Bitte um Hilfe bei CML

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Haggi
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Beitrag von Haggi » 06.07.2009, 20:16

geh aufs Lokale Versorgungsamt, dort bekommste den Antrag.
Einfach ausfüllen (Diagnose und Ärzte angeben) und abgeben. Dann gehts ca. 4 Wochen bis zum Bescheid (in Großstädten teils bis zu 1nem Jahr !).

Haggi

P.S. seit einigen Jahren dürfen Ämter auch unbefristete Ausweise ausstellen. Meiner trägt die Aufschrift "Unbegrenzt Gültig"

unknown

Beitrag von unknown » 06.07.2009, 20:00

Wie kann man denn einen Schwerbehindertenausweis beantragen bzw. bekommen?

unknown

Beitrag von unknown » 30.07.2005, 03:39

Hallo Hindemitter,

ich glaube, da sollte man bei Bedarf doch sehr konkret nachhaken:
In § 183 SGG lese ich, daß u.a. Behinderte als Kläger in solchen Sachen selbst vor Gericht, im Hauptverfahren, nicht zahlen müssen - außer, sie machen weiter, obwohl sie nach § 192 auf Aussichtslosigkeit hingewiesen wurden. Das dürfte dann allemal auch im Vorverfahren, d.h. Widerspruch, gelten.
Auch meine eigene Erfahrung im Sozialbereich spricht absolut gegen eine Kostendrohung. Bei den unsäglichen Landesbehörden hier habe ich schon etliche Widersprüche eingereicht, wenige auch mit Miß- oder nur Teilerfolgen, und nie zu zahlen gehabt.
Man sollte m.E. jedenfalls nicht aus wohl unbegründeter Angst auch noch vor den Behörden kuschen. Und damit man selber überprüfen kann, hier vielleicht nochmal ein Verweis zu einer Infoseite mit einschlägigem downloadmaterial:

<!-- BBCode auto-link start --><a href="/http://www.integrationsaemter.de/webcom ... wc_lkm=699" target="_blank">http://www.integrationsaemter.de/webcom ... lkm=699</a><!-- BBCode auto-link end -->

In der Broschüre "Behinderung und Ausweis" sind die Tabellen und Maßstäbe enthalten, nach denen die Ausweise ausgestellt werden sollen.

Und beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung bestellt man sich dazu noch kostenlos den "Ratgeber für behinderte Menschen", wo auf 400 Seiten die wichtigsten Gesetze abgedruckt sind und ansonsten säuberlich aufgelistet, was man selber oder der Arbeitgeber ggf. alles so bekommen kann.

Grüße,
vom Pascal.


unknown

Beitrag von unknown » 27.07.2005, 15:36

Hallo Pascal!

Hinsichtlich der Prozente habe ich aus den GdB-Beurteilungsrichtlinien der Arbeitsagentur (aus dem Gedächtnis) zitiert.

Was die Widerspruchsverfahren betreffen:

Ich selbst bin Sachbearbeiterin für Widersprüche in einer Behörde. Widersprüche kosten GRUNDSÄTZLICH (d.h. es gibt Ausnahmen) Geld (Gebühren, Auslagen), die z.T. ganz schön heftig sein können. Vor kurzem habe ich gelesen, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei Widerspruchsverfahren künftig Geld verlangen wollen; inwieweit das schon durchgesetzt ist, kann ich nicht sagen.
Jedenfalls würde ich mich vor einem Widerspruch gegen einen Bescheid vom Versorgungsamt genau informieren -sowohl in der Sache, als auch dabei, ob und ggf. wie viel das etwa kostet.

Liebe Grüße, <IMG SRC="modules/phpBB_14/images/smiles/icon_rolleyes.gif">
Hindemitter

unknown

Beitrag von unknown » 27.07.2005, 15:19

Hallo,

Lebensbedrohlichkeit und 'Einschränkung' sind hier natürlich unmittelbar miteinander verknüpft. Insofern wirst Du das explizite Stichwort vergebens suchen.
Wer nicht behandlungsbedürftig ist, dessen Leben ist von der Krankheit (im Moment) logischerweise ja auch nicht bedroht ...

Woher nimmst Du die Information, daß Widersprüche kostenpflichtig seien? Das müßte eine mir unvorstellbare Besonderheit des Sozialrechtes für Schwerbehinderte sein, denn auch in sonstigen Bereichen des Sozialrechtes sind Widersprüche selbstverständlich kostenlos, teilweise m.W. sogar noch die Verfahren vor Gericht! Außer, man nimmt sich selber einen Rechtsanwalt oder Gutachter. Auf deren Kosten kann man dann natürlich sitzenbleiben. Aber wer tut das schon im Widerspruchsverfahren? Erst vor dem Sozialgericht langt man doch richtig zu?!

Viele Grüße,
Pascal.

unknown

Beitrag von unknown » 27.07.2005, 10:04

Hallo, allerseits!

Also:

CML chronische Phase: 50 -80%, je nach Vergrößerung der Milz

in fortgeschrittenen Phasen gibt es mehr.

Andere Erkrankungen werden auf Antrag (muss man dann ankreuzen und angeben) auch berücksichtigt, allerdings findet keine Addition der Prozente statt, sondern es wird eine "Gesamtschau" gemacht, also eine Bewertung getroffen, wie stark der Betroffene tatsächlich eingschränkt ist.

Für die Tatsache, dass es sich um eine lebensbedrohliche Erkrankung handelt, gibt es zunächst grundsätzlich erstmal keine 50 %, sondern maßgeblich ist die tatsächliche Einschränkung.

2 Beispiele:

CLL, die nicht behandlungsbedürftig ist, ist mit 30 -40 % bewertet, bei Behandlungsbedürftigkeit gibt es mehr.

HIV-Infektion, ohne Symptome, bringt nur 10 %.

Bei den Krebs-Erkrankungen gibt es allerdings noch den "Bonus", dass bei einer Reduktion des Grades der Behinderung (wenn also schon mal einer festgestellt wurde!) Zurückhaltung zu üben sei, wenn der Krebs bösartig ist (in den Vorbemerkungen zur GdB-Beurteilung).

Wie lange die Ausweise ausgestellt werden, liegt im "pflichtgemäßen Ermessen" des Versorgungsamtes. Die Berücksichtigung der Tatsache, dass es bei der Behandlung massive Fortschritte gibt und die Behandlungen immer sanfter werden, ist ein sachlicher Grund der es unter Umständen rechtfertigen kann, den Bescheid auf kürzere Zeit zu befristen, z.B. 3 Jahre, um dann wieder eine Beurteilung der tatsächlichen Einschränkung durchführen zu können. Bei einer Erkrankung wie der CML erscheint jedoch eine Befristung auf nur 1/2 Jahr aufgrund der Dauerhaftigkeit der Behandlung als unangemessen; in so einem Fall würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Einfach so Widerspruch einzulegen -ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtswidrigkeit- würde ich nicht machen, da Widerspruchsverfahren grundsätzlich kostenpflichtig sind.
Es empfiehlt sich aber auf jeden Fall, sich den Gesetzestext zu kaufen (Titel in etwa: Rehabilitation und Teilhabe Behinderter, Beck-Gesetzestexte) und den Bescheid auf dieser Grundlage zu überprüfen.

Zuzahlungen:
Entweder ab 60% GdB oder bei einer Erkrankung, die ohne Behandlung lebensbedrohlich ist ( z.B. bei CML) wird auf Antrag (bei den gesetzlichen Kassen oder bei Beamten bei der Behilfestelle zu stellen) die Zuzahlung von 2 % auf 1% vom Bruttoeinkommen gemindert. Hauptsächlich dann wichtig, wenn stationäre Aufenthalte anstehen.

Viele Grüße,
HIndemitter

unknown

Beitrag von unknown » 26.07.2005, 02:45

Hallo -

1) CML chronische Phase ist auf 50% taxiert, aber nicht erst seit letztem Jahr. Wie weit Nebenwirkungen, Begleiterkrankungen etc. sich auswirken, ist dann teils Ermessenssache der Behörde ...
Aber irgendwo war hier ja schon einmal herausgekommen, daß die Ämter offenbar mit wildesten Unterschieden ihre Ausweise ausstellen (50%-80%; 1/2 Jahr bis 15 Jahre; gelegentlich anscheinend sogar Rentenofferte ...).
Wenn dem so ist, denke ich, kann man immer noch versuchen, einige Nebenwirkungen zusammenzukratzen und mal einen Widerspruch wg. eventueller Erhöhung probieren, falls man denkt, man müßte mehr % haben.

2) von den Zuzahlungen ist man nicht befreit, aber sie reduzieren sich auf jährlich maximal 1% (statt 2%) vom Bruttoeinkommen. Das kann man zwar auch ohne Ausweis erreichen, von wg. dauerhaft behandlungsbedürftige lebensbedrohliche Krankheit, aber der bürokratische Aufwand ist dann m.W. schier noch höher als beim Ausweis, weil die Kasse radikaler ist als das Versorgungsamt ...
Die 1%-Reduktion wirkt sich natürlich nur für relativ arme Leute wirklich aus, daher aber
3) wie gesagt, den Steuerfreibetrag nicht vergessen! :)

Pascal.

unknown

Beitrag von unknown » 25.07.2005, 11:32

Hallo Thomas!

ja das ist eine Aussage von meinem Arzt. Ich wollte nämlich einen Widerspruch einlegen, da ich nur 50% bekommen habe. Er sagte seit letztem Jahr gibt es nur noch 50%, erst wenn erhebliche Nebenwirkungen oder man in eine andere Stufe kommt kann man mehr erwarten. Meine Werte sind jetzt auch nicht so schlecht, ich habe zwar CML komme aber mit dem Glivic ganz gut zurecht. Kann meiner Arbeit nachgehen und treibe nebenbei auch noch Sport. Vor einem Jahr gab es fast immer 80%. Vielleicht kommt es auch auf das Versorgungsamt an, meines ist in Verden.
100% kenne ich nur bei KMT oder in der 3. Stufe.

MFG
Manuela

Thomas55
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Beitrag von Thomas55 » 24.07.2005, 11:55

Hallo Manuela,

wie kommst Du darauf, dass man bei Leukämie nur noch 50 % Grad der Behinderung bekommt ? Ich kann mir das nicht so richtig vorstellen, zumindest wenn eine Anämie vorliegt, ist das ja schon eine Einschränkung. (ich selbst hab 100 %).

Gruß
Thomas
[addsig]

Roberta
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Beitrag von Roberta » 23.07.2005, 15:37

Hallo Manuela,

danke für deine Antwort. Dann bringt's der Ausweis für mich wohl wirklich nicht.

Dir auch alles Gute

Roberta
[addsig]

unknown

Beitrag von unknown » 23.07.2005, 14:11

Hallo!

Nein die Behindertenparkplätze darf man nicht in Anspruch nehmen, es sei denn man hat auch ein Gehfehler. Man bekommt auch keine GEZ und Telekom Befreiung also auch das muß man weiter zahlen. Von den Zuzahlungen für Medikamente ist man auch nicht befreit, da man jetzt nur noch 50% bei Leukämie bekommt.

Man kommt aber in Schwimmbädern, Kinos und einige Freizeitparks preiswerter rei. Obwohl es da auch schon Unterschiede gibt, oft muß man mindestens 80% haben oder noch eine andere Einschränkung.

Ich habe den Ausweis wirklich nur beantragt um meinen Arbeitsplatz zu sichern. Ich bin stellv. Filialleiterin bei einer großen Drogeriekette und da werden ständig irgend welche Filialen geschlossen oder Verkauftspersonal eingespart.

Alles Gute
Manuela

Roberta
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Beitrag von Roberta » 23.07.2005, 04:24


Hallo,

ich möchte jetzt auch mal zu diesem Thema eine Frage fragen. Da ich nicht berufstätig bin, war die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises bisher für mich kein Thema. Aber das mit den Zuzahlungen würde mich ja doch mal interessieren. Aber vor allem: Darf man denn mit diesem Ausweis die Behindertenparkplätze benutzen, die immer frei sind, wenn alle anderen längst besetzt sind? Das wär für mich ein echt guter Grund für den Ausweis. Ich hoffe, es weiß jemand Bescheid.

Schöne Grüße
Roberta
[addsig]

unknown

Beitrag von unknown » 22.07.2005, 01:44

Hallo,

ich denke, Glivec hat auf den Grad auch in Zukunft keine Auswirkung.
Meines Wissens heißt die Faustregel, daß es für eine lebensbedrohliche Krankheit generell schon mal 50% und damit den Ausweis gibt, unabhängig von konkreten Auswirkungen.
Sozusagen eine Zitter- und Psycho-Belastungsprämie ...
Und die CML mit all ihrer Gefährlichkeit ist ja von Glivec nicht aus der Welt geschafft.

Pascal.

Hindemitter
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Beitrag von Hindemitter » 19.07.2005, 10:16

Hallo, allerseits!

Ich habe mir jetzt einen Schwerbehindertenausweis beantragt, da ich Beamtin auf Probe bin. Solange man nicht auf Lebenszeit ist, kann man da aus gesundheitlichen Gründen entlassen werden. Ein Schwerbehindertenausweis bewirkt in meinem Fall, dass ich prognostisch nicht bis Eintritt in den Ruhestand (65 ) dienstfähig bleiben muss, es reicht jetzt, wenn davon ausgegangen werden kann, dass ich noch 5 Jahre durchhalte. Ausserdem darf man als Beamter keine häufigerern Kurzerkrankungen haben (d.h. nicht mehr Tage als der Durchschnitt), ist das nicht der Fall, kann man entlassen werden.

In meinem Fall würde eine Entlassung eine Katastrophe bedeuten: Nur noch halber Krankenversicherungsschutz (da wir 50 % Beihilfe haben), ohne dass ich in die gesetzliche Krankenkasse könnte. Ausserdem ein Studium, das ausserhalb des öffentlichen Dienstes unbrauchbar ist.

Insoweit ist ein Schwerbehindtertenausweis die einzige Möglichkeit, vor Hartz IV verschont zu werden.

Ausserdem haben die Arbeitgeber durchaus auch was davon: Anrechnung auf die Beschäftigungspflicht von Schwerbehinderten und die Möglickeit, bei der Arbeitsagentur einen Ausgleich in Geld dann beantragen zu können, wenn der Mitarbeiter längere Zeit krank ist.

Ausserdem vermute ich, dass nach dem Erfolg von Glivec der Grad der Behinderung bald heruntergesetzt werden wird. Dann relativiert sich diese Frage sowieso.

Liebe Grüße,
Hindemitter
[addsig]

unknown

Beitrag von unknown » 15.07.2005, 00:18

Hallo,

bei der Bewertung des Ausweises kommt es sehr darauf an, wie der Arbeitsmarkt im eigenen Beruf aussieht und was man für Karriereabsichten hat.

In meinem Beruf, wo quasi alle sich national und teilweise sogar international irgendwie kennen, bedeutet es das Ende der Karriere, wenn jemand als krebskrank gilt. Der ist bei lebendigem Leibe gestorben.
Wenn möglich, hätte ich die ganze Behinderung verschwiegen, hatte aber den Ausweis schon beantragt, weil ich von Hartz IV bedroht war, wo mit ihm m.W. das Geld um 50% aufgestockt worden wäre und man so das Messer nicht ganz so am Hals gehabt hätte ... Schicksal.

Was die Verpflichtung zu wahrer Angabe des Ausweises betrifft - gerade über diesen Punkt habe ich monatelang verschiedenste Auskünfte eingeholt, und das Ergebnis war NOCH so, wie Jan schreibt.
Aber insofern es inzwischen wohl als höchstrichterlich abgesegnet gilt, daß man auch auf konkrete Nachfrage eine bestehende Schwangerschaft verleugnen darf, ohne damit negative Folgen zu riskieren, argumentieren die Kommentare zunehmend dahin, daß diesem Fall (horribile dictu ...) eine Behinderung gleichgestellt werden müßte und man daher auch einen Ausweis auf Nachfrage abstreiten können müßte. Der Fall muß allerdings noch von jemandem bis vor die Obergerichte durchgestanden werden ... Und wie Jan schreibt: Wo kein Ausweis angegeben, da kein Recht auf seine Vorteile.

Ganz wertlos ist er freilich auch dann nicht, denn er garantiert einem, wie gesagt, (ab 60% )die verringerten Krankenkassen-Zuzahlungen und außerdem einen Steuerfreibetrag.
Nicht zu vergessen die halbierten Eintrittsgelder für Museen, Kinos, Theater, Schwimmbäder ...!

Pascal.

Die moralische Seite des Ausweisbesitzes mag jeder selber entscheiden. Ich sage mir: In einem Staat und bei einer Wirtschaft, die gnadenlos alles aus mir raussaugen wollen, was sie nur können - da habe ich auch keine großherzigen Skrupel mehr, meinerseits zuzulangen wo es nur geht.

Ob man auf den Sonderurlaub freiwillig verzichten darf, bin ich mir gar nicht so sicher; m. W. darf man doch offiziell auch nicht freiwillig auf normalen Urlaubsanspruch verzichten???


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