von Mr.T » 05.09.2006, 16:15
Hallo zusammen,
wir sind eine Familie mit zwei Kindern (3 und 5). Unser 5-jähriger Sohn ist im Juli 2005 mit Leukämie (ALL) diagnostiziert worden. Zum Glück hat er die Intensivphase ganz gut überstanden und ist jetzt in der Dauertherapie. Die Kinder sind über mich gesetzlich versichert und uns wurde als Familie (weil beide Kinder unter 12 sind) nach Ende der Intensivphase eine Rehabilitationsmaßnahme genehmigt.
Ich bin selbständig - habe mir also Urlaub gewährt. Meine Frau ist Lehrerin und die Bezirksregierung in Düsseldorf hat Sonderurlaub unter Aussetzung der Dienstbezüge genehmigt.
Kennt sich da jemand aus? Mir ist unklar, warum dem Lehrer bei einer Kur, die zum Teil in den Herbstferien liegt, die gesamten Bezüge gestrichen werden sollen.
Mir ist weiter unklar, ob es da nicht einen Ermessensspielraum gibt. In §12, Absatz 3 Satz 1 der Sonderurlaubsverordnung steht zumindest "Aus anderen wichtigen persönlichen Gründen kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung im notwendigen Umfang gewährt werden"
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http://www.gesetze-im-internet.de/surlv/__12.html" target="_blank">
http://www.gesetze-im-internet.de/surlv/__12.html</a><!-- BBCode auto-link end -->
Wer kann uns da helfen oder kennt Stellen, die sich damit auskennen. Ich bin wirklich sauer. Wir haben - wie eigentlich alle hier - eine sehr anstrengende Zeit hinter uns und jetzt kommt da so eine Verwaltungsdame und erzählt mir am Telefon, das wäre ja nicht so schwerwiegend und sie sähe da keinen Spielraum.
Gruss,
Der T.
[addsig]
Hallo zusammen,
wir sind eine Familie mit zwei Kindern (3 und 5). Unser 5-jähriger Sohn ist im Juli 2005 mit Leukämie (ALL) diagnostiziert worden. Zum Glück hat er die Intensivphase ganz gut überstanden und ist jetzt in der Dauertherapie. Die Kinder sind über mich gesetzlich versichert und uns wurde als Familie (weil beide Kinder unter 12 sind) nach Ende der Intensivphase eine Rehabilitationsmaßnahme genehmigt.
Ich bin selbständig - habe mir also Urlaub gewährt. Meine Frau ist Lehrerin und die Bezirksregierung in Düsseldorf hat Sonderurlaub unter Aussetzung der Dienstbezüge genehmigt.
Kennt sich da jemand aus? Mir ist unklar, warum dem Lehrer bei einer Kur, die zum Teil in den Herbstferien liegt, die gesamten Bezüge gestrichen werden sollen.
Mir ist weiter unklar, ob es da nicht einen Ermessensspielraum gibt. In §12, Absatz 3 Satz 1 der Sonderurlaubsverordnung steht zumindest "Aus anderen wichtigen persönlichen Gründen kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung im notwendigen Umfang gewährt werden"
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Wer kann uns da helfen oder kennt Stellen, die sich damit auskennen. Ich bin wirklich sauer. Wir haben - wie eigentlich alle hier - eine sehr anstrengende Zeit hinter uns und jetzt kommt da so eine Verwaltungsdame und erzählt mir am Telefon, das wäre ja nicht so schwerwiegend und sie sähe da keinen Spielraum.
Gruss,
Der T.
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