fragen zum Antrag eines Behindertenausweiss

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annachristine
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Re: fragen zum Antrag eines Behindertenausweiss

Beitrag von annachristine » 24.05.2013, 23:09

Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand, der einen Schwerbehindertenausweis beantragt hat nicht auch die Vorteile nutzen möchte! Der des Zusatzurlaubes ist doch schon ein Grund, auf welchen man nicht verzichtet. Und nur beim Finanzamt dann den jährlichen Steuervorteil bei der Einkommenserklärung zu benötigen :mrgreen:
Und es kommt immer heraus; spätestens, wenn es zu einer Prüfung der Abgabenzahlungen von den einzelnen Empfängern im Unternehmen kommt. Da wird auch die Steuerid der Arbeitnehmer geprüft. Die ist nicht ohne weiters eingeführt wurden.

Anna-Christine

Hinkepinke

Re: fragen zum Antrag eines Behindertenausweiss

Beitrag von Hinkepinke » 24.05.2013, 20:43

Was ich sage ist kein Blödsinn. Ich bin Jurist und warum es in Deinen Fällen so war, kann man ohne den Einzelfall zu kennen nicht wissen, vermutlich war die Erkrankung eben doch für die Arbeitsleistung relevant, warum auch immer, kann hier nicht geklärt werden. Tatsache ist jedoch, dass es nicht angegeben werden muss, es sei denn es hat eine Auswirkung auf die Arbeitsleistung. Wenn man es nicht angibt kann man natürlich keine Vorteile für sich in Anspruch nehmen. Neue Einschränkung: Im Kündigungsfall.

alphalupo
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Re: fragen zum Antrag eines Behindertenausweiss

Beitrag von alphalupo » 23.05.2013, 22:12

Bitte nicht den Blödsinn weiter verbreiten: Ein Personalbogen MUSS wahrheitsgemäß ausgefüllt werden!!!
Wir hatten im Betriebsrat 2 Fälle, wo der AG Recht bekam, weil das "Vertrauensverhältnis" zerrüttet war zwischen AG und AN und dem "AG eine Weiterbeschäftigung" nicht zuzumuten war!
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Hinkepinke

Re: fragen zum Antrag eines Behindertenausweiss

Beitrag von Hinkepinke » 23.05.2013, 17:59

Nein Eine Schwerbehinderung muss grundsätzlich nicht angegeben werden, es sei denn, die Schwerbehinderung beeinträchtigt die alltägliche Leistungserbringung in dem Beruf, für den man sich bewirbt.

alphalupo
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Re: fragen zum Antrag eines Behindertenausweiss

Beitrag von alphalupo » 23.05.2013, 15:25

So stimmt das leider NICHT!
Man muß spätestens beim ausfüllen des Personalbogens wahrheitsgemäß antworten!!! Also, den GdB angeben bzw. "Schwerbehindert" ankreuzen!
Macht man das nicht und es kommt raus, ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung.
Zudem sollte man sich überlegen, ob man wirklich auf 5 Tage Zusatzurlaub verzichten will. Auch zu Mehrarbeit kann man nicht verpflichtet werden und nach der Probezeit hat man einen besseren Kündigungsschutz.
Auch der AG hat Vorteile, er spart sich die "Strafzahlung".
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Stinkmorchel
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Re: fragen zum Antrag eines Behindertenausweiss

Beitrag von Stinkmorchel » 02.05.2013, 18:45

Hallo,

ganz so einfach ist es nicht mit der Angabe der Behinderung beim Arbeitgeber.

Man muss seine Behinderung tatsächlich nur dann mitteilen, wenn
der schwerbehinderte Bewerber(Arbeitnehmer) erkennen muss, dass er aufgrund seiner Behinderung, die von ihm geforderte Arbeit nicht erbringen kann oder seine Behinderung eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit mit sich bringt, die für den vorgesehenen Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung ist.

Teilt er seine Behinderung nicht mit, kann er natürlich auch nicht vom Zusatzurlaub (immerhin 5 Tage)
Teilweise sind Arbeitgeber dankbar einen leistungsfähigen Schwerbehinderten zu haben, da sie bei einer gewissen Anzahl von Mitarbeitern ansonsten Strafabgaben zahlen müssen, wenn sie keine Schwerbehinderten eingestellt haben) profitieren... (so war es zum Beispiel bei meinem Mann)

Im Falle einer anstehenden Kündigung ist die Sachlage aber seit einem Bundesarbeitsgerichtsurteil nicht mehr ganz so einfach:
Im vorliegenden Fall musste die Schwerbehinderten-Eigenschaft dem Arbeitgeber "zur Vorbereitung einer Kündigung" offenbart werden, damit dieser gemäß § 85 ff SGB IX die notwendige Zustimmung beim Integrationsamt einholen kann. BAG, Urteil vom 16.02.2012 - 6 AZR 553/10

Also bleibt es bei dem alten Juristen-Grundsatz: "Es kommt darauf an...."

In diesem Sinne
Stinki

stayer
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Re: fragen zum Antrag eines Behindertenausweiss

Beitrag von stayer » 02.05.2013, 16:48

eintrag in eigenen thread verschoben
Zuletzt geändert von stayer am 06.05.2013, 21:23, insgesamt 1-mal geändert.

Brammetje
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Beitrag von Brammetje » 18.11.2009, 18:48

Tach auch....,

wenn das wahr ist dann brauch mein gerade eben erworbene 50% nicht zu zeigen.
[addsig]

unknown

Beitrag von unknown » 18.11.2009, 10:31

in deutschland jedenfalls brauchst du deinem arbeitgeber nicht mitteilen, dass du schwerbehindert bist. der besondere kündigungsschutz (kündigung nur mit zustimmung des integrationsamtes) gilt auch, wenn du dem chef deine schwerbehinderteneigenschaft erst nach einer möglichen kündigung mitteilst.

gruß, hans

wienerin
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Beitrag von wienerin » 06.11.2009, 20:58

Hallo!
Wie erwähnt hilft dir die Krebshilfe- Arbeitsrecht bei allen. Du brauchst jedoch keinen Antrag zu stellen. Du kannst sogar bei Antrag ankreuzen, das keine Info an den Arbeitsgeber weitergeleitet wird. Bist du im Anschluß jedoch Behindert musst du es melden. Dein Kündigungsschutz wirkt ab Antrag. Ruf die Damen an, sie nehmen sich Zeit und sind extrem kompetent.
Liebe Grüsse
[addsig]

stayer
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Beitrag von stayer » 06.11.2009, 17:34

hallo wienerin,

danke für diese info!

bin aber noch total verunsichert ob ich das auch machen soll. ich weiß noch nicht ob die vorteile überwiegen. letztendlich weiß dann mein arbeitgeber bescheid und ob dann in zukunft noch herausforderungen auf mich warten ...? bis jetzt lebe ich mein leben unverändert, ausser meiner frau weiß niemand von meiner krankheit.
weißt du vielleicht auch ob es da fristen gibt? (also antrag muss zb bis spätestens 1 jahr nach diagnose gestellt werden)

lg markus
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Beitrag von wienerin » 05.11.2009, 21:07

Hallo Markus
Du suchst beim Bundessozialamt an. Die laden dich dann zu einer ärztlichen Untersuchung ein.
Anschliessend bekommt du den Bescheid.
Für die CMl haben sie mir 70% gegeben. Ab 50% bist du in Arbeitnehmerschutz. Das heisst geschützter Arbeitsplatz.
Die Krebshilfe gibt dir super Auskunft. Die haben eine eigene Abteilung für Arbeitsrecht. Mo- Do 8:30 bis 14:00 Tel 01/ 402 18 22 kl 14 od 15
Alles Liebe
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stayer
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Beitrag von stayer » 13.09.2009, 14:14

Hallo in die Runde,

hat jemand aus Österreich auch damit Erfahrungen? Wo man beantragt, welchen Grad der Behinderung man eingestuft wird, Vor- und Nachteile im Beruf,...

LG
Markus
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Finchen
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Beitrag von Finchen » 07.09.2009, 16:06

Hallo Gast,

1. Du musst nicht jedesmal den Bescheid vom VA (nicht den Ausweis) beim FA vorlegen. In der Steuererklärung gibt es ein Feld, in dem man angeben kann, dass der Bescheid bereits vorliegt.
2. Die steuerlichen "Vorteile" sind jeweils für das Jahr angegeben (bei mir 720 € pro Jahr, da ich einen GdB von 60% habe). Aber Achtung: die Beträge, welche vom Finanzamt genannt werden, bedeuten, dass die Steuerersparnis nicht 720 € beträgt, sondern dass dieser Betrag bei dem zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Im Endeffekt macht es (je nach Steuerklasse und Jahresverdienst) zwischen 10 - 20 € die man entweder weniger nachbezahlen muss oder mehr erstattet bekommt.

Wenn Du noch weitere Fragen hast, dann melde Dich.

_________________
Gruß
Markus

unknown

Beitrag von unknown » 07.09.2009, 15:54

die Freigaben die das Finanzamt nennt sind diese monatlich oder aufs jahr gesehen

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