Schwerbehinderung bei CML

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AB

Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von AB » 27.05.2012, 02:17

scratch hat geschrieben:
alphalupo hat geschrieben:AB@: Und was ist jetzt dein Problem?
Wieso Problem?
Sie hat es wohl zur allgemeinen Information geschrieben und das ist ja durchaus legitim! Ist zumindest interessant zu wissen, dass es inzwischen anscheinend immer schwieriger wird, dass man mind. 50% unbefristet bekommt.
Wobei ich da wahrscheinlich erstmal Widerspruch einlegen würde.


:oops: ich habe kein Problem, das sollte nur Info sein.

pawi
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Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von pawi » 23.05.2012, 18:33

@annachristina
@ enrico

Vielen Dank für eure ausführlichen Erläuterungen !

@ alphalupo
Geguckt hab’ ich !

Diese Massnahmen (Schwerstbehindertenausweis, Reha) wird es auch in Luxemburg geben, nur sagt keiner einem was im Krankenhaus – was ja die erste (und meine einzige) Anlaufstelle ist. Naja, hab ja auch nie gefragt…
Ich habe das Glück, dass es mir gut geht, sowohl psychisch wie physisch, spüre die CML nicht und lebe mein Leben wie immer. Da mir auch die Arbeit gut von Hand geht und ich keine Krankschreibungen hatte und habe, kann man nur hoffen dass ich keinen Gebrauch machen muss von staatlicher Hilfestellung.
Aber wie sagt man bei uns „Un homme averti en vaut deux“, was so viel heisst wie „Eine gewarnte (informierte?) Person ist deren 2 wert“
Wünsche euch einen schönen Abend!
Pascale

alphalupo
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Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von alphalupo » 22.05.2012, 13:02

__________________________
ED 04/11, seit 17.05.11 Teilnahme Tasigna 600mg multizentrische Phase-III-Studie-19.08.11: Vollremission in der Cytogenetik, molekulare Remission erreicht.

Gast

Re: Schwerbehinderung bei CML/ Reha

Beitrag von Gast » 21.05.2012, 21:52

Hallo ind die Runde,

also erstmal grundsätzlich Schwerbehinderung und Reha sind 2 Paar Schuhe.
den ausweis erhält man, um Versorgungsausgleich zu erhalten, der einem nun mal mit der Erkrankung ensteht.
Da ist gesetzlich verankert, würde mich wundern wäre in Luxenburg nicht so.
Sind doch EU.

Und zur Reha.
das ist dann so.
Nach der Erkrankung gibt es die Anschlussheilbehandlung kurz AHB.
Gehe davon aus die kriegt jeder.

Eine 2 Kur, nach 1 1/2 Jahren Krankschreibung wie bei mir, wurde erst abgelehnt und
dann nach Widerspruch doch genehmigt.
Danach erfolgte die Wiedereingliederung.

Eine Kur nochmals während der jetztigen Tätigkeit wurde nun nach Widerspruch abgeschmettert.!!!!!

Kurz zur Info: 2009 CML, bis 2011 im frühjahr krankgeschrieben,
Ende 2009 AHB, 2011 Kur mit dem Ziel Wiedereingliederung.
Ende März 2011 Beginn Arbeit, 2012 im Februar erneute Kur abgelehnt.
( Festigungskur--> befürwortet durch den onkologen.)

beste Grüße

Enrico aus Forum ( Benutzername enrico) gern mal melden
per mail

Gast

Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von Gast » 21.05.2012, 21:30

Alopecie muss es heißen.
kreisrunder Haarausfall, bei mir mit Verlauf ganzen Ausfall, sogar Augenwimpern und
Brauen, Bart etc.

glücklicher weise Wimpern wieder da,

Enrico

wird mit 30% festgelegt

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Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von annachristine » 21.05.2012, 17:53

Hallo Pascale,
ich glaube es versteht Deine Frage hier keiner als anmaßend.
Wenn Du in Deutschland einen Schwerbehindertenausweis besitzt gibt es für Dich rechtliche Vorteile: es gibt mehr Jahresurlaub; der Kündigungsschutz ist ein anderer als ohne den Ausweis; beim Finanzamt bekommst Du bei der Steuererklärung eine Steuerbefreiung entsprechend der Einstufung der Schwerbehinderung; Verbilligte Eintrittsgelder usw.
Die Kur dient dazu, dass Du in den Arbeitsprozess wieder besser eingegliedert werden kannst und sollst.
Mein Mann bekam seine Kur nach Abschluß der Chemo. (3/4 Jahr später). Er hat vorher nie zur Kur fahren gewollt, doch diese hat dafür gesorgt, daß er auch den Kopf frei bekam, sich erholen konnte; div. med. Anwendungen bekam, die er bestimmt so nicht bekommen hätte. Vieles konnte er danach eben auch für zu Hause anwenden.
Die Beantragung des Schwerbehindertenausweises und auch der Kur erfolgten durch den Medizin.-Dienst des Krankenhauses.
Und zu Deinen Fragen: sie kosten ja nichts. wenn es in Luxemburg auch div. Vergünstigungen für einen Schwerbehinderten gibt, dann sollte man dieses auch ausnutzen. Ich vertrete immer die Meinung dem "Staats nichts schenken"!
Liebe Grüße
Anna-Christine

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Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von pawi » 21.05.2012, 17:27

Hallo,
Ich habe eine Frage (oder eigentlich eine Doppelfrage) die mir schon seit einiger Zeit unter den Nägeln brennt, aber ich möchte keinesfalls dass jemand sich „angegriffen“ oder kritisiert fühlt:
Es geht um Schwersbehinderung und Reha.
Ich bin (weibl, 51 Jahre) selbst an CML erkrankt seit 2 Jahren, hatte auch die üblichen „Anlaufschwierigkeiten“ wie Akzeptieren der Krankheit und Kampf mit Nebenwirkungen, lebe aber jetzt genauso wie vorher und wären da nicht die regelmäßigen Medikamenteneinnahmen (Tasigna) könnte ich die Krankheit glatt vergessen.
Ich arbeite Vollzeit, habe vier Kinder (von 11 bis 18), fahre gerne und so oft es geht in Urlaub und habe erst hier im Forum gelesen dass viele (alle?) CML-ler Schwerstbehindertenausweise anfragen und Rehas beantragen. Meine Frage ist nun (ich meine das jetzt wirklich nicht ironisch oder herablassend sondern bin ganz ehrlich interessiert) was soll man damit? Ich komme aus Luxemburg und kenne die deutsche Gesetzesgebung nicht, assoziiere Schwersbehindertenausweis aber immer mit Rollstuhl und verbinde Rehaklinik mit irgendwelchen Knie-Hüft oder Herz OPs??
Ich fühl mich absolut nicht schwertsbehindert (vielleicht etwas müde-manchmal), möchte aber schon die Vorteile kennen die dieser Antrag einem bringen kann und bin auch neugierig und interessiert was man in der Reha soll? Schlafen? Wenn ja, stell ich gleich auch meinen Antrag, obwohl ich befürchte von meiner Aerztin einen Tritt in den Hintern zu erhalten… :lol:
So, und jetzt bitte nicht böse reagieren, ich weiss es nur einfach nicht…
Liebe Grüsse aus Luxemburg
Pascale

alphalupo
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Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von alphalupo » 20.05.2012, 22:38

Alpocie= was soll das sein?
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Gast

Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von Gast » 20.05.2012, 20:26

Hallo zusammen,
ich glaube hier ist der Gesetzgeber aktiv,
die haben hier sicher Veränderungen vorgenommen, welche es erschweren, die
Einstufung vorzunehmen.

das habe ich schon gehört, das hier Vewränderungen stattfinden.

Auf alle Fälle mal in Wiederspruch gehen.

Bei mir zählt noch eine Alpocie mit rein, die ich vorher schon hatte.

beste Grüße

Enrico

scratch
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Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von scratch » 17.05.2012, 23:22

alphalupo hat geschrieben:AB@: Und was ist jetzt dein Problem?
Wieso Problem?
Sie hat es wohl zur allgemeinen Information geschrieben und das ist ja durchaus legitim! Ist zumindest interessant zu wissen, dass es inzwischen anscheinend immer schwieriger wird, dass man mind. 50% unbefristet bekommt.
Wobei ich da wahrscheinlich erstmal Widerspruch einlegen würde.

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Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von alphalupo » 17.05.2012, 13:08

AB@: Und was ist jetzt dein Problem?
__________________________
ED 04/11, seit 17.05.11 Teilnahme Tasigna 600mg multizentrische Phase-III-Studie-19.08.11: Vollremission in der Cytogenetik, molekulare Remission erreicht.

AB

Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von AB » 16.05.2012, 19:43

Hallo, mein Mann ist seit 09.11 diagnostiziert, sonst keine andere Erkrankungen, vor 3 Monaten haben wir den Schwerbehindertenausweis beantragt und heute 16.05.12 ist es gekommen. 50% auf 1 Jahr beschränkt.

Maddi
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Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von Maddi » 17.03.2012, 22:17

Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich denke ich werde das mit dem Widerspruch machen..wie schon gesagt wurde...was hab ich zu verlieren.....

Lg
Marco

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Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von Apollo » 17.03.2012, 21:38

Hallo zusammen

ich habe seit 15 Jahren einen Schwerbehindertenausweis allerdings nicht wegen meiner CML sondern einer anderen Krebserkrankung. Am Anfang hatte ich 90% für 5 Jahre im Stadium der Heilungsbewährung dann wurde ich auf 40% herabgestuft. Habe dann Widerspruch eingelegt und für weitere 5 Jahre 50% bekommen. Mittlerweile habe ich einen unbefristeten mit 50%. Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen was hast du zu verlieren. alphalupo hat den VDK erwähnt das ist eine sehr gute Einrichtung die auf jeden Fall weiterhelfen kann und vor denen hat das Integrationsamt Respekt hehe, da muss man allerdings Mitglied werden. Die stellen dann auch den Widerspruch für dich. Ich persönlich war damals bei meiner Gewerkschaft ( IGM), der Anwalt dort hat dann für mich Widerspruch eingelegt und ich habe den Ausweis wieder bekommen. So jetzt zum Status unbefristet, wenn man unbefristet bekommen hat dan behält man den Ausweis für immer, eine Überprüfung wird nur bei befristeten Ausweisen neu durchgeführt. alphalupo hat geschrieben das man alle Erkrankungen angeben soll an denen man leidet. Wird nur leider nicht viel bringen weil nicht zusammengezählt wird. Es wird die jeweils schwerwiegenste Krankheit berücksichtig für den Status der Behinderung. Ich habe vor kurzem mit meinem Gewerkschaftsanwalt gesprochen ob es Sinn macht zwecks meinen CML eine neue Überprüfung meines Schwerbehindertenstatuses zu beantragen und der hat es mir zumindest so erklärt und davon abgeraten. Es sei den es gibt einen direkten Zusammenhang der einzelnen Erkrankungen dann werden mehrere Sachen berücksichtigt .
Einen Schwerbehindertenausweis erhält man erst ab 50% und somit alle Vergünstigen die hier bereits erwähnt wurden. Ab 30% Grad der Behinderung kann man bei der Argentur für Arbeit eine Gleichstellung zu schwerbehinderten Menschen beantragen und man bekommt wenigsten den Kündigungsschutz allerdings nicht die 5 Tage Sonderurlaub. Zum Kündigunsschutz muss ich noch was los werden. Ich möchte hier keinem Angst machen aber der Kündigunsschutz ist leider nicht mehr viel wert. Ich weis das aus Erfahrung ich bin bei mir im Unternehmen Schwerbehindertenbeauftrager und hatte schon mal damit zu tun die Integrationsämter müssen der Kündigung zustimmen und in 90% der Fälle tun sie das leider auch.
ich wünsche Marco viel Glück bei seinem Widerspruch

Gruß
Dennis

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Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von Enrico » 17.03.2012, 15:05

genauer gesagt unter der angegebenen Seite dort unter Soziales, Schwerbehinderung

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