von jan » 09.09.2012, 09:40
Hallo Ali
bzgl Verringerung des GdB bei CML stand ich mit der DLH in Kontakt, als das Versorgungsgesetz zu unserem Nachteil geändert wurde. Wir haben eine Stellungnahme zum damaligen Referentenentwurf geschrieben, die aber leider wirkungslos blieb. Der Gesetzgeber war der Meinung, dass ein GdB von 10-20% bei CML aufgrund des niedrigen Risikos heutiger Therapien den Einfluss auf die Lebensrealität ausreichend berücksichtigt. Wir waren darüber sehr enttäuscht.
Bezüglich der Regelungen für RLV und BU sehe ich die Chancen einer Änderung als extrem gering ein. Das Grundkonzept einer privaten Versicherung besteht ja daran, dass eine große Zahl von Personen ein zukünftiges Risiko mit einer im Vergleich zu den Kosten im Schadensfall kleinen regelmäßigen Prämie versichern, so dass bei der kleinen Anzahl von Personen, bei dem der Versicherungsfall dann tatsächlich eintritt, dieser hohe Schaden beglichen werden kann. Ein Versicherer wird dies nur anbieten, wenn die Gesamtkosten der Leistungsfälle geringer ist als die Gesamtsumme der Prämien.
Das Versicherungssystem würde nicht funktionieren, wenn Versicherungen Kunden annehmen müssten, bei denen der Leistungsfall mit gewisser Wahrscheinlichkeit schon absehbar ist. Im Falle von Versicherungen mit Todesfallschutz oder bei Leistungen bei Invalidität oder Berufsunfähigkeit würde das System nicht funktionieren, wenn sich Patienten erst dann versichern, wenn sie ein erhöhtes Risiko haben. Im Grund würde dies das Versicherungssystem sprengen, denn so würde jeder erst dann wegen der nicht unerheblichen monatlichen Prämien eine BU abschließen, wenn er wüßte, dass die BU vermutlich eintritt. Die Prämien für die Versicherten wären dann unbezahlbar hoch, weil die Anzahl der Leistungsfälle im Verhältnis zu der Anzahl zahlender Versicherten massiv steigen würde.
Dass das Risiko einer CML-Erkrankung relativ gering ist, ist in dieser Granularität für eine Versicherung vermutlich kaum abzubilden. Daher sind lebensbedrohliche Erkrankung wie Krebs von privaten Versicherungen für BU, RLV etc üblicherweise ausgeschlossen, nicht aber bei Versicherungen, die keine spezielle Leistung im Krankheits- oder Todesfall vorsehen.
Wenn der Gesetzgeber was anderes wollte (wie z.B. in der Krankenversicherung, die im Grunde rein steuerfinanziert ist, und die daher Patienten unabhängig vom Erkrankungsstatus aufnehmen muss), müßte er eine zusätzliche Absicherung aus Steuermitteln einführen (welche ja z.B. durch GdB-Freibetrag, Kündigungsschutz gepaart mit staatlichen Leistungen nach 6. Krankheitswoche, Krankenkassenaufnahmepflicht und Sozialleistungen schon existiert). Eine private Versicherung kann man dazu aber nicht zwingen, ohne das Versicherungssystem zu sprengen - glaube ich zumindest.
Uns Patienten bleibt, was die Absicherung der Hinterbliebenen und der Invalidität angeht, nur: Privater Vermögensaufbau / Sparen, Versicherungen für Rente, Krankenkasse und Pflege soweit ohne Gesundheitsprüfung abschließen -- unsere Angehörigen müssen sich arbeitsfähig halten, um ggf bei unserer Invalidität oder Tod auf eigenen Beinen stehen zu können.
Viele Grüße
Jan
Hallo Ali
bzgl Verringerung des GdB bei CML stand ich mit der DLH in Kontakt, als das Versorgungsgesetz zu unserem Nachteil geändert wurde. Wir haben eine Stellungnahme zum damaligen Referentenentwurf geschrieben, die aber leider wirkungslos blieb. Der Gesetzgeber war der Meinung, dass ein GdB von 10-20% bei CML aufgrund des niedrigen Risikos heutiger Therapien den Einfluss auf die Lebensrealität ausreichend berücksichtigt. Wir waren darüber sehr enttäuscht.
Bezüglich der Regelungen für RLV und BU sehe ich die Chancen einer Änderung als extrem gering ein. Das Grundkonzept einer privaten Versicherung besteht ja daran, dass eine große Zahl von Personen ein zukünftiges Risiko mit einer im Vergleich zu den Kosten im Schadensfall kleinen regelmäßigen Prämie versichern, so dass bei der kleinen Anzahl von Personen, bei dem der Versicherungsfall dann tatsächlich eintritt, dieser hohe Schaden beglichen werden kann. Ein Versicherer wird dies nur anbieten, wenn die Gesamtkosten der Leistungsfälle geringer ist als die Gesamtsumme der Prämien.
Das Versicherungssystem würde nicht funktionieren, wenn Versicherungen Kunden annehmen müssten, bei denen der Leistungsfall mit gewisser Wahrscheinlichkeit schon absehbar ist. Im Falle von Versicherungen mit Todesfallschutz oder bei Leistungen bei Invalidität oder Berufsunfähigkeit würde das System nicht funktionieren, wenn sich Patienten erst dann versichern, wenn sie ein erhöhtes Risiko haben. Im Grund würde dies das Versicherungssystem sprengen, denn so würde jeder erst dann wegen der nicht unerheblichen monatlichen Prämien eine BU abschließen, wenn er wüßte, dass die BU vermutlich eintritt. Die Prämien für die Versicherten wären dann unbezahlbar hoch, weil die Anzahl der Leistungsfälle im Verhältnis zu der Anzahl zahlender Versicherten massiv steigen würde.
Dass das Risiko einer CML-Erkrankung relativ gering ist, ist in dieser Granularität für eine Versicherung vermutlich kaum abzubilden. Daher sind lebensbedrohliche Erkrankung wie Krebs von privaten Versicherungen für BU, RLV etc üblicherweise ausgeschlossen, nicht aber bei Versicherungen, die keine spezielle Leistung im Krankheits- oder Todesfall vorsehen.
Wenn der Gesetzgeber was anderes wollte (wie z.B. in der Krankenversicherung, die im Grunde rein steuerfinanziert ist, und die daher Patienten unabhängig vom Erkrankungsstatus aufnehmen muss), müßte er eine zusätzliche Absicherung aus Steuermitteln einführen (welche ja z.B. durch GdB-Freibetrag, Kündigungsschutz gepaart mit staatlichen Leistungen nach 6. Krankheitswoche, Krankenkassenaufnahmepflicht und Sozialleistungen schon existiert). Eine private Versicherung kann man dazu aber nicht zwingen, ohne das Versicherungssystem zu sprengen - glaube ich zumindest.
Uns Patienten bleibt, was die Absicherung der Hinterbliebenen und der Invalidität angeht, nur: Privater Vermögensaufbau / Sparen, Versicherungen für Rente, Krankenkasse und Pflege soweit ohne Gesundheitsprüfung abschließen -- unsere Angehörigen müssen sich arbeitsfähig halten, um ggf bei unserer Invalidität oder Tod auf eigenen Beinen stehen zu können.
Viele Grüße
Jan