Guten Tag,
ich lese hier im Forum mit, weil mein Mann seit 2010 CLL hat. Außerdem hat er Parkinson. Lange bevor er CLL bekam, hatten wir einen Antrag gestellt. Weil das Ergebnis für unsere Begriffe nicht zufriedenstellend war, haben wir über den VKD Widerspruch eingelegt und mit Erfolg. Er bekam unbefristet 70% B. Ich würde jederzeit für den VDK plädieren, auch wenn es 6 € p.M. Beitrag kostet.
Auch für mich hatte ich mit Unterstützung des VDK einen höheren Satz bekommen.
Wünsche noch einen schönen letzten Weihnachtstag.
Neufeststellung GdB - von 100 auf 30. Hilfe..!
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Re: Neufeststellung GdB - von 100 auf 30. Hilfe..!
Hallo,
das gleiche Problem habe ich mit Sicherheit im 1.Quartal 2014. Ich habe schon mal beim SOVD vorgesprochen, wie ich mit dem Problem umgehen soll. Auf jeden Fall Widerspruch
einlegen. Wichtig ist das der Arzt (Onkolge) auch einen Bericht erstellt hat der die Einschränkungen beschreibt (ausführlich).
Ich habe mir vorgenommen sollte der Widerspruch negativ ausfallen, werde ich eine Klage beim Sozialgericht anstreben. Wenn man keinen Anwalt (Rechtschutz) hat, unterstüzt der SOVD einen dabei.
Es ist wirklich schade das man dafür kämpfen muss. Als hätte man keine anderen Probleme mit der Krankheit umzugehen.
das gleiche Problem habe ich mit Sicherheit im 1.Quartal 2014. Ich habe schon mal beim SOVD vorgesprochen, wie ich mit dem Problem umgehen soll. Auf jeden Fall Widerspruch
einlegen. Wichtig ist das der Arzt (Onkolge) auch einen Bericht erstellt hat der die Einschränkungen beschreibt (ausführlich).
Ich habe mir vorgenommen sollte der Widerspruch negativ ausfallen, werde ich eine Klage beim Sozialgericht anstreben. Wenn man keinen Anwalt (Rechtschutz) hat, unterstüzt der SOVD einen dabei.
Es ist wirklich schade das man dafür kämpfen muss. Als hätte man keine anderen Probleme mit der Krankheit umzugehen.
Re: Neufeststellung GdB - von 100 auf 30. Hilfe..!
Ich weiß es nicht, aber mich würde es auch mal interessieren ...
Re: Neufeststellung GdB - von 100 auf 30. Hilfe..!
Hallo,
nach meinem Einspruch erhielt ich heute nen Bescheid vom Versorgungsamt dass der GdB nun 40 beträgt. Das reicht mir aber nicht da ich gerade für die 5 Tage Mehrurlaub nen GdB 50 brauche.
Soll ich erneut in Einspruch gehen ? Weiß nicht was ich noch formulieren soll...
Als Begründung steht im neuen Bescheid: Es liegt ein Renissipnsstatus mit gutem Blutbild und PCR-Befund vor, die Therapienebenwirkung sind im GdB 40 mit erfasst.
Kann ich da noch irgendwas machen ?
nach meinem Einspruch erhielt ich heute nen Bescheid vom Versorgungsamt dass der GdB nun 40 beträgt. Das reicht mir aber nicht da ich gerade für die 5 Tage Mehrurlaub nen GdB 50 brauche.
Soll ich erneut in Einspruch gehen ? Weiß nicht was ich noch formulieren soll...
Als Begründung steht im neuen Bescheid: Es liegt ein Renissipnsstatus mit gutem Blutbild und PCR-Befund vor, die Therapienebenwirkung sind im GdB 40 mit erfasst.
Kann ich da noch irgendwas machen ?
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Re: Neufeststellung GdB - von 100 auf 30. Hilfe..!
Ein bisschen wundere ich mich: Gab es solcherart Vorträge mit der Möglichkeit, Fragen zu stellen, denn nicht auch bei Deiner Kur?
Wenn in Deinem Erstbescheid eine "Nachprüfung der Verhältnisse" zu einem bestimmten Zeitpunkt angekündigt wurde, würde ich annehmen, dass das Amt im Vorfeld auf Dich zukommt und z. B. nachfragt, bei welchen Ärzten (Hämato-Onkologe, Allgemeinarzt) Du aktuell in Behandlung bist, um diese anzuschreiben und um aktuelle Befundberichte zu bitten.
Du könntest dem aber auch zuvorkommen, indem Du ein Feststellungsverfahren (Antrag auf Neufeststellung) beantragst. Formularbögen hierfür gibt es meist auf den Internetseiten des betr. Bundeslandes.
In den Ratgebern steht ja mitunter etwas von "Beschwerdetagebuch führen" etc. Das ist sicher nicht verkehrt; letztlich steht und fällt aber alles mit den ärztlichen Befunden. Du solltest wissen, dass die Ärzte diese meist direkt an das Amt schicken. "Zu Gesicht" bekommst Du die nur, wenn Du, formlos und schriftlich, Akteneinsicht beantragst. Dann kopiert man alles und sendet es Dir zu.
Und wir alle sollten uns meiner unmaßgeblichen Meinung nach bewusst sein, dass der Arzt beim Abfassen seines Befundes (der durchaus auch in Listenform abgefasst sein kann und trotzdem alles wesentliche enthält), nicht nur jeweils uns als Person vor Augen hat. Er denkt vermutlich unbewusst auch an alle seine Patienten mit der gleichen Diagnose, denen es
- etwa genau so gut oder schlecht,
- besser oder
- schlechter geht.
Er wird in seinem Urteil daher sehr sachlich und weitgehend neutral bleiben und sich in medizinischen Parametern ausdrücken. Wenn er bei einem Patienten, dem es, sagen wir, mittelprächtig geht, alles in schwärzesten Farben malen würde, wie sollte er sich dann bei einem Patienten ausdrücken, dem es wesentlich schlechter als dem ersten geht?
Wenn in Deinem Erstbescheid eine "Nachprüfung der Verhältnisse" zu einem bestimmten Zeitpunkt angekündigt wurde, würde ich annehmen, dass das Amt im Vorfeld auf Dich zukommt und z. B. nachfragt, bei welchen Ärzten (Hämato-Onkologe, Allgemeinarzt) Du aktuell in Behandlung bist, um diese anzuschreiben und um aktuelle Befundberichte zu bitten.
Du könntest dem aber auch zuvorkommen, indem Du ein Feststellungsverfahren (Antrag auf Neufeststellung) beantragst. Formularbögen hierfür gibt es meist auf den Internetseiten des betr. Bundeslandes.
In den Ratgebern steht ja mitunter etwas von "Beschwerdetagebuch führen" etc. Das ist sicher nicht verkehrt; letztlich steht und fällt aber alles mit den ärztlichen Befunden. Du solltest wissen, dass die Ärzte diese meist direkt an das Amt schicken. "Zu Gesicht" bekommst Du die nur, wenn Du, formlos und schriftlich, Akteneinsicht beantragst. Dann kopiert man alles und sendet es Dir zu.
Und wir alle sollten uns meiner unmaßgeblichen Meinung nach bewusst sein, dass der Arzt beim Abfassen seines Befundes (der durchaus auch in Listenform abgefasst sein kann und trotzdem alles wesentliche enthält), nicht nur jeweils uns als Person vor Augen hat. Er denkt vermutlich unbewusst auch an alle seine Patienten mit der gleichen Diagnose, denen es
- etwa genau so gut oder schlecht,
- besser oder
- schlechter geht.
Er wird in seinem Urteil daher sehr sachlich und weitgehend neutral bleiben und sich in medizinischen Parametern ausdrücken. Wenn er bei einem Patienten, dem es, sagen wir, mittelprächtig geht, alles in schwärzesten Farben malen würde, wie sollte er sich dann bei einem Patienten ausdrücken, dem es wesentlich schlechter als dem ersten geht?
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Re: Neufeststellung GdB - von 100 auf 30. Hilfe..!
Hallo Ihr,
das Thema wird im Juli für mich relevant... ich habe letztes Jahr einen GdB von 50 erhalten. Was mich interessieren würde, werden die Einschränkungen durch die Nebenwirkungen auch berücksichtigt? Kann irgendwie nicht so wirklich was rauslesen. Ich habe Einschränkungen durch mangelnde Leistungsfähigkeit, Konzentrationsschwäche und werde schnell müde. Zurzeit arbeite ich nur 20 Std in der Woche und das ist schon grenzwertig
In einer Reha wurde eine Arbeitsfähigkeit von 3-6Std täglich festgestellt... Kann das bei der Überprüfung hilfreich sein?
Achso, meine Remission hab ich bei der letzten Kontrolle leider verloren
wie stehen da die Chancen den GdB 50 zu behalten? Ich meine das stand irgendwo drin, oder?!
Ich bedank mich schonmal
und wünsche euch einen schönen Abend!
Grüße
Heidi
das Thema wird im Juli für mich relevant... ich habe letztes Jahr einen GdB von 50 erhalten. Was mich interessieren würde, werden die Einschränkungen durch die Nebenwirkungen auch berücksichtigt? Kann irgendwie nicht so wirklich was rauslesen. Ich habe Einschränkungen durch mangelnde Leistungsfähigkeit, Konzentrationsschwäche und werde schnell müde. Zurzeit arbeite ich nur 20 Std in der Woche und das ist schon grenzwertig

Achso, meine Remission hab ich bei der letzten Kontrolle leider verloren

Ich bedank mich schonmal

Grüße
Heidi
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Re: Neufeststellung GdB - von 100 auf 30. Hilfe..!
Du hast ja Widerspruch eingelegt, weil Du davon ausgehst, dass er Erfolg haben wird. In Bezug auf den AG würde ich den Ausgang des (schwebenden) Verfahrens abwarten.
Gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung sollte der Widerspruch gegen den belastenden Verwaltungsakt m. E. aufschiebende Wirkung haben. Sicherheitshalber könntest Du dies, was den Ausweis etc. betrifft, durch einen Anruf beim Amt klären, bei dem ja regelmäßig Widersprüche eingehen, insofern also Routine besteht. Bezüglich (allgemeinen) Auskünften zu Formalien und Verfahrensweisen habe ich mit den MitarbeiterInnen des Amtes eigentlich gute Erfahrungen gemacht.
Wenn gar nichts geht oder auch generell könntest Du Dich jederzeit an eine Beratungsstelle oder einen Verband wenden.
Gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung sollte der Widerspruch gegen den belastenden Verwaltungsakt m. E. aufschiebende Wirkung haben. Sicherheitshalber könntest Du dies, was den Ausweis etc. betrifft, durch einen Anruf beim Amt klären, bei dem ja regelmäßig Widersprüche eingehen, insofern also Routine besteht. Bezüglich (allgemeinen) Auskünften zu Formalien und Verfahrensweisen habe ich mit den MitarbeiterInnen des Amtes eigentlich gute Erfahrungen gemacht.
Wenn gar nichts geht oder auch generell könntest Du Dich jederzeit an eine Beratungsstelle oder einen Verband wenden.
Re: Neufeststellung GdB - von 100 auf 30. Hilfe..!
Hallo, nochmal 1-2 Fragen dazu...
Habe jetzt erstmal Einspruch eingelegt. Im schreiben des Landratsamtes stand dass ich meinen Schwerbehindertenausweis abzugeben hätte und zum 3.6. auch meine steuerlichen Vorteile erloschen seien.
Muss ich meinen Ausweis trotz Einspruch erstmal abgeben und meinen Arbeitgeber informieren ? Oder ist das erstmal hinfällig solang der Einspruch vorliegt ?
Lg Stefan
Habe jetzt erstmal Einspruch eingelegt. Im schreiben des Landratsamtes stand dass ich meinen Schwerbehindertenausweis abzugeben hätte und zum 3.6. auch meine steuerlichen Vorteile erloschen seien.
Muss ich meinen Ausweis trotz Einspruch erstmal abgeben und meinen Arbeitgeber informieren ? Oder ist das erstmal hinfällig solang der Einspruch vorliegt ?
Lg Stefan
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Re: Neufeststellung GdB - von 100 auf 30. Hilfe..!
Hallo,
auf jeden Fall solltest Du Widerspruch bei der im Bescheid angegebenen Behörde einlegen, um die Monatsfrist einzuhalten. (Einspruch wird regelmäßig nur beim FA eingelegt.)
Den Widerspruch musst Du zunächst erst einmal nicht begründen. Ich habe im Netz einen Link gefunden, der recht drastisch formuliert ist:
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de ... tentid=403
Beratungsstellen würden es vielleicht politisch korrekter formulieren, aber am Ende das selbe zum Ausdruck bringen.
Aufgrund Deines Widerspruchs prüft die Behörde erneut, ob "bei den festgestellten Behinderungen - Erkrankung des (in Deinem Fall wohl: blutbildenden) Systems und Fremdstammzelltransplantation (in Heilungsbewährung) eine Heilungsbewährung eingetreten ist" (Zitatende).
Zum ominösen Begriff der Heilungsbewährung findet sich ebenfalls ein aktueller und sehr ausführlicher Artikel im Netz:
http://www.agsv.nrw.de/infos_rundschrei ... nrecht.pdf
Wer sucht, der findet eigentlich. Im www.
Und: Ein wenig Verständnis für die Ämter, insbesondere für die Personen, die dort im Kundenbereich tätig sind, sollten wir m. E. auch aufbringen. "Die Ämter" treffen zwar letztlich die Entscheidungen; aber dabei stützen sie sich auf Empfehlungen ihrer medizinischen Dienste, die bei schwierigen Entscheidungen, einem Konvolut ärztlicher Befunde etc. regelmäßig herangezogen werden. Bei unseren Fällen wird man sich regelmäßig an einen Internisten wenden, wenn man nicht zufällig einen Hämatologen an der Hand hat.
Die Mitarbeiter im Kundenbereich aber müssen den lieben langen Tag den Frust ihrer "Kunden" über Dinge aushalten, die regelmäßig Dritte verzapft haben: der Gesetzgeber, der Dezernent vielleicht, der medizinische Dienst.
Alles Gute!
auf jeden Fall solltest Du Widerspruch bei der im Bescheid angegebenen Behörde einlegen, um die Monatsfrist einzuhalten. (Einspruch wird regelmäßig nur beim FA eingelegt.)
Den Widerspruch musst Du zunächst erst einmal nicht begründen. Ich habe im Netz einen Link gefunden, der recht drastisch formuliert ist:
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de ... tentid=403
Beratungsstellen würden es vielleicht politisch korrekter formulieren, aber am Ende das selbe zum Ausdruck bringen.
Aufgrund Deines Widerspruchs prüft die Behörde erneut, ob "bei den festgestellten Behinderungen - Erkrankung des (in Deinem Fall wohl: blutbildenden) Systems und Fremdstammzelltransplantation (in Heilungsbewährung) eine Heilungsbewährung eingetreten ist" (Zitatende).
Zum ominösen Begriff der Heilungsbewährung findet sich ebenfalls ein aktueller und sehr ausführlicher Artikel im Netz:
http://www.agsv.nrw.de/infos_rundschrei ... nrecht.pdf
Wer sucht, der findet eigentlich. Im www.
Und: Ein wenig Verständnis für die Ämter, insbesondere für die Personen, die dort im Kundenbereich tätig sind, sollten wir m. E. auch aufbringen. "Die Ämter" treffen zwar letztlich die Entscheidungen; aber dabei stützen sie sich auf Empfehlungen ihrer medizinischen Dienste, die bei schwierigen Entscheidungen, einem Konvolut ärztlicher Befunde etc. regelmäßig herangezogen werden. Bei unseren Fällen wird man sich regelmäßig an einen Internisten wenden, wenn man nicht zufällig einen Hämatologen an der Hand hat.
Die Mitarbeiter im Kundenbereich aber müssen den lieben langen Tag den Frust ihrer "Kunden" über Dinge aushalten, die regelmäßig Dritte verzapft haben: der Gesetzgeber, der Dezernent vielleicht, der medizinische Dienst.
Alles Gute!
Re: Neufeststellung GdB - von 100 auf 30. Hilfe..!
Hallo und danke erstmal, ja werde Einspruch einlegen, habt ihr nen Tipp was ich als Begründung angebe bzw. Wie ich meinen Einspruch einlege ? Soll ich einen best. GdB "verlangen" oder auf andere Fälle verweisen ? Wie stelle ich das an ?
Lg Stefan
Lg Stefan
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Re: Neufeststellung GdB - von 100 auf 30. Hilfe..!
Hallo Stefan
Ich habe mich auf Deine Frage hin nochmal umgehört und einen Tipp von jemandem bekommen, der mit diesen Anträgen viel Erfahrung hat.
Nach allogener Stammzelltransplantation und Blastenkrise und nun messbarer minimaler Resterkrankung solltest Du um mind. 80% GdB kämpfen. Mit einem guten Gutachten eines CML-Experten, das mit soliden Daten wissenschaftlicher Studien unterlegt ist, sollte dies machbar sein.
30% nach Stammzelltransplantation und Blastenkrise ist eine Unverschämtheit - vermutlich hat das Amt keine Ahnung von der CML...
Viele Grüße
Jan
Ich habe mich auf Deine Frage hin nochmal umgehört und einen Tipp von jemandem bekommen, der mit diesen Anträgen viel Erfahrung hat.
Nach allogener Stammzelltransplantation und Blastenkrise und nun messbarer minimaler Resterkrankung solltest Du um mind. 80% GdB kämpfen. Mit einem guten Gutachten eines CML-Experten, das mit soliden Daten wissenschaftlicher Studien unterlegt ist, sollte dies machbar sein.
30% nach Stammzelltransplantation und Blastenkrise ist eine Unverschämtheit - vermutlich hat das Amt keine Ahnung von der CML...
Viele Grüße
Jan
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Re: Neufeststellung GdB - von 100 auf 30. Hilfe..!
Hallo Stefan,
du solltest auf jeden Fall Einspruch einlegen.
ich habe seit 2003 CML und bin 2007 transplantiert worden. Nach einem Jahr war das BCR-abl in der PCR wieder nachweisbar.
Die erste Überprüfung nach 3 Jahren ergab weiterhin einen GdB von 100%. Anfang 2013 war dann die nächste Überprüfung und der GdB ist weiterhin bei 100%.
Bei mir wurde die Heilungsbewährung verlängert. Allerdings, wie Jan schon geschrieben hat ist das von Amt zu Amt verschieden und es kommt auch auf den Sachbearbeiter an.
Viele Grüße
Ute
du solltest auf jeden Fall Einspruch einlegen.
ich habe seit 2003 CML und bin 2007 transplantiert worden. Nach einem Jahr war das BCR-abl in der PCR wieder nachweisbar.
Die erste Überprüfung nach 3 Jahren ergab weiterhin einen GdB von 100%. Anfang 2013 war dann die nächste Überprüfung und der GdB ist weiterhin bei 100%.
Bei mir wurde die Heilungsbewährung verlängert. Allerdings, wie Jan schon geschrieben hat ist das von Amt zu Amt verschieden und es kommt auch auf den Sachbearbeiter an.
Viele Grüße
Ute
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Re: Neufeststellung GdB - von 100 auf 30. Hilfe..!
Hallo zusammen
Seit der Überarbeitung des Versorgungsgesetzes im
Jahr 2011 sind die 50% GdS leider nicht mehr der Mindeststandard bei CML. Siehe hier:
http://www.leukaemie-online.de/index.ph ... 46:politik
Allerdings, wie man hier im Forum sieht, wird das von dem Ämtern in der Praxis sehr unterschiedlich gehandhabt.
Viele Grüße
Jan
Seit der Überarbeitung des Versorgungsgesetzes im
Jahr 2011 sind die 50% GdS leider nicht mehr der Mindeststandard bei CML. Siehe hier:
http://www.leukaemie-online.de/index.ph ... 46:politik
Allerdings, wie man hier im Forum sieht, wird das von dem Ämtern in der Praxis sehr unterschiedlich gehandhabt.
Viele Grüße
Jan
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Re: Neufeststellung GdB - von 100 auf 30. Hilfe..!
Hallo, Stefan,
der thread zu CML und SB mit den meisten und aktuellsten Hinweisen, den Exil-Hanseat vielleicht meinte, scheint mir dieser hier zu sein:
http://www.leukaemie-online.de/index.ph ... 7&start=30
Auch in diesem Link hier findest Du die (letzten, neuesten) Änderungen:
http://homepage.alice.de/versorgungsamt ... ungsVO.pdf
Ich selbst kenne mich mit CML nicht aus, aber mit SZT und GdB. Deine Heilungsbewährung (3 Jahre nach SZT) ist ausgelaufen. Dazu enthält mein Bescheid einen Hinweis: "Ist nach Ablauf der Heilungsbewährung kein Rückfall erfolgt, so wird der GdB, auch wenn die Gesundheitsbeeinträchtigung in ihrem Ausmaß während des Zeitraumes der Heilungsbewährung gleich geblieben ist, - eine Besserung also nicht eingetreten ist -, niedriger festgesetzt."
Ich hoffe, dass Du die SZT ohne Folgeschäden überstanden ist. Daraufhin würdest Du tatsächlich von 100% auf 30% "fallen". Wenn also hier, bei der SZT, 30% festgestellt werden und bei der CML "an sich", sagen wir, auch nur 30%, dann ergibt das in der Summe auch nur 30%.
Wenn Du Dich allerdings stärker beeinträchtigt fühlst als nur zu 30%, solltest Du in Widerspruch gehen, aber gleichzeitig damit rechnen, dass jede Menge aktuelle (!) ärztliche Befunde angefordert werden.
Alles Gute!
der thread zu CML und SB mit den meisten und aktuellsten Hinweisen, den Exil-Hanseat vielleicht meinte, scheint mir dieser hier zu sein:
http://www.leukaemie-online.de/index.ph ... 7&start=30
Auch in diesem Link hier findest Du die (letzten, neuesten) Änderungen:
http://homepage.alice.de/versorgungsamt ... ungsVO.pdf
Ich selbst kenne mich mit CML nicht aus, aber mit SZT und GdB. Deine Heilungsbewährung (3 Jahre nach SZT) ist ausgelaufen. Dazu enthält mein Bescheid einen Hinweis: "Ist nach Ablauf der Heilungsbewährung kein Rückfall erfolgt, so wird der GdB, auch wenn die Gesundheitsbeeinträchtigung in ihrem Ausmaß während des Zeitraumes der Heilungsbewährung gleich geblieben ist, - eine Besserung also nicht eingetreten ist -, niedriger festgesetzt."
Ich hoffe, dass Du die SZT ohne Folgeschäden überstanden ist. Daraufhin würdest Du tatsächlich von 100% auf 30% "fallen". Wenn also hier, bei der SZT, 30% festgestellt werden und bei der CML "an sich", sagen wir, auch nur 30%, dann ergibt das in der Summe auch nur 30%.
Wenn Du Dich allerdings stärker beeinträchtigt fühlst als nur zu 30%, solltest Du in Widerspruch gehen, aber gleichzeitig damit rechnen, dass jede Menge aktuelle (!) ärztliche Befunde angefordert werden.
Alles Gute!
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Re: Neufeststellung GdB - von 100 auf 30. Hilfe..!
Hallo Stefan,
ich würde fast denken, man hat deine Vorgeschichte nicht angemessen berücksichtigt. "Immer 50%" gibt es seit Ende 2011 ja nicht mehr, seitdem sollen individueller Zustand und Beeinträchtigung maßgeblich sein. Nur im ersten Jahr nach Diagnose sollte man immer 50% bekommen.
Wir haben hier im Forum schon einige Beiträge gehabt, die sehr unterschiedlche Maßstäbe der zuständigen Behörden zeigen, sogar im eigentlich klar geregelten ersten Jahr! Es scheint hier Unsicherheiten in der Auslegung zu geben.
Ich würde spontan gesagt erstmal widersprechen. Ich kann aber natürlich nichts über deine Erfolgschancen sagen. Vermutlich musst du argumentieren, dass du aufgrund deiner SZT und vielleicht (hoffentlich nicht) aufgrund von Nebenwirkungen stärker beeinträchtigt bist als der "normale" Patient.
Alles Gute
ich würde fast denken, man hat deine Vorgeschichte nicht angemessen berücksichtigt. "Immer 50%" gibt es seit Ende 2011 ja nicht mehr, seitdem sollen individueller Zustand und Beeinträchtigung maßgeblich sein. Nur im ersten Jahr nach Diagnose sollte man immer 50% bekommen.
Wir haben hier im Forum schon einige Beiträge gehabt, die sehr unterschiedlche Maßstäbe der zuständigen Behörden zeigen, sogar im eigentlich klar geregelten ersten Jahr! Es scheint hier Unsicherheiten in der Auslegung zu geben.
Ich würde spontan gesagt erstmal widersprechen. Ich kann aber natürlich nichts über deine Erfolgschancen sagen. Vermutlich musst du argumentieren, dass du aufgrund deiner SZT und vielleicht (hoffentlich nicht) aufgrund von Nebenwirkungen stärker beeinträchtigt bist als der "normale" Patient.
Alles Gute
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