von PMF2SZT » 30.01.2021, 18:40
Hallo Tina,
die Rückstufung auf GdB 30 erfolgt routinemäßig und bleibt lebenslang. Im Rahmen der Nachprüfung kannst Du die Gelegenheit nutzen, eine höhere Einstufung zu erzielen. Nach meiner Erfahrung liegen 3 Jahre nach einer allogenen SZT häufig noch diverse gesundheitliche Einschränkungen und Nachwirkungen vor, die eine höhere Einstufung rechtfertigen können.
Ich selbst habe z.B. im Rahmen der Anhörung vor der Erteilung des Nachprüfungsbescheides folgende Einschränkungen bei der Teilhabe geltend gemacht: Polyglobulie und leichte Thrombozytopenie (das Eisen ist inzwischen durch regelmäßige Erythroapheresen "entsorgt"), Immundefekt mit Mangel an CD4+-Lymphozyten in Verbindung mit einem unzureichenden CD4+/CD8+- Verhältnis sowie einem Mangel an Immunglobulinen A und G, Herz: Persistierendes Vorhofflimmern, Skelett: LWS-Syndrom und Gelenkprobleme, Haut: Intermittierendes Gesichtserythem/-exanthem, Konzentrationsmangel und Vergeßlichkeit ("Chemo-Brain"), Schlafstörungen, und Psychische Probleme. Deshalb wurde mir dann ein GdB von 50 angeboten. Daraufhin habe ich nochmals an das ZBFS (in Bayern anstatt des Versorgungsamtes zuständig) geschrieben, weil m.E. die geltend gemachten Einschränkungen nicht vollständig und hinreichend berücksichtigt wurden. Darauf hin wurde mir dann im Nachprüfungsbescheid ein GdB von 70 zugestanden, so dass ich keinen Grund zu einem Einspruch erkennen konnte.
Ich denke, fast jeder hat nach einer allogenen SZT einen nachweisbaren Immunsystemmangel und irgendwelche Probleme mit trockener Haut bzw. Schleimhautprobleme. Man muss sich nur mal konzentriert hin setzen und systematisch alle Dinge sammeln und aufschreiben. Dann ist es notwendig, alle Probleme mit Befundberichten von Fachärzten bzw. der KMT-Ambulanz zu untermauern. Da ist es sehr hilfreich, wenn man sich einen Ordner mit allen Arztbriefen und Befundberichten zugelegt hat. Eine eventuelle Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit kann sich natürlich negativ auswirken. Bei allen Punkten, die man berücksichtigt haben möchte, muss immer die Frage gestellt werden: Inwieweit ist meine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt? Für die abschließende Einstufung ist IMMER nur diese tatsächliche Einschränkung der Teilhabe entscheidend, und NICHT die Diagnose oder die Therapie (Beispiel: Bluthochdruck - wenn man mit einem Medikament gut eingestellt ist, hat man keine Einschränkungen in seinem täglichen Leben). Hierbei liegen die eigene Einschätzung und die des Amtes oft meilenweit auseinander, oftmals aus Unkenntnis. Auch die Einschätzung der Ärzte liegt oft drastisch daneben.
Wenn alles keinen Erfolg hat, ist anwaltliche Unterstützung, die im Sozialrecht erfahren sein muss, notwendig. Das kann der VdK oder ähnliche Stellen sein (leider ist hier erfahrungsgemäß eine große Bandbreite bei der Qualität zu erwarten, die Erfahrungen reichen von sehr positiv bis sehr negativ). Ich persönlich empfehle immer eine absolute Spezialistenkanzlei, was allerdings je nach Rechtsschutzversicherung Geld kosten kann.
Im LENAforum.de gibt es für solche Themen einen eigenen Bereich, wo Du Dich gerne mit über 500 anderen Stammzelltransplantierten und deren Angehörigen über diese Fragen austauschen kannst.
Alles Gute!
Hallo Tina,
die Rückstufung auf GdB 30 erfolgt routinemäßig und bleibt lebenslang. Im Rahmen der Nachprüfung kannst Du die Gelegenheit nutzen, eine höhere Einstufung zu erzielen. Nach meiner Erfahrung liegen 3 Jahre nach einer allogenen SZT häufig noch diverse gesundheitliche Einschränkungen und Nachwirkungen vor, die eine höhere Einstufung rechtfertigen können.
Ich selbst habe z.B. im Rahmen der Anhörung vor der Erteilung des Nachprüfungsbescheides folgende Einschränkungen bei der Teilhabe geltend gemacht: Polyglobulie und leichte Thrombozytopenie (das Eisen ist inzwischen durch regelmäßige Erythroapheresen "entsorgt"), Immundefekt mit Mangel an CD4+-Lymphozyten in Verbindung mit einem unzureichenden CD4+/CD8+- Verhältnis sowie einem Mangel an Immunglobulinen A und G, Herz: Persistierendes Vorhofflimmern, Skelett: LWS-Syndrom und Gelenkprobleme, Haut: Intermittierendes Gesichtserythem/-exanthem, Konzentrationsmangel und Vergeßlichkeit ("Chemo-Brain"), Schlafstörungen, und Psychische Probleme. Deshalb wurde mir dann ein GdB von 50 angeboten. Daraufhin habe ich nochmals an das ZBFS (in Bayern anstatt des Versorgungsamtes zuständig) geschrieben, weil m.E. die geltend gemachten Einschränkungen nicht vollständig und hinreichend berücksichtigt wurden. Darauf hin wurde mir dann im Nachprüfungsbescheid ein GdB von 70 zugestanden, so dass ich keinen Grund zu einem Einspruch erkennen konnte.
Ich denke, fast jeder hat nach einer allogenen SZT einen nachweisbaren Immunsystemmangel und irgendwelche Probleme mit trockener Haut bzw. Schleimhautprobleme. Man muss sich nur mal konzentriert hin setzen und systematisch alle Dinge sammeln und aufschreiben. Dann ist es notwendig, alle Probleme mit Befundberichten von Fachärzten bzw. der KMT-Ambulanz zu untermauern. Da ist es sehr hilfreich, wenn man sich einen Ordner mit allen Arztbriefen und Befundberichten zugelegt hat. Eine eventuelle Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit kann sich natürlich negativ auswirken. Bei allen Punkten, die man berücksichtigt haben möchte, muss immer die Frage gestellt werden: Inwieweit ist meine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt? Für die abschließende Einstufung ist IMMER nur diese tatsächliche Einschränkung der Teilhabe entscheidend, und NICHT die Diagnose oder die Therapie (Beispiel: Bluthochdruck - wenn man mit einem Medikament gut eingestellt ist, hat man keine Einschränkungen in seinem täglichen Leben). Hierbei liegen die eigene Einschätzung und die des Amtes oft meilenweit auseinander, oftmals aus Unkenntnis. Auch die Einschätzung der Ärzte liegt oft drastisch daneben.
Wenn alles keinen Erfolg hat, ist anwaltliche Unterstützung, die im Sozialrecht erfahren sein muss, notwendig. Das kann der VdK oder ähnliche Stellen sein (leider ist hier erfahrungsgemäß eine große Bandbreite bei der Qualität zu erwarten, die Erfahrungen reichen von sehr positiv bis sehr negativ). Ich persönlich empfehle immer eine absolute Spezialistenkanzlei, was allerdings je nach Rechtsschutzversicherung Geld kosten kann.
Im LENAforum.de gibt es für solche Themen einen eigenen Bereich, wo Du Dich gerne mit über 500 anderen Stammzelltransplantierten und deren Angehörigen über diese Fragen austauschen kannst.
Alles Gute!