Wechsel der Pflichtversicherung in der EU

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jan
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Re: Wechsel der Pflichtversicherung in der EU

Beitrag von jan » 09.09.2012, 09:19

Hallo Pedrito,

ich bin kein Experte für Sozialrecht, daher ist meine Antwort mit Vorsicht zu genießen. Insbesondere zu den Bedingungen zum Wechsel vom Ausland in eine gesetzliche Kasse weiss ich nichts.

Zu Deinen Fragen glaube ich aber, dass folgendes stimmt:

1. Rezeptgebühr - die Zuzahlung ist in der Tat 10%, ist aber bei 10 EUR gedeckelt. Dies bedeutet, dass Du maximal 10 EUR für eine TKI-Packung zuzahlst, nicht 10% des Gesamtpreises. Dazu kommt die Praxisgebühr von 10 EUR pro Arztbesuch im Quartal. Für beides gibt es sozialrechtliche Möglichkeiten der Befreiung, die ich aber nicht im Detail kenne.

2. Als Kassenpatient benötigst eine Überweisung Deines Hausarzts an den Facharzt. Ich selbst habe eigentlich bei Vorliegen einer CML noch von keinen Schwierigkeiten gehört, zu einem bestimmten Facharzt überwiesen zu werden.

3. Wenn Du die Voraussetzungen der Pflichtversicherung erfüllst, muss Dich jede gesetzliche Krankenkasse aufnehmen, Du kannst also wählen.

Wie gesagt, ich bin hierfür kein Experte - nimm im Zweifel Kontakt mit z.B. dem Krebsinformationsdienst oder der DLH auf, die Dir diese Frage vermutlich kompetenter beantworten können...

Herzliche Grüße
Jan

pedrito
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Re: Wechsel der Pflichtversicherung in der EU

Beitrag von pedrito » 09.09.2012, 07:37

Hallo, ich nochmal mit dem wohl seltenen Thema, habe gelesen, dass in Deutschland 10% der Medikamentenkosten vom Patienten uebernommen werden muessen. Trifft das auch fuer die TKI's (Tasigna etc.) zu?

pedrito
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Wechsel der Pflichtversicherung in der EU

Beitrag von pedrito » 08.09.2012, 09:47

Hallo,
bin als Deutscher seit 20Jahren in Spanien pflichtversichert (SeguridadSocial)
und plane den Wechsel zurueck in eine deutsche Pflichtversicherung. Habe mich bereits bei der AOK erkundigt: benoetigt werden Bestaetigung ueber den Zeitraum der Versicherung in Spanien, eine Anmeldung in BRD sowie der deutsche Rentenbescheid und binnen zwei Wochen habe ich die Versicherungskarte. Meine Fragen sind:
1. Kann ich den Behandlungsort - wohnsitzunabhaengig - z.B. Haematologe oder besser gleich Ambulanz einer CML-kompetenten Uniklinik frei waehlen?
2. Fuer wieviel Monate max. bekommt man den TKI verschrieben? (bin seit einem Jahr im 4-log-Bereich, PCR alle 3Monate)
3. Muss mich nicht nur die AOK, sondern auch jede andere Pflichtversicherung aufnehmen (Freunde raten zur TechnikerKK)
Schoen wenn Ihr eine Tip haettet. Pedrito

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