von MAXXI » 30.03.2009, 13:06
<!-- BBCode Quote Start --><TABLE BORDER=0 CELLPADDING=3 CELLSPACING=1 ALIGN=CENTER WIDTH=85%><TR><TD><font class="pn-sub">Zitat:</font><HR noshade height=1></TD></TR><TR><TD><FONT class="pn-sub"><BLOCKQUOTE>Also wenn mein Freund und ich jetzt heiraten, nimmt er die Steuerklasse 3 und ich die 5, denn er bekommt dann 200 Euro mehr Lohn, haben wir ausgerechnet. Und ich denke ja mein Krankengeld bleibt gleich, oder?
Mal angenommen ich versterbe, muß er dann am Ende des Jahres aber nicht ca. 2400 Euro Steuer zurück zahlen, oder? Muß er denn seinem Chef wenn ich sterben sollte sagen das er wieder in Steuerklasse 1 soll, oder bleibt er in 3?</BLOCKQUOTE></FONT></TD></TR><TR><TD><HR noshade height=1></TD></TR></TABLE><!-- BBCode Quote End -->Hallo Sandy,
zunächst will ich die Sache mal nur aus Sicht der Einkommensteuer betrachten:
Die Wahl einer Steuerklasse bestimmt ausschließlich die Höhe der Steuervorauszahlung während des Jahres, hat aber keinen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Jahressteuer.
Ich mach mal ein einfaches Beispiel, zum besseren Verständnis:
Steuerklasse 4: Monatssteuer 500 € (=Vorauszahlung 6.000€/Jahr) EST nach Erklärung = 4.000€ ==> Steuererstattung von 2.000€
Steuerklasse 3: Monatssteuer 300 € (=Vorauszahlung 3.600€/Jahr) EST nach Erklärung = 4.000€ ==> Steuernachzahlung 400€
Du siehst also, gleichgültig welche Steuerklasse Du wählst, die Jahressteuer bleibt gleich. Was sich ändert sind nur die Vorauszahlungen und die Abschlusszahlung und ein eventuell daraus resultierender Zinsvorteil.
Was geschieht nun steuerlich mit der Eheschließung und einem Todesfall?
Ich unterstelle einfach mal eine Heirat im April 2009 und den Todesfall im Januar 2010.
Dein Ehegatte könnte dann ab April 2009 bis Dez. 2010 die unterjährig günstige Variante der Vorauszahlung mit der Steuerklasse 3 wählen. Für die ganzen Jahre 2009/2010/2011 könntet Ihr bzw. der Witwer eine EST-Erklärung anhand der Splittingtabelle durchführen, was einen steuerlichen Vorteil bedeutet.
Die steuerlichen Vorteile aufgrund Schwerbehinderung / außergewöhnliche Belastungen durch Krankheit bzw. Todesfall sind bereits erwähnt worden.
Einen sehr wichtigen Effekt für Deinen Gatten hat allerdings die Wahl der Steuerklasse bei Sozialleistungen:
Krankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld berechnen sich aus dem zuletzt bezogenen Nettolohn. Wenn nun ein solcher Fall eintreten sollte oder absehbar ist, sollte der Betroffenen auf jeden Fall vorher die günstigste Steuerklasse wählen, um eine höhere Unterstützung zu erhalten.
Wie Anna-Christine schon angeführt hat, würde ich sofort mit der Eheschließung eine Generalvollmacht auch im Sinne einer Vorsorge- und Betreuungsvollmacht erstellen. Der große Vorteil ist, dass Dein Ehemann in Deinem Namen und Deinem Sinne alle (wirklich alle!!!) Rechtsgeschäfte erledigen kann auch hinsichtlich ärztlicher Entscheidungen. Natürlich musst Du Dir darüber bewusst sein, dass diese allumfassende Vollmacht auch ein großes Missbrauchspotential hat. Die Vollmacht habe ich vor 7 Jahren meiner Frau gegeben und beim Notar gemacht, die hat damals ca. 70€ gekostet.
Lieben Gruß
Hans
[addsig]
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Mal angenommen ich versterbe, muß er dann am Ende des Jahres aber nicht ca. 2400 Euro Steuer zurück zahlen, oder? Muß er denn seinem Chef wenn ich sterben sollte sagen das er wieder in Steuerklasse 1 soll, oder bleibt er in 3?</BLOCKQUOTE></FONT></TD></TR><TR><TD><HR noshade height=1></TD></TR></TABLE><!-- BBCode Quote End -->Hallo Sandy,
zunächst will ich die Sache mal nur aus Sicht der Einkommensteuer betrachten:
Die Wahl einer Steuerklasse bestimmt ausschließlich die Höhe der Steuervorauszahlung während des Jahres, hat aber keinen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Jahressteuer.
Ich mach mal ein einfaches Beispiel, zum besseren Verständnis:
Steuerklasse 4: Monatssteuer 500 € (=Vorauszahlung 6.000€/Jahr) EST nach Erklärung = 4.000€ ==> Steuererstattung von 2.000€
Steuerklasse 3: Monatssteuer 300 € (=Vorauszahlung 3.600€/Jahr) EST nach Erklärung = 4.000€ ==> Steuernachzahlung 400€
Du siehst also, gleichgültig welche Steuerklasse Du wählst, die Jahressteuer bleibt gleich. Was sich ändert sind nur die Vorauszahlungen und die Abschlusszahlung und ein eventuell daraus resultierender Zinsvorteil.
Was geschieht nun steuerlich mit der Eheschließung und einem Todesfall?
Ich unterstelle einfach mal eine Heirat im April 2009 und den Todesfall im Januar 2010.
Dein Ehegatte könnte dann ab April 2009 bis Dez. 2010 die unterjährig günstige Variante der Vorauszahlung mit der Steuerklasse 3 wählen. Für die ganzen Jahre 2009/2010/2011 könntet Ihr bzw. der Witwer eine EST-Erklärung anhand der Splittingtabelle durchführen, was einen steuerlichen Vorteil bedeutet.
Die steuerlichen Vorteile aufgrund Schwerbehinderung / außergewöhnliche Belastungen durch Krankheit bzw. Todesfall sind bereits erwähnt worden.
Einen sehr wichtigen Effekt für Deinen Gatten hat allerdings die Wahl der Steuerklasse bei Sozialleistungen:
Krankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld berechnen sich aus dem zuletzt bezogenen Nettolohn. Wenn nun ein solcher Fall eintreten sollte oder absehbar ist, sollte der Betroffenen auf jeden Fall vorher die günstigste Steuerklasse wählen, um eine höhere Unterstützung zu erhalten.
Wie Anna-Christine schon angeführt hat, würde ich sofort mit der Eheschließung eine Generalvollmacht auch im Sinne einer Vorsorge- und Betreuungsvollmacht erstellen. Der große Vorteil ist, dass Dein Ehemann in Deinem Namen und Deinem Sinne alle (wirklich alle!!!) Rechtsgeschäfte erledigen kann auch hinsichtlich ärztlicher Entscheidungen. Natürlich musst Du Dir darüber bewusst sein, dass diese allumfassende Vollmacht auch ein großes Missbrauchspotential hat. Die Vollmacht habe ich vor 7 Jahren meiner Frau gegeben und beim Notar gemacht, die hat damals ca. 70€ gekostet.
Lieben Gruß
Hans
[addsig]