Hallo Denise,
ich denke mir, es könnte in der Tat schwierig werden, wenn Dein Mann nun plötzlich den Ausweis auspackt.
Andererseits ist es ja eine Erhöhung auf 50% oder mehr, was schon einen Unterschied ausmacht.
Ich würde ggf. in dieser Sache einen oder besser zwei wirklich erfahrene Juristen befragen. Ich habe weiland selbst monatelang überlegt und mich informiert und höchst divergente Auskünfte erhalten.
Die Tendenz geht wohl dahin, Schwerbehinderung wie eine Schwangerschaft zu behandeln (jaja, im Juristischen hat manches so eine gewisse zynische Perversität ...) - und das würde heißen, daß man hinsichtlich ihrer folgenlos auch direkt lügen könnte. Aber das ist noch keineswegs 'durch', und deswegen lieber höchste Vorsicht!
Also:
1) wenn man BEIM ARBEITGEBER die Sonderrechte will, dann gleich bei der Bewerbung auf den Tisch damit.
Neben dem erhöhten Kündigungsschutz und der Woche mehr Urlaub sind dies insbesondere das Recht, kommentarlos jegliche Mehrarbeit/Überstunden abzulehnen und das Recht, ggf. bevorzugt auf einen Dauerarbeitsplatz weitergeleitet zu werden bzw. dafür bevorzugt fortgebildet zu werden etc. und ggf. seinen Arbeitsplatz behinderungsgerecht eingerichtet zu bekommen.
Risiko: Ablehnung des Arbeitgebers deswegen.
2) wie beschrieben, ist es derzeit wohl umstritten, ob man glatt lügen darf, wenn der Arbeitgeber DIREKT nach einem Behindertenausweis fragt.
Das war für mich der Punkt, den Ausweis dann auspacken zu müssen, weil pauschal und schriftlich danach gefragt wurde.
Pervers wie die Lage ist, hat mich das allerdings gerade sehr begehrt gemacht, denn mein stets klammer Arbeitgeber hat dann für meine Einstellung richtig satt Geld vom Staat eingesackt .... Könnte also auch anderswo ein Argument sein ...
2) NIEMALS die Diagnose auf den Tisch!!! Die darf der Arbeitgeber definitiv nicht erfragen; er muß allerdings erfahren, wenn die Behinderung sich irgendwie direkt auf die erwartete Arbeit auswirkt (im Rollstuhl macht man sich schlecht als Möbelpacker ...).
Risiko natürlich: erst recht Ablehnung deswegen.
3) hat der Ausweis gleichwohl seine Vorteile auch außerhalb der Arbeit, wie unten geschildert, von Steuer bis Konzertbesuch.

Die Zuzahlungsbegrenzung auch nicht zu vergessen.
Ein Patentrezept gibt es nicht, jeder muß hier selber entscheiden.
Pascal.