Vorsorgepläne vorerst ausgebremst

Die Gesundheitsreform bleibt eine Dauerbaustelle, die ihre Architektin ständig vor neue Herausforderungen stellt. Jüngstes Problem, mit dem Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) konfrontiert ist: Die geplante Verschärfung der Zuzahlungsregelungen für chronisch Kranke ist so kompliziert, dass sie um ein Jahr auf Anfang 2008 verschoben werden soll. Der gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen und Ärzte müsse erst noch die erforderlichen Regelungen festlegen, heißt es zur Begründung.

Die umstrittene Regelung soll gesetzlich Versicherte dazu ermuntern, zu Vorsorgeuntersuchungen zu gehen. Schwerkranke, die beispielsweise an Prostata- oder Brustkrebs leiden, sollen künftig bei Medikamenten und Hilfsmitteln zwei statt - wie sonst für Chroniker vorgesehen - den ermäßigten Satz von einem Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens zuzahlen, wenn sie nicht regelmäßig zur Vorsorge gegangen sind.

Im Oktober hatte Ulla Schmidt bereits eingeschränkt, dass die neuen Regeln nicht generell, sondern nur für einige wenige Krankheiten angewendet werden sollen, für die es auch entsprechende Früherkennungs- und Vorsorgeprogramme gibt (wir berichteten). Bei Leukämie oder Blasenkrebs fallen demnach keine Zusatzkosten für die Patienten an, weil es für diese Krebsarten keine Früherkennung gibt.

Die Gesundheitsministerin plante zudem, Erkrankte von erhöhten Zuzahlungen nur dann zu befreien, wenn der Arzt den chronisch Kranken therapiegerechtes Verhalten bescheinigt. Dieser Punkt war in einer Anhörung des Bundestags-Gesundheitsausschusses besonders umstritten. Es gehe nicht, kranke Menschen durch eine höhere Eigenbeteiligung zu bestrafen, warnten Kritiker. Das Verhalten dürfe nicht zum Maßstab der Bezahlung durch die Solidargemeinschaft werden.

Neues Verschuldensprinzip?


Kritiker mahnen ohnehin, mit der Reform werde in mehreren Bereichen ein Verschuldensprinzip eingeführt, dass es bisher so im Sozialrecht nicht gegeben habe. Der Sozialverband Deutschland (SovD) etwa verweist in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf nicht nur auf die Früherkennungsparagrafen, sondern auch auf den Plan, Patienten künftig einen Eigenanteil bei der Behandlung von Komplikationen nach nicht medizinisch notwendigen Schönheitsoperationen oder Piercings aufzuerlegen. Insgesamt solle der Weg für weitere Leistungsausgliederungen geebnet werden, vermutet der Verband: "Als Stichworte seien an dieser Stelle nur Übergewischt, gefährliche Sportarten, Rauchen etc. als gesundheitsschädliche Faktoren genannt."


Quelle: hna-online vom 22.11.06