GdB von 50 in Berlin?

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Andreas13349
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Re: GdB von 50 in Berlin?

Beitrag von Andreas13349 » 04.12.2013, 11:26

Ich möcht' mich grad mal herzlich bei allen bedanken, die mich an ihrer Sicht der Dinge haben teilhaben lassen! Ich werde jetzt nicht in Widerspruch gehen, sondern den unbefristeten Bescheid annehmen, und hoffen, dass ich nicht in die Situation komme später Grund zu haben einen "Verschlechterungsantrag" stellen zu müssen/können - auch wenn ich mich auch jetzt schon durchaus als "richtig" krank empfinde.
Beste Grüße
Andreas aus Berlin

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Diagnose: CML, April 2013, Therapie: Tasigna, IgE pendelt zw. 400 - 600

monika301111
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Re: GdB von 50 in Berlin?

Beitrag von monika301111 » 02.12.2013, 19:29

guten abend,jetzt muss ich mich mal einschalten.ich habe nach 1 jahr die runterstufung von 50 auf 30% bei erheblichen nebenwirkungen und folgeerkrankungen,welche aber einzeln weniger als 10% zählen und somit nicht angerechnet werden.bei 50% wäre ich ganz ruhig. einfach um keine verschlechterung zu riskieren.ich wünsch dir natürlich,dass es für dich so bleibt. für mich hat der kampf gerade wieder angefangen.
hallo exil hanseat können wir mal auf pn gehen und uns ggf. mal telefonisch austauschen?hab einfach zu wenig erfahrung mit dem pc,aber mein sohn bringt es mir gerade bei.auch das wird bald.lg monika

Exil-Hanseat
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Re: GdB von 50 in Berlin?

Beitrag von Exil-Hanseat » 30.11.2013, 13:48

Lieber Andreas,

ich würde den Bescheid in jedem Fall rechtskräftig werden lassen.

In jedem Fall!

Er ist für einen CML-Patienten im ersten Behandlungsjahr nach aktueller Rechtslage ein Geschenk.
Nie und nimmer wirst du 70% bekommen.
Zumindest wünsche ich dir das, weil dann wärst du richtig krank.

Sollte es sich wirklich verschlimmern, kannst du einen Verschlechterungsantrag stellen.

Alles Gute

Franke
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Re: GdB von 50 in Berlin?

Beitrag von Franke » 30.11.2013, 13:46

Hi Andreas,
bist du in chronischer oder in akzelerierter Phase?

Es kann durchaus Faelle geben, die in der Vergangenheit, auch in chronischer Phase hoeher eingestuft wurden. Allerdings nach alter Rechtsprechung.

Meine (subjektive) Einschaetzung nach neuem Recht - ich bin kein Jurist! - Erstdiagnose in chronischer Phase > I. D. R. 50% > nach einem Jahr Herabstufung UNTER 50%, sofern kein massiven Nebenwirkungen.

Info zu den unterschiedlichen Kompensationsausgleichen wie der Amtsschimmel die Vorteile nennt:

Bereits ab 50% hast du
- 5 Tage Sonderurlaub
- kannst Du frueher in Rente gehen ohne finanziellen Nachteil

Einziger Unterschied zu 70%:
Etwas hoeherer Steuerfreibetrag, der sich netto p.a. gerade so ueber einen dreistelligen Rueckerstattungsbetrag quaelt.

Erst ab 80% Gdb hoehere Steuerbeguenstigungen (z. B. Pendlerpauschale darf fuer hin und zurueck angegeben werden).

Legst Du jetzt Widerspruch ein, wird sicher das neue Recht angewandt und der Status unbefristet gestrichen. Nach einem Jahr verlierst Du dann den SB Status, wenn es Dir wieder besser geht. Und da willst Du doch hin oder etwa nicht?

Mein tipp: Behalte den Spatz in der Hand - die Tauben auf dem Dach sind sehr unruhig :!: :wink:

Allerbeste Gruesse
Der Franke

Andreas13349
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Re: GdB von 50 in Berlin?

Beitrag von Andreas13349 » 30.11.2013, 11:52

hmmm, da bin ich jetzt eher verwirrt. nach kurzer Rücksprache mit meinem Onkologen meint der, ich sollte durchaus dort nochmal "nachhaken", er kenne eine Rehe von Patienten, denen es nicht minder "schlecht" geht, aber einen durchaus Höheren GdB zuerkannt bekamen. außerdem soll es ab 70 deutliche Vorteile (Finanzamt / früher Renteneintritt) geben!? Habe leider nur noch wenige Tage um mich zu rühren. :-( Andererseits aber im Moment weder die Kraft, die Zeit noch die Lust auf ein "hin- und her" mit dem Amt.

Ich dank dir für die Anregung, und werde mir das nochmal ernsthaft überlegen.
Franke hat geschrieben:@Andreas:
Keinen Widerspruch einlegen !!!

Deine 50% UNBEFRISTET sind ein Gluecksfall.
Auch wenn Dein Sachbearbeiter das aktuell geltende Recht
nicht richtig interpretiert hat, wird Dein Bescheid nach Ablauf der Widerspruchsfrist zu einem sog. Verwaltungsakt und damit dauerhaft rechtsbindend und nicht revidierbar. Also still halten, Frist ablaufen lassen und heimlich freuen. NB! Auch das Amt koennte innerhalb der Widerspruchsfrist seine Entscheidung korrigieren. Hoffe also mal nicht, das hier die falschen Leute mitlesen... .

Ich glaube ich wuerde solange diesen Foreneintrag verbergen. :roll:

Allerbeste Gruesse
Der Franke
Beste Grüße
Andreas aus Berlin

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Franke
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Re: GdB von 50 in Berlin?

Beitrag von Franke » 30.11.2013, 10:09

@Andreas:
Keinen Widerspruch einlegen !!!

Deine 50% UNBEFRISTET sind ein Gluecksfall.
Auch wenn Dein Sachbearbeiter das aktuell geltende Recht
nicht richtig interpretiert hat, wird Dein Bescheid nach Ablauf der Widerspruchsfrist zu einem sog. Verwaltungsakt und damit dauerhaft rechtsbindend und nicht revidierbar. Also still halten, Frist ablaufen lassen und heimlich freuen. NB! Auch das Amt koennte innerhalb der Widerspruchsfrist seine Entscheidung korrigieren. Hoffe also mal nicht, das hier die falschen Leute mitlesen... .

Ich glaube ich wuerde solange diesen Foreneintrag verbergen. :roll:

Allerbeste Gruesse
Der Franke

Monika3011

Re: GdB von 50 in Berlin?

Beitrag von Monika3011 » 12.11.2013, 19:45

hallo cecil,so in etwa liest sich mein bescheid.dierealität sieht jedoch so aus,dass ich es dieses jahr durch immer wiederkehrender erkrankungen auf ca.10 wochen arbeiten geschafft habe.ich liebe meinen beruf,aber stosse schon nach wenigen tagen an meine grenzen. danke trotzdem für die schnelle antwort gruss monika

Cecil
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Re: GdB von 50 in Berlin?

Beitrag von Cecil » 12.11.2013, 19:27

Sollte heißen: Die Weichen werden bei der Antragstellung oder beim Widerspruch gestellt. Und Eure Ärzte müssen Feststellungen und Zusammenhänge beschreiben/bestätigen.

Cecil
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Re: GdB von 50 in Berlin?

Beitrag von Cecil » 12.11.2013, 19:09

3. Gesamt-GdS
a)
Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so sind zwar Einzel-GdS anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdS durch alle Funktionsbeeinträchtigungen dürfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden. Auch andere Rechenmethoden sind für die Bildung eines Gesamt-GdS ungeeignet. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander.
b)
Bei der Gesamtwürdigung der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen sind unter Berücksichtigung aller sozialmedizinischen Erfahrungen Vergleiche mit Gesundheitsschäden anzustellen, zu denen in der Tabelle feste GdS-Werte angegeben sind.
c)
Bei der Beurteilung des Gesamt-GdS ist in der Regel von der Funktionsbeeinträchtigung auszugehen, die den höchsten Einzel-GdS bedingt, und dann im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen zu prüfen, ob und inwieweit hierdurch das Ausmaß der Behinderung größer wird, ob also wegen der weiteren Funktionsbeeinträchtigungen dem ersten GdS 10 oder 20 oder mehr Punkte hinzuzufügen sind, um der Behinderung insgesamt gerecht zu werden.
d)
Um die Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander beurteilen zu können, muss aus der ärztlichen Gesamtschau heraus beachtet werden, dass die Beziehungen der Funktionsbeeinträchtigungen zueinander unterschiedlich sein können:
aa)
Die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen können voneinander unabhängig sein und damit ganz verschiedene Bereiche im Ablauf des täglichen Lebens betreffen.
bb)
Eine Funktionsbeeinträchtigung kann sich auf eine andere besonders nachteilig auswirken. Dies ist vor allem der Fall, wenn Funktionsbeeinträchtigungen an paarigen Gliedmaßen oder Organen - also z. B. an beiden Armen oder beiden Beinen oder beiden Nieren oder beiden Augen - vorliegen.
cc)
Die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen können sich überschneiden.
dd)
Die Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung werden durch eine hinzutretende Gesundheitsstörung nicht verstärkt.
ee)
Von Ausnahmefällen (z. B. hochgradige Schwerhörigkeit eines Ohres bei schwerer beidseitiger Einschränkung der Sehfähigkeit) abgesehen, führen zusätzliche leichte Gesundheitsstörungen, die nur einen GdS von 10 bedingen, nicht zu einer Zunahme des Ausmaßes der Gesamtbeeinträchtigung, auch nicht, wenn mehrere derartige leichte Gesundheitsstörungen nebeneinander bestehen. Auch bei leichten Funktionsbeeinträchtigungen mit einem GdS von 20 ist es vielfach nicht gerechtfertigt, auf eine wesentliche Zunahme des Ausmaßes der Behinderung zu schließen."

aus: Teil A: Allgemeine Grundsätze
Quelle auch weiterhin:
http://www.gesetze-im-internet.de/versm ... 00008.html
(aktueller Stand)

monika301111
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Re: GdB von 50 in Berlin?

Beitrag von monika301111 » 12.11.2013, 19:00

hallo ihr lieben,hatte heute meine runterstufung auf 30% in der post.die lebensqualität ist nicht nur durch die cml sondern auch durch massive rückenpropleme ,depressionen stark rückläufig.die wiederbegutachtung lief seit3.1.13 .bin gerade ganz schön neben der spur .lg monika

Andreas13349
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Re: GdB von 50 in Berlin?

Beitrag von Andreas13349 » 12.11.2013, 15:09

Vielen Dank für die wirklich sehr hilf- und aufschlussreichen Infos!

Ich werde mal mit meinem Arzt Rücksprache halten, und überlegen ob's Sinn macht für einen höheren GdB "zu streiten". Lust / Energie hätte ich dazu jetzt mal keine. :-(

Die rückwirkende Anerkennung hatte ich formlos in meinem Anschreiben, zum Antrag, "beantragt". Ich wurde dann auch erst noch aufgefordert, das näher zu begründen. Hab ich mit Befreiung der Rezeptgebühren und Freibetrag beim Finanzamt. Das hat scheinbar gereicht, da ich den Ausweis noch nicht habe - und im Bescheid nichts dazu steht, weiß ich noch nicht, ob für wie lange die Anerkennung ausgesprochen wurde.

>>> Nachtrag 13.11.2013: Habe heute meinen Ausweis bekommen, gültig ab "Eingang des Antrags" ... gültig bis: unbefristet.
Für den rückwirkenden Zeitraum (ab Diagnosetag) habe ich eine Extra-Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt bekommen. <<<
Zuletzt geändert von Andreas13349 am 13.11.2013, 18:11, insgesamt 1-mal geändert.
Beste Grüße
Andreas aus Berlin

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paradoxon
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Re: GdB von 50 in Berlin?

Beitrag von paradoxon » 11.11.2013, 21:57

Hallo Cecil,

danke für den Link. Da steht nun also explizit, dass man in akzelerierter Phase oder Blastenkrise GdB 100 bekommt, im Jahr nach Diagnose bzw. ohne Remission 50-80 und sonst weniger. Zwischen 50 und 80 liegt dann aber wohl der Spielraum derjenigen, die das bearbeiten...
Gut sieht man daran auch, dass eigentlich nur die Remission berücksichtigt wird, nicht aber die Nebenwirkungen der Therapie oder psychische Belastungen.

Übrigens gibt es in diesem Thread noch viele Infos zum Thema:
http://www.leukaemie-online.de/index.ph ... f=7&t=3557

Viele Grüße
Jonathan

Cecil
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Re: GdB von 50 in Berlin?

Beitrag von Cecil » 11.11.2013, 19:19

http://www.gesetze-im-internet.de/versm ... 00008.html

Anlage/GdS-Tabelle, Nr. 16.5.1. (ganz weit runter scrollen)

paradoxon
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Re: GdB von 50 in Berlin?

Beitrag von paradoxon » 11.11.2013, 18:50

Hallo Andreas,

nee, ich komme aus der alten Hauptstadt :)

Ja, da gibt es durchaus Unterschiede, je nach Amt bzw. vermutlich je nach Sachbearbeiter.
"Andere Probleme" wirken sich vermutlich nicht auf den GdB aus, wenn die unabhängig von der CML bzw. der TKI-Therapie sind. Es gilt ja bei mehreren Behinderungen immer nur der höchste Grad, das wird nicht aufaddiert. Was genau du haben musst, um einen höheren GdB als 50 zu bekommen, weiß ich gar nicht. Früher war der Grad im Katalog ja noch höher, andere haben bei Diagnose in akzelerierter Phase 100% bekommen und das wurde dann in Remission auch nicht gleich ganz runter gekürzt, siehe hier: http://www.leukaemie-online.de/index.ph ... f=7&t=3605

Viele Grüße
Jonathan

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Re: GdB von 50 in Berlin?

Beitrag von Andreas13349 » 11.11.2013, 16:51

Hallo Jonathan,

vielen Dank für die Rückmeldung. Da es ja offenbar regional erhebliche Unterschiede zu geben scheint, würde ich doch gern noch nachfragen, ob Du auch in Berlin bist!?

Ich habe auch noch andere Probleme (Allergien u. Unverträglichkeiten), weiß aber nicht inwieweit mein Arzt dazu was geschrieben hatte.

Gruß
Andreas
paradoxon hat geschrieben:Hallo Andreas,

Standard sind bei der CML 50% im ersten Jahr, danach je nach tatsächlicher Beeinträchtigung.
Normalerweise wird der Schwerbehindertenausweis nicht rückwirkend ausgestellt (sondern erst ab Eingang des Antrags), in dem Sinne kommst du eigentlich noch gut weg.
Nur, wenn du wirklich deutliche Einschränkungen hast, könntest du versuchen, einen höheren GdB zu bekommen.

Ich selbst habe vor kurzem auch einen Ausweis beantragt und ihn nun bekommen: 50% ab Eingang des Antrags, aber unbefristet - da war das Amt bei mir großzügig oder will verhindern, nächstes Jahr wieder Arbeit mit mir zu haben ;)

Viele Grüße
Jonathan
Beste Grüße
Andreas aus Berlin

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