von Hindemitter » 08.03.2007, 18:15
Hallo Mia,
also ich habe 50 % bekommen, unter Glivec-Monotherapie, CML chronische Phase.
Soweit ich weiß, gibt es für CML in der chronischen Phase 50 bis 80 %, je nach Vergrößerung der Milz. Möglicherweise haben sich aber die Richtlinien für die Beurteilung wegen dem Glivec-Erfolg geändert. Das könntest Du selbst nachprüfen, indem Du in die nächste (gute) Buchhandlung gehst, und in das (Gesetz-) Büchlein "SGB IX -Rehabilitation von Behinderten" oder so ähnlich vom Beck-Verlag (?) gehst und auf den hinteren Seiten bei den Beurteilungsrichtlinien, bei denen sehr viele Krankheiten aufgelistet sind und die zugehörigen % bei "Krankheiten der Blutbildenden Organe" unter CML nachschaust.
Leider schreibst Du nicht, ob zu autolog oder allogen transplantiert wurdest. Nach meinem Gesetzestext, der aber möglicherweise nicht mehr aktuell ist (siehe oben), steht, dass man nach einer allogenen Transplantation mindestens 30% bekommt, ansonsten sind aber die verbliebenen Organschäden zu berücksichtigen.
Bei einer autologen Transplantation gibt es keinen Mindest-GdB.
An Deiner Stelle würde ich fristwahrend Widerspruch gegen den Bescheid einlegen (Vorsicht Frist: spätestens 1 Monat nach der Bekanntgabe schriftlich -> schau in die Rechtsbehelfsbelehrung!).
Du kannst den Widerspruch später begründen, das würde ich dann aber auf dem Schreiben vermerken. Du musst den Widerspruch aber nicht begründen, "Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid ein. Unterschrift" reicht zunächst.
Wenn Du gute Hilfe haben möchtest, dann empfehle ich Dir den VdK (
www.vdk.de), der hilft sehr unbürokratisch aber wirksam. Mitglied müsstest Du aber dann schon sein bzw. werden (solltest Du beim VdK erfragen).
Viele Grüße und alles Gute!
Hindemitter
[addsig]
Hallo Mia,
also ich habe 50 % bekommen, unter Glivec-Monotherapie, CML chronische Phase.
Soweit ich weiß, gibt es für CML in der chronischen Phase 50 bis 80 %, je nach Vergrößerung der Milz. Möglicherweise haben sich aber die Richtlinien für die Beurteilung wegen dem Glivec-Erfolg geändert. Das könntest Du selbst nachprüfen, indem Du in die nächste (gute) Buchhandlung gehst, und in das (Gesetz-) Büchlein "SGB IX -Rehabilitation von Behinderten" oder so ähnlich vom Beck-Verlag (?) gehst und auf den hinteren Seiten bei den Beurteilungsrichtlinien, bei denen sehr viele Krankheiten aufgelistet sind und die zugehörigen % bei "Krankheiten der Blutbildenden Organe" unter CML nachschaust.
Leider schreibst Du nicht, ob zu autolog oder allogen transplantiert wurdest. Nach meinem Gesetzestext, der aber möglicherweise nicht mehr aktuell ist (siehe oben), steht, dass man nach einer allogenen Transplantation mindestens 30% bekommt, ansonsten sind aber die verbliebenen Organschäden zu berücksichtigen.
Bei einer autologen Transplantation gibt es keinen Mindest-GdB.
An Deiner Stelle würde ich fristwahrend Widerspruch gegen den Bescheid einlegen (Vorsicht Frist: spätestens 1 Monat nach der Bekanntgabe schriftlich -> schau in die Rechtsbehelfsbelehrung!).
Du kannst den Widerspruch später begründen, das würde ich dann aber auf dem Schreiben vermerken. Du musst den Widerspruch aber nicht begründen, "Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid ein. Unterschrift" reicht zunächst.
Wenn Du gute Hilfe haben möchtest, dann empfehle ich Dir den VdK (www.vdk.de), der hilft sehr unbürokratisch aber wirksam. Mitglied müsstest Du aber dann schon sein bzw. werden (solltest Du beim VdK erfragen).
Viele Grüße und alles Gute!
Hindemitter
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