von waterman » 04.04.2011, 07:59
servus leute,
hoffe ihr seit alle gute Nachhause gekommen ?
Hier eine Korrektur dessen, was der Referent i.S. Schwerbehinderung und Fahrtkosten vorgetragen hat:
Behinderte mit einem GdB (Grad der Behinderung) können ab 70v.H. MIT Merkzeichen G (für Gehbehinderung) ODER einen GdB ab 80v.H. pauschal 3000km Fahrtkosten für Zusatzfahren von der Steuer absetzen, mit 0,30 € , sprich € 900,00. Das rechnet sich für die die Arbeiten aber nur wenn weitere Kosten anfallen, wie z.B. Medikamente, Zahnarzt, Kurzuzahlung, Praxiszuzahlung etc. denn die Kosten werden nur geltend gemacht, für den Betrag der die zumutbare Belastung übersteigt. Die zumutbare Belastung richtet sich nach Einkommen und Familienstand.
Wer dazu Fragen hat kann sich gern an mich wenden.
Ach ja, ein herzliches Dankeschön an Jan und Michi! Und mich hat es gefreut soviele Leute kennen zu lernen.
lg waterman
servus leute,
hoffe ihr seit alle gute Nachhause gekommen ?
Hier eine Korrektur dessen, was der Referent i.S. Schwerbehinderung und Fahrtkosten vorgetragen hat:
Behinderte mit einem GdB (Grad der Behinderung) können ab 70v.H. MIT Merkzeichen G (für Gehbehinderung) [u]ODER einen GdB ab 80v.H[/u]. pauschal 3000km Fahrtkosten für Zusatzfahren von der Steuer absetzen, mit 0,30 € , sprich € 900,00. Das rechnet sich für die die Arbeiten aber nur wenn weitere Kosten anfallen, wie z.B. Medikamente, Zahnarzt, Kurzuzahlung, Praxiszuzahlung etc. denn die Kosten werden nur geltend gemacht, für den Betrag der die zumutbare Belastung übersteigt. Die zumutbare Belastung richtet sich nach Einkommen und Familienstand.
Wer dazu Fragen hat kann sich gern an mich wenden.
Ach ja, ein herzliches Dankeschön an Jan und Michi! Und mich hat es gefreut soviele Leute kennen zu lernen.
lg waterman