von Akita » 21.08.2012, 11:02
Was genehmigt wird und was nicht, entscheidet schlußendlich die Behörde. Ich kenne schon viele Fälle von Adoptionen, und es wird auch manchmal eine Adoption verweigert.
Es geht da - und ich spreche da aus österreichischer Sicht, die sich von der deutschen nicht stark entscheiden wird -um die Wahrung des Kindeswohls.
Nicht nur gesundheitliche, sondern auch andere Gründe werden erwogen vor einer Entscheidung.
Vom Gesundheitlichen her:
Dh. wenn dein Mann eine ansteckende Krankheit hätte, wäre dies evtl. ein Problem.
Auch bei gänzlichen Fremdadoptionen, zb wenn ein chronisch erkranktes Ehepaar ein Waisenkind aus XXX adoptieren möchte, könnte es eher die Absage geben.
Auch wenn durch die Adoption ein unterhaltspflichtiger, und gut Alimente zahlender Kindesvater durch einen neuen, der Adoptivvater, ersetzt würde, der aber so krank ist, dass es möglich scheint, dass er für das Kind seine dann elterlichen Sorgepflichten nicht mehr wird ausüben können.. Oder bald sterben könnte.
Wie das im einzelnen ist in eurem Fall, kannst du nur durch konkrete Anfragen und Informationssuche beantworten. Das heißt, offen zu den Ämtern gehen, den Fall darlegen, allenfalls einen günstigeren Zeitpunkt abwarten, zu dem eine Adoption angestrebt wird, zB wenn sich die CML soweit abgeklärt hat, dass davon keine Gefahr mehr droht.
Oder warten, bis das Kind volljährig ist. Zumindest in Österreich brauchts da keine behördliche Bewilligung, sondern man kann die Adoption vertraglich regeln.
Einige Überlegungen...
Viele Grüße,
Akita
Was genehmigt wird und was nicht, entscheidet schlußendlich die Behörde. Ich kenne schon viele Fälle von Adoptionen, und es wird auch manchmal eine Adoption verweigert.
Es geht da - und ich spreche da aus österreichischer Sicht, die sich von der deutschen nicht stark entscheiden wird -um die Wahrung des Kindeswohls.
Nicht nur gesundheitliche, sondern auch andere Gründe werden erwogen vor einer Entscheidung.
Vom Gesundheitlichen her:
Dh. wenn dein Mann eine ansteckende Krankheit hätte, wäre dies evtl. ein Problem.
Auch bei gänzlichen Fremdadoptionen, zb wenn ein chronisch erkranktes Ehepaar ein Waisenkind aus XXX adoptieren möchte, könnte es eher die Absage geben.
Auch wenn durch die Adoption ein unterhaltspflichtiger, und gut Alimente zahlender Kindesvater durch einen neuen, der Adoptivvater, ersetzt würde, der aber so krank ist, dass es möglich scheint, dass er für das Kind seine dann elterlichen Sorgepflichten nicht mehr wird ausüben können.. Oder bald sterben könnte.
Wie das im einzelnen ist in eurem Fall, kannst du nur durch konkrete Anfragen und Informationssuche beantworten. Das heißt, offen zu den Ämtern gehen, den Fall darlegen, allenfalls einen günstigeren Zeitpunkt abwarten, zu dem eine Adoption angestrebt wird, zB wenn sich die CML soweit abgeklärt hat, dass davon keine Gefahr mehr droht.
Oder warten, bis das Kind volljährig ist. Zumindest in Österreich brauchts da keine behördliche Bewilligung, sondern man kann die Adoption vertraglich regeln.
Einige Überlegungen...
Viele Grüße,
Akita