von Heide » 10.02.2006, 07:11
Hallo Pascal,
also ich erlebe gerade die gesamte Amtsmaschinerie....mein Arzt hat , wohlgemerkt als Oberarzt, völlig unkonzentriert den Jungs einen geschrieben. Er hat die Fakten nicht in das Schreiben mit aufgenommen, sondern den Fall oberflächlich positiv, offenbar stolz auf seinen Heilungserfolg beschrieben. Dass man als allogen transplantierte AML-Patienten 100% auf 3 Jahre erhält blieb völlig ausser Acht. Ich erhielt trotz massiver körperlicher Beschwerden 100% für 1 1/2 Jahre und danach 60 %.
Fazit , mein Widerspruch wurde abgelehnt, darauf habe ich um eine weitere Überprüfung durch das Versorgungsamt gebeten nach § 45 X und paralell klage ich beim Sozialgericht.
Leider bin ich selber an der Sache schuld. Ich habe damals in meiner Uni-Klinik keinerlei Beratung diesbezüglich erhalten und dann Rat von unqualifizierten Deppen im Internet erhalten, die mir sagten, der einzige Vorteil, den man als Nicht-Berufstätige von einem Schwerstbehindertenausweis habe, sei der , vorne beim Fahrer im Bus sitzen zu dürfen.
Ihr dürft jetzt alle mal über mich lachen!
Pascal, die bewerten letztendlich Organschäden.Also müsst Ihr sehen, was da hinein kann. Befindlichkeiten haben kein Gewicht. Bei Euch CML ern siehts noch etwas anders aus, da bei Euch ja die Heilungsbewährung aussteht.
Liebe Grüsse
Heide
Hallo Pascal,
also ich erlebe gerade die gesamte Amtsmaschinerie....mein Arzt hat , wohlgemerkt als Oberarzt, völlig unkonzentriert den Jungs einen geschrieben. Er hat die Fakten nicht in das Schreiben mit aufgenommen, sondern den Fall oberflächlich positiv, offenbar stolz auf seinen Heilungserfolg beschrieben. Dass man als allogen transplantierte AML-Patienten 100% auf 3 Jahre erhält blieb völlig ausser Acht. Ich erhielt trotz massiver körperlicher Beschwerden 100% für 1 1/2 Jahre und danach 60 %.
Fazit , mein Widerspruch wurde abgelehnt, darauf habe ich um eine weitere Überprüfung durch das Versorgungsamt gebeten nach § 45 X und paralell klage ich beim Sozialgericht.
Leider bin ich selber an der Sache schuld. Ich habe damals in meiner Uni-Klinik keinerlei Beratung diesbezüglich erhalten und dann Rat von unqualifizierten Deppen im Internet erhalten, die mir sagten, der einzige Vorteil, den man als Nicht-Berufstätige von einem Schwerstbehindertenausweis habe, sei der , vorne beim Fahrer im Bus sitzen zu dürfen.
Ihr dürft jetzt alle mal über mich lachen!
Pascal, die bewerten letztendlich Organschäden.Also müsst Ihr sehen, was da hinein kann. Befindlichkeiten haben kein Gewicht. Bei Euch CML ern siehts noch etwas anders aus, da bei Euch ja die Heilungsbewährung aussteht.
Liebe Grüsse
Heide