von unknown » 20.03.2004, 09:14
Hallo Jan,
leider haben mein Mann und ich seit der Gesundheitsreform sehr unerfreuliche Erfahrungen mit unserer Krankenkasse hinsichtlich der Übernahme der Fahrtkosten (und nicht nur hierzu!!!) gemacht.
Bei meinem Mann wurde im August 2003 die Diagnose AML gestellt. Im November wurde er allogen transplantiert. Da die Übernahme der Fahrtkosten seit Januar 2004 der vorherigen Genehmigung der Krankenkasse bedarf, haben wir im Januar auch sofort mit der Krankenkasse Kontakt aufgenommen. Es ging uns dabei um die Übernahme der Fahrtkosten zu den nachstationären Wiedervorstellungsterminen. Unser Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten wurde natürlich abgelehnt. Die Krankenkasse beruft sich dabei auf eine Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, wonach Fahrtkosten bei Transplantationen mit der an das Transplantationszentrum gezahlten Transplantationspauschale abgegolten seien. Wir müßten uns also wegen der Übernahme der Fahrtkosten an das zuständige Transplantationszentrum wenden
Daraufhin haben wir uns an das Transplantationszentrum gewandt, das uns bescheinigt hat, die von der Kasse gezahlte Transplantationspauschale gelte nur bis Tag +50 nach Transplantation. Diese Bescheinigung sowie eine weitere Bescheinigung des Transplantationszentrums, dass mein Mann aufgrund der Immunsuppression nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren darf und die nachstationären Wiedervorstellungen zwingend medizinisch notwendig sind, haben wir daraufhin wieder bei der Kasse eingereicht. Dann hat die Kasse mitgeteilt, die Begrenzung auf Tag +50 nach Transplantation hätte das Transplantationszentrum eigenmächtig festgelegt. Dies sei so in der Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden nicht geregelt. Mit dieser Begründung hat die Kasse die Übernahme der Fahrkosten erneut abgelehnt und uns wieder an das Transplantationszentrum verwiesen. Unsere Anfrage, Einsicht in diese ominöse "Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden" nehmen zu dürfen, wurden abgelehnt (gibt es da etwas zu verbergen?!).
Es kann doch wohl nicht sein, dass wir uns wegen der Übernahme der Fahrtkosten mit dem Transplantationszentrum auseinandersetzen müssen? Außerdem müssen doch die Kasse bzw. das Transplantationszentrum unter sich klären, wer hier was bezahlt? Noch dazu bekommen wir ja überhaupt keine Möglichkeit, hier einzugreifen, da uns der Einblick in irgendwelche Vereinbarungen ja beharrlich verwehrt wird.
Wir haben natürlich auch die Richtlinie des Bundesausschusses vom 22.01.2004 über die Verordnung von Krankenfahrten ins Spiel gebracht, aber hierauf geht die Kasse erst gar nicht ein. Immer wieder wird auf der Transplantationspauschale und der Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden herumgeritten.
Wir haben nun Widerspruch eingelegt und hoffen, dass der Widerspruchsausschuß ein Einsehen hat. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir wohl vor Gericht ziehen müssen...
Viele Grüße
Hallo Jan,
leider haben mein Mann und ich seit der Gesundheitsreform sehr unerfreuliche Erfahrungen mit unserer Krankenkasse hinsichtlich der Übernahme der Fahrtkosten (und nicht nur hierzu!!!) gemacht.
Bei meinem Mann wurde im August 2003 die Diagnose AML gestellt. Im November wurde er allogen transplantiert. Da die Übernahme der Fahrtkosten seit Januar 2004 der vorherigen Genehmigung der Krankenkasse bedarf, haben wir im Januar auch sofort mit der Krankenkasse Kontakt aufgenommen. Es ging uns dabei um die Übernahme der Fahrtkosten zu den nachstationären Wiedervorstellungsterminen. Unser Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten wurde natürlich abgelehnt. Die Krankenkasse beruft sich dabei auf eine Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, wonach Fahrtkosten bei Transplantationen mit der an das Transplantationszentrum gezahlten Transplantationspauschale abgegolten seien. Wir müßten uns also wegen der Übernahme der Fahrtkosten an das zuständige Transplantationszentrum wenden
Daraufhin haben wir uns an das Transplantationszentrum gewandt, das uns bescheinigt hat, die von der Kasse gezahlte Transplantationspauschale gelte nur bis Tag +50 nach Transplantation. Diese Bescheinigung sowie eine weitere Bescheinigung des Transplantationszentrums, dass mein Mann aufgrund der Immunsuppression nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren darf und die nachstationären Wiedervorstellungen zwingend medizinisch notwendig sind, haben wir daraufhin wieder bei der Kasse eingereicht. Dann hat die Kasse mitgeteilt, die Begrenzung auf Tag +50 nach Transplantation hätte das Transplantationszentrum eigenmächtig festgelegt. Dies sei so in der Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden nicht geregelt. Mit dieser Begründung hat die Kasse die Übernahme der Fahrkosten erneut abgelehnt und uns wieder an das Transplantationszentrum verwiesen. Unsere Anfrage, Einsicht in diese ominöse "Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden" nehmen zu dürfen, wurden abgelehnt (gibt es da etwas zu verbergen?!).
Es kann doch wohl nicht sein, dass wir uns wegen der Übernahme der Fahrtkosten mit dem Transplantationszentrum auseinandersetzen müssen? Außerdem müssen doch die Kasse bzw. das Transplantationszentrum unter sich klären, wer hier was bezahlt? Noch dazu bekommen wir ja überhaupt keine Möglichkeit, hier einzugreifen, da uns der Einblick in irgendwelche Vereinbarungen ja beharrlich verwehrt wird.
Wir haben natürlich auch die Richtlinie des Bundesausschusses vom 22.01.2004 über die Verordnung von Krankenfahrten ins Spiel gebracht, aber hierauf geht die Kasse erst gar nicht ein. Immer wieder wird auf der Transplantationspauschale und der Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden herumgeritten.
Wir haben nun Widerspruch eingelegt und hoffen, dass der Widerspruchsausschuß ein Einsehen hat. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir wohl vor Gericht ziehen müssen...
Viele Grüße