von Tom991 » 16.10.2012, 16:05
Hallo Anomar1972,
eine Erstattung kann möglich sein, falls Du in eine Studie aufgenommen bist - Du findest ggf. mögliche Fahrtkostenerstattungen in den Studienbedingungen. Die Erstattung erfolgt dann über den jeweiligen Sponsor der Studie - allerdings nur, wenn es tatsächlich eine Erstattung gibt.
Ansonsten gibt es die Möglichkeit, die entstandenen Kosten in Deiner Steuererklärung als "außergewühnliche Belastungen" geltend zu machen. Dort gibt es zwar zumutbare Eigenanteile, aber seit einigen Monaten sind Verfahren beim FG Rheinland-Pfalz (4K 1971/10), beim Sächsischen FG (1K 3498/11) und beim FG Baden-Württemberg (5K 2867/11 und 5K 3498/11) laufend, die möglicherweise zu einer Anerkennung der Kosten ohne Begrenzung führen.
Sonstige Erstattungen kenne ich nicht - kann sein, dass es über soziale Einrichtungen auch was gibt, wenn Du da drunter fällst.
Viele Grüße
Tom991
Hallo Anomar1972,
eine Erstattung kann möglich sein, falls Du in eine Studie aufgenommen bist - Du findest ggf. mögliche Fahrtkostenerstattungen in den Studienbedingungen. Die Erstattung erfolgt dann über den jeweiligen Sponsor der Studie - allerdings nur, wenn es tatsächlich eine Erstattung gibt.
Ansonsten gibt es die Möglichkeit, die entstandenen Kosten in Deiner Steuererklärung als "außergewühnliche Belastungen" geltend zu machen. Dort gibt es zwar zumutbare Eigenanteile, aber seit einigen Monaten sind Verfahren beim FG Rheinland-Pfalz (4K 1971/10), beim Sächsischen FG (1K 3498/11) und beim FG Baden-Württemberg (5K 2867/11 und 5K 3498/11) laufend, die möglicherweise zu einer Anerkennung der Kosten ohne Begrenzung führen.
Sonstige Erstattungen kenne ich nicht - kann sein, dass es über soziale Einrichtungen auch was gibt, wenn Du da drunter fällst.
Viele Grüße
Tom991