zweite Chromosomenanalyse (CML-Kontrolluntersuchung) von pri

Wie gehe ich mit Leukämie im Alltag um? Wie unterstütze ich als Freund oder Angehöriger? Welche Erfahrungen gibt es bezüglich Rente, Behindertenausweis, Psychotherapie, Kur?

Moderatoren: jan, NL, Marc

unknown

Beitrag von unknown » 14.07.2007, 00:11

Hallo,

wenn gar nichts mehr hilft, kann man ja noch mal über das Bundesaufsichtsamt, ehemals "für das Versicherungswesen" nachhaken:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Tel: (0228) 4108-0
Fax: (0228) 4108-1550
eMail: <!-- BBcode auto-mailto start --><a href="mailto:"></a><!-- BBCode auto-mailto end -->
Homepage:http://www.bafin.de

Beschwerdehotline
Tel: (0228) 4108-7777

Viel Erfolg,
P.

Hindemitter
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Beitrag von Hindemitter » 12.07.2007, 12:56

Hallo Ihr Lieben,

meine private Krankenkasse hat mir nachdem ich die Erstattung nochmals beantragt und eine Stellungnahme des Labors mitgeschickt hatte wieder mitgeteilt, dass die Untersuchung je nur 1X erstattet würde.

Ich weiß noch nicht, ob ich nochmals um eine nähere Begündung bitte, auch wenn ich das Geld sehr, sehr gut brauchen könnte.

Viele Grüße,
Hindemitter
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lupus
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Beitrag von lupus » 31.05.2007, 20:25

Hallo Hindemitter,
hallo Michael,
nach der letzten Rechnung des von meinem Hämatologen beauftragten Labors wurde auch bei mir u.a. die Chromosomenanalyse (Ziffer 4872) 2 x durchgeführt und 2 x in Rechnung gestellt. Neben der Beihilfe (Beamter) hat meine private Kasse bisher die anteiligen Kosten ohne Einschränkungen übernommen.
Freundliche Grüße
Lupus
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Hindemitter
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Beitrag von Hindemitter » 31.05.2007, 09:17

Lieber Michael,

vielen Dank für Deine Recherchen. Gestern rief ich bei der PKK und beim Labor an.

Laut Labor läuft die Angelegenheit genau so ab, wie Du sie geschildert hast. Ausserdem wurde mir mitgeteilt, dass es wohl öfters Probleme in dieser Richtung gibt, dass das Labor dann eine Stellungnahme für die Versicherung schreiben würde und die Versicherung daraufhin regelmäßig komplett erstatten würde.

Mit diesem Vorgehen werde ich versuchen, meine Versicherung zu überzeugen. Beim gestrigen Telefonat wurde mir jedoch deutlich gesagt, dass ab sofort die Abrechnungen sehr intensiv überprüft werden und wirklich nur noch für absolut notwendige Untersuchungen eine Erstattung erfolgen könne.

Ob demnach die doppelte Kultur "unbedingt notwendig" oder nur "sehr sinnvoll" ist, entzieht sich leider meiner Kenntnis.

Ich bin gespannt, wie die Versicherung auf die Stellungnahme des Labors reagiert und ob sie bezahlt, was ich sehr, sehr hoffe.

Liebe Grüße,
Hindemitter
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Michael
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Beitrag von Michael » 30.05.2007, 19:48

Ich habe mich beim Leiter des Labors erkundigt, das meine Analyse durchführt.

In meinem Fall (eine CML) werden aus einer Probe zwei Kulturen angesetzt. Gegebenenfalls mit unterschiedlichen wachstumsfördernden Substanzen. Sie werden parallel weiterverarbeitet. Eine Kultur wird nach 24 Stunden und die andere nach 48 Stunden untersucht. Dies ist auch im Befund zu erkennen.
Die gleiche Arbeit (z.B. Ziffer 4872) wird also zweimal gemacht.
Dieses Vorgehen entspricht einem international abgestimmten Standard. Es wird eine höhere Genauigkeit und Sicherheit erreicht als bei der Auswertung von nur einer Kultur.

Du solltest den Brief deiner Krankenkasse an dein Labor weiterleiten. Es kann die Abrechnung für die Mitarbeiter der Kasse verständlich begründen.

Liebe Grüße
Michael


Michael
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Beitrag von Michael » 29.05.2007, 19:09

Hallo Hindemitter,

ich bin ebenfalls privat versichert und habe mir meine Rechnungen für die letzten Untersuchungen angesehen.
Aus einer Punktion wird die Chromosomenanalyse (4872) und Identif. von humanen Nukleinsäurefragmenten d. Hybridisierung (3924) jeweils zweimal vorgenommen. Dazu kommen die Kerngeschlechtsbestimmung auf X-Chromosomen (4870) und Kerngeschlechtsbestimmung auf Y-Chromosomen (4871).
Die Rechnung wurde von meiner Krankenversicherung nicht beanstandet.
Vielleicht kann dein Labor eine Begründung für die Positionen abgeben.

Liebe Grüße
Michael
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Hindemitter
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Beitrag von Hindemitter » 29.05.2007, 17:18

Hallo Jan,
hallo Lise,

also es geht nicht um eine "Doppeluntersuchung", sondern das Labor hat -wohl um die Werte an sich auswerten zu können- die Ziffern 4872 und 4870 der GoÄ in der Anzahl 2 abgerechnet, da einerseits die PCR und andererseits die Punktion gemacht wurde.

Das Problem für die komplette Erstattung war nicht der Faktor, sondern die Anzahl der Analysen. Die Begründung ist, dass die Analysen dürften nur einmal gemacht werden dürfen pro Sitzung/ Behandlung.

Wie Lise schon richtig sagt, habe ich nicht in der Hand, was im Labor mit meinem Blut/ Knochenmarkblut passiert und bislang hatte die Kasse in der Tat auch immer vollkommen problemlos erstattet.
Die Textziffer der Kasse hatte ein A dahinter, weshalb ich davon ausgehe, dass irgendeine Änderung der Erstattungsnormen vorgenommen wurde.

Und bevor ich mich mit der Kasse in Verbindung setze, hätte mich eben interessiert, wie es anderen bei der Erstattung geht, auch damit ich ggf. Bezugsfälle anführen kann (auch wenn ich weiß, dass es immer auf den konkreten Vertrag ankommt).

@ Lise: In einer Studie bin ich nicht.

Liebe Grüße,
Hindemitter

Lise
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Beitrag von Lise » 29.05.2007, 11:10

Hallo Hindemitter,

bist Du in eine Studie eingestellt? Und was bedeutet "privat versichert, aber nicht besserverdienend"?

Vielleicht müßtest Du zunächst noch einmal die Herkunft der Laborergebnisse darstellen. Ich bekomme auch Werte aus München (MLL- Münchner Leukämie-Labor), nämlich "Chromosomenanalyse" (heißt exakt so) _und_ FISH, und außerdem dürften mich Werte aus Mannheim noch erreichen, die bestimmen den PCR-Wert.


Ich kann aus eigener Anschauung beitragen, daß ich - aus Gründen des Beamtentums - Privat versichert bin, als Beihilfe + Private Krankenkasse, und die letztere hat bei einer Analyse aus München gemeckert, weil für die Chromosomenanalyse, GOÄ-Ziffer 4872, der 2,5-fache Wert erhoben wurde statt des 2,3-fachen.

Ein "Einspruch" bei der PKK zzgl. erläuterndes Schreiben des MLL-Labors haben die Kasse dann vom Gegenteil überzeugt.

Die Erstattung als solche war allerdings kein Problem, sie wurde allerdings zunächst nur zum "einfachen" Wert übernommen.

Ich würde gegenüber der Kasse sowie dem behandelnden Arzt (zunächst der Arzt, dann die Kasse) mal auf Aufklärung drängen: weshalb benötigt man zwei Werte? Wegen eines Ausgangs-Referenzwertes?? Und falls etwas schief gelaufen ist: Korrektur nur für die Zukunft: Du als Patientin hast es ja nicht in der Hand, welche Werte von Dir erhoben werden. Und erst recht nicht, wenn diese Labore bisher von der Kasse bezahlt worden sind, das würde Dich in eine günstige Position bzgl. Rückerstattungsansprüche bringen.

Viele Grüße

Lise.

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jan
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Beitrag von jan » 29.05.2007, 10:37

Hallo Hindemitter,

was meinst du mit "2 Analysen" - ich bin nicht sicher, ob ich Deine Nachricht richtig verstehe? Wurde bei der genannten Punktion wie bei früheren Untersuchungen eine Chromosomenanalyse durchgeführt, oder wurden zwei Chromosomenanalysen gleichzeitig von verschiedenen Labors durchgeführt?

d.h. geht es um eine Ablehnung der Erstattung einer Doppeluntersuchung zum gleichen Zeitpunkt, oder um die generelle Erstattbarkeit der Chromosomenanalyse an sich?

Was sagt Dein Arzt dazu?

Viele Grüße
Jan

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Hindemitter
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Beitrag von Hindemitter » 29.05.2007, 10:12

Hallo,

meine private Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass die zweite Chromosomenanalyse, die von meinem Labor nach der Routine-Punktion durchgeführt wurde und meinen genauen Remissionstand zu überwachen nicht erstattungsfähig wäre.

Da das sehr teuer war und ich nicht aufgrund der Zugehörigkeit zu den "Besserverdienenden" sondern aus anderen Gründen privat versichert bin, würde mich folgendes interessieren:

1. Ist es medizinisch notwendig, 2 Analysen durchzuführen?
2. Gibt es im Forum jemand, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder vielleicht seine Kasse von der Übernahme der Kosten überzeugen konnte?

Viele Grüße,
Hindemitter
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