von Tom991 » 18.06.2013, 12:16
Hallo an alle,
ich persönlich würde mir den Wechsel in die gesetzliche KV genau überlegen. Nachweislich gibt es in Deutschland ein Zwei-Klassen-System in der Behandlung und Terminierung von unterschiedlich versicherten Patienten. Während in der GKV zum Beispiel nur ein Wirkstoff rezeptiert werden kann, ist der Arzt beim privat Versicherten in der Auswahl des Medikaments frei. Und ich kann mich von dem Gedanken nicht freimachen, dass in unserer - doch sehr wirtschaftlich orientierten Welt - der niedergelassene Mediziner aller Fachgebiete (nicht der Uni-Prof.) nicht doch früher, lieber und länger mit dem privat versicherten Patienten spricht (hier kann er nach einem X%-Faktor der Gebührenordnung abrechnen) als mit einem pauschal einmal im Quartal abgerechneten gesetzlich versicherten Patienten. Traurig, aber Fakt!
Ich gebe meinem Vorredner recht, dass es bei uns CML-Patienten aktuell noch keine Auswirkungen hat, welchen Krankenversicherungsstatus der Patient hat. Die CML-Patienten werden zumindest was die Medikation betrifft, nicht anders behandelt, wie die privat Versicherten. Ein möglicher Nachteil kann auch sein, dass viele PKVen mit einem Selbstbehalt pro Jahr versehen sind, der bei chronischen Erkrankungen und der damit verbundenen Dauermedikation dann höher ist, wie die Zuzahlung in der GKV.
Zu bemerken ist aber, dass auch der Wechsel von PKV in die GKV so einfach nicht ist. Das kann entweder durch Unterschreiten der Jahresarbeitsverdienstgrenze und damit eintretende Pflichtversicherung in der GKV geschehen oder duch Statusänderung (vorher selbständig, nachher Angestellt unter der JAVG). Ein pauschales Wechselrecht von PKV in GKV zurück besteht so nicht.
Herzliche Grüße
Tom
Hallo an alle,
ich persönlich würde mir den Wechsel in die gesetzliche KV genau überlegen. Nachweislich gibt es in Deutschland ein Zwei-Klassen-System in der Behandlung und Terminierung von unterschiedlich versicherten Patienten. Während in der GKV zum Beispiel nur ein Wirkstoff rezeptiert werden kann, ist der Arzt beim privat Versicherten in der Auswahl des Medikaments frei. Und ich kann mich von dem Gedanken nicht freimachen, dass in unserer - doch sehr wirtschaftlich orientierten Welt - der niedergelassene Mediziner aller Fachgebiete (nicht der Uni-Prof.) nicht doch früher, lieber und länger mit dem privat versicherten Patienten spricht (hier kann er nach einem X%-Faktor der Gebührenordnung abrechnen) als mit einem pauschal einmal im Quartal abgerechneten gesetzlich versicherten Patienten. Traurig, aber Fakt!
Ich gebe meinem Vorredner recht, dass es bei uns CML-Patienten aktuell noch keine Auswirkungen hat, welchen Krankenversicherungsstatus der Patient hat. Die CML-Patienten werden zumindest was die Medikation betrifft, nicht anders behandelt, wie die privat Versicherten. Ein möglicher Nachteil kann auch sein, dass viele PKVen mit einem Selbstbehalt pro Jahr versehen sind, der bei chronischen Erkrankungen und der damit verbundenen Dauermedikation dann höher ist, wie die Zuzahlung in der GKV.
Zu bemerken ist aber, dass auch der Wechsel von PKV in die GKV so einfach nicht ist. Das kann entweder durch Unterschreiten der Jahresarbeitsverdienstgrenze und damit eintretende Pflichtversicherung in der GKV geschehen oder duch Statusänderung (vorher selbständig, nachher Angestellt unter der JAVG). Ein pauschales Wechselrecht von PKV in GKV zurück besteht so nicht.
Herzliche Grüße
Tom