von jan » 09.09.2012, 09:19
Hallo Pedrito,
ich bin kein Experte für Sozialrecht, daher ist meine Antwort mit Vorsicht zu genießen. Insbesondere zu den Bedingungen zum Wechsel vom Ausland in eine gesetzliche Kasse weiss ich nichts.
Zu Deinen Fragen glaube ich aber, dass folgendes stimmt:
1. Rezeptgebühr - die Zuzahlung ist in der Tat 10%, ist aber bei 10 EUR gedeckelt. Dies bedeutet, dass Du maximal 10 EUR für eine TKI-Packung zuzahlst, nicht 10% des Gesamtpreises. Dazu kommt die Praxisgebühr von 10 EUR pro Arztbesuch im Quartal. Für beides gibt es sozialrechtliche Möglichkeiten der Befreiung, die ich aber nicht im Detail kenne.
2. Als Kassenpatient benötigst eine Überweisung Deines Hausarzts an den Facharzt. Ich selbst habe eigentlich bei Vorliegen einer CML noch von keinen Schwierigkeiten gehört, zu einem bestimmten Facharzt überwiesen zu werden.
3. Wenn Du die Voraussetzungen der Pflichtversicherung erfüllst, muss Dich jede gesetzliche Krankenkasse aufnehmen, Du kannst also wählen.
Wie gesagt, ich bin hierfür kein Experte - nimm im Zweifel Kontakt mit z.B. dem Krebsinformationsdienst oder der DLH auf, die Dir diese Frage vermutlich kompetenter beantworten können...
Herzliche Grüße
Jan
Hallo Pedrito,
ich bin kein Experte für Sozialrecht, daher ist meine Antwort mit Vorsicht zu genießen. Insbesondere zu den Bedingungen zum Wechsel vom Ausland in eine gesetzliche Kasse weiss ich nichts.
Zu Deinen Fragen glaube ich aber, dass folgendes stimmt:
1. Rezeptgebühr - die Zuzahlung ist in der Tat 10%, ist aber bei 10 EUR gedeckelt. Dies bedeutet, dass Du maximal 10 EUR für eine TKI-Packung zuzahlst, nicht 10% des Gesamtpreises. Dazu kommt die Praxisgebühr von 10 EUR pro Arztbesuch im Quartal. Für beides gibt es sozialrechtliche Möglichkeiten der Befreiung, die ich aber nicht im Detail kenne.
2. Als Kassenpatient benötigst eine Überweisung Deines Hausarzts an den Facharzt. Ich selbst habe eigentlich bei Vorliegen einer CML noch von keinen Schwierigkeiten gehört, zu einem bestimmten Facharzt überwiesen zu werden.
3. Wenn Du die Voraussetzungen der Pflichtversicherung erfüllst, muss Dich jede gesetzliche Krankenkasse aufnehmen, Du kannst also wählen.
Wie gesagt, ich bin hierfür kein Experte - nimm im Zweifel Kontakt mit z.B. dem Krebsinformationsdienst oder der DLH auf, die Dir diese Frage vermutlich kompetenter beantworten können...
Herzliche Grüße
Jan