Angebote zur Rehabilitation bei CML

RehabilitationEine medizinische Rehabilitation ist, auch für CML-Patienten, ein wichtiger Baustein auf dem Weg eines nahezu normalen Lebens. Nicht selten werden die Patienten/innen von Fatigue (Müdigkeit, Erschöpfung) geplagt, welche die Leistungsfähigkeit stark einschränkt. Typische Merkmale sind, meistens durch die Therapie ausgelöst, eine anhaltende Abgeschlagenheit, Schwäche und schnelle Ermüdung, etc. Um aus diesem „Tief“ heraus zu finden, ist eine medizinische stationäre Rehabilitationsmaßnahme in vielen Fällen sehr hilfreich und sinnvoll. Erster Ansprechpartner ist immer der behandelnde Arzt. Hierfür gibt es im Moment drei verschiedene CML-spezifische Angebote in Bad Kissingen, Bad Berka und Bad Oexen.

Eine Reha bietet sowohl physiologische, als auch psychologische Therapien in Form von medizinischen Heilverfahren (dienen der Gesunderhaltung oder Genesung) nach einer Erkrankung an, oder Anschlussheilbehandlungen nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Patienten/innen werden für den Beruf und Alltag fit gemacht. Das Ziel der Maßnahmen ist, Gesundheit, Arbeitskraft und das soziale Leben der Betroffenen soweit wie möglich wieder herzustellen. Die Eigenaktivität eines jeden soll helfen, das Leben möglichst frei gestalten zu können, trotz Erkrankung. Die Erfahrung mit Rehabilitation bei CML wurde von Teilnehmern und auch den beteiligten Ärzten als sehr positiv bewertet.

Wenn ein Klinikaufenthalt erforderlich ist, sucht der Sozialversicherungsträger für den Patienten eine passende, dem Krankheitsbild entsprechende Klinik aus. Jedoch hat jeder Patient/in auch das Recht, gemäß §8 des Sozialgesetzbuches IX, eigene Wünsche zu äußern und eine Klinik selbst auszuwählen.

Wer an einer speziellen CML-Reha teilnehmen möchte, kann zwischen der „Klinik am Kurpark“ in Bad Kissingen, der „Adelsberg Klinik“ in Bad Berka, oder der Klinik Bad Oexen wählen. Die jeweiligen Flyer und Termine sind auf den Homepages der Kliniken zu finden.

Die CML-Reha-Maßnahmen finden zu festgelegten Anreiseterminen statt, so dass alle CML-Patienten/innen zeitgleich als Gruppe anreisen können. Der persönliche Austausch unter den Betroffenen ist somit gegeben und von großer Bedeutung. Dazu kommen in Bad Kissingen und Bad Berka die Vorträge von hochrangigen Hämatologen (Frau Prof. Dr. S. Saußele und Herrn Prof. Dr. A. Hochhaus). Die jahrelangen Erfahrungen auf dem Gebiet der CML kommt hier allen Patienten zugute, so dass es auf fast jede Frage die passende Antwort gibt.

Es gibt viele Kliniken, die als Fachrichtung auch Therapien bei Systemerkrankungen (Hämatologie) anbieten. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass man hier als einziger CML-er anwesend ist. Aus Datenschutzgründen erfährt man auch nicht, ob in der Klinik noch Patienten mit CML anwesend sind. Der sehr wertvolle Austausch zwischen den Betroffenen fehlt. Dazu kommt, dass die Ärzte (ohne jemanden zu nahe treten zu wollen) bezüglich der CML keine eigenen Erfahrungen haben. Spezielle Fragen können nicht beantwortet werden. Man wird gebeten, diese mit dem behandelnden Arzt zu Hause zu besprechen. Aus eigener Erfahrung kann ich daher nur zu den speziellen Reha-Angeboten raten. In manchen Kliniken können Kinder unter 12 Jahren mitgenommen werden, somit ist auch für erkrankte Mütter oder Väter die Kinderbetreuung geregelt.

Die Kostenträger für den Reha-Aufenthalt sind individuell, so ist bei Berufstätigen die Rentenversicherung, bei Beamten die Beihilfe, bei Rentnern die Krankenkasse und bei Arbeitslosen in der Regel die Agentur für Arbeit zuständig.

Die Anträge können direkt bei dem Sozialversicherungsträger, oder je nach Bundesland, bei den regionalen Anlaufstellen gestellt werden. Beispielsweise in NRW übernimmt die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung (Arge Krebs) in Bochum, im Auftrag der Rentenversicherung, die Antragsbearbeitung. Allerdings wird der Antragsteller ausschließlich in eine Vertragsklinik der Arge Krebs vermittelt. Sollte die Wunschklinik jedoch kein Vertragspartner der Arge sein, so muss der Antrag direkt bei der zuständigen Rentenversicherung/Krankenkasse gestellt werden.

Der Sozialversicherungsträger übernimmt sowohl die Kosten für die Reha-Maßnahme als auch die Zahlung des Übergangsgeldes, sofern man die sechswöchige Lohnfortzahlung überschritten hat.

Versicherte ab der Vollendung des 18. Lebensjahres müsse bei fast allen medizinischen Rehabilitationsleistungen zuzahlen. Die Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Euro pro Tag. Abhängig davon, welcher Leistungsträger zuständig ist, gibt es Ausnahmen und Obergrenzen.

Bei stationären Leistungen, die durch die Rentenversicherung finanziert werden sind keine Zuzahlung zu leisten, wenn zum Beispiel:

  • Sie bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • es sich bei der Leistung um eine Kinderrehabilitation handelt,
  • Sie während der Leistung zur medizinischen Rehabilitation Übergangsgeld beziehen,
  • Sie Arbeitslosengeld II beziehen,
  • Sie Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen,
  • Sie Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen.

(Quelle: Reha-Atlas)

Informationen, nach wieviel Jahren eine Reha erneut beantragt werden kann, gibt es hier:
http://www.reha-jetzt.de/was-ist-reha/wie-oft-kann-ich-zur-reha-fahren

Sofern eine Maßnahme jedoch vor Ablauf der üblichen 4 Jahre nötig ist, so kann auch früher ein Antrag gestellt werden. Bei einer Ablehnung kann selbstverständlich ein Widerspruch eingelegt werden.

Weiterführende Informationen: