Hallo, hier ein kurzes Update bzgl meiner vorgesehenen Verbeamtung.
Ich habe seit heute einen unbefristeten Vertrag als Angestellte (womit ich grundsätzlich zufrieden bin-Hauptsache unbefristet). Der Grund fuer die nicht-uebernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe war allerdings mein zu hoher BMI, nicht die cml. Da in meinem Arbeitsvertrag steht, dass die Verbeamtung grundsätzlich angestrebt ist (wenn der BMI) stimmt, bin ich doch recht optimistisch. Und bis zur erneuten ueberpruefung hab ich auch den Schwerbehindertenausweis....
LG, Veronika
Cml und Verbeamtung
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Re: Cml und Verbeamtung
Hallo zusammen,
in der Tat eine beeindruckende Zusammenstellung von Hinweisen. Ich möchte Teile davon kommentieren.
Vorab: Endlich mal jemand, der klar auch mögliche Nachteile benennt und nicht die Leier "bei Beamten ist alles besser" singt.....
zu 1:
Der Berufsverband kennt sich mit CML ganz sicher nicht aus. Er hat aber auch Adressen (wenn man nicht grad in München wohnt...) und gibt ggf. Rechtsschutz.
zu 2-4:
kaum noch etwas hinzuzufügen. Bei mir aktuell Anerkennung von 50% innerhalb von 6 Wochen (Oberbayern, Antragstellung November 2012, Bescheid unterm Weihnachtsbaum). Überprüfung in 1,5 Jahren. Keine Rückfragen, die Einsendung der Diagnose (CML phil+) hat gereicht.
zu 6:
bliebe noch die Alternative zu prüfen, sich gesetzlich freiwillig zu versichern.
zu 7:
Als Angestellter im öD wachsen die Bäume aber auch nicht in den Himmel. Bei der Vorerkrankung würde ich die Chance ergreifen und die in 8. beschriebenen möglichen Nachteile in Kauf nehmen. Aber das muss jeder für sich entscheiden.
zu 8:
siehe 7.
Schönen Abend
Stephan
in der Tat eine beeindruckende Zusammenstellung von Hinweisen. Ich möchte Teile davon kommentieren.
Vorab: Endlich mal jemand, der klar auch mögliche Nachteile benennt und nicht die Leier "bei Beamten ist alles besser" singt.....
zu 1:
Der Berufsverband kennt sich mit CML ganz sicher nicht aus. Er hat aber auch Adressen (wenn man nicht grad in München wohnt...) und gibt ggf. Rechtsschutz.
zu 2-4:
kaum noch etwas hinzuzufügen. Bei mir aktuell Anerkennung von 50% innerhalb von 6 Wochen (Oberbayern, Antragstellung November 2012, Bescheid unterm Weihnachtsbaum). Überprüfung in 1,5 Jahren. Keine Rückfragen, die Einsendung der Diagnose (CML phil+) hat gereicht.
zu 6:
bliebe noch die Alternative zu prüfen, sich gesetzlich freiwillig zu versichern.
zu 7:
Als Angestellter im öD wachsen die Bäume aber auch nicht in den Himmel. Bei der Vorerkrankung würde ich die Chance ergreifen und die in 8. beschriebenen möglichen Nachteile in Kauf nehmen. Aber das muss jeder für sich entscheiden.
zu 8:
siehe 7.
Schönen Abend
Stephan
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Re: Cml und Verbeamtung
Hallo Gast
Vielen Dank fuer Deine hervorragend informierten Ausfuehrungen, die in dieser Tiefe sehr hilfreich sind. Meinst, wir koennten hieraus einen ganzen Artikel machen und auf leukaemie-online veroeffentlichen, so dass er nicht in den Tiefen des Forums verschwindet?
Falls Du Interesse hast, schick mir doch eine private Mail - ich nehme an, Du hast mit Absicht anonym gepostet?
Herzliche Gruesse
Jan
Vielen Dank fuer Deine hervorragend informierten Ausfuehrungen, die in dieser Tiefe sehr hilfreich sind. Meinst, wir koennten hieraus einen ganzen Artikel machen und auf leukaemie-online veroeffentlichen, so dass er nicht in den Tiefen des Forums verschwindet?
Falls Du Interesse hast, schick mir doch eine private Mail - ich nehme an, Du hast mit Absicht anonym gepostet?
Herzliche Gruesse
Jan
Re: Cml und Verbeamtung
noch einen wichtigen Punkt habe ich vergessen:
8. Reha / Kurbehandlung
Als Angestellte hast Du nicht nur über die Krankenkasse die Möglichkeit auf Kur/ Reha zu gehen, sondern auch über die Rentenversicherung.
Als Beamtin entfallen diese Möglichkeiten.
In vielen privaten Krankenkassentarifen sind Reha- und Kuraufenthalte nur mit Zusatzversicherung (in die Du wegen Vorerkrankung kaum kommen dürftest) abgedeckt. Im Basistarif ist Reha/ Kur meines Wissens nicht enthalten. Wenn Du also auf Reha musst, dann bekommst Du von der Beihilfe grundsätzlich nur 50 % erstattet. Den Rest darfst Du selbst tragen.
8. Reha / Kurbehandlung
Als Angestellte hast Du nicht nur über die Krankenkasse die Möglichkeit auf Kur/ Reha zu gehen, sondern auch über die Rentenversicherung.
Als Beamtin entfallen diese Möglichkeiten.
In vielen privaten Krankenkassentarifen sind Reha- und Kuraufenthalte nur mit Zusatzversicherung (in die Du wegen Vorerkrankung kaum kommen dürftest) abgedeckt. Im Basistarif ist Reha/ Kur meines Wissens nicht enthalten. Wenn Du also auf Reha musst, dann bekommst Du von der Beihilfe grundsätzlich nur 50 % erstattet. Den Rest darfst Du selbst tragen.
Re: Cml und Verbeamtung
7. Lohnt sich die Verbeamtung?
Der Beamtenstatus ist in der Regel nur dann besser als der Angestelltenstatus, wenn Du vorzeitig in den Ruhestand musst. Bei Lehrern soll das wegen der psychischen Belastung ja überdurchschnittlich häufig vorkommen. Bei der Vorerkrankung CML würde ich diesen Aspekt nicht ausser acht lassen.
Eine sichere Arbeitsstelle hast Du nach einer Wartezeit auch als Angestellte. In fast allen Tarifverträgen erlangst Du nach spätestens 10 -15 Jahren auch die (ordentliche) Unkündbarkeit. Da solltest Du den für Dich gültigen Tarifvertrag überprüfen.
Ein weiterer Vorteil einer Angestellten im öD ist, dass Du danach bezahlt wirst, wie Deine Tätigkeit eingruppiert ist. Als Beamtin kannst Du eine Tätigkeit ausüben, die z. B. in 16 bewertet ist (Schulleiterin) -aber tatsächlich nur nach z. B. 13, 14 oder 15 bezahlt werden.
Wenn Du sehr karrierebewusst bist, kann das für Dich einen Unterschied machen.
Viele Grüße und ein gutes neues Jahr!
Der Beamtenstatus ist in der Regel nur dann besser als der Angestelltenstatus, wenn Du vorzeitig in den Ruhestand musst. Bei Lehrern soll das wegen der psychischen Belastung ja überdurchschnittlich häufig vorkommen. Bei der Vorerkrankung CML würde ich diesen Aspekt nicht ausser acht lassen.
Eine sichere Arbeitsstelle hast Du nach einer Wartezeit auch als Angestellte. In fast allen Tarifverträgen erlangst Du nach spätestens 10 -15 Jahren auch die (ordentliche) Unkündbarkeit. Da solltest Du den für Dich gültigen Tarifvertrag überprüfen.
Ein weiterer Vorteil einer Angestellten im öD ist, dass Du danach bezahlt wirst, wie Deine Tätigkeit eingruppiert ist. Als Beamtin kannst Du eine Tätigkeit ausüben, die z. B. in 16 bewertet ist (Schulleiterin) -aber tatsächlich nur nach z. B. 13, 14 oder 15 bezahlt werden.
Wenn Du sehr karrierebewusst bist, kann das für Dich einen Unterschied machen.
Viele Grüße und ein gutes neues Jahr!
Re: Cml und Verbeamtung
6. private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung fragt Dich danach, ob Vorerkrankungen vorliegen und entscheidet dann, ob sie Dich zu den normalen Konditionen versichert. Bei "normalpreisigen" Vorerkrankungen bietet sie Dir in der Regel einen Versicherungsschutz an, bei dem die Vorerkrankungen ausgeschlossen werden oder Du einen Risikoaufschlag bezahlen musst.
Bei einer CML wirst Du keine private Krankenkasse finden, die Dich in einem "normalen" Tarif versichert.
Du hast aber einen Anspruch auf eine Versicherung im Basistarif.
Möglicherweise musst zur Erlangung einer privaten Krankenversicherung damit drohen, dass Du das BAFIN oder den Ombudsmann einschaltest, Dich von einen Rechtsanwalt vertreten lassen oder die Versicherung einklagen. Regelmäßig versuchen die privaten Kassen alles, um einen derartig kostenträchtigen Kunden wie Dich nicht versichern zu müssen.
Der Basistarif ist ähnlich dem gesetzlichen Tarif. Darin werden die meisten Medikamente bezahlt und Arzthonorare bis zum 1,8 fachen. Du bist in dem Tarif kein Privatpatient und musst dem Arzt das auch mitteilen.
Tust Du das nicht, dann bezahlt die Versicherung nur das 1,8 fache. Manche Beihilfestellen sollen auch schon nur bis zum 1,8 fachen erstattet haben, sodass verbeamtete Patienten den Rest der Rechnung selbst tragen mussten.
Vorsicht auch bei Krankenhausbehandlungen. Auch da bist Du in dem Tarif kein Privatpatient -obwohl Du fast das doppelte löhnen darfst. Die Kasse und Beihilfe bezahlen nur die Behandlung wie sie auch ein gesetzlich versicherte Patient bekommt.
Die Kosten des Basistarifs dürfen grundsätzlich bis zum Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenkasse gehen.
Und: jedes versicherte Familienmitglied kostet in der privaten Krankenkasse (auch im Basistarif) extra!
Es lohnt sich also, vor der Verbeamtung auch die Krankenkosten zu vergleichen.
Die private Krankenversicherung fragt Dich danach, ob Vorerkrankungen vorliegen und entscheidet dann, ob sie Dich zu den normalen Konditionen versichert. Bei "normalpreisigen" Vorerkrankungen bietet sie Dir in der Regel einen Versicherungsschutz an, bei dem die Vorerkrankungen ausgeschlossen werden oder Du einen Risikoaufschlag bezahlen musst.
Bei einer CML wirst Du keine private Krankenkasse finden, die Dich in einem "normalen" Tarif versichert.
Du hast aber einen Anspruch auf eine Versicherung im Basistarif.
Möglicherweise musst zur Erlangung einer privaten Krankenversicherung damit drohen, dass Du das BAFIN oder den Ombudsmann einschaltest, Dich von einen Rechtsanwalt vertreten lassen oder die Versicherung einklagen. Regelmäßig versuchen die privaten Kassen alles, um einen derartig kostenträchtigen Kunden wie Dich nicht versichern zu müssen.
Der Basistarif ist ähnlich dem gesetzlichen Tarif. Darin werden die meisten Medikamente bezahlt und Arzthonorare bis zum 1,8 fachen. Du bist in dem Tarif kein Privatpatient und musst dem Arzt das auch mitteilen.
Tust Du das nicht, dann bezahlt die Versicherung nur das 1,8 fache. Manche Beihilfestellen sollen auch schon nur bis zum 1,8 fachen erstattet haben, sodass verbeamtete Patienten den Rest der Rechnung selbst tragen mussten.
Vorsicht auch bei Krankenhausbehandlungen. Auch da bist Du in dem Tarif kein Privatpatient -obwohl Du fast das doppelte löhnen darfst. Die Kasse und Beihilfe bezahlen nur die Behandlung wie sie auch ein gesetzlich versicherte Patient bekommt.
Die Kosten des Basistarifs dürfen grundsätzlich bis zum Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenkasse gehen.
Und: jedes versicherte Familienmitglied kostet in der privaten Krankenkasse (auch im Basistarif) extra!
Es lohnt sich also, vor der Verbeamtung auch die Krankenkosten zu vergleichen.
Re: Cml und Verbeamtung
4. Beantwortung der Fragen des Amtsarztes:
Du solltest sie ehrlich beantworten. Lügst Du hinsichtlich Deiner CML oder etwas anderem und es kommt raus, dann wird Deine Ernennung zur Beamtin überprüft. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei einer Lüge zum Gesundheitszustand die "Charakterliche Eignung" für den Beamtenstatus NICHT vorliegt. Das kann gravierende Folgen haben (Entlassung, ggf. Schadensersatz für erlangte Beihilfe, etc.).
5. Dass AGG gilt im Beamtenrecht NICHT. Du kannst Dich also nicht auf eine danach verbotene Diskriminierung berufen. Antidiskriminierungs-Rechtsgrundlagen findest Du z. B. in den einschlägigen Vorschriften des Beamtenrechts in Verbindung mit speziellen Schwerbehindertenvorschriften, z. B. den Fürsorgerichlinien (früher Fürsorgeerlass) oder wie diese Regelungen in den einzelnen Bundesländern auch immer heissen mögen.
Du solltest sie ehrlich beantworten. Lügst Du hinsichtlich Deiner CML oder etwas anderem und es kommt raus, dann wird Deine Ernennung zur Beamtin überprüft. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei einer Lüge zum Gesundheitszustand die "Charakterliche Eignung" für den Beamtenstatus NICHT vorliegt. Das kann gravierende Folgen haben (Entlassung, ggf. Schadensersatz für erlangte Beihilfe, etc.).
5. Dass AGG gilt im Beamtenrecht NICHT. Du kannst Dich also nicht auf eine danach verbotene Diskriminierung berufen. Antidiskriminierungs-Rechtsgrundlagen findest Du z. B. in den einschlägigen Vorschriften des Beamtenrechts in Verbindung mit speziellen Schwerbehindertenvorschriften, z. B. den Fürsorgerichlinien (früher Fürsorgeerlass) oder wie diese Regelungen in den einzelnen Bundesländern auch immer heissen mögen.
Re: Cml und Verbeamtung
Hallo Veronika,
ich kann Dir folgende Empfehlungen geben:
1. Lese Dich selbst ein und vertraue NICHT alleine auf die Vertretung durch eine Gewerkschaft. Suche Dir ggf. einen renommierten Fachanwalt (auf Wunsch schicke ich Dir den Namen eines Münchener Anwalts). Beschaffe Dir die Rechtsgrundlagen, da diese bei den Personalstellen oft unbekannt sind und in den Gesundheitsämtern regelmäßig ignoriert werden (dort sitzen schließlich Mediziner und keine Juristen).
2. Ohne Schwerbehindertenstatus (GdB mind. 50) oder einer Gleichstellung (GdB mind. 30 +Gleichstellung durch die Arbeitsagentur [ auf die Du zur Erlangung eines Arbeitsplatzes einen Anspruch hast]) brauchst Du gar nicht erst zu einer amtsärztlichen Untersuchung gehen. Grund dafür ist, dass ein Amtsarzt eine Prognose der Dienstfähigkeit bis zum Eintritt in den Ruhestand abgeben und bescheinigen muss, dass keine erhöhten Krankheitszeiten zu erwarten sind. Bei einer CML -und ist sie in noch so guter Remission- kannst Du darauf nicht hoffen. Hast Du einen Schwerbehindertenstatus oder eine Gleichstellung ist der Maßstab ein anderer: Die Dienstfähigkeit muss nur für (einschließlich der Probezeit!!!) max. 5 Jahre (je nach Bundesland und Dienstherr unterschiedlich) prognostiziert werden und erhöhte Krankheitszeiten dürfen keine Rolle spielen.
3. Die Weitergabe von Details aus Gesundheitsprüfungen an die Personalstelle und Personalrat bzw. Schwerbehindertenvertretung ist untersagt. Die Personalstelle erhält nur ein Zeugnis darüber, ob die gesundheitliche Eignung vorliegt, noch nicht vorliegt (kann zu Entlassung oder Probezeitverlängerung führen) oder nicht vorliegt.
ich kann Dir folgende Empfehlungen geben:
1. Lese Dich selbst ein und vertraue NICHT alleine auf die Vertretung durch eine Gewerkschaft. Suche Dir ggf. einen renommierten Fachanwalt (auf Wunsch schicke ich Dir den Namen eines Münchener Anwalts). Beschaffe Dir die Rechtsgrundlagen, da diese bei den Personalstellen oft unbekannt sind und in den Gesundheitsämtern regelmäßig ignoriert werden (dort sitzen schließlich Mediziner und keine Juristen).
2. Ohne Schwerbehindertenstatus (GdB mind. 50) oder einer Gleichstellung (GdB mind. 30 +Gleichstellung durch die Arbeitsagentur [ auf die Du zur Erlangung eines Arbeitsplatzes einen Anspruch hast]) brauchst Du gar nicht erst zu einer amtsärztlichen Untersuchung gehen. Grund dafür ist, dass ein Amtsarzt eine Prognose der Dienstfähigkeit bis zum Eintritt in den Ruhestand abgeben und bescheinigen muss, dass keine erhöhten Krankheitszeiten zu erwarten sind. Bei einer CML -und ist sie in noch so guter Remission- kannst Du darauf nicht hoffen. Hast Du einen Schwerbehindertenstatus oder eine Gleichstellung ist der Maßstab ein anderer: Die Dienstfähigkeit muss nur für (einschließlich der Probezeit!!!) max. 5 Jahre (je nach Bundesland und Dienstherr unterschiedlich) prognostiziert werden und erhöhte Krankheitszeiten dürfen keine Rolle spielen.
3. Die Weitergabe von Details aus Gesundheitsprüfungen an die Personalstelle und Personalrat bzw. Schwerbehindertenvertretung ist untersagt. Die Personalstelle erhält nur ein Zeugnis darüber, ob die gesundheitliche Eignung vorliegt, noch nicht vorliegt (kann zu Entlassung oder Probezeitverlängerung führen) oder nicht vorliegt.
Re: Cml und Verbeamtung
Noch eine Frage: gibt der Amtsarzt an die zuständigen Stellen weiter, ob man "dienstfähig/ nicht dienstfähig" oder auch Details? Genauer gesagt: wenn man bei der amtsärztlichen Untersuchung die cml angibt (was man ja zweifellos tun muss) - fällt dies dann unter die ärztliche Schweigepflicht oder steht es im Gesundheitszeugnis, dass man an cml erkrankt ist?
Grüße, Veronika
Grüße, Veronika
Re: Cml und Verbeamtung
Hallo,
ich bin mit CML vor einigen Jahren auf Lebenszeit verbeamtet worden.
Ich fand es sehr erstaunlich, aber bin natürlich froh.
Die Schwerbehinderung, 60%, hatte ich da auch schon, aber das nach meinem Kenntnisstand keine Rolle gespielt, eher die Tatsache, dass mein Hämatologe dem Oberbeamten vermitteln konnte, was für eine prima Lebensperspektive ich trotzdem habe.
Für Dich gilt es erstmal, das Angebot anzunehmen, die Feinheiten kommen später. Den Antrag auf SB würde ich auch sofort stellen.
Dem Amtsarzt sagst du, wie es ist, wenn Du gute Werte hast, bringe Kopien mit, ansonsten verweist Du für die Auskunft an Deinen Spezialisten (ggf. Entbindung von der Schweigepflicht).
Die PKV nimmt Dich nicht, wenn Du nicht aus dem Referendariat (oder aus anderen Gründen) eine ruhende Anwartschaft besitzt, bei der es die CML noch nicht gab.
Das kostet dann bei der GKV relativ viel, leider, aber es ist dann auch nicht zu ändern. Vielleicht gibt es günstige Lösungen.
Ich würde es also gelassen, aber optimistisch angehe. Nur der Antrag auf SB sollte als Fax am Montag beim entsprechenden Amt vorliegen, das könnte (ich weiß es nicht positiv) am Ende wichtig sein, wegen der Schwerbehindertenquote und den veränderten Einstellungsvoraussetzungen. Also, viel Erfolg
ich bin mit CML vor einigen Jahren auf Lebenszeit verbeamtet worden.
Ich fand es sehr erstaunlich, aber bin natürlich froh.
Die Schwerbehinderung, 60%, hatte ich da auch schon, aber das nach meinem Kenntnisstand keine Rolle gespielt, eher die Tatsache, dass mein Hämatologe dem Oberbeamten vermitteln konnte, was für eine prima Lebensperspektive ich trotzdem habe.
Für Dich gilt es erstmal, das Angebot anzunehmen, die Feinheiten kommen später. Den Antrag auf SB würde ich auch sofort stellen.
Dem Amtsarzt sagst du, wie es ist, wenn Du gute Werte hast, bringe Kopien mit, ansonsten verweist Du für die Auskunft an Deinen Spezialisten (ggf. Entbindung von der Schweigepflicht).
Die PKV nimmt Dich nicht, wenn Du nicht aus dem Referendariat (oder aus anderen Gründen) eine ruhende Anwartschaft besitzt, bei der es die CML noch nicht gab.
Das kostet dann bei der GKV relativ viel, leider, aber es ist dann auch nicht zu ändern. Vielleicht gibt es günstige Lösungen.
Ich würde es also gelassen, aber optimistisch angehe. Nur der Antrag auf SB sollte als Fax am Montag beim entsprechenden Amt vorliegen, das könnte (ich weiß es nicht positiv) am Ende wichtig sein, wegen der Schwerbehindertenquote und den veränderten Einstellungsvoraussetzungen. Also, viel Erfolg
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Re: Cml und Verbeamtung
Hallo Veronika,
zunächst herzlichen Glückwunsch! Lass dir die Freude nicht so schnell nehmen!
Die "Annahme" des Angebots stellt in jedem Fall nur eine Willensäußerung deinerseits dar. Ob du "gesundheitlich geeignet" bist, können nur Medizinmänner (oder -frauen) entscheiden, und die haben dort Richtlinien, an die sie sich halten.
Du machst also nichts verkehrt wenn du zurückschreibst "Ja, ich will!"
Nun steht ja eines außer Frage: Das du heute diensttauglich bist. Es geht also um die Prognose.
In jedem Fall würde ich mich also an einen Berufsverband/Gewerkschaft wenden. Wie Bertheo schon sagt, die kennen sich aus.
Solltest du noch nicht Mitglied sein, musst du es halt werden. Es lohnt sich meines Erachtens sowieso immer, denn man kann sehr schnell Hilfe brauchen, wie du selber gemerkt hast. Und ohne Berufsverband würden bayerische Beamte heute eher 43 als 41 Stunden arbeiten.....
So ein Verband bietet in der Regel auch Rechtsschutz für Fälle wie deinen und kennt spezialisierte Anwälte.
Solltest du vor dem Amtsarzt keine Auskunft von einem Verband erhalten, musst du halt hingehen und dich so gesund wie du bist darstellen, ohne die CML zu verschweigen. Wie an anderer Stelle schon geschrieben gibt es Urteile, in denen die Schwelle ist, dass in den nächsten 5 Jahren keine Dienstunfähigkeit auftreten soll. Die nimmst du locker, da hast du alle Statistiken und Studien auf deiner Seite.
Also Kopf hoch, vielleicht hältst du uns auf dem Laufenden.
Grüße
Stephan
zunächst herzlichen Glückwunsch! Lass dir die Freude nicht so schnell nehmen!
Die "Annahme" des Angebots stellt in jedem Fall nur eine Willensäußerung deinerseits dar. Ob du "gesundheitlich geeignet" bist, können nur Medizinmänner (oder -frauen) entscheiden, und die haben dort Richtlinien, an die sie sich halten.
Du machst also nichts verkehrt wenn du zurückschreibst "Ja, ich will!"
Nun steht ja eines außer Frage: Das du heute diensttauglich bist. Es geht also um die Prognose.
In jedem Fall würde ich mich also an einen Berufsverband/Gewerkschaft wenden. Wie Bertheo schon sagt, die kennen sich aus.
Solltest du noch nicht Mitglied sein, musst du es halt werden. Es lohnt sich meines Erachtens sowieso immer, denn man kann sehr schnell Hilfe brauchen, wie du selber gemerkt hast. Und ohne Berufsverband würden bayerische Beamte heute eher 43 als 41 Stunden arbeiten.....
So ein Verband bietet in der Regel auch Rechtsschutz für Fälle wie deinen und kennt spezialisierte Anwälte.
Solltest du vor dem Amtsarzt keine Auskunft von einem Verband erhalten, musst du halt hingehen und dich so gesund wie du bist darstellen, ohne die CML zu verschweigen. Wie an anderer Stelle schon geschrieben gibt es Urteile, in denen die Schwelle ist, dass in den nächsten 5 Jahren keine Dienstunfähigkeit auftreten soll. Die nimmst du locker, da hast du alle Statistiken und Studien auf deiner Seite.
Also Kopf hoch, vielleicht hältst du uns auf dem Laufenden.
Grüße
Stephan
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Re: Cml und Verbeamtung
Hallo Veronika,
mein laienhaftes Verständnis (als Beamter) sagt mir, dass du mit der Annahme des Stellenangebotes zunächst nichts falsch machst. Danach wirst du dich dann jedoch vermutlich beim Amtsarzt vorstellen müssen und wie der die Lage beurteilt ist ungewiss. Ich würde dir aber raten, dich dringend vorher an den VBE oder die GEW zu wenden, um keinen Fehler zu machen.
VBE und GEW haben eine Rechtsberatung und sollten schnell Auskunft geben können, ob du mit der Annahme des Angebots einen Fehler machst. Wenn du dort kein Mitglied bist, kannst du bestimmt kurzfristig eintreten und ggf.nach einem Jahr wieder austreten. Vielleicht haben die auch eine Rechtsberatung für Nicht-Mitglieder. Zumindest sollten diese Verbände sich mit der Rechtslage auskennen.
Ich würde dort gleich Montag anrufen. Bei der Frist von drei Tagen handelt es sich doch bestimmt um Werktage, so dass du mindest noch bis Mittwoch Zeit haben solltest.
Viele Grüße
Bertheo
mein laienhaftes Verständnis (als Beamter) sagt mir, dass du mit der Annahme des Stellenangebotes zunächst nichts falsch machst. Danach wirst du dich dann jedoch vermutlich beim Amtsarzt vorstellen müssen und wie der die Lage beurteilt ist ungewiss. Ich würde dir aber raten, dich dringend vorher an den VBE oder die GEW zu wenden, um keinen Fehler zu machen.
VBE und GEW haben eine Rechtsberatung und sollten schnell Auskunft geben können, ob du mit der Annahme des Angebots einen Fehler machst. Wenn du dort kein Mitglied bist, kannst du bestimmt kurzfristig eintreten und ggf.nach einem Jahr wieder austreten. Vielleicht haben die auch eine Rechtsberatung für Nicht-Mitglieder. Zumindest sollten diese Verbände sich mit der Rechtslage auskennen.
Ich würde dort gleich Montag anrufen. Bei der Frist von drei Tagen handelt es sich doch bestimmt um Werktage, so dass du mindest noch bis Mittwoch Zeit haben solltest.
Viele Grüße
Bertheo
Re: Cml und Verbeamtung
So, jetzt hab ich den Brief mit dem einstellungsangebot vor mir liegen.
Und da steht natuerlich schwarz auf weiß, dass ich ein Gesundheitszeugnis neuesten Datums brauche, aus dem hervorgeht, dass ich diensttauglich bin. Und ich muss mich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Briefes zurückmelden, ob ich das Stellenangebot annehme - da hab ich ja noch nicht mal zeit für eine ruecksprache mit meinem Arzt bzgl des Besuchs beim amtsarzt.
Einen schwerbehindertenausweis habe ich natuerlich auch noch nicht beantragt. Und so wie man im Forum lesen kann , bekommen auch nicht alle mit cml 50% gdb. Das stimmt mich jetzt doch ein bisschen nachdenklich.
Gilt es als Täuschung, wenn ich das Angebot annehme, obwohl ich weiß, dass ich eine schwerwiegende chronische Erkrankung habe?
Viele Grüße von einer sehr nachdenklichen Veronika
Und da steht natuerlich schwarz auf weiß, dass ich ein Gesundheitszeugnis neuesten Datums brauche, aus dem hervorgeht, dass ich diensttauglich bin. Und ich muss mich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Briefes zurückmelden, ob ich das Stellenangebot annehme - da hab ich ja noch nicht mal zeit für eine ruecksprache mit meinem Arzt bzgl des Besuchs beim amtsarzt.
Einen schwerbehindertenausweis habe ich natuerlich auch noch nicht beantragt. Und so wie man im Forum lesen kann , bekommen auch nicht alle mit cml 50% gdb. Das stimmt mich jetzt doch ein bisschen nachdenklich.
Gilt es als Täuschung, wenn ich das Angebot annehme, obwohl ich weiß, dass ich eine schwerwiegende chronische Erkrankung habe?
Viele Grüße von einer sehr nachdenklichen Veronika
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Re: Cml und Verbeamtung
Hallo Vivi und Veronika,
das klingt ja wirklich optimistisch und ich will auch kein Spielverderber sein, aber man ist heute mit CML ja nicht mehr automatisch schwerbehindert, zumindest nicht auf Dauer.
Ob es das dann komplizierter oder einfacher macht, weiß ich aber auch nicht.
Ich drück die Daumen!
Stephan
das klingt ja wirklich optimistisch und ich will auch kein Spielverderber sein, aber man ist heute mit CML ja nicht mehr automatisch schwerbehindert, zumindest nicht auf Dauer.
Ob es das dann komplizierter oder einfacher macht, weiß ich aber auch nicht.
Ich drück die Daumen!
Stephan
Re: Cml und Verbeamtung
Liebe Veronika,
ich habe mich bei der Schwerbehindertenvertretung/Schulen erkundigt:
Eine Verbeamtung ist als Schwerbehinderte, und die CML hatte dieses bisher zur Folge, möglich:
"Für behinderte BewerberInnen muss die gesundheitliche Eignung nach der Einschüätzung durch den Dienstherren mit mehr als 50% bis zum Ende der Dienstzeiet gegeben sein.
D.h. wenn prognostiziert wird (vom Amtsarzt), dass eine vorzeitige Dienstunfähigkeit auf Grund der Behinderung mit mehr als 50% ausgeschlossen werden kann, können diese Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden." Hierzu gibt es inzw. meherere Gerichtsurteile (BVerwG 2011, Nieders. OVG 2012).
Bei schwerbehinderten BewerberInnen muss die gesundheitl. Eignung für die Zeit der 3jährigen Probezeit prognostiziert werden. Außerdem können Schwerbehinderte bis zum 47. Lebensjhar verbeamte werden.
Bitte lass Dich durch dieSchulbezirkspersonalräte und Schwerbehindertenvertretung individuell beraten!
Das gilt auch für Dich als angestellte Lehrkraft.
Deine Aussichten, verbeamtet zu werden, sind also sehr gut!
Alles Gute und viel Erfolg wünscht dir
Vivi
ich habe mich bei der Schwerbehindertenvertretung/Schulen erkundigt:
Eine Verbeamtung ist als Schwerbehinderte, und die CML hatte dieses bisher zur Folge, möglich:
"Für behinderte BewerberInnen muss die gesundheitliche Eignung nach der Einschüätzung durch den Dienstherren mit mehr als 50% bis zum Ende der Dienstzeiet gegeben sein.
D.h. wenn prognostiziert wird (vom Amtsarzt), dass eine vorzeitige Dienstunfähigkeit auf Grund der Behinderung mit mehr als 50% ausgeschlossen werden kann, können diese Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden." Hierzu gibt es inzw. meherere Gerichtsurteile (BVerwG 2011, Nieders. OVG 2012).
Bei schwerbehinderten BewerberInnen muss die gesundheitl. Eignung für die Zeit der 3jährigen Probezeit prognostiziert werden. Außerdem können Schwerbehinderte bis zum 47. Lebensjhar verbeamte werden.
Bitte lass Dich durch dieSchulbezirkspersonalräte und Schwerbehindertenvertretung individuell beraten!
Das gilt auch für Dich als angestellte Lehrkraft.
Deine Aussichten, verbeamtet zu werden, sind also sehr gut!
Alles Gute und viel Erfolg wünscht dir
Vivi
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