von Michael67 » 20.12.2010, 18:12
Hallo,
hat jemand Erfahrung, wenn man die 78 Wochen Krankengeld voll ausgeschöpft hat aber danach noch nicht arbeitsfähig ist?
Bei der Rentenberatung hat man mir jetzt geraten, den Rentenantrag zu stellen, diesen kann man selbst nach erteilter Rente widerrufen, wenn man erst später wieder arbeitsfähig ist.
Nun hieß es, der Rentenantrag würde ewig dauern und wenn das über den Zeitraum der 78 Wochen Krankengeld hinaus geht muss man sich beim Arbeitsamt "arbeitslos krank melden", da man andernfalls auch nicht mehr krankenverischert sei.
Nun wurde mir aber von anderer Stelle gesagt, dass ich dann weger Krankengeld bekomme, (78 Wochen sind dann rum) aber auch kein Arbeitslosengeld bekomme, da ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.
Was - falls einmal die Rente abgelehnt wird, bzw. der Bescheid erst nach den 78 Wochen Krankengeld zugeht?
Gibt es Sonderregelungen bei Behinderung?
Zu den Daten:
AML seit Oktober 2009,
Schwerbehindert GDB 100
Wer hat Erfahrung???
Viele Dank
Michael
Hallo,
hat jemand Erfahrung, wenn man die 78 Wochen Krankengeld voll ausgeschöpft hat aber danach noch nicht arbeitsfähig ist?
Bei der Rentenberatung hat man mir jetzt geraten, den Rentenantrag zu stellen, diesen kann man selbst nach erteilter Rente widerrufen, wenn man erst später wieder arbeitsfähig ist.
Nun hieß es, der Rentenantrag würde ewig dauern und wenn das über den Zeitraum der 78 Wochen Krankengeld hinaus geht muss man sich beim Arbeitsamt "arbeitslos krank melden", da man andernfalls auch nicht mehr krankenverischert sei.
Nun wurde mir aber von anderer Stelle gesagt, dass ich dann weger Krankengeld bekomme, (78 Wochen sind dann rum) aber auch kein Arbeitslosengeld bekomme, da ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.
Was - falls einmal die Rente abgelehnt wird, bzw. der Bescheid erst nach den 78 Wochen Krankengeld zugeht?
Gibt es Sonderregelungen bei Behinderung?
Zu den Daten:
AML seit Oktober 2009,
Schwerbehindert GDB 100
Wer hat Erfahrung???
Viele Dank
Michael