von Cecil » 05.06.2013, 20:12
Ein bisschen wundere ich mich: Gab es solcherart Vorträge mit der Möglichkeit, Fragen zu stellen, denn nicht auch bei Deiner Kur?
Wenn in Deinem Erstbescheid eine "Nachprüfung der Verhältnisse" zu einem bestimmten Zeitpunkt angekündigt wurde, würde ich annehmen, dass das Amt im Vorfeld auf Dich zukommt und z. B. nachfragt, bei welchen Ärzten (Hämato-Onkologe, Allgemeinarzt) Du aktuell in Behandlung bist, um diese anzuschreiben und um aktuelle Befundberichte zu bitten.
Du könntest dem aber auch zuvorkommen, indem Du ein Feststellungsverfahren (Antrag auf Neufeststellung) beantragst. Formularbögen hierfür gibt es meist auf den Internetseiten des betr. Bundeslandes.
In den Ratgebern steht ja mitunter etwas von "Beschwerdetagebuch führen" etc. Das ist sicher nicht verkehrt; letztlich steht und fällt aber alles mit den ärztlichen Befunden. Du solltest wissen, dass die Ärzte diese meist direkt an das Amt schicken. "Zu Gesicht" bekommst Du die nur, wenn Du, formlos und schriftlich, Akteneinsicht beantragst. Dann kopiert man alles und sendet es Dir zu.
Und wir alle sollten uns meiner unmaßgeblichen Meinung nach bewusst sein, dass der Arzt beim Abfassen seines Befundes (der durchaus auch in Listenform abgefasst sein kann und trotzdem alles wesentliche enthält), nicht nur jeweils uns als Person vor Augen hat. Er denkt vermutlich unbewusst auch an alle seine Patienten mit der gleichen Diagnose, denen es
- etwa genau so gut oder schlecht,
- besser oder
- schlechter geht.
Er wird in seinem Urteil daher sehr sachlich und weitgehend neutral bleiben und sich in medizinischen Parametern ausdrücken. Wenn er bei einem Patienten, dem es, sagen wir, mittelprächtig geht, alles in schwärzesten Farben malen würde, wie sollte er sich dann bei einem Patienten ausdrücken, dem es wesentlich schlechter als dem ersten geht?
Ein bisschen wundere ich mich: Gab es solcherart Vorträge mit der Möglichkeit, Fragen zu stellen, denn nicht auch bei Deiner Kur?
Wenn in Deinem Erstbescheid eine "Nachprüfung der Verhältnisse" zu einem bestimmten Zeitpunkt angekündigt wurde, würde ich annehmen, dass das Amt im Vorfeld auf Dich zukommt und z. B. nachfragt, bei welchen Ärzten (Hämato-Onkologe, Allgemeinarzt) Du aktuell in Behandlung bist, um diese anzuschreiben und um aktuelle Befundberichte zu bitten.
Du könntest dem aber auch zuvorkommen, indem Du ein Feststellungsverfahren (Antrag auf Neufeststellung) beantragst. Formularbögen hierfür gibt es meist auf den Internetseiten des betr. Bundeslandes.
In den Ratgebern steht ja mitunter etwas von "Beschwerdetagebuch führen" etc. Das ist sicher nicht verkehrt; letztlich steht und fällt aber alles mit den ärztlichen Befunden. Du solltest wissen, dass die Ärzte diese meist direkt an das Amt schicken. "Zu Gesicht" bekommst Du die nur, wenn Du, formlos und schriftlich, Akteneinsicht beantragst. Dann kopiert man alles und sendet es Dir zu.
Und wir alle sollten uns meiner unmaßgeblichen Meinung nach bewusst sein, dass der Arzt beim Abfassen seines Befundes (der durchaus auch in Listenform abgefasst sein kann und trotzdem alles wesentliche enthält), nicht nur jeweils uns als Person vor Augen hat. Er denkt vermutlich unbewusst auch an alle seine Patienten mit der gleichen Diagnose, denen es
- etwa genau so gut oder schlecht,
- besser oder
- schlechter geht.
Er wird in seinem Urteil daher sehr sachlich und weitgehend neutral bleiben und sich in medizinischen Parametern ausdrücken. Wenn er bei einem Patienten, dem es, sagen wir, mittelprächtig geht, alles in schwärzesten Farben malen würde, wie sollte er sich dann bei einem Patienten ausdrücken, dem es wesentlich schlechter als dem ersten geht?