Die Universitätsklinik Charité teilt uns mit: "Seit 18.01.2013 steht an der Charité in Berlin eine Absetzstudie für Patienten mit CML unter Therapie mit Imatinib zur Verfügung. Der Titel der Studie lautet “Validation of Digital-PCR Analysis through Programmed Imatinib Interruption in PCR Negative Chronic Myeloid Leukemia Patients (ISAV)" ("Validierung von digitaler PCR-Analyse durch geplante Unterbrechung bei PCR-negativen Patienten mit Chronischer Myeloischer Leukämie"). Die wichtigsten Einschlusskriterien sind u.a. eine mindestens zweijährige Therapiedauer mit Imatinib sowie eine 18-monatige komplette molekulare Remission."
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Die José Carreras Gala liegt souverän auf Platz 1 der öffentlich-rechtlichen Spendengalas im Advent und hat auch die übrigen großen TV-Galas und Preisverleihungen der jüngsten Zeit deutlich hinter sich gelassen. Während alle anderen zum Teil massiv Verluste verzeichnen mussten, konnte die Benefizshow des spanischen Startenors das Ergebnis des Vorjahres von 13,7 Prozent noch ausbauen: Die José Carreras Gala 2012 erreichte 4,1 Millionen Zuschauer und bescherte dem Ersten einen Marktanteil von 14,4 Prozent.
Ibrutinib ist ein neues, noch nicht zugelassenes Medikament in Tablettenform, das derzeit zur Behandlung von chronischer lyphatischer Leukämie (CLL) untersucht wird. Es zeigt in Studien eine hohe Wirksamkeit bei CLL-Patienten in fortgeschrittenem Stadium, die auf bisherige Therapien nicht ansprachen. Dr. Jan Burger vom MD Anderson Krebszentrum in Houston ist einer der führenden deutschsprachigen klinischen Forscher auf diesem Gebiet. Er gab die Studienergebnisse auf der ASH-Jahrestagung 2012 in Atlanta bekannt. Interview mit Dr. Burger geführt durch Jan Geissler, Leukaemie-Online/PatientPower. Siehe das Interview hier.
Das Sozialgericht Hamburg hat unter dem Aktenzeichen S 35 KR 118/10 entschieden, dass die Krankenkasse zur Übernahme der Kosten einer rund 110.000 EUR teuren allogenen Stammzelltransplantation einer 72-jährigen Versicherten verpflichtet ist. Nicht das Alter, sondern der körperliche Allgemeinzustand sei für die Bewertung ausschlaggebend, ob eine Behandlung zu riskant ist. Die Zahlungspflicht der Krankenkasse ist nicht davon abhängig, ob sie zuvor eine Kostenzusage gemacht hat.