von stayer » 06.05.2013, 21:40
hallo liebe österreich gemeinde!
nach 4 jahren cml habe ich mich nun dazu entschlossen den antrag auf einen behindertenausweis zu stellen. nach vorladung zum arzt samt untersuchung und befragung, wurde mir nun einige wochen später die einstufung vom bundessozialamt mitgeteilt. gesamtgrad der behinderung 30%! es wurden mir zwar noch 10% wegen meiner migräne und weitere 10% wegen meiner athrose in beiden knien attestiert, diese erhöten den gesamtgrad aber wegen geringfügigkeit nicht.
war ich der meinung, dass 50% die untergrenze sind, hab ich gerade das bundesgesetzblatt 51/2012 entdeckt, in dem die cml nur noch mit 30% - 40% eingestuft wird wenn keine wesentlichen beschwerden vorliegen. ich habe zwar meine leistungseinschränkungen, die müdigkeit, die lidödeme und die neigung zu krämpfen beim arzt angegeben, dies wird jedoch nicht als wesentliche beschwerden gewertet.
nun ich nehm es zur kenntnis, bin aber schon sehr erstaunt! einerseits, dass die einstufung im letzten jahr gesenkt wurde (davor wurde mit mindestens 50% bis maximal 100% eingestuft), andererseits dachte ich immer an harmoniesierungstendenzen in der EU. und in deutschland liegt die untergrenze ja nach wie vor bei 50% (so ich die beiträge hier richtig gelesen habe).
naja, natürlich bin ich froh dass es mir relativ gut geht, ich bin aber auf jeden fall auch sehr erstaunt, dass hier nach unten korrigiert wurde.
da es gesetzlich fixiert ist, wird mit einspruch wohl auch nix sein ... oder hat hier vl. bereits jemand erfahrung damit gemacht?
hallo liebe österreich gemeinde!
nach 4 jahren cml habe ich mich nun dazu entschlossen den antrag auf einen behindertenausweis zu stellen. nach vorladung zum arzt samt untersuchung und befragung, wurde mir nun einige wochen später die einstufung vom bundessozialamt mitgeteilt. gesamtgrad der behinderung 30%! es wurden mir zwar noch 10% wegen meiner migräne und weitere 10% wegen meiner athrose in beiden knien attestiert, diese erhöten den gesamtgrad aber wegen geringfügigkeit nicht.
war ich der meinung, dass 50% die untergrenze sind, hab ich gerade das bundesgesetzblatt 51/2012 entdeckt, in dem die cml nur noch mit 30% - 40% eingestuft wird wenn keine wesentlichen beschwerden vorliegen. ich habe zwar meine leistungseinschränkungen, die müdigkeit, die lidödeme und die neigung zu krämpfen beim arzt angegeben, dies wird jedoch nicht als wesentliche beschwerden gewertet.
nun ich nehm es zur kenntnis, bin aber schon sehr erstaunt! einerseits, dass die einstufung im letzten jahr gesenkt wurde (davor wurde mit mindestens 50% bis maximal 100% eingestuft), andererseits dachte ich immer an harmoniesierungstendenzen in der EU. und in deutschland liegt die untergrenze ja nach wie vor bei 50% (so ich die beiträge hier richtig gelesen habe).
naja, natürlich bin ich froh dass es mir relativ gut geht, ich bin aber auf jeden fall auch sehr erstaunt, dass hier nach unten korrigiert wurde.
da es gesetzlich fixiert ist, wird mit einspruch wohl auch nix sein ... oder hat hier vl. bereits jemand erfahrung damit gemacht?