Behindertenausweis in Österreich

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akita1111

Re: Behindertenausweis in Österreich

Beitrag von akita1111 » 11.05.2013, 13:19

Hallo Stayer,

du hast da wohl recht: Früher hat die Diagnose ausgereicht. Jetzt müßte man tatsächlich ein Rechtsmittel ergreifen und kämpfen.

Schade,

Akita

Thomas55
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Re: Behindertenausweis in Österreich

Beitrag von Thomas55 » 11.05.2013, 10:56

akita1111 hat geschrieben:
du hattest gar nicht deutlich gesagt, ob du nun eine CLLoder CML hast. Sind eigentlich beide Non-Hodgin Lymphome?

Kenne mich da nicht so aus.

Akita
...nur zur Info, die CML ist kein Lymphom es sind ja nicht die Lymphozyten betroffen.

Gruß
Thomas

stayer
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Re: Behindertenausweis in Österreich

Beitrag von stayer » 10.05.2013, 16:45

ich habe cml, weshalb ich auch im cml-forum poste.

die cml ist im bundesgesetzblatt 251 aus dem jahr 2012 angeführt und dort der grad der behinderung auch ganz klar geregelt:

Myeloproliferative Erkrankungen
10.03.07 Myeloproliferative Erkrankungen mit leichten Auswirkungen 30 – 40 %
Unter dieser Position sind beispielsweise Polycythämien, Thrombocythämien, Osteomyelofibrose und chronisch myeloische Leukämie einzuschätzen, keine wesentlichen Beschwerden, keine Allgemeinsymp-tome, keine wesentliche Progredienz

meine beschwerden (krämpfe, hämatome, und andere kleinigkeiten) sind eben "keine wesentlichen beschwerden, deshalb ist die feststellung soweit auch korrekt.

ich hatte mich aber nach dem bundesgesetzblatt 262 aus dem jahr 2010 orientiert und da war die cml auch noch eindeutig mit einer untergrenze von 50% definiert. das wird man wohl aufgrund der guten behandlungserfolge der letzten jahre angepasst haben.

lg
stayer

akita1111

Re: Behindertenausweis in Österreich

Beitrag von akita1111 » 10.05.2013, 15:25

Hallo Stayer,

du hattest gar nicht deutlich gesagt, ob du nun eine CLLoder CML hast. Sind eigentlich beide Non-Hodgin Lymphome?

Kenne mich da nicht so aus.

Dürften aber beide unter die Bestimmung, wie unten von mir hineinkopiert fallen. Also bei Behandlungsbdürftigkeit jedenfalls 50 - 100 % Behinderung.

Schöne Grüße,

Akita

Gast

Re: Behindertenausweis in Österreich

Beitrag von Gast » 10.05.2013, 15:18

Hallo Stayer,

wirst schon wissen, warum du deinen Antrag zurückgezogen hast.
Solltest du keine Therapie erhalten, dann würde das vielleicht Sinn machen. Sonst sehe ich keinen Grund. Die CML wird offensichtlich zu den Non Hodgin Lymphomen gerechnet, und das bedeutet bei laufender Therapie immer noch einen Behinderungssatz zwischn 50 und 100 $. Ich nehme an, dass du deinen Antrag zurückgezogen hast, bevor du hierher die Anfrage hineingestellt hast.

So lautet die neue Fassung für Non Hodgin Lmphome:

Non Hodgkin Lymphome
10.03.03
Non Hodgkin Lymphome mit geringer Auswirkung
30 – 40 %
Keine wesentlichen Beschwerden, keine Allgemeinsymptome, keine Therapiebedürftigkeit, keine wesent-liche Progredienz
10.03.04
Non Hodgkin Lymphome unter laufender Therapie
50 – 100 %
Wahl des Rahmensatzes je nach Krankheitssymptomen, Auswirkungen der Therapie und Progredienz
--

Eine akute Leukämie hast du ja offensichtlich nicht. Eine CML ist keine akute Leukämie.
Na ja, wenn sich dein Zustand verschlechtern sollte.. Du warst ja offensichtlich beraten in diesem Prozess.

Schöne Grüße,
Alles Gute

Akita

stayer
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Re: Behindertenausweis in Österreich

Beitrag von stayer » 07.05.2013, 20:41

hallo akita,

oh doch, das ist meine cml: krämpfe, hämatome, müdigkeit, leistungseinbusen ... steht alles im bescheid drin, fällt aber an die unterste grenze, scheint also als guter allgemeinzustand zu gelten. ... was grundsätzlich auch stimmt wenn ich mir hier andere probleme durchlese ...
ich habe heute den antrag zurück gezogen, 30% nützt mir gar nichts. erst ab 50% bist du begünstigter behinderter und kommst in den genuss eines verbesserten kündigungsschutzes, und das war der grund meines antrags. darunter kann man sich zwar vom finanzamt etwas zurückholen, das war aber nicht der grund warum ich den antrag gestellt hatte. vor 2 jahren hat es scheinbar gereicht "nur" cml zu haben.

macht nix, eigentlich ist mir sowie schon immer lieber gewesen dass die cml mein kleines "persönliches" bleibt, und das macht es somit auch.

danke cecil für den link!

viele grüße und alles gute in die runde!!!

Cecil
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Re: Behindertenausweis in Österreich

Beitrag von Cecil » 07.05.2013, 18:11

Hallo, Stayer,

eigentlich wollte ich als CLLler mich aus CML-Themen raushalten, aber Du fragst so beharrlich ....

Aus deutscher Sicht wurde das Thema erst kürzlich wieder allseits beleuchtet; schaust Du am besten und beispielhaft hier:

http://www.leukaemie-online.de/index.ph ... 7&start=30

Also eigentlich: Ohne Vorliegen weiterer Beeinträchtigungen erstes Jahr nach ED 50 %, ab dann 30%. Wie Du den posts unschwer entnehmen kannst, wird das von den Ämtern aus welchen Gründen auch immer völlig unterschiedlich gehandhabt.

VG!

Gast

Re: Behindertenausweis in Österreich

Beitrag von Gast » 07.05.2013, 15:53

Hallo Stayer,

oje, man hat wohl gekürzt.

Das stand in der Anlage zur Einschätzungsverordnung BGBl. II - Ausgegeben am 18. August 2010 - Nr. 261

10.03.05
Chronisch myeloische Leukämie
50 – 100 %
Abhängig von Allgemeinzustand, Krankheitssymptomen und Art der Therapie
100%: Bei Akzeleration, Blastenschub

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bund ... lage_1.pdf

Dann kam die 1. Änderung wie du schreibst, mit Verordnung kundgemacht mit Bundesgesetzblatt Nr. 251/2012

Seither lautet 10.03.05 :
Akute Leukämien
10.03.05
Akute Leukämie mit geringen Auswirkungen
30 – 40 %
Keine wesentlichen Beschwerden, keine Allgemeinsymptome, keine Therapiebedürftigkeit, keine Progre-dienz, akute Leukämien in kompletter Remission

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bund ... Anlage.pdf

Deine CML ist das aber wohl nicht. Was steht denn im Bescheid genau drinnen? Welche Diagnose wurde hier herangezogen?

Schöne Grüße,

Akita

stayer
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Behindertenausweis in Österreich

Beitrag von stayer » 06.05.2013, 21:40

hallo liebe österreich gemeinde!

nach 4 jahren cml habe ich mich nun dazu entschlossen den antrag auf einen behindertenausweis zu stellen. nach vorladung zum arzt samt untersuchung und befragung, wurde mir nun einige wochen später die einstufung vom bundessozialamt mitgeteilt. gesamtgrad der behinderung 30%! es wurden mir zwar noch 10% wegen meiner migräne und weitere 10% wegen meiner athrose in beiden knien attestiert, diese erhöten den gesamtgrad aber wegen geringfügigkeit nicht.

war ich der meinung, dass 50% die untergrenze sind, hab ich gerade das bundesgesetzblatt 51/2012 entdeckt, in dem die cml nur noch mit 30% - 40% eingestuft wird wenn keine wesentlichen beschwerden vorliegen. ich habe zwar meine leistungseinschränkungen, die müdigkeit, die lidödeme und die neigung zu krämpfen beim arzt angegeben, dies wird jedoch nicht als wesentliche beschwerden gewertet.
nun ich nehm es zur kenntnis, bin aber schon sehr erstaunt! einerseits, dass die einstufung im letzten jahr gesenkt wurde (davor wurde mit mindestens 50% bis maximal 100% eingestuft), andererseits dachte ich immer an harmoniesierungstendenzen in der EU. und in deutschland liegt die untergrenze ja nach wie vor bei 50% (so ich die beiträge hier richtig gelesen habe).

naja, natürlich bin ich froh dass es mir relativ gut geht, ich bin aber auf jeden fall auch sehr erstaunt, dass hier nach unten korrigiert wurde.

da es gesetzlich fixiert ist, wird mit einspruch wohl auch nix sein ... oder hat hier vl. bereits jemand erfahrung damit gemacht?

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