...bei mir werden immer alle Einkommensarten angerechnet, egal wie die steuerlich gesehen werden, dass Bafög auf Darlehensbasis nicht angerechnet wird mußte ich auch erst erkämpfen, aber ansonsten alles, auch z.B. Zinsen auf Sparkonten, Minijobs usw. aller Familienmitglieder, egal ob selbst versichert oder familienversichert. Ansonsten ist das wie Christine schreibt eine jährlich nervende Sache....
Gruß
Thomas
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Einkommen zur Berechnung der Zuzahlungsgrenze : Elterngeld
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Hallo Mr. T.
bei den Krankenkassen gibt es Antragsformulare für die Befreiung der Zuzahlungen. Grundsätzlich liegt die Befreiung aber erst bei dem Erreichen der 1 % Werte.
Dieser Antrag ist jedes Jahr neu zu stellen. Ich hatte auch angenommen, dass man dieses nur einmal machen muß, da der Aufwand hoch ist. Bestätigung vom Arzt, Abrechnung der Zuzahlungen für Medikamente, Gehaltszahlungen/ Bestätigung.
Eine Befreiung fürs KH gibt es nicht. Es sind die jährlichen Zuzahltage zu zahlen.
Hole Dir den Antrag bei der Krankenkasse und laß Deine Belastungsgrenze errechnen, die für die Familie gilt. Dann erhälst Du das gezahlte darüberliegende Geld zurück. Danach gibt es eine Zuzahlbefreiung für das laufende Jahr.
Beim Finanzamt wird diese jährliche Bescheinigung/Abrechnung der Krankenkasse anerkannt.
Viele Grüße
Christine
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bei den Krankenkassen gibt es Antragsformulare für die Befreiung der Zuzahlungen. Grundsätzlich liegt die Befreiung aber erst bei dem Erreichen der 1 % Werte.
Dieser Antrag ist jedes Jahr neu zu stellen. Ich hatte auch angenommen, dass man dieses nur einmal machen muß, da der Aufwand hoch ist. Bestätigung vom Arzt, Abrechnung der Zuzahlungen für Medikamente, Gehaltszahlungen/ Bestätigung.
Eine Befreiung fürs KH gibt es nicht. Es sind die jährlichen Zuzahltage zu zahlen.
Hole Dir den Antrag bei der Krankenkasse und laß Deine Belastungsgrenze errechnen, die für die Familie gilt. Dann erhälst Du das gezahlte darüberliegende Geld zurück. Danach gibt es eine Zuzahlbefreiung für das laufende Jahr.
Beim Finanzamt wird diese jährliche Bescheinigung/Abrechnung der Krankenkasse anerkannt.
Viele Grüße
Christine
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Hallo,
kennt sich jemand mit diesem Antrag für die Berechnung der Zuzahlungsgrenze aus? Unser Sohn hat Leukämie und wir haben daher in 2007 nicht soo viel verdient - Zuzahlungen für den Krankenhausaufenhalt mussten wir trotzdem leisten. Deshalb habe ich nun einen Antrag auf Reduzierung der Zuzahlungsgrenze gestellt.
Gleichzeitig haben wir im Sommer noch ein Kind bekommen und dafür auch Elterngeld beantragt. Die Elterngeldstelle war nun so langsam, dass die Auszahlung nicht mehr in 2007 erfolgt ist.
Die Krankenkasse möchte aber dieses Geld trotzdem anrechnen, weil es uns ja für 2007 zustehen würde. Steuerlich wird es definitiv nicht angerechnet.
Weiß jemand näheres? Wo kann ich nachlesen, ob die Krankenkasse hier nicht nur sparen will ...
danke schonmal,
T.
kennt sich jemand mit diesem Antrag für die Berechnung der Zuzahlungsgrenze aus? Unser Sohn hat Leukämie und wir haben daher in 2007 nicht soo viel verdient - Zuzahlungen für den Krankenhausaufenhalt mussten wir trotzdem leisten. Deshalb habe ich nun einen Antrag auf Reduzierung der Zuzahlungsgrenze gestellt.
Gleichzeitig haben wir im Sommer noch ein Kind bekommen und dafür auch Elterngeld beantragt. Die Elterngeldstelle war nun so langsam, dass die Auszahlung nicht mehr in 2007 erfolgt ist.
Die Krankenkasse möchte aber dieses Geld trotzdem anrechnen, weil es uns ja für 2007 zustehen würde. Steuerlich wird es definitiv nicht angerechnet.
Weiß jemand näheres? Wo kann ich nachlesen, ob die Krankenkasse hier nicht nur sparen will ...
danke schonmal,
T.
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