Hallo,
ja, Zuzahlungsbefreiung ist das falsche Wort von mir gewesen.
Zuzahlungsreduktion auf 1 % ist richtig.
Sorry.
Viele Grüße,
Hindemitter
P. S. Und dass es Verschlechterungen gab, ist an mir vorbei gegangen. Ich war schließlich schon vor dem 1. 4. 2007 chronisch krank und von der Neuerung nicht betroffen. Auch dafür sorry!
Behindertenausweis
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Eigentlich ist schon alles mit den vorangegangenen Beiträgen gesagt - hier noch meine eigenen Erfahrungen:
Wurde nach CML-Diagnose aufgrund des eingereichten Antrages vom Amt für Soziales befristet auf zwei Jahre mit 100% ein- und nach Verlängerungsantrag auf 50% befristet für vier Jahre herabgestuft. Nach Ablauf dieser Frist wieder Verlängerungsantrag gestellt, nunmehr 50% unbefristet - also zeitlebens - zuerkannt bekommen. Wie mir auch von anderen chronisch Kranken bekannt, eine wohl allgemein übliche Praxis...
Nutzen in Form von Rente mit 63 ohne Abzüge, Steuerermäßigung und rabattierte Eintrittspreise für kulturelle Veranstaltungen (abhängig vom jeweiligen Veranstalter).
NUR FÜR Glivec erläßt mir meine Apotheke die Zuzahlung - will mich sicherlich als umsatzstarken Kunden so lange wie irgend möglich behalten.
Beste Grüße aus Leipzig von
saegensc
Wurde nach CML-Diagnose aufgrund des eingereichten Antrages vom Amt für Soziales befristet auf zwei Jahre mit 100% ein- und nach Verlängerungsantrag auf 50% befristet für vier Jahre herabgestuft. Nach Ablauf dieser Frist wieder Verlängerungsantrag gestellt, nunmehr 50% unbefristet - also zeitlebens - zuerkannt bekommen. Wie mir auch von anderen chronisch Kranken bekannt, eine wohl allgemein übliche Praxis...
Nutzen in Form von Rente mit 63 ohne Abzüge, Steuerermäßigung und rabattierte Eintrittspreise für kulturelle Veranstaltungen (abhängig vom jeweiligen Veranstalter).
NUR FÜR Glivec erläßt mir meine Apotheke die Zuzahlung - will mich sicherlich als umsatzstarken Kunden so lange wie irgend möglich behalten.
Beste Grüße aus Leipzig von
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Hallo Simone,
auf der folgenden website findest Du ausführliche und klar verständliche Hinweise und Tips zur Beantragung des Schwerbehindertenausweises:
<!-- BBCode auto-link start --><a href="/http://www.schwerbehinderung-aktuell.de" target="_blank">http://www.schwerbehinderung-aktuell.de</a><!-- BBCode auto-link end -->
Viel Erfolg!
Liebe Grüße
Marta
auf der folgenden website findest Du ausführliche und klar verständliche Hinweise und Tips zur Beantragung des Schwerbehindertenausweises:
<!-- BBCode auto-link start --><a href="/http://www.schwerbehinderung-aktuell.de" target="_blank">http://www.schwerbehinderung-aktuell.de</a><!-- BBCode auto-link end -->
Viel Erfolg!
Liebe Grüße
Marta
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Hi Hindemitter,
ich war etwas überrascht, als ich deinen Beitrag gelesen habe und habe darauf hin nochmals selber nachgeschaut.
Auf sämtlichen Seiten wird nur diese Regelung zitiert:
"Schwerwiegend chronisch Kranke haben nach der Chronikerregelung Zuzahlungen in Höhe von maximal einem Prozent des Bruttoeinkommens zu tragen. Ansonsten beträgt die Belastungsgrenze zwei Prozent des Bruttoeinkommens.[1] Um die niedrigere Belastungsgrenze in Anspruch nehmen zu können, sieht das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ab dem 1. Januar 2008 neben dem Vorliegen einer chronischen Erkrankung weitere Voraussetzungen vor, die die Verantwortung der Versicherten für die eigene Gesundheit stärken und die Teilnahme an Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung fördern sollen: Versicherte, die bereits vor dem 1. April 2007 chronisch krank waren, fallen weiter unter die Chronikerregelung, wenn sie sich – ärztlich attestiert – therapiegerecht verhalten.[2]
Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und eines der folgenden Merkmale vorhanden ist:[3]
* Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten Kapitel SGB XI vor.
* Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60% vor, wobei der GdB oder die MdE nach den Maßstäben des § 30 Abs. 1 BVG oder des § 56 Abs. 2 SGB VII festgestellt und zumindest auch durch die Krankheit nach Satz 1 begründet sein muss.
* Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psycho-therapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit nach Satz 1 verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist. "
(Quelle:http://ck-wissen.de/ckwiki/index.php?ti ... erregelung)
Und auch auf allen anderen Seiten, die ich bisher durchforstet habe (inkl. die Homepage meiner KV), steht das gleiche. Hier noch ein Rechner, ab wann man befreit werden kann:http://ck-wissen.de/ckwiki/index.php?ti ... erregelung)
Also ich denke, dass man sehr wohl Zuzahlungen leisten muss (zumindest als gesetzlich Versicherter).
Gruß,
scratch
ich war etwas überrascht, als ich deinen Beitrag gelesen habe und habe darauf hin nochmals selber nachgeschaut.
Auf sämtlichen Seiten wird nur diese Regelung zitiert:
"Schwerwiegend chronisch Kranke haben nach der Chronikerregelung Zuzahlungen in Höhe von maximal einem Prozent des Bruttoeinkommens zu tragen. Ansonsten beträgt die Belastungsgrenze zwei Prozent des Bruttoeinkommens.[1] Um die niedrigere Belastungsgrenze in Anspruch nehmen zu können, sieht das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ab dem 1. Januar 2008 neben dem Vorliegen einer chronischen Erkrankung weitere Voraussetzungen vor, die die Verantwortung der Versicherten für die eigene Gesundheit stärken und die Teilnahme an Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung fördern sollen: Versicherte, die bereits vor dem 1. April 2007 chronisch krank waren, fallen weiter unter die Chronikerregelung, wenn sie sich – ärztlich attestiert – therapiegerecht verhalten.[2]
Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und eines der folgenden Merkmale vorhanden ist:[3]
* Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten Kapitel SGB XI vor.
* Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60% vor, wobei der GdB oder die MdE nach den Maßstäben des § 30 Abs. 1 BVG oder des § 56 Abs. 2 SGB VII festgestellt und zumindest auch durch die Krankheit nach Satz 1 begründet sein muss.
* Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psycho-therapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit nach Satz 1 verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist. "
(Quelle:http://ck-wissen.de/ckwiki/index.php?ti ... erregelung)
Und auch auf allen anderen Seiten, die ich bisher durchforstet habe (inkl. die Homepage meiner KV), steht das gleiche. Hier noch ein Rechner, ab wann man befreit werden kann:http://ck-wissen.de/ckwiki/index.php?ti ... erregelung)
Also ich denke, dass man sehr wohl Zuzahlungen leisten muss (zumindest als gesetzlich Versicherter).
Gruß,
scratch
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Hallo,
zur Zuzahlungsbefreiung:
Gesetzlich Versicherte und i. d. R. beihilfeberechtigte Beamte müssen bei Erkrankungen, die ohne ständiger Therapie und ärztlicher Betreuung sehr wahrscheinlich lebensbedrohlich oder zumindest schlimmer werden, keine Zuzahlung leisten (= sog. "Chroniker Regelung").
Ob ein GdB festgestellt wurde oder auf die Höhe des GdB kommt es dann nicht mehr an!!!
Bei der CML ist ein Fortschreiten bis zur Bedrohung des Lebens ohne Therapie wohl unstreitig.
Also beantrage Deine Befreiung bei Deiner Krankenkasse/ Beihilfestelle aufgrund dieser Regelung.
Die Regelung habe ich natürlich aus meinem Gedächtnis zitiert, nicht aus dem Gesetz... .
Viele Grüße,
Hindemitter
[addsig]
zur Zuzahlungsbefreiung:
Gesetzlich Versicherte und i. d. R. beihilfeberechtigte Beamte müssen bei Erkrankungen, die ohne ständiger Therapie und ärztlicher Betreuung sehr wahrscheinlich lebensbedrohlich oder zumindest schlimmer werden, keine Zuzahlung leisten (= sog. "Chroniker Regelung").
Ob ein GdB festgestellt wurde oder auf die Höhe des GdB kommt es dann nicht mehr an!!!
Bei der CML ist ein Fortschreiten bis zur Bedrohung des Lebens ohne Therapie wohl unstreitig.
Also beantrage Deine Befreiung bei Deiner Krankenkasse/ Beihilfestelle aufgrund dieser Regelung.
Die Regelung habe ich natürlich aus meinem Gedächtnis zitiert, nicht aus dem Gesetz... .
Viele Grüße,
Hindemitter
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Hallo Simone,
nähere Hinweise zu den Nachteilsausgleich findest Du <!-- BBCode Start --><A HREF="http://www.schwerbehindertenvertretung- ... gleich.pdf" TARGET="_blank">hier.</A><!-- BBCode End -->.
Ansonsten findest DU auch viele Informationen über die "Suche" im Diskussionsforum.
Arzneimittelbefreiung gibt es nicht, Rundfunkgebührenbefreiung auch nicht.
Gesetzlich Krankenversicherte beteiligen sich mit höchstens zwei Prozent ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinkünfte an ihren Zuzahlungen. Wer diese Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich bei seiner Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Schwerwiegend chronische Kranke (ich denke CMK gehört dazu) bezahlen 1 Prozent ihrer Familien-Bruttoeinkünfte. Abgezogen werden kann noch ein Betrag pro Kind.
Ob die 50% gerechtfertigt sind, kann ich Dir leider nicht beantworten. Frage doch bitte Deinen Arzt. Die Spannweite reicht von 50 bis 100%, abhängig von der jeweiligen Beantragungsstelle.
Marc
nähere Hinweise zu den Nachteilsausgleich findest Du <!-- BBCode Start --><A HREF="http://www.schwerbehindertenvertretung- ... gleich.pdf" TARGET="_blank">hier.</A><!-- BBCode End -->.
Ansonsten findest DU auch viele Informationen über die "Suche" im Diskussionsforum.
Arzneimittelbefreiung gibt es nicht, Rundfunkgebührenbefreiung auch nicht.
Gesetzlich Krankenversicherte beteiligen sich mit höchstens zwei Prozent ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinkünfte an ihren Zuzahlungen. Wer diese Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich bei seiner Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Schwerwiegend chronische Kranke (ich denke CMK gehört dazu) bezahlen 1 Prozent ihrer Familien-Bruttoeinkünfte. Abgezogen werden kann noch ein Betrag pro Kind.
Ob die 50% gerechtfertigt sind, kann ich Dir leider nicht beantworten. Frage doch bitte Deinen Arzt. Die Spannweite reicht von 50 bis 100%, abhängig von der jeweiligen Beantragungsstelle.
Marc
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Hallo Simone,
ich habe zwar 60%, aber auch nur, weil ich zusätzlich zur CML noch einen Bandscheibenvorfall hatte. Man hatte dann 50% für die CML und 20% für den Rücken angegeben, wobei man die Prozentzahlen nicht einfach zusammenzählen kann. Insgesamt wurde mir dann 60% zugesprochen. Sowie ich es verstanden habe sind die 50% für die CML auch Standard und nur in Einzelfällen (Blastenkrise/SZT) wird das höher angesetzt.
Bezüglich der Rundfunkbefreiung meine ich, dass das nur bei Gehbehinderung geht, genau wie mit den Parken auf Behindertenflächen, vergünstigte Fahrscheine öffentlicher Verkehrsmittel etc.. Zur Arzneimittelbefreiung kann ich leider nichts sagen, da ich beruflicherseits davon komplett befreit bin.
Ansonsten nutze ich den Ausweis noch für die Steuererklärung. Da kann man je nach Grad der Behinderung einen bestimmten Satz angeben. Weiterhin kriege ich 5 Tage mehr Urlaub im Jahr. Und ins Stadion bei meinen Bundesligaverein komme ich auch vergünstigt
Viele Grüße Andreas
[addsig]
ich habe zwar 60%, aber auch nur, weil ich zusätzlich zur CML noch einen Bandscheibenvorfall hatte. Man hatte dann 50% für die CML und 20% für den Rücken angegeben, wobei man die Prozentzahlen nicht einfach zusammenzählen kann. Insgesamt wurde mir dann 60% zugesprochen. Sowie ich es verstanden habe sind die 50% für die CML auch Standard und nur in Einzelfällen (Blastenkrise/SZT) wird das höher angesetzt.
Bezüglich der Rundfunkbefreiung meine ich, dass das nur bei Gehbehinderung geht, genau wie mit den Parken auf Behindertenflächen, vergünstigte Fahrscheine öffentlicher Verkehrsmittel etc.. Zur Arzneimittelbefreiung kann ich leider nichts sagen, da ich beruflicherseits davon komplett befreit bin.
Ansonsten nutze ich den Ausweis noch für die Steuererklärung. Da kann man je nach Grad der Behinderung einen bestimmten Satz angeben. Weiterhin kriege ich 5 Tage mehr Urlaub im Jahr. Und ins Stadion bei meinen Bundesligaverein komme ich auch vergünstigt

Viele Grüße Andreas
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Hallo, ich habe mal eine Frage zwecks Einstufung in Grad der Behinderung. Mir wurden 50 Prozent zugesprochen. Bin eigentlich zufrieden, da ich ja leben kann wie bisher und eigentlich keine Einschränkungen mehr habe. Jetzt sagte mir eine Bekannte mit 60 Prozent wäre ich Arzneimittelbefreit, stimmt das? Soll ich jetzt wiederspruch einlegen? Müßt ihr bei den Medis zuzahlen? Und für welche Fällt nützt ihr den Ausweiß? Sie sagte mir auch man werde Rundfunkbefreit stimmt das? Ich weiß nicht wo ich mich erkundigen könnte........
lg Simone
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lg Simone
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