von Stinkmorchel » 29.04.2011, 19:45
Hallo Norman,
was Bewerbungen anbelangt, würde ich es vermutlich von der Größe der Firma abhängig machen, ob ich es angebe oder nicht, wenn die Firma größer ist, hat sie auch Vorteile davon einen Schwerbehinderten einzustellen, bei einer kleineren Firma könnte es vielleicht eher hinderlich sein.
Hast Du denn den Schwerbehindertenausweis überhaupt schon?
Ansonsten könntest Du, da Du ja zur Zeit eh keinen Job hast, auch "geschickt" sein und den Schwerbehindertenausweis erst beantragen, wenn Du einen Job fest in der Tasche hast und dann erst nach ein paar Monaten mit dem neuen Ausweis zum Chef gehen, dann kannst Du die Vorteile nähmlich auch nutzen, wenn Du bei der Einstellung Deine Krankheit nicht erwähnt hast, da Du ja den Ausweis erst während der bestehenden beschäftigung erhlaten hast.
Wenn Du den Schwerbehindertenausweis hast und ihn bei der Einstellung nicht angibst (was Du auch nicht musst!), kannst Du nachträglich nicht die Vorteile daraus in Anspruch nehmen (insbesondere mehr Urlaubstage, gegebenenfalls erhöhter Kündigungsschutz).
Wobei man sich immer fragen muss, ob diese Vorteile wirklich so relevant sind, um das Risiko einzugehen, den Job vielleicht gar nicht zu bekommen.
Der Schwerbehindertenausweis kostet nichts und wenn Du ihn mal hast, kannst Du immer noch entscheiden, zu welchen "Anlässen" Du ihn einsetzt (zum Beispiel günstigere Eintritte, Steuerfreibetrag).
Aber, so richtig kann man eigentlich keinen Tipp geben, es hängt sehr vom Einzelfall ab.
Liebe Grüße
Claudi
Hallo Norman,
was Bewerbungen anbelangt, würde ich es vermutlich von der Größe der Firma abhängig machen, ob ich es angebe oder nicht, wenn die Firma größer ist, hat sie auch Vorteile davon einen Schwerbehinderten einzustellen, bei einer kleineren Firma könnte es vielleicht eher hinderlich sein.
Hast Du denn den Schwerbehindertenausweis überhaupt schon?
Ansonsten könntest Du, da Du ja zur Zeit eh keinen Job hast, auch "geschickt" sein und den Schwerbehindertenausweis erst beantragen, wenn Du einen Job fest in der Tasche hast und dann erst nach ein paar Monaten mit dem neuen Ausweis zum Chef gehen, dann kannst Du die Vorteile nähmlich auch nutzen, wenn Du bei der Einstellung Deine Krankheit nicht erwähnt hast, da Du ja den Ausweis erst während der bestehenden beschäftigung erhlaten hast.
Wenn Du den Schwerbehindertenausweis hast und ihn bei der Einstellung nicht angibst (was Du auch nicht musst!), kannst Du nachträglich nicht die Vorteile daraus in Anspruch nehmen (insbesondere mehr Urlaubstage, gegebenenfalls erhöhter Kündigungsschutz).
Wobei man sich immer fragen muss, ob diese Vorteile wirklich so relevant sind, um das Risiko einzugehen, den Job vielleicht gar nicht zu bekommen.
Der Schwerbehindertenausweis kostet nichts und wenn Du ihn mal hast, kannst Du immer noch entscheiden, zu welchen "Anlässen" Du ihn einsetzt (zum Beispiel günstigere Eintritte, Steuerfreibetrag).
Aber, so richtig kann man eigentlich keinen Tipp geben, es hängt sehr vom Einzelfall ab.
Liebe Grüße
Claudi