Schwerbehinderung bei CML

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Enrico
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Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von Enrico » 17.03.2012, 15:02

Hallo zusammen, hier bin ich auch nochmal fündig geworden.

www.leukaemie-kmt.de dort sind die möglichen Einstufungen hinterlegt, welche auf die schwere der CML hindeuten.

zum Thema Steuern mal im Internet unter Schwerbinderung Grad , Vorteile suchen
beste Grüße

Enrico

alphalupo
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Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von alphalupo » 16.03.2012, 23:36

Du solltest das mit deinem örtlichen VDK besprechen, vorsorglich Widerspruch einlegen und wirklich ALLES angeben!!! Von den Knick,-Senk- und Spreizfüssen bis hin zu psychischen Beeinträchtigungen. Ich hab Glück gehabt: Habe noch 50% unbefristet bekommen, Frühjahr/Sommer 2011
__________________________
ED 04/11, seit 17.05.11 Teilnahme Tasigna 600mg multizentrische Phase-III-Studie-19.08.11: Vollremission in der Cytogenetik, molekulare Remission erreicht.

jan
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Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von jan » 16.03.2012, 23:25

Hallo Marco,

leider hat die kürzliche Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung eine deutliche Herabstufung des GdB bei CML gebracht - die 50% sind leider nicht mehr die Regel.
Siehe http://www.leukaemie-online.de/index.ph ... 46:politik

Ob ein Widerspruch Sinn macht, kann ich leider nicht beurteilen, da ich mich in dem Bereich nicht gut genug auskenne...

Viele Grüße
Jan

annachristine
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Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von annachristine » 16.03.2012, 20:52

Hallo Marco,
sind bei Deinem "verspäteten" Antrag alle Deine Erkrankungen von den Ärzten abgefordert wurden? Leg Widerspruch ein und laß Dir erläutrn, welche Ärzte zur Erkrankung was gesagt haben. 30 % sind nach der "neuen" Richtlinie generell drinn. Ansonsten alle Erkrankungen und die behandelnden Ärzte nochmals in einem Antrag aufführen, den Du mit dem Wiederspruch einreichst.
Jeder Versuch macht klug.
Liebe Grüße
Anna-Christine

Maddi
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Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von Maddi » 16.03.2012, 20:13

Hallo...habe seit Mai 08 CML
blöderweise erst vor einem Monat nen Antrag gestellt und heut kam der Bescheid. 30%

Wie kann das sein wenn ich hier lese das man sogut wie immer min. 50% erhält???

LG
Marco

Enrico
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Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von Enrico » 23.05.2011, 22:39

Hallo zusammen,
und entscheidend ist, man kann eher in Rente gehen, oder wollt ihr etwa bis 69 arbeiten?

Ulli nichts unternehmen.
Du hast unbefristet, das blebt definitiv dabei.

Auch wenn du dich wohl fühlst, die Erkrankung CML hast du, auch bei guter Therapie.Und dem Einhalten der Tabletteneinnahme.

beste Grüße

Enrico

Enrico
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Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von Enrico » 23.05.2011, 22:35

Hallo zusammen,
also ich gehe davon aus, wenn einmal unbefristet gewährt wurde, gilt das auch so.
Ich würde da auch in keinster weise drauf verzichten.
Es ist einfach ein Versorgungsausgleich, der gesetzlich geregelt ist, und jedem
Schwerbehindertem zusteht.
Auch würde ich davon abraten, einen solchen ausweis in Frage zu stellen, oder auf diesen zu verzichten, oder ihn gar nicht beantragen.
Er bringt auch Vorteile: 1. kündigungsschutz,
2. Lohnsteuervorteile, 3. Zusatzurlaub ( 5 Tage)
mehr dazu steht im SGB oder ihr habt jemanden vom Integrationsamt,
auch die unterstützen bei Anträgen Schwerb.ausweis
oder in allen Fragen was Wiedereingliederung und Kündigungsschutz angeht

beste Grüße
Enrico

Falls jemand Hilfe braucht, einfach Email senden

Thomas55
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Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von Thomas55 » 23.05.2011, 11:49

Hallo Uli,

unbefristet ist unbefristet. Meist gibt es vorerst mal den Ausweis befristet und dann erst unbefristet. Bei chronischen Krankheiten machen manche Ämter den Ausweis gleich unbefristet um Arbeit zu sparen. Die Praxis der verschiedenen Ämter ist von Bundesland zu Bundesland bezw. bei uns in BW von Landkreis zu Landkreis total unterschiedlich.

Gruß
Thomas

Gast

Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von Gast » 23.05.2011, 11:10

Hallo zusammen

Ich hab da mal ne Frage ans Forum:

Habe seit 07/10 CML habe in 12/10 60 % Schwerbehinderung UNBEFRISTET bekommen(Ohne Nachfragen vom Amt). Jetzt habe ich gehört das die Ämter alle 5 Jahre den Status der Behinderung überprüfen. Stimmt das? Bedeutet unbefristet nicht für Immer? Wie sieht der Werdegang dann normalerweise danach aus? Danke für Info.

PS: Bei der Entwicklung der letzten Jahre, hätte ich nichts dagegen irgendwann als geheilt zu gelten. Den Behindertenstatus gebe dann gerne wiedre ab.

Ulli

Enrico
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Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von Enrico » 23.04.2011, 20:49

Hallo zusammen,
ich bin seit 09/2009 an CML erkrankt, gleich aus der Klinik mit dem Sozialdienst
SBA beantragt. GDB 70 unbefristet.
( bei mir zählt die Alopecie rein, damals 30).

beste Grüße

Enrico

Mirage
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Re: Schwerbehinderung bei CML

Beitrag von Mirage » 15.04.2011, 20:24

hallo,

ich hatte am Anfang der Erkrankung 100% für die ersten 5Jahre befristet und nun 50% unbefristet.

lg

waterman
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Beitrag von waterman » 18.01.2010, 15:18

Ich habe zuerst Glivec 400mg gehabt und ab Sep. 08 Glivec 800mg weil meine Werte schlechter wurden, hatte dann erst 60% bekommen und aufgrund des Einspruchs meines Arztes nun 100% !!! aber befristet bis 2012 oder so.
werde mich also dann einer neuen Prüfung unterziehen müssen, aber seit Sep 08 sind die Werte auch wieder besser, habe aber noch keine Remission.
gruss an alle .
waterman
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Brammetje
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Beitrag von Brammetje » 18.01.2010, 11:13

Tach auch....,

bei mir wurde die CML in Juli 2009 diagnostiziert und habe seit Dezember 2009 ein Schwerbehindertenausweis mit 50% auf Lebenszeit.

_________________
MfG. Brammetje

Marc
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Beitrag von Marc » 18.01.2010, 08:29

Hallo,

zur Einteilung des GdB zitiere ich aus folgender Quelle:

Buch "Behinderung und Ausweis" vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Integrationsamt
Stand: März 2005

"Chronisch myeloische Leukämie"

chronische Phase, je nach Auswirkung - auch der Behandlung - auf den Allgemeinzustand, Ausmaß der Milzvergrößerung .......50-80 %

akute Phase (Akzeleration, Blastenschub)......100%

Gruss

Marc
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puffy
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Beitrag von puffy » 17.01.2010, 17:50

Hallo Haggy,danke für die Aufklärung.Ich bin mal gespannt,wielange das Amt sich mit der erneuten Bearbeitung Zeit lässt.Wenn ich etwas weiss,lass ich es Euch alle wissen.-Werde aber gegebenenfalls zum Anwalt gehen.
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