Zulassung für Alemtuzumab erweitert

Die EU-Kommission hat die Zulassung von Alemtuzumab (Handelsname MabCampath) erweitert. Alemtuzumab ist jetzt auch für die Behandlung von chronisch lymphatischer Leukämie vom B-Zell-Typ (B-CLL) zugelassen, wenn eine Fludarabin-Kombinationstherapie nicht angemessen ist. Die B-CLL zählt zu den häufigsten Leukämiearten bei Erwachsenen in den westlichen Ländern.

Alemtuzumab ist ein gentechnisch hergestellter, humanisierter monoklonaler IgG1-Kappa-Antikörper, der spezifisch an ein 21- bis 28-kD-Glykoprotein (CD52) bindet, das primär auf der Oberfläche von normalen und malignen B- und T-Lymphozyten im peripheren Blut exprimiert wird. Bindet Alemtuzumab an dieses Antigen, wird das Immunsystem zur Lyse der entsprechenden Lymphozyten aktiviert: Das Antigen wird von praktisch allen B- und T-Lymphozyten sowie von Monozyten, Thymozyten und Makrophagen sowie einem kleinen Teil der Granulozyten exprimiert, nicht jedoch von Erythrozyten oder Thrombozyten. Alemtuzumab scheint die hämatopoetischen Stammzellen oder Vorläuferzellen nicht zu schädigen.

Quelle: Apotheker Zeitung vom 18.01.08