von Heide » 18.06.2008, 17:38
Hallo Anna Christine,
nicht damit sich hier Missverständnisse entwickeln: Man erhält nicht die Befreiung von der Zahlung der Rundfunkgebühren bei 80% Schwerstbehinderung , sondern nur, wenn man den Zusatz RF auf den Schwerstbehinderten-Ausweis erhält, z.B. wenn anerkannt wird, dass man nach der SZT isoliert lebt.
Die Handhabung dieser Regelung durch die Versorgungsämter findet leider entgegen der Gesetzeslage völlig "individuell" statt.
Ich habe mit 100% GdB nach SZTin NRW keinen Zusatz erhalten, in meinem Leukämieforum gibt es jedoch Patienten aus dem Bundesland Hamburg, die die Befreiung von der Zahlung der Rundfunkgebühren bei vergleichbarem Allgemeinzustand erhalten haben.
Gruß
Heide
[addsig]
Hallo Anna Christine,
nicht damit sich hier Missverständnisse entwickeln: Man erhält nicht die Befreiung von der Zahlung der Rundfunkgebühren bei 80% Schwerstbehinderung , sondern nur, wenn man den Zusatz RF auf den Schwerstbehinderten-Ausweis erhält, z.B. wenn anerkannt wird, dass man nach der SZT isoliert lebt.
Die Handhabung dieser Regelung durch die Versorgungsämter findet leider entgegen der Gesetzeslage völlig "individuell" statt.
Ich habe mit 100% GdB nach SZTin NRW keinen Zusatz erhalten, in meinem Leukämieforum gibt es jedoch Patienten aus dem Bundesland Hamburg, die die Befreiung von der Zahlung der Rundfunkgebühren bei vergleichbarem Allgemeinzustand erhalten haben.
Gruß
Heide
[addsig]