Lohnsteuerklasse

Wie gehe ich mit Leukämie im Alltag um? Wie unterstütze ich als Freund oder Angehöriger? Welche Erfahrungen gibt es bezüglich Rente, Behindertenausweis, Psychotherapie, Kur?

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unknown

Beitrag von unknown » 29.03.2009, 23:56

Hallo Sandy,

ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen das, im Falle einer Hochzeit, dein Krankengeld mit dem Tag des versterbens endet.
Zum Thema Steuerklasse kann ich dir sagen das dein Freund sowohl in dem Jahr des Versterbens als auch in dem darauf folgenden Jahr die Steuerklasse 3 behält, danach rutscht er automatisch wieder in 1.
Ich kann dir das so genau sagen da mein Mann letztes Jahr im Juni verstorben ist und ich mich da mit dem Thema auseinanderstzen musste.

Ich wünsche Euch alles Gute. Gib nicht auf. Man darf nie die Hoffnung verlieren, egal wie schlecht die Chancen stehen.

Lieben Gruß
Yvonne

unknown

Beitrag von unknown » 29.03.2009, 21:43

Hi Anna-Christine,

heißt das mein Freund würde dann wenn wir verheiratet sind noch 3 Monate mein Krankengeld bekommen?
Witwenrente bekommt man erst wenn man 1 Jahr verheiratet ist.

LG Sandy

annachristine
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Beitrag von annachristine » 29.03.2009, 21:17

Hallo Sandy,
der Wechsel der Steuerklasse ist richtig. Es kann nur einmal im Jahr erfolgen.
Durch den Schwerbehindertenausweis habt ihr darüberhinaus auch noch einen Steuerfreibetrag im Jahr.
Die 200 Euros Netto solltet Ihr auf jeden Fall erst einmal mitnehmen. Da ist der Wechsel schon ok.
Wie es nach den Tod mit der Steuerklasse ist, kann ich nicht sagen; frag am besten einmal beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein an (Unverbindlich), denn es gibt ja dann noch Witwenrente und auch noch nach dem Tod die Zahlungen für den Partner für ein 3 Monate in der Höhe der bisherigen Zahlungen. Bei Krankengeld noch mal in der Krankenkasse nachfragen.
Viele Grüße
Anna-Christine
[addsig]

unknown

Beitrag von unknown » 29.03.2009, 20:21

Hallo Hans,

muß nochmal was fragen, hoffe ich nerve niemand.
Also wenn mein Freund und ich jetzt heiraten, nimmt er die Steuerklasse 3 und ich die 5, denn er bekommt dann 200 Euro mehr Lohn, haben wir ausgerechnet. Und ich denke ja mein Krankengeld bleibt gleich, oder?
Mal angenommen ich versterbe, muß er dann am Ende des Jahres aber nicht ca. 2400 Euro Steuer zurück zahlen, oder? Muß er denn seinem Chef wenn ich sterben sollte sagen das er wieder in Steuerklasse 1 soll, oder bleibt er in 3?
Will nicht das mein Freund dann irgendwelches Geld zahlen muß was er dann vielleicht nicht hat.
Weiß jemand eine Antwort?
LG Sandy

MAXXI
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Beitrag von MAXXI » 29.03.2009, 20:00

Hallo Sandy,
es freut mich, dass Du und Dein Freund trotz der besch.... Rahmenbedingungen an so etwas schönes wie eine Heirat denkt.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum bei vielen Ehepartnern, dass diese durch die Wahl der Steuerklasse die Höhe der Steuern beeinflussen können. Gleichgültig welche Steuerklasse gewählt wird, die Jahressteuer ist immer gleich hoch. Was beeinflusst werden kann ist nur die monatliche Steuerbelastung und damit das monatliche Nettoeinkommen. Je nach Steuerklassenwahl kann es deshalb geschehen, dass die Vorauszahlungen an das Finanzamt zu niedrig oder zu hoch sind und deshalb am Ende eine Nachzahlung oder eine Erstattung rauskommen kann.

Im Zusammenhang mit Krankengeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld oder Altersteilzeitbezügen spielen die Nettobezüge des Betroffenen eine ausschlaggebende Rolle. Es ist hier immer anzustreben, dass der Betroffenen ein maximal hohes Nettoeinkommen hat, damit also die günstigste Steuerklasse haben sollte. Dies gilt zumindest für den Zeitraum bevor diese Lohnersatzleistungen in Anspruch genommen werden. Ob es auch noch zu einer Korrektur kommen kann, wenn bereits Leistungen bezogen werden, weiß ich nicht.
Vielleicht kann Dir hier jemand anderes helfen. Bzw. frage doch mal bei Deiner Krankenkasse nach, die müssten das wissen.

Einen steuerlichen Vorteil würde es vermutlich auf jeden Fall noch geben:
Aufgrund Deiner Schwerbehinderung und Deinen Aufwendungen für die Krankheit könnten hier außerordentliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden (erkundigen!!), die Du nicht in dem Maße absetzen kannst, weil das Krankengeld steuerlich kaum relevant ist.

Im Falle Deines Todes würde Dein Gatte keinen Vorteil aus der Wahl einer Steuerklasse ziehen sondern daraus, dass er die Splittingtabelle ansetzen kann und dadurch einen niedrigeren Grenzsteuersatz erreichen würde. Auch könnte der Witwer die Kosten der Beerdigung steuerlich als außerordentliche Belastung absetzen.

Liebe Sandy,
ich habe jetzt sehr sachlich und nüchtern versucht Deine Fragen zu beantworten und werde Dir gerne noch weiter helfen sofern ich kann! Ich möchte Dir aber auch sagen, wie unendlich leid es mir tut Deinen Weg zu sehen und wie schwer Du es hast.
Kämpf weiter und gib nicht auf :)

Liebe Grüße
Hans
[addsig]

unknown

Beitrag von unknown » 29.03.2009, 15:45

Hallo,
hab da mal eine Frage.
Mein Freund und ich überlegen ob wir heiraten sollen. Allerdings muß ich dazu sagen das es bei mir wahrscheinlich keine Heilung mehr gibt und es sein kann das ich an dieser verfluchten Krankheit sterbe.
Ich bekomme Krankengeld seit einem Jahr und mein Freund bezieht Lohn, er arbeitet.
Er würde also dann Lohnsteuerklasse 3 nehmen und ich die 5, oder? Dann würde er ja mehr verdienen, und mein Krankengeld bleibt so, oder?
Was ist wenn ich sterbe, würde mein Freund dann trotzdem noch in Steuerklasse 3 bleiben und mehr verdienen? Ich habe gelesen er würde noch ein Kalenderjahr in Lohnsteuerklasse 3 bleiben, nach Todesfall.
Über Antworten wäre ich dankbar!

Liebe Grüße Sandy

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