Fragen zum Arbeitsrecht

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Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: Fragen zum Arbeitsrecht

von Hindemitter » 06.03.2007, 16:26

Hallo Gast!

Über schwebende Verfahren (z.B. beim Versorgungsamt) musst Du Deinem Arbeitgeber keine Auskunft geben.

Erst, wenn Dir der Schwerbehindertenstatus offiziell zuerkannt wurde und die Schwerbehinderung dazu führt, dass Du Deine konkrete Tätigkeit nicht mehr gefahrlos ausüben kannst, dann musst Du das Deinem Arbeitgeben sagen. Z.B. Du siehst kaum noch etwas und bist Berufskraftfahrer -Du bist dann nämlich nicht mehr in der Lage gefahrlos Auto zu fahren, davor muss Dich Dein Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht schützen. [ich weiß, blödes Beispiel, aber Du kannst Dir die Richtung jetzt vielleicht vorstellen...?]

Du musst Deinem Arbeitgeber auch von der Schwerbehinderung grundsätzlich nichts sagen, solange Du Dich nicht auf Deine Rechte als Schwerbehinderter berufen möchtest; möchtest Du aber beispielsweise Deine Teilzeit aufgrund der Schwerbehinderung durchboxen, dann musst Du den Arbeitgeber natürlich darüber informieren. Hintergrund: Du bekommst Nachteilsausgleiche als Schwerbehinderter, Dein Arbeitgeber kann seine "Schwerbehindertenquote" im Gegenzug besser erfüllen (d.h. er bezahlt weniger Abgabe) und er hat gegenüber der Arbeitsagentur Ansprüche in bestimmten Fällen, wenn Du z.B. besonders häufig fehlst, etc. (es lohnt sich, die Arbeitgeber darauf aufmerksam zu machen, sie wissen das oft nicht und sind deshalb über schwerbehinderte Arbeitnehmer "not amused"; in Bayern gibt es den Integrationsfachdienst, der Arbeitgeber auf ihre Ansprüche aufklärt, in anderen Bundesländern wären entsprechende Einrichtungen z.B. bei der Arbeitsagentur zu erfragen).

Ich empfehle Dir folgendes Vorgehen:

Wenn Du den Schwerbehindertenstatus hast und den Ausweis abgeholt hast, dann legst Du ihn dem Arbeitgeber vor. Ich würde aber nur den Ausweis vorlegen, die Diagnose steht da nämlich nicht drin, nur der GdB.

Dann kannst Du Deine Rechte geltend machen, der Arbeitgeber seine wiederum auch.

Vorher würd ich nichts sagen, Du weisst schließlich ja nicht, wie hoch Dein GdB dann letztendlich ausfällt und für wie lange Du den Ausweis bekommst.

Auch für das hier geschriebene gilt: Diese Auskunft ist unverbindlich und kann im Einzelfall auch falsch sein, weil ich den ganzen Sachverhalt bzw. alle anzuwendenden Vorschriften nicht kennen kann/ kenne!

Viele Grüße,
Hindemitter

<!-- BBCode Start --><I>musst</I><!-- BBCode End -->
[addsig]

von unknown » 06.03.2007, 14:42

Hallo,

ich habe jetzt den Antrag gestellt.

Bin ich jetzt verflichtet dem Arbeitgeber sofort zu melden. <IMG SRC="modules/phpBB_14/images/smiles/icon_confused.gif">

von Hindemitter » 06.03.2007, 13:51

Hallo allerseits!

Also das Arbeitsrecht ist ein recht kompliziertes Rechtsgebiet, in dem Tarifverträge, Arbeitsverträge, verschiedene Gesetze und die Rechtsprechung berücksichtigt werden muss.
Deshalb ist bei der Frage nach dem Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung in der Regel der Besuch eines Fachanwalts für Arbeitsrecht sinnvoll, die Agentur für Arbeit und Gewerkschaften geben sicherlich aber auch (kostenlos???) Auskunft.

Trotzdem aber ein paar Infos, die aber keinen Anspruch auf die Richtigkeit im jeweiligen Einzelfall haben, sie sollen nur Hinweise sein!
Also:

Ich gehe davon aus, Du hast CML, in der chronischen Phase. Dadurch kannst Du die Feststellung eines Schwerbehinderten-Status beantragen, die Höhe des GdB ist 50 bis 80, je nach Vergrößerung Deiner Milz.
Damit wärst Du ein "schwerbehinderter Mensch" und könntest den besonderen Kündigungsschutz in Anspruch nehmen. Aber hier nochmal deutlich: Es kann Dir trotzdem gekündigt werden, der Arbeitgeber muss vorher nur beim zuständigen Integrationsamt einen Antrag stellen. Eine (ordentliche) Kündigung wird dadurch erschwert ist aber weiterhin möglich. Wenn Du "goldene Löffel" stiehlst, dann kann Dir daneben auch weiterhin ausserordentlich gekündigt werden.

Wenn Du Teilzeit machen willst, dann hast Du als Schwerbehinderter nach § 81 Abs. 5 SGB IX einen grundsätzlichen (d.h. es gibt Ausnahmen) Anspruch darauf. Es muss jedoch aufgrund Deiner Erkrankung notwendig sein und Teilzeit ist auch nur dann und soweit möglich, wenn es für Deinen Arbeitgeber zumutbar ist, d.h. wenn es z.B. etwa besondere große organisatorische Probleme gibt oder es für ihn besonders teuer würde, dann ist es für Deinen Arbeitgeber nicht zumutbar, dass er Dir Teilzeit genehmigt. Die Gründe, warum Du nicht Teilzeit machen kannst, sollten dann aber schon schwerwiegender sein.
Ob Dich Deine CML so einschränkt, dass es notwendig ist, dass Du Teilzeit machst, kann ich nicht beurteilen.

Wenn Du jedoch fit genug bist, dass Du auch vollzeit gehen könntest, dann gibt es noch das TzBfG (Teilzeit-und Befristungsgesetz). Nach § 8 hat demnach jeder -unabhängig von Schwerbehinderung oder nicht- die Möglichkeit auf Teilzeitbeschäftigung, aber nur, wenn der Arbeitgeber regelmäßig mehr als 15 Leute beschäftigt (exklusive die Azubis!). Der Arbeitgeber kann aber auch dann anführen, dass es für ihn Probleme mit der Organisation etc. gibt, dann hast Du auch darüber keinen Anspruch. Die Begründung Deines Arbeitgebers, warum Du keine Teilzeit machen kannst, muss in diesem Fall nicht besonders massiv sein, d.h. 0815-Gründe dürften reichen.

Nicht zu vergessen ist, dass Du unbedingt in Deinen Tarifvertrag und den Arbeitsvertrag schauen solltest, es könnten da auch besondere Regelungen für Dich oder für Schwerbehinderte allgemein formuliert sein, die das oben gesagte in einem vollkommen anderen Licht erscheinen lassen.

Ich hoffe, das war nicht zu schnell und vor allem alles richtig.

Trotzdem bitte ich Dich, Dir professionellen Rat, z.B. von einem Fachanwalt oder der Gewerkschaft zu holen.

Für diese Infos kann ich keine Gewähr übernehmen, es ist schon ein bisschen her seit ich das alles gelernt habe und Gesetze können sich auch ändern, genauso wie die Rechtsprechung.

Viele Grüße,
Hindemitter


von unknown » 03.03.2007, 15:34

Hallo nochmal,

sehe gerade die Nachricht von einem neuen Gerichtsurteil in so einer Sache, das ist hier vielleicht so oder so von prinzipiellem Interesse:

<!-- BBCode auto-link start --><a href="/http://de.news.yahoo.com/01032007/12/so ... frist.html" target="_blank">http://de.news.yahoo.com/01032007/12/so ... st.html</a><!-- BBCode auto-link end -->

Demnach gilt der Kündigungsschutz nur, wenn man bereits als Schwerbehinderter anerkannt ist oder mindestens 3 Wochen vor der Kündigung den Antrag gestellt hat.

Wieso andernfalls eine "mißbräuchliche Erschwerung einer Kündigung" vorläge, ist mir zwar keinesfalls einsichtig - aber das passiert mir mit unseren neuen tollen Gesetzen und Urteilen ja eh immer öfters ...

In jedem Falle gilt nach SGB IX § 81, daß ein Arbeitnehmer wegen seiner Behinderung nicht benachteiligt werden darf, "beim beruflichen Aufstieg, bei einer Weisung oder einer Kündigung" usw.

Ansonsten gibt es ja jetzt auch noch das Allgemeine GleichstellungsGesetz ...


Pascal.

von jan » 03.03.2007, 14:04

Hallo Gast,

mir ist der Hintergrund Deiner Frage nicht ganz klar. Viele Patienten haben unter Glivec-Therapie kaum Nebenwirkungen und daher auch keine Einschränkungen ihrer Arbeitsfähigkeit. Bei mir selbst war es so, dass ich CML-bedingt seit meiner Diagnose 2001 nur drei Tage wegen der CML krankheitsbedingt gefehlt habe, weil ich da stationär eine Stammzellsammlung durchführen ließ - ansonsten war ich, von "normalen", von der CML unabhängigen Erkrankungen wie Erkältung oder Kreuzbandriss abgesehen, nie in der Arbeit krank gemeldet.

Manche Patienten klagen über Müdigkeit und Konzentrationsschwäche, vor allem zu Beginn der Therapie. Auch bei mir war das so, aber ich glaube, dass ich da eher aufgrund der Diagnose geistig und körperlich gelähmt war - jeder Gedanke der ersten Wochen kreiste um Leben und Tod, um die Angst und Existenz - das hat viel meiner verfügbaren Energie aufgesogen.

Insofern aber - rechtlich kann ich Dir nichts dazu sagen, erfahrungsseitig kenne ich aber sehr viele CML-Patienten, die voll und uneingeschränkt arbeiten - z.T. sogar mit mehr Motivation und mehr Lockerheit als vor der Diagnose, weil sie manches Scharmützel in der Arbeit nicht mehr so ernst nehmen.

Viele Grüße
Jan
[addsig]

von unknown » 03.03.2007, 12:58

hallo Jan,

es ist do wie du schreibt.

Da mir die neuen Geschäftsführer sehr viel Ärger machen und ich die Firma so oder so Ende des Jahres verlassen werde und ich nur Stress habe durch die beiden.

Ist die Frage ob jemand schon Erfahrung hat ob mann mit einer CML nur Teilzeit arbeiten kann oder nicht mehr so lange Autofahretn U.S.W. <IMG SRC="modules/phpBB_14/images/smiles/icon_rolleyes.gif">

von jan » 03.03.2007, 09:23

Hallo zusammen,

bitte beachtet, dass "Gast" von einer <!-- BBCode Start --><B>Änderungs</B><!-- BBCode End -->kündigung und nicht von einer Beendigungskündigung spricht. Diese greift nachhaltig in das arbeitsvertragliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung ein, hat jedoch einige Besonderheiten gegenüber einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, da der Arbeitnehmer ja ein (verändertes) Angebot zur Weiterbeschäftigung erhielt. Es geht also v.a. um Konditionen, weniger um die Beschäftigung per se.

Insonfern bin ich nicht sicher, ob der Hinweis auf Schwerbehinderung in diesem Fall zielführend ist, insbesondere, weil es in der Anfrage von Gast ja nicht um die Abwehr einer (Beendigungs)Kündigung, sondern um die seinerseitige Veränderung der Konditionen ("Teilzeit") ging. Zudem wäre die Frage, ob ein GdB-Arbeitsschutz mit Datum des Antrags beim Versorgungsamt auch gilt, wenn eine Kündigung bereits davor ausgesprochen war.

Wir sind jedoch alle keine Arbeitsrechtler und können noch weniger aufgrund eines Dreizeilers mit Hilfe zur Seite stehen - ich würde Gast dringend raten, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um den rechtlichen Rahmen zu kennen - und mit Forderungen und Handlungen erst loszulegen, wenn dieser klar ist.

Viele Grüße
Jan

von unknown » 03.03.2007, 02:31

Hallo,

ich würde das ebenfalls über einen Schwerbehindertenausweis lösen.
Dann muß er für den Rausschmiß eine Genehmigung des Versorgungsamtes einholen - und für die müßtest Du schon goldenen Löffel geklaut haben ..

Eine andere Frage ist natürlich, wie wohl man sich noch bei einem Arbeitgeber fühlt, bei dem man nur noch sozusagen zwangsweise im Betrieb sitzt. Das muß man alles sehr genau abwägen.

Aber den Ausweis würde ich mir auf jeden Fall holen - das gibt auch Vergünstigungen bei der Steuer, Zusatzurlaub, günstigere Eintritte bei den meisten Sachen usw.

Pascal.

von Marc » 02.03.2007, 21:56

Hallo Gast,

vor dem Hintergrund einer drohenden Kündigung, hast Du einen Schwerbehindertenausweis?

Als CMLer steht Dir auf jeden Fall ein Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mind. 50% zu.
Damit hast Du einen deutlich verbesserten Kündigungsschutz bzw. bist sogar ordentlich unkündbar.

Falls noch nicht beantrags, mache es sofort, denn mit Antrag beim Versorgungsamt beginnt der
Schutz zu wirken. Anschließend eine kurze Info an den Arbeitgeber, damit dürfte die Kündigung mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit ins Leere laufen.

Da ich allerdings kein Arbeitsrechtler bin, hole Dir Rat vom Fachmann. Anwalt oder Versorgungsamt.

Marc

[addsig]

von unknown » 02.03.2007, 21:04

Hallo,

leider liege ich mit meinen Arbeitgeber wegen einer Änderungskündigung im Streit.

Ich habe jetzt Angst das der Stress jetzt sich negativ auf meine CML auswirkt.

kann ich in Teilzeit gehen oder gibt es andere Möglichkeiten. <IMG SRC="modules/phpBB_14/images/smiles/icon_confused.gif">

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