Arbeit / Arbeitgeber

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unknown

Beitrag von unknown » 06.02.2010, 00:36

Jeder Fall liegt etwas anders.
Mein letzter Arbeitgeber geierte geradezu, daß ich ihm die Schleusen zu dieser Förderung öffne.
Aber dazu hätte definiert werden müssen, was an besonderen Arbeitsplatzeinrichtungen o.ä. für mich nötig wäre.
Da für mich, außer ggf. vielleicht mal einer Liege, glücklicherweise nichts Besonderes nötig ist, aber ich für diese Definition die Diagnose hätte bekanntgeben müssen, habe ich mich geweigert mitzuspielen.
Nach einigem Nölen hat der Arbeitgeber es dann geschluckt, daß er halt keinen Sonderbonus abgreifen kann - und meine Diagnose nicht erfährt.
Krebs ist nach meiner Erfahrung für die weitere Karriere halt ein Totschlagsargument, das wohl nur noch von Geisteskrankheit übertroffen wird. <IMG SRC="modules/phpBB_14/images/smiles/icon_frown.gif">

Pascal.

Brammetje
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Beitrag von Brammetje » 05.02.2010, 20:44

Tach auch.....,

ich war arbeitslos und die Arge wusste von mein Schwerbehindertenausweis (GdB50).
Mein neuen Arbeitgeber möchte eine Förderung bei der Arge beantragen. Dann sollte man den neuen Arbeitgeber erzählen das man ein Schwerbehindertenausweis besitzt. Der neue Arbeitgeber erfährt dies dann sowieso weil die Förderung aus den sogenannten "SB-Topf" der Arge kommt, SB steht hier für Schwerbehinderten.

Das habe ich heute mein neuen Arbeitgeber erzählt und es kam als Kommentar: "wer ist schon gesund". Da war ich sehr erleichtert denn ich brauch mich nicht verstecken oder um den heißen Brei zu reden.
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unknown

Beitrag von unknown » 30.01.2010, 20:10

Hallo an alle,
vielen Dank für Eure Infos.
Werde Euch zu gegebener Zeit von dem Ausgang berichten.
Bis dahin
Gruß Peter

unknown

Beitrag von unknown » 30.01.2010, 00:32

Hallo,

ich meine mich zu erinnern, daß es zu der Frage der Beamtung mal einen Rechtsstreit durch mehrere Instanzen gegeben hat - dahingehend, daß das Benachteiligungsverbot für Schwerbehinderte erfordert, daß eine Verbeamtung nicht grundsätzlich ausgeschlossen wird, sondern nur dann, wenn praktisch schon das Routinezeugs nicht mehr bewältigt werden könnte.

Aber: Beliebt ist die Masche, den unerwünschten Kandidaten einfach für zu dumm oder unqualifiziert für die betreffende Stelle zu erklären. Da ist der Beweis der Diskriminierung dann sehr schwer.
Nur 'dämliche' Arbeitgeber werden heute noch offen sagen, daß sie jemanden wg. Behinderung ablehnen.

Pascal.

Haggi
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Beitrag von Haggi » 26.01.2010, 20:10

das schreit ja nach ner Klage vor dem EU Gericht wenn ich sowas lese. Furchtbar :(

Glücklicherweise sind öffentliche Krankenkassen da toleranter ;)

Haggi
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unknown

Beitrag von unknown » 26.01.2010, 19:55

Hallo Peter,

wie es in NRW ist weiß ich nicht, aber in BW wird man mit bekannten Krankheiten nur sehr selten oder nie verbeamtet.
(-> der Staat will für niemanden zahlen müssen der eventuell nicht bis zur Rente arbeitet, krass dass die sowas machen dürfen!!)
In BW hat man zur Zeit nichtmal mit einem leicht zu hohen oder zu niedrigen Body Mass Index (BMI) eine Chance verbeamtet zu werden.... und dann soll man alle Schüler gleich behandeln... ;)

Gruß Tin

Haggi
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Beitrag von Haggi » 25.01.2010, 19:42

Hallo Peter,

gerade im öffentlichen Sektor werden Schwerbehinderte bei gleicher Eignung doch bevorzugt behandelt ;)

Wie das in der Praxis gehandhabt wird ist aber sehr unterschiedlich, leider.

Haggi
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unknown

Beitrag von unknown » 25.01.2010, 19:38


als Vater einer an CML erkrankten Tochter (Zufallsdiagnose im Sept. 2008)
Alter heute 28 Jahre, habe ich folgende Frage an das Forum.

Meine Tochter ist seit Februar 2009 Referendarin (an einem Gymnasium in NRW)
und wird voraussichtlich Ihre Ausbildung mit dem zweiten Staatsexamen im Dez. 2010
beendet haben.
Seit Dez.09 ist Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit 50 % von
dem die Schulbehörde allerdings noch keine Kenntnis hat.

Wie sind die Aussichten auf eine Verbeamtung nach Beendigung Ihrer Ausbildung???

Gruss Peter

PS: stellvertretend für meine Tochter benutze ich dieses Forum sehr intensiv,
da meine Tochter (in sehr guter Remission) versucht Ihrer Krankheit zu
verdrängen (ist halt Ihre Art mit der Krankheit zu leben).
Ihre Infos erhält Sie dann über mich.


unknown

Beitrag von unknown » 25.01.2010, 11:35

Hallo,
ich habe zu dem Thema eine Frage.
Hatte einen Termin beim Amtsarzt. Dieser meint:

"Naja, es handelt sich ja bei Ihnen ja um eine "chronische" Erkrankung."
(Was für mich als Beamtin wohl weniger Rücksichtnahme von seiten des ARbeitgebers bedeutet.)

Wie würdet ihr daraufhin argumentieren?
Schließlich heitß die Krankheit ja nun mal C ML.

Danke und viele Grüße Simone

unknown

Beitrag von unknown » 08.01.2010, 12:16

<!-- BBCode Quote Start --><TABLE BORDER=0 CELLPADDING=3 CELLSPACING=1 ALIGN=CENTER WIDTH=85%><TR><TD><font class="pn-sub">Zitat:</font><HR noshade height=1></TD></TR><TR><TD><FONT class="pn-sub"><BLOCKQUOTE>Im verg. Quartal habe ich den Job gewechselt, der mir von der Arbeit und vom Umfeld auch sehr gut gefällt. Jetzt habe ich noch ein Problem. Eigentlich wollte ich meinem Arbeitgeber schon vor der Unterzeichnung des Vertrags von der CML erzählen, aber als es dann soweit war, hat mich doch der Mut verlassen, da ich den Job unbedingt wollte.

Jetzt steht bald eine Punktion an und ich bin wieder am überlegen. Sage ich Bescheid und lasse mir einen gelben Schein geben oder nehme ich Urlaub von meinen Überstunden, den ich aber auch begründen müsste.

Erschwerend für mich kommt hinzu, dass ich zur Zeit noch über eine Zeitarbeisagentur angestellt bin, aber in absehbarer Zeit einen Vertrag direkt mit dem Unternehmen bekommen soll. Erschwerend deshalb, weil ich gliech 2x fragen müsste.

Wie macht ihr das, deren Arbeitgeber nicht Bescheid weiß?</BLOCKQUOTE></FONT></TD></TR><TR><TD><HR noshade height=1></TD></TR></TABLE><!-- BBCode Quote End -->

Hallo,
ich würde dem Arbeitgeber nichts erzählen. Denn wenn Du sonst nicht ausfällst, Deinen Job gut machst, wem sollte es interessieren? Es soll da in jeder Firma Leute geben, welche tagtäglich etliche Zigaretten in sich rein saugen. Dies wird gesellschaftlich (noch)toleriert, bei einem Leukämiekranken bin ich mir da nicht so sicher. Ich habe manchmal das Gefühl, dass Leute mit Behinderung gute oder sehr gute "Leistungsträger" sind.

Ich wünsche uns allen eine gute Remission und eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben- dazu gehört auch Arbeit!

Peter

Haggi
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Beitrag von Haggi » 05.01.2010, 15:19

Hi Stinkmorchel,

wenn du gelesen hättest dann würdest du wissen da es genau so läuft.
Er bekommt den Job und stellt DANACH den Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorungsamt.
Dann hat er nichts verschwiegen, er kann ja dem Arbeitgeber keine Schwerbehinderung melden bevor diese vom Versorungsamt anerkannt bekommen hat. Diesen Antrag kann man jederzeit stellen, also kann er sich selbstverständlich warten bis er den Vertrag hat, das steht jeden Frei.

Wenn er dann den Ausweis bekommt, legt er ihn sofort dem AG vor und bekommt selbstverständlich mehr Urlaub und den Kündigungsschutz.

Genau so läuft das, dank dem Gleichstellungsgesetz :)

Haggi
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Stinkmorchel
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Beitrag von Stinkmorchel » 05.01.2010, 02:13

Sorry Haggi, aber so läuft das nicht!
Wenn man seine Schwerbehinderung schon VOR Antritt der Arbeitstelle hat und dem Arbeitgeber dies beim Einstellungsgespräch verschweigt (was man darf), dann kann man im nachhinein jedoch nicht davon profitieren wollen, d.h. es gibt keinen besseren Kündigungsschutz und auch nicht mehr Urlaubstage!
Das muss man sich eben vorher überlegen, wovon man mehr hat: Behinderung verschweigen und Job bekommen oder Behinderung zugeben, hoffen, dass man den Job trotzdem bekommt und dann die Vorteile nutzen.
Viel Erfolg! :)
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Haggi
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Beitrag von Haggi » 04.01.2010, 20:33

und wenn du den Vertrag hast besorg dir nen Schwerbehindertenausweis. Das erhöht deinen Kündigungsschutz beträchtlich !!!

Haggi
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Ulli
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Beitrag von Ulli » 02.01.2010, 23:03

<!-- BBCode Quote Start --><TABLE BORDER=0 CELLPADDING=3 CELLSPACING=1 ALIGN=CENTER WIDTH=85%><TR><TD><font class="pn-sub">Zitat:</font><HR noshade height=1></TD></TR><TR><TD><FONT class="pn-sub"><BLOCKQUOTE>
Gruesse
Jan

PS: Du bist gesetzlich weder bei der Einstellung, noch danach zur Offenbarung Deiner Erkrankung verpflichtet - selbst wenn es zu CML-bedingten Krankschreibungen kommen sollte - im Gegenteil, bei expliziter Frage danach hast Du sogar das gesetzliche Recht zur Lüge, solange die Erkrankung die Vertragserfüllung nicht vorhersehbar maßgeblich beeinflusst - zB Epilepsie bei Fahrern o.ä. </BLOCKQUOTE></FONT></TD></TR><TR><TD><HR noshade height=1></TD></TR></TABLE><!-- BBCode Quote End -->

Das erspart mir Schreibarbeit...



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jan
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Beitrag von jan » 02.01.2010, 17:09

Hallo Gast

ich würde dem Arbeitgeber nur von der CML erzählen wenn es einen sehr triftigen Grund oder ein sehr gutes Vertrauensverhältnis gibt. Es gibt so viele Vorurteile gegenüber Leukämie, auch durch TV-Berichterstattung, dass dies zum Nachteil ausgelegt werden kann, auch wenn kein besonderes "Ausfallrisiko" durch eine CML in Vollremission gibt.

Wenn Du beim Arzt bist, bist Du beim Arzt. Du hast keine Pflicht, anzugeben, warum. Eine Punktion kannst Du evtl auch am Nachmittag machen lassen, dann fehlst Du nur bis zum Mittag.

Ich habe meine CML sieben Jahre lang vor meinen zwei Arbeitgebern verschwiegen. Wenn ich meine Quartalsuntersuchung hatte, hatte ich Montag morgens meinen Termin bei meinem 400km entfernten Arzt und war gegen 14:00 in Büro. Auch habe ich wegen meiner CML seit der Diagnose 2001 nur drei Tage wegen einer Stammzellsammlung (stationär) gefehlt, ohne Angabe des Grunds auf Krankenschein.

Ich würde an Deiner Stelle nur offenbaren, wenn Du klare Vorteile, aber keine Nachteile erwartest. Fühle dich zu nichts verpflichtet, die meisten Krankschreibungen Deiner Kollegen sind im Vergleich zu Deinem Erkrankungsgrund banal und Du brauchst kein schlechtes Gewissen haben, wenn Du wegen einer Knochenmarkpunktion mal krank gemeldet bist...

Gruesse
Jan

PS: Du bist gesetzlich weder bei der Einstellung, noch danach zur Offenbarung Deiner Erkrankung verpflichtet - selbst wenn es zu CML-bedingten Krankschreibungen kommen sollte - im Gegenteil, bei expliziter Frage danach hast Du sogar das gesetzliche Recht zur Lüge, solange die Erkrankung die Vertragserfüllung nicht vorhersehbar maßgeblich beeinflusst - zB Epilepsie bei Fahrern o.ä.

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