Behindertenausweis - das liebe Geld

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von Heide » 02.02.2006, 07:21

Guten Morgen Lise,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde heute nochmals telefonieren und dann dieses Thema ad acta legen.

Leider kostet dieser Kampf mit den Krankenkassen, Versorgungsämtern, ehemaliger AG wegen Rente etc. zuviel Kraft. Ich muss mich einfach fragen, ob es dies wert ist.
Für mich ist es sehr ernüchternd zu erleben, dass man mit dieser schweren Diagnose konfrontiert sowenig Unterstützung erfährt und eigentlich pausenlos nur Rückschläge einsteckt.

Vielen Dank
Liebe Grüsse
Heide
[addsig]

von Lise » 01.02.2006, 22:24

Hallo Heide,

ohne Deinen Fall näher beurteilen zu können: die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides dürfte ziemlich eindeutig sein - Klage vor dem zuständigen Gericht, das dürfte das Sozialgericht sein. Das Verfahren dürfte eigentlich nichts kosten, aber Sozialgericht ist nicht meine Baustelle.

Eine andere Möglichkeit wäre noch eine sog. "Gegenvorstellung" (ich meine, das hieße so) als formlosen Hinweis an die Behörde, ihre Auffassung noch einmal zu überdenken. Das entbindet Dich aber nicht davon, trotzdem fristwahrend Klage einzureichen. Denn sonst sind Deine Rechte in jedem Fall futsch.

Das hilft Dir natürlich nur ein bißchen weiter, aber das dürfte ziemlich sicher der rechtliche Rahmen sein, in dem Du Deinem Ärger mit Aussicht auf Erfolg Raum geben kannst.

Beste Grüße, Lise.
[addsig]

von Heide » 01.02.2006, 19:46

Hallo zusammen,

ich bin ganz schön angesäuert: Mein Widerspruch ist mit derselben Argumentation wie zuvor abgelehnt. Nicht wie andere transplantierte Leukaemiepatienten 3 Jahre 100% , habe ich 1 1/2 Jahre 100% erhalten, danach nur noch 60 % und keine Befreiung der Rundfunkgebühren. Vom gesellschaftlichen Leben bin ich laut Prüfarzt ja nicht vollständig ausgeschlossen.( Abwehrgeschwächt ist abwehrgeschwächt, das gibts doch nicht nur einbisschen.....?)
Original: Der Behinderte muss allgemein von öffentlichen Zusammenkünften ausgeschlossen sein.

Heute habe ich versucht Informationen zu erhalten. Meine Frage: Kann ich auch einen 2.Widerspruch einlegen oder geht es nur über eine Klage beim Sozialgericht?

Ich frage mich wirklich, ob diese sogenannten Ärzte überhaupt wissen, was eine KMT nach einer AML für Folgen für den Körper hat.

Wer holt mich von der Palme runter, auf der ich sitze?
Liebe Grüsse
Heide
[addsig]

von Heide » 01.12.2005, 13:20

Hallo liebe Petra,

Danke für den Hinweis! Ich werde Deinen Rat befolgen, falls es nötig wird. Auf jeden Fall werden die mich jetzt nicht mehr so schnell los, ich habe mich "verbissen".

Bei der Steuer habe ich jetzt die Feststellung gemacht, dass neben der Steuerpauschale die man für die jeweiligen Schwerstbehindertenprozente erhält zusätzlich noch alle anderen Ausgaben geltend gemacht werden können. Mein Mann dachte, die wären schon mit den 1420€ abgegolten und man könne die Quittungen nicht mit einreichen. Ein Irrtum,wie ich heute morgen beim Finanzamt erfuhr. Vieeleicht sind wir zu ehrlich, andere scheinen viel cleverer zu sein!! <IMG SRC="modules/phpBB_14/images/smiles/icon_lol.gif">

Liebe Grüsse
Heide
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von unknown » 01.12.2005, 13:11

Liebe Heide,

das Vorgehen vom Versorgungsamt ist ganz normal, bitte nicht darüber aufregen.

Also:
Wenn das Versorgungsamt Deinem Widerspruch nicht abhilft, dann muss sie ihn zur Widerspruchsbehörde (das ist in der Regel die übergeordnete Behörde) weiterleiten.

Du hast dann auch einen nicht unwesentlichen Vorteil daraus:
Eine neutrale Stelle überprüft den Vorgang nochmals von vorne, insbesondere der Sachbearbeiter ist ein anderer.
Hintergrund ist, dass ein Sachbearbeiter einen selbstgemachten Fehler nicht so leicht findet. Die Leute, die dann den Widerspruch bearbeiten, überprüfen den Vorgang nochmals komplett auf irgendwelche Fehler hin, meist machen sie nur Widersprüche und kennen Fehlerquellen ganz genau.
Und -je besser der Widespruch begründet ist, desto leichter fällt es den Widerspruchssachbearbeitern, einen etwaigen Fehler zu finden.
Wenn die Widerspruchsbehörde Deinen Widerspruch für unzulässig oder unbegründet hält, dann kannst Du innerhalb eines Monats dagegen klagen.

Liebe Grüße,
Petra

von Heide » 30.11.2005, 21:17

Hallo Pascal,

ich habe heute vom Versorgungsamt die Mitteilung bekommen, dass über meinen Widerspruch nicht in Köln entschieden werden kann, sondern der Fall nach Münster an die Regierung Abteilung Soziales weitergeleitet wurde.

Da frage ich mich doch wirklich, wo und wie werden bei den Ämtern eigentlich die Gelder verschwendet?

Es ist unglaublich!!
Ich halte Euch natürlich auf dem Laufenden, das kann ja noch spannend werden!
Auf meinen Oberarzt ist Verlass, jedoch muss er sich zur Zeit eher um meine Gesundheit kümmern, als um so einen Schmarrn!

Liebe Grüsse
Heide
[addsig]

von unknown » 30.11.2005, 20:47

Hallo Heide,

laß den Oberarzt mal ein deutliches Briefchen zum Widerspruch beilegen bzw., falls ermittelbar, den werten Kollegen vom Amt direkt anrufen ... Man darf ja auch nicht vergessen: Wenn erst 1 Fall erfolgreich abgewimmelt ist, wird der ganz schnell als Präzedenzfall genommen und unter Verweis auf ihn bei weiteren Leuten auch abgeblockt, denn Geldsparen ist ja die Ober- und Hauptvorschrift ...

Viel Erfolg,
Pascal.

von Heide » 25.11.2005, 07:44

Hallo Pascal,

meine behandelnder Oberarzt konnte nur herzhaft über die Begründung des Versorgungsamtes bezüglich der Rundfunkgebühren lachen. Er meinte auch, da sitzen die komplett Ahnungslosen. Ich war schon wieder am 21.11. und 22.11. wegen eines Infektes in der Uni-Klinik. Ein Zeichen für ein nicht richtig existentes Immunsystem!

Aber laut Versorgungsamt kann ich ja gut beschützt durch eine Begleitperson oder im Rollstuhl an Grossveranstaltungen teilnehmen, und sitze nicht isoliert zu Hause! <IMG SRC="modules/phpBB_14/images/smiles/icon_eek.gif">

Man lernt dazu!!
Ich werde nicht aufgeben und kann dies nur als Rat an Euch weitergeben!
Liebe Grüsse
Heide
[addsig]

von unknown » 22.11.2005, 01:42

Hallo Heike,

nach KMT 3 Jahre 100%
dann je nach verbliebenen Auswirkungen, jedoch mindestens 30%.
So lese ich es in u.a. Broschüre.
Die meines Wissens bundesweit gilt.
Und damit punctum!

Dazu wegen Rundfunks SGB IX §58 Abs. 3, was leider auslegbar ist;
SchwbAV §3 Abs. 5 weist für das Merkmal "RF" im Ausweis auf jeweiliges Landesrecht, mußt dann da gucken.

Also sind Dir 1,5 J. erst mal sicher, danach beginnt die geschickt auszulotende Ermessensfrage.
Wenn gar nix hilft: Erst mal die 1,5 Jahre sicherstellen und dann einen neuen Antrag nachschieben, in der Hoffnung, daß mittlerweile der Sachbearbeiter oder Arzt im Medizinischen Dienst gewechselt hat?

Schöne Grüße,
Pascal.

von Heide » 20.11.2005, 17:55

Hallo Pascal,

ich sitze am PC und formuliere im Kopf meinen Widerspruch fürs Versorgungsamt: Gestern habe ich für den Zeitraum nach Diagnosestellung und Transplantation auf 1 1/2 Jahre 100 % erhalten und danach nur noch 60%. Üblich sind nach Transplantaion 100% auf 3 Jahre und die Befreiung von den Rundfunkgebühren, da man lange Immunsupprimiert ist und in Folge weiterhin abwehrgeschwächt. Aber wie die Beamten so sind, haben sie mir bescheinigt, ich könne doch schliesslich in Begleitung oder im Rollstuhl an Grossveranstaltungen teilnehmen <IMG SRC="modules/phpBB_14/images/smiles/icon_eek.gif">

Hallo? Gehts noch?

Meinen Hausarzt habe ich bei der Begutachtung komplett rausgelassen, sondern nur meinen Oberarzt in der Uni-Klinik angegeben.

Ich habe mittlerweile gelernt, nicht so schnell aufzugeben. Zwar habe ich mich erst spät zu dem Schritt Schwerstbehinderung geltend zu machen entschlossen, aber jetzt habe ich mich festgebissen. Ich werde mitteilen, wie's weitergeht.

Liebe Grüsse
Heide
[addsig]

von unknown » 15.10.2005, 03:57

Hallo Heide,

oh weh.
Deute vielleicht gelegentlich mal zart an, daß auch für Hausärzte Fortbildungskurse etwas Gutes sind ...

Für die weitere hämatologische Behandlung hast Du hoffentlich einen soliden Spezialisten,
und von dem solltest Du dann auch für den Ausweis das Gutachten erstellen lassen.
Und diesen Hausarzt vielleicht eher verschweigen, ehe er Dir noch die % verpfuscht.

Viele Grüße,
Pascal.

von Heide » 12.10.2005, 11:55

Hallo Pascal,

ich habe euch erst spät entdeckt. Bin dabei meine SB und Rente zuregeln. Alles braucht viel Nerven. Ich gebe Dir völlig Recht, die niedergelassenen und Hausärzte sind in der Begutachtung unserer Erkrankung ( ich habe AML und bin 11/03 allogen, verwandt transplantiert) komplett überfordert. Mein Hausarzt bei dem ich meinen Berchtigungsschein für die Uni immer abholen muss, wundert sich immer, dass ich ihm immer noch nicht die Hand gebe und immer noch immungeschwächt bin.....! <IMG SRC="modules/phpBB_14/images/smiles/icon_confused.gif">

Viele Grüsse Heide
[addsig]

von unknown » 23.03.2005, 15:06

Ich möchte kurz betonen, dass es keine Vorteile gibt aufgrund eines SB-Ausweises, sondern lediglich Nachteilsausgleiche.

susi <IMG SRC="modules/phpBB_14/images/smiles/icon_eek.gif">

von unknown » 22.01.2005, 00:07

Hallo!

bleib schön brav -
aber gib denen ein medizinisch 'höheres Tier' - Prof., Oberarzt, Klinik ist besser als normale Praxis - für die Überprüfung an, der denen ein sattes Gutachten schreibt, daß eine CML prinzipiell unheilbar sei, die Behinderung also lebenslänglich fortbestehe ... Und falls ein Heilungsversuch mit Transplantation unternommen würde, sich der Grad der Behinderung gar auf 100% steigern würde.
Vielleicht gibt's ja auch ein paar Nebenwirkungen, daß man einfach mal fordern kann, die % müßten eh noch rauf ...
Schöner, fetter Stempel drunter.
Und eine bombastische Unterschrift soll der Dr. nicht vergessen ...

Einziger Weg bei Bürokraten ...

Wie gesagt - ich habe gleich zwei Profs. plus einen Oberarzt serviert, und Ruhe ist ...

Pascal.

von Hagen » 21.01.2005, 09:20

Hallo,

ich finde die völlig unterschiedliche Handhabung der Behindertenausweise in den zuständigen Ämtern für soziale Angelegenheiten äußerst seltsam:

Mein Ausweis wurde ausgestellt auf einen Zeitraum von 12/2003 bis 07/2005 mit einem Behinderungsgrad von 60% (Diagnose CML, chronische Phase, 11/2003)

Mit Datum vom 03.01.05 bekam ich ein Schreiben vom zuständigen Amt für soziale Angelegenheiten: "...nach den der bisherigen Feststellung zugrundeliegenden gesetzlichen Vorschriften muss ich eine Prüfung einleiten, ob sich die Verhältnisse, die für die Feststellung maßgebend waren, inzwischen geändert haben."

Die wollen anscheinend nach exakt einem Jahr überprüfen ob ich mittlerweile von meiner CML geheilt bin ??

Hat jemand Erfahrung mit der Beantwortung dieser od. ähnlicher Schreiben?

Hagen
[addsig]

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