von Marc » 30.01.2011, 08:30
Hallo Gast,
was spricht dagegen?
Nur mit dem Ausweis kannst Du den Sonderurlaub i.d.R. mind. 5 Tage in Anspruch nehmen.
Desweiteren muß der Arbeitgeber, sofern er nicht eine ausreichende Anzahl von Arbeitnehmern mit einer Schwerbehinderung beschäftigt, eine Ausgleichsabgabe bezahlen. Er kann diese Ausgabe ja auch nicht umgehen, da er nicht weiß, das Du einen entsprechenden Ausweis hast.
Schon daraus solltest Du Dich ihm gegenüber verpflichtet fühlen.
Er hat Dich ja auch unterstützt und ermutigt, daraus kann man den Rückschluss ziehen, dass es für Dich auch keinen Nachteil aus der Offenlegung gibt.
Gruss
Marc
Hallo Gast,
was spricht dagegen?
Nur mit dem Ausweis kannst Du den Sonderurlaub i.d.R. mind. 5 Tage in Anspruch nehmen.
Desweiteren muß der Arbeitgeber, sofern er nicht eine ausreichende Anzahl von Arbeitnehmern mit einer Schwerbehinderung beschäftigt, eine Ausgleichsabgabe bezahlen. Er kann diese Ausgabe ja auch nicht umgehen, da er nicht weiß, das Du einen entsprechenden Ausweis hast.
Schon daraus solltest Du Dich ihm gegenüber verpflichtet fühlen.
Er hat Dich ja auch unterstützt und ermutigt, daraus kann man den Rückschluss ziehen, dass es für Dich auch keinen Nachteil aus der Offenlegung gibt.
Gruss
Marc