von Hindemitter » 06.03.2007, 13:51
Hallo allerseits!
Also das Arbeitsrecht ist ein recht kompliziertes Rechtsgebiet, in dem Tarifverträge, Arbeitsverträge, verschiedene Gesetze und die Rechtsprechung berücksichtigt werden muss.
Deshalb ist bei der Frage nach dem Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung in der Regel der Besuch eines Fachanwalts für Arbeitsrecht sinnvoll, die Agentur für Arbeit und Gewerkschaften geben sicherlich aber auch (kostenlos???) Auskunft.
Trotzdem aber ein paar Infos, die aber keinen Anspruch auf die Richtigkeit im jeweiligen Einzelfall haben, sie sollen nur Hinweise sein!
Also:
Ich gehe davon aus, Du hast CML, in der chronischen Phase. Dadurch kannst Du die Feststellung eines Schwerbehinderten-Status beantragen, die Höhe des GdB ist 50 bis 80, je nach Vergrößerung Deiner Milz.
Damit wärst Du ein "schwerbehinderter Mensch" und könntest den besonderen Kündigungsschutz in Anspruch nehmen. Aber hier nochmal deutlich: Es kann Dir trotzdem gekündigt werden, der Arbeitgeber muss vorher nur beim zuständigen Integrationsamt einen Antrag stellen. Eine (ordentliche) Kündigung wird dadurch erschwert ist aber weiterhin möglich. Wenn Du "goldene Löffel" stiehlst, dann kann Dir daneben auch weiterhin ausserordentlich gekündigt werden.
Wenn Du Teilzeit machen willst, dann hast Du als Schwerbehinderter nach § 81 Abs. 5 SGB IX einen grundsätzlichen (d.h. es gibt Ausnahmen) Anspruch darauf. Es muss jedoch aufgrund Deiner Erkrankung notwendig sein und Teilzeit ist auch nur dann und soweit möglich, wenn es für Deinen Arbeitgeber zumutbar ist, d.h. wenn es z.B. etwa besondere große organisatorische Probleme gibt oder es für ihn besonders teuer würde, dann ist es für Deinen Arbeitgeber nicht zumutbar, dass er Dir Teilzeit genehmigt. Die Gründe, warum Du nicht Teilzeit machen kannst, sollten dann aber schon schwerwiegender sein.
Ob Dich Deine CML so einschränkt, dass es notwendig ist, dass Du Teilzeit machst, kann ich nicht beurteilen.
Wenn Du jedoch fit genug bist, dass Du auch vollzeit gehen könntest, dann gibt es noch das TzBfG (Teilzeit-und Befristungsgesetz). Nach § 8 hat demnach jeder -unabhängig von Schwerbehinderung oder nicht- die Möglichkeit auf Teilzeitbeschäftigung, aber nur, wenn der Arbeitgeber regelmäßig mehr als 15 Leute beschäftigt (exklusive die Azubis!). Der Arbeitgeber kann aber auch dann anführen, dass es für ihn Probleme mit der Organisation etc. gibt, dann hast Du auch darüber keinen Anspruch. Die Begründung Deines Arbeitgebers, warum Du keine Teilzeit machen kannst, muss in diesem Fall nicht besonders massiv sein, d.h. 0815-Gründe dürften reichen.
Nicht zu vergessen ist, dass Du unbedingt in Deinen Tarifvertrag und den Arbeitsvertrag schauen solltest, es könnten da auch besondere Regelungen für Dich oder für Schwerbehinderte allgemein formuliert sein, die das oben gesagte in einem vollkommen anderen Licht erscheinen lassen.
Ich hoffe, das war nicht zu schnell und vor allem alles richtig.
Trotzdem bitte ich Dich, Dir professionellen Rat, z.B. von einem Fachanwalt oder der Gewerkschaft zu holen.
Für diese Infos kann ich keine Gewähr übernehmen, es ist schon ein bisschen her seit ich das alles gelernt habe und Gesetze können sich auch ändern, genauso wie die Rechtsprechung.
Viele Grüße,
Hindemitter
Hallo allerseits!
Also das Arbeitsrecht ist ein recht kompliziertes Rechtsgebiet, in dem Tarifverträge, Arbeitsverträge, verschiedene Gesetze und die Rechtsprechung berücksichtigt werden muss.
Deshalb ist bei der Frage nach dem Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung in der Regel der Besuch eines Fachanwalts für Arbeitsrecht sinnvoll, die Agentur für Arbeit und Gewerkschaften geben sicherlich aber auch (kostenlos???) Auskunft.
Trotzdem aber ein paar Infos, die aber keinen Anspruch auf die Richtigkeit im jeweiligen Einzelfall haben, sie sollen nur Hinweise sein!
Also:
Ich gehe davon aus, Du hast CML, in der chronischen Phase. Dadurch kannst Du die Feststellung eines Schwerbehinderten-Status beantragen, die Höhe des GdB ist 50 bis 80, je nach Vergrößerung Deiner Milz.
Damit wärst Du ein "schwerbehinderter Mensch" und könntest den besonderen Kündigungsschutz in Anspruch nehmen. Aber hier nochmal deutlich: Es kann Dir trotzdem gekündigt werden, der Arbeitgeber muss vorher nur beim zuständigen Integrationsamt einen Antrag stellen. Eine (ordentliche) Kündigung wird dadurch erschwert ist aber weiterhin möglich. Wenn Du "goldene Löffel" stiehlst, dann kann Dir daneben auch weiterhin ausserordentlich gekündigt werden.
Wenn Du Teilzeit machen willst, dann hast Du als Schwerbehinderter nach § 81 Abs. 5 SGB IX einen grundsätzlichen (d.h. es gibt Ausnahmen) Anspruch darauf. Es muss jedoch aufgrund Deiner Erkrankung notwendig sein und Teilzeit ist auch nur dann und soweit möglich, wenn es für Deinen Arbeitgeber zumutbar ist, d.h. wenn es z.B. etwa besondere große organisatorische Probleme gibt oder es für ihn besonders teuer würde, dann ist es für Deinen Arbeitgeber nicht zumutbar, dass er Dir Teilzeit genehmigt. Die Gründe, warum Du nicht Teilzeit machen kannst, sollten dann aber schon schwerwiegender sein.
Ob Dich Deine CML so einschränkt, dass es notwendig ist, dass Du Teilzeit machst, kann ich nicht beurteilen.
Wenn Du jedoch fit genug bist, dass Du auch vollzeit gehen könntest, dann gibt es noch das TzBfG (Teilzeit-und Befristungsgesetz). Nach § 8 hat demnach jeder -unabhängig von Schwerbehinderung oder nicht- die Möglichkeit auf Teilzeitbeschäftigung, aber nur, wenn der Arbeitgeber regelmäßig mehr als 15 Leute beschäftigt (exklusive die Azubis!). Der Arbeitgeber kann aber auch dann anführen, dass es für ihn Probleme mit der Organisation etc. gibt, dann hast Du auch darüber keinen Anspruch. Die Begründung Deines Arbeitgebers, warum Du keine Teilzeit machen kannst, muss in diesem Fall nicht besonders massiv sein, d.h. 0815-Gründe dürften reichen.
Nicht zu vergessen ist, dass Du unbedingt in Deinen Tarifvertrag und den Arbeitsvertrag schauen solltest, es könnten da auch besondere Regelungen für Dich oder für Schwerbehinderte allgemein formuliert sein, die das oben gesagte in einem vollkommen anderen Licht erscheinen lassen.
Ich hoffe, das war nicht zu schnell und vor allem alles richtig.
Trotzdem bitte ich Dich, Dir professionellen Rat, z.B. von einem Fachanwalt oder der Gewerkschaft zu holen.
Für diese Infos kann ich keine Gewähr übernehmen, es ist schon ein bisschen her seit ich das alles gelernt habe und Gesetze können sich auch ändern, genauso wie die Rechtsprechung.
Viele Grüße,
Hindemitter