von Waldi » 10.05.2009, 17:27
Liebe Sandy,
genau das, was Du wissen möchtest, wird auf der DVD anhand von Beispielen angesprochen. Dadurch wird man in die Lage versetzt, seine persönlichen Wünsche zu erkennen und diese in konkrete Worte zu fassen. Es werden dafür gute, hieb- und stichfeste Formulierungen geliefert. Bei mißverständlicher Wortwahl könnte die ganze Verfügung nämlich völlig wertlos sein. Eine Patientenverfügung lässt sich nicht übers Knie brechen, sie muss sorgfältig durchdacht sein.
Und wenn man nicht möchte, dass einem dann, wenn man sich als Patient nicht mehr äußern kann, per Gerichtsbeschluss ein Betreuer vor die Nase gesetzt wird, dann sollte man auch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung haben. Damit überträgt man seine persönlichen Angelegenheiten einem Menschen seines Vertrauens. Die wenigsten Leute wissen, dass in einem solchen Fall, nicht einmal Ehepartner, Eltern oder die eigenen Kinder zu irgendwelchen Entscheidungen befugt sind!
Was man sich letztendlich für sein Ende wünscht oder besser, was lieber nicht, das muss jeder Mensch mit sich selbst abmachen, dafür gibt es keine Norm. Vorsicht deshalb vor Hinweisen Dritter, sie könnten sich als fatal falsch heraustellen.
LG Waldi
Liebe Sandy,
genau das, was Du wissen möchtest, wird auf der DVD anhand von Beispielen angesprochen. Dadurch wird man in die Lage versetzt, seine persönlichen Wünsche zu erkennen und diese in konkrete Worte zu fassen. Es werden dafür gute, hieb- und stichfeste Formulierungen geliefert. Bei mißverständlicher Wortwahl könnte die ganze Verfügung nämlich völlig wertlos sein. Eine Patientenverfügung lässt sich nicht übers Knie brechen, sie muss sorgfältig durchdacht sein.
Und wenn man nicht möchte, dass einem dann, wenn man sich als Patient nicht mehr äußern kann, per Gerichtsbeschluss ein Betreuer vor die Nase gesetzt wird, dann sollte man auch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung haben. Damit überträgt man seine persönlichen Angelegenheiten einem Menschen seines Vertrauens. Die wenigsten Leute wissen, dass in einem solchen Fall, nicht einmal Ehepartner, Eltern oder die eigenen Kinder zu irgendwelchen Entscheidungen befugt sind!
Was man sich letztendlich für sein Ende wünscht oder besser, was lieber nicht, das muss jeder Mensch mit sich selbst abmachen, dafür gibt es keine Norm. Vorsicht deshalb vor Hinweisen Dritter, sie könnten sich als fatal falsch heraustellen.
LG Waldi