von Akita » 18.11.2013, 16:27
Die Sozialarbeiterin wird wahrscheinlich die Bestellung eines Betreuers befürworten.
Es handelt sich hier um eine FrühReha, dh. wenn man den monatelangen Behandlungsbedarf dieser Krankheit bedenkt, dann ist das noch keine Reha im engeren Sinn.
MEn gibt es in der Familie, wenn ein erwachsenes, berufstätiges Mitglied schwer erkrankt, schon nach kurzer Zeit Regelungen, wer für ihn oder sie die Bankgeschäfte führt, Zahlungen abwickelt, offene Rechnungen begleicht. Wenn dieser Familienvater schon eine gewisse Zeitlang vor dem jetzigen Klinikaufenthalt durch seine Krankheit schwer beeinträchtigt war (bewußtlos, nicht sprechen können etc.) dann wird es mit Sicherheit jemanden geben, der sich um seine Geschäfte sorgt. Hier würde ich nicht annehmen, dass eine 19jährige Anfragende die einzige Person weit und breit ist, die dafür zuständig sein könnte. So sollte und wird sich vermutlich auch eine ältere erwachsene Person im Umfeld um diese Agenden kümmern. Wenn schon Betreuerbestellung (falls nötig), dann sollte diese Person eher in der Familie sein oder von dieser nominiert, und nicht über eine Sozialarbeiterin kommen müssen. Ich nehme an, die rechtlichen Dinge wurden hier schon geregelt bzw. wird dafür gesorgt werden.. Wenn in einem solchen Fall der Betroffene ortsabwesend ist, kann die Zustellung einer Kündigung -zumindest nach österreichischem Recht - nicht rechtsgültig erfolgen. Ein weiteres ist die Prüfung seiner Geschäfts- bzw. Prozessfähigkeit.
Es wird nun mE darauf ankommen, in welchem Gesundheitszustand der Betroffene ist bzw. ob nicht sogleich um eine Pension/Rente angesucht werden kann. Insgesamt ist es eine heikle Situation, im bei schwerer Krankheit im Krankenstand gekündigt zu werden. Wer sich wehren möchte, würde mE einen Anwalt samt Prozessführung brauchen. Gerade solche Unternehmungen stellen große Herausforderungen and die Familienmitglieder und/oder Freunde, die damit befaßt sind. MyDadMyHero sollte mE nicht einfach nach Online-Beratung hier im Forum aktiv tätig werden und die Klinik anrufen. Es sollte da doch jemand anders geben.Vielleicht doch auch schon eine Patientenverfügung/Betreuungsverfügung?
Grüße,Akita
Akita
Die Sozialarbeiterin wird wahrscheinlich die Bestellung eines Betreuers befürworten.
Es handelt sich hier um eine FrühReha, dh. wenn man den monatelangen Behandlungsbedarf dieser Krankheit bedenkt, dann ist das noch keine Reha im engeren Sinn.
MEn gibt es in der Familie, wenn ein erwachsenes, berufstätiges Mitglied schwer erkrankt, schon nach kurzer Zeit Regelungen, wer für ihn oder sie die Bankgeschäfte führt, Zahlungen abwickelt, offene Rechnungen begleicht. Wenn dieser Familienvater schon eine gewisse Zeitlang vor dem jetzigen Klinikaufenthalt durch seine Krankheit schwer beeinträchtigt war (bewußtlos, nicht sprechen können etc.) dann wird es mit Sicherheit jemanden geben, der sich um seine Geschäfte sorgt. Hier würde ich nicht annehmen, dass eine 19jährige Anfragende die einzige Person weit und breit ist, die dafür zuständig sein könnte. So sollte und wird sich vermutlich auch eine ältere erwachsene Person im Umfeld um diese Agenden kümmern. Wenn schon Betreuerbestellung (falls nötig), dann sollte diese Person eher in der Familie sein oder von dieser nominiert, und nicht über eine Sozialarbeiterin kommen müssen. Ich nehme an, die rechtlichen Dinge wurden hier schon geregelt bzw. wird dafür gesorgt werden.. Wenn in einem solchen Fall der Betroffene ortsabwesend ist, kann die Zustellung einer Kündigung -zumindest nach österreichischem Recht - nicht rechtsgültig erfolgen. Ein weiteres ist die Prüfung seiner Geschäfts- bzw. Prozessfähigkeit.
Es wird nun mE darauf ankommen, in welchem Gesundheitszustand der Betroffene ist bzw. ob nicht sogleich um eine Pension/Rente angesucht werden kann. Insgesamt ist es eine heikle Situation, im bei schwerer Krankheit im Krankenstand gekündigt zu werden. Wer sich wehren möchte, würde mE einen Anwalt samt Prozessführung brauchen. Gerade solche Unternehmungen stellen große Herausforderungen and die Familienmitglieder und/oder Freunde, die damit befaßt sind. MyDadMyHero sollte mE nicht einfach nach Online-Beratung hier im Forum aktiv tätig werden und die Klinik anrufen. Es sollte da doch jemand anders geben.Vielleicht doch auch schon eine Patientenverfügung/Betreuungsverfügung?
Grüße,Akita
Akita