GDB

Moderatoren: jan, NL, Marc

MAXXI
Beiträge: 176
Registriert: 22.11.2010, 17:23
Kontaktdaten:

Beitrag von MAXXI » 16.01.2009, 11:37

<!-- BBCode Quote Start --><TABLE BORDER=0 CELLPADDING=3 CELLSPACING=1 ALIGN=CENTER WIDTH=85%><TR><TD><font class="pn-sub">Zitat:</font><HR noshade height=1></TD></TR><TR><TD><FONT class="pn-sub"><BLOCKQUOTE>Den Antrag habe ich leider nicht rückwirkend nur ab "Antragstellung" gestellt (da kann man wohl jetz nicht viel machen?) weil unsere Steuererklärung für 2007 schon erledigt war.</BLOCKQUOTE></FONT></TD></TR><TR><TD><HR noshade height=1></TD></TR></TABLE><!-- BBCode Quote End -->

Hallo Bruno,
ich würde auf jeden Fall versuchen, die Gültigkeit ab Diagnose zu korrigieren. Ich hatte auch zunächst nur den Antrag ab Therapiebeginn und dann zwei Monate später auf Diagnosetermin korrigiert. Dies ging problemlos! Erledigte Steuererklärungen sind auch kein Hindernis. Du brauchst nur mit Deinem Ausweis und einem formlosen Antrag zum Finanzamt und bekommst anstandslos für die rückwirdenden Jahre (auch abgeschlossene!) die entsprechende Erstattung.
Gruß
Hans

[addsig]

Waldi
Beiträge: 456
Registriert: 21.07.2010, 18:34
Kontaktdaten:

Beitrag von Waldi » 13.01.2009, 17:36

Hallo Bruno,

warte mal ab, was da nun kommt. Das Datum des Inkrafttretens kann man auch später noch ändern, indem man das einfach neu beantragt. Die Behörde bestätigt den neuen Termin, so auch bei mir, per Extraschreiben. Zusammen mit der Erstbestätigung oder dem Schwerbeibertenausweis fügt man dieses Schreiben dann seiner Steuererklärung bei.

Gruß Waldi
[addsig]

brunos
Beiträge: 23
Registriert: 22.11.2010, 17:23
Kontaktdaten:

Beitrag von brunos » 13.01.2009, 17:04

Hallo zusammen,

habe jetzt ein Widerspruch eingelegt mit dem Vermerk das die Begründung später folgt ,wie es in

<!-- BBCode auto-link start --><a href="/http://www.lwl.org/abt61-download/PDF/b ... ber_08.pdf" target="_blank">http://www.lwl.org/abt61-download/PDF/b ... _08.pdf</a><!-- BBCode auto-link end -->
beschrieben ist.

Ja ich arbeite in einer kleiner Firma, dort haben wir keinen Sozialbeauftragten und im Krankenhaus war auch keiner von Sozialdienst bei mir. Beim nächstem check-termin im Kranbkenhaus werde ich den Sozialdienst besuchen.

Den Antrag habe ich leider nicht rückwirkend nur ab "Antragstellung" gestellt (da kann man wohl jetz nicht viel machen?) weil unsere Steuererklärung für 2007 schon erledigt war.

Grüße Bruno


[addsig]

MAXXI
Beiträge: 176
Registriert: 22.11.2010, 17:23
Kontaktdaten:

Beitrag von MAXXI » 12.01.2009, 13:49

Hallo Brunos,
hat die Klinik, in der Du behandelt worden bist bzw. Dein Arbeitgeber eine Sozialstation bzw. Sozialbeauftragten? Wenn ja, lass Dich dort beraten! Diese Leute haben täglich mit dem für Dich zuständigen Amt zu tun und können Dich optimal bei Deinem Widerspruch beraten. Zumindest war dies bei mir so.
Ich bekam für meine B-CLL rückwirkend ab Diagnose 50% und ab Behandlungsbeginn 80% unbefristet. Ansonsten haben meine Vorschreiber schon alles Wesentliche gesagt.
Gruß
MAXXI

Waldi
Beiträge: 456
Registriert: 21.07.2010, 18:34
Kontaktdaten:

Beitrag von Waldi » 12.01.2009, 11:41

Hallo Bruno,

wie Thomas schon schrieb, stehen Dir ab Behandlungsbedürftigkeit der CLL mindestens 50% GdB zu. Meistens gibt es jedoch mehr. Wenn Du Steuerzahler bist, dann erhältst Du je nach Behinderungsgrad vom Finanzamt einen Freibetrag. Solltest Du noch in Lohn und Brot sein, ist dieser Steuervorteil neben einer Woche Mehrurlaub und besserem Kündigungsschutz der wichtigste Nachteilsausgleich. Im Sozialgesetzbuch IX heißt es dazu:

Die laufenden Mehraufwendungen für die Lebenshaltung von Menschen mit Schwerbehinderung werden ihnen als "außergewöhnliche Belastung" anerkannt. Nach § 33b Einkommensteuergesetz (EStG) wird hierfür ein Pauschbetrag in Höhe von 310 Euro bis 1.420 Euro je nach Behinderungsgrad zugestanden.

Gehörst Du jedoch zu den Geringverdienern oder Rentnern, die keine Steuern zahlen, dann schaust Du bei diesem Nachteilsausgleich in die Röhre. Ausgerechnet diejenigen, die es am Nötigsten hätten, profitieren nämlich von Steuerermäßigungen überhaupt nicht, weshalb sie auf ihrem vollen krankheitsbedingten Mehraufwand sitzen bleiben.

Bei einem Antrag auf Schwerbehinderung sollte man unbedingt auf den der Gültigkeitsbeginn des Ausweises achten. Da eine Schwerbehinderung auch rückwirkend gewährt wird, erkennt das Finanzamt dieses ebenfalls rückwirkend an, sodass man u.U. mit einer schönen Steuerrückzahlung rechnen kann.

Einen wichtigen Nachteilsausgleich habe ich oben noch vergessen: ab 50% GdB kann man mit 63 in ungeminderte Rente gehen.

Gruß Waldi


Thomas55
Beiträge: 1744
Registriert: 22.11.2010, 17:23
Kontaktdaten:

Beitrag von Thomas55 » 11.01.2009, 19:36

Hallo Brunos,

schau mal hier :http://www.leukaemie-kmt.de/Soziales/Be ... index.html . Wichtig wäre ob Du durch eine Anämie, Immunmangel o.ä. belastet bist. Ich vermute mal dass 50 bis 70 % bei Dir drin sind. Bevor Du Dich aber zu stark in dieser Frage engagierst, kläre ab, was Dir diese Einstufung überhaupt bringt. Ich selbst habe problemlos 100% bekommen, habe aber momentan dadurch kaum irgendwelche "Nachteilsausgleiche" .

Gruß
Thomas
[addsig]

Marc
Beiträge: 814
Registriert: 19.07.2010, 10:13
Wohnort: Deutschland
Kontaktdaten:

Beitrag von Marc » 11.01.2009, 18:56

Hallo Brunos,

ich würde als erstes mal mit Deinem behandelnden Arzt sprechen, wie er die Chancen sieht.
Anschließend genau begründen, inwieweit Du durch die Therapie und Krankheit eingeschränkt wirst und dies als Widerspruch an die zuständige Stelle schicken.
Ich habe jetzt mehr als 1 Jahr mit dem Versorgungsamt und dem Land NRW prozessiert und einige Erfahrungen gesammelt.
Die Aussage meinen Anwaltes und des vom Gericht bestellten Gutachters waren sinngemäß, beim Versorgungsamt wird sowieso jeder Einspruch abgebügelt und ist chancenlos. Diese Erfahrung teile ich, da mein Einspruch schon nach 3 Tagen abgelehnt zurück war. Nachweislich lagen die von mir aufgeführten Unterlagen nicht vor. Berücksichtigt man noch den Postlauf hat man sich nichtmals die Mühe gemacht diese anzusehen. Versuchen würde ich es aber trotzdem.
Ein Einspruch kann sich über Jahre (ja wirklich hinziehen).

Sofern Du über eine Rechtsschutzversicherung verfügst, würde ich einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht hinzuziehen. Der wird Dir wohl raten, den Bescheid zu akzeptieren und dann gegen den Bescheid zu klagen. Dieses beschleunigt das Verfahren wohl gewaltig.

Gruss

Marc
[addsig]

brunos
Beiträge: 23
Registriert: 22.11.2010, 17:23
Kontaktdaten:

Beitrag von brunos » 11.01.2009, 18:32

Hallo zusammen,

nachdem ich hier im Forum über GDB gelesen habe ,
habe ich am 1.10.2008 online ein Antrag gestellt. Am 18.12 kam eine Bescheinigung : GDB 40%.
Jetzt möchte ich ein Widerspruch erheben,weiß aber nicht so Recht dies zu begründen.
Kann bitte jemand dazu Hilfe leisten.?

Ich 54 Jahre habe im Mai 2007 die Diagnose Cll , stadium C nach Binet.
Im März 2008 hatte ich eine FC Therapie die nach einen Zyklus (drei Tage)
wegen eines Infektes abgebrochen wurde.Nach der Therapie sind die Leukos von 190 auf 1,19
runtergegangen,steigen aber stätig weiter und sind jetzt bei 24 gelangt, Thromos 100 ,HB 12.
meine sehr große Milz und die Lymphknoten sind fast gleich geblieben.

Grüße alle und wünsche allem ein gesundes neues Jahr





[addsig]

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste