Zweitwohnung wegen CLL bzw. wegen psychischer Problem

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Re: Zweitwohnung wegen CLL bzw. wegen psychischer Problem

von Cecil » 24.10.2013, 20:37

Hallo, Lothar,

im Sinne von Scheidungskosten geht das wohl nicht. Und auch bei Behinderung könnte es schwierig werden, weil Du ja nicht mobilitätseingeschränkt bist.

Ich würde es, glaube ich, mit letzterem versuchen. Sicher hattest Du vor Deiner SZT schon einen Sb-Grad. Hast Du denn schon Deine 100 Prozent Schwerbehinderung gewährt bekommen?

Zweitwohnung wegen CLL bzw. wegen psychischer Problem

von Lothar0811 » 24.10.2013, 17:33

Hallo zusammen,

da ich bei meiner Frau und deren Sohn nicht mehr wohnen durfte...
Sie und ihr Sohn haben das nicht mehr aufgehalten. Ich habe mir also ne Zweitwohnung gesucht. Von der Klinik hab ich eine Bestätigung, dass ich wegen Psychischer Probleme in die Zweitwohnung musste...
Das Finanzamt hat jetzt nichts anerkannt. (D.H. weder Miete, Einrichtung, Maklergebühren etc.alles abgelehnt...
Ich hab schon zumindest für das erste Jahr mit einer Anerkennung gerechnet.Lohnt ein Einspruch und kennt jemand ein Grundsatzurteil.
Besten Dank für Unterstützung
Liebe Grüße
Lothar

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