall die Widerspruchsfrist von einem Monat verstreichen lassen.
Allerbeste Grüße
Der Franke